Vater in Elternzeit...
 
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Vater in Elternzeit?

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(@la_florentina)

Hallo Zusammen,

ich lebe mit einem (fast) geschiedenen Mann zusammen, der zwei Kinder hat und Unterhaltspflichtig ist.

Nun haben wir schön des öfteren darüber gesprochen, dass wir "irgendwann" ein gemeinsames Kind bekommen möchten.

Folgender Sachverhalt: ich verdiene mehr als er - er darf nur den lt. düsseldorfer Tabelle ausgeschriebenen Satz behalten. Er hat schon gesagt, dass er dann in Elternzeit gehen würde.

Irgendwo habe ich gelesen, dass der jenige, der sich in der Elternzeit befindet max. 60 % seines letzten Gehalts (Brutto?) bekommt.

Wie läuft das dann mit dem Unterhalt? Und hat jemand von euch in einer solchen Angelegenheit schon Erfahrung gesammlt?

Liebe Grüße
- Flori


Zitat
Geschrieben : 16.04.2008 12:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin florentina,

diese Frage ist ganz einfach zu beantworten: Dein Partner wird unterhaltstechnisch so gestellt wie bisher. Elternzeit ist in dieser Konstellation ein Luxus, den man sich leisten können muss; wenn nicht mit eigenem Geld, dann eben mit Deinem. Er dürfte als Unterhaltspflichtiger auch keinen schlechter bezahlten Job annehmen oder gar nicht mehr arbeiten (es sei denn, er hätte im Lotto gewonnen).

Ist aber auch irgendwie verständlich: Es kann ja nicht sein, dass die Allgemeinheit auf Umwegen mit Steuergeldern Euren Kinderwunsch finanzieren soll, weil der Unterhaltspflichtige durch eigenes "Verschulden" mal eben nicht leistungsfähig ist. (Gilt übrigens analog auch bei Arbeitslosigkeit; die wird mindestens 6 Monate als "vorübergehendes Ereignis" gewertet, das sich nicht auf die Unterhaltshöhe auswirkt).

Also: Rechnet mit spitzem Stift, ob Ihr Euch das so leisten könnt; Elternzeit wirkt sich NICHT positiv auf bestehende Unterhaltsverpflichtungen aus.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 13:18
(@papi74)
Registriert

Hallo,

soweit ich weiß, ist er weiterhin verpflichtet den Titel zu bedienen.

Hintergrund ist, dass seine bisherigen Kinder nichts dafür können, dass er jetzt nicht mehr arbeiten geht (gesteigerte Erwerbspflicht).

Da aber ein neues Kind da ist, so wird dieses natürlich mit in die KU Berechnung einfliessen.

Es muss aber eine Abänderungsklage eingereicht werden.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 13:18
(@la_florentina)

Oh man - das ist ja richtig kompliziert 🙁

Die Betonung liegt auf irgendwann. Und damit meine ich nicht in nächster Zukunft.

Danke für Eure Tipps!


AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 13:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin florentina,

Die Betonung liegt auf irgendwann. Und damit meine ich nicht in nächster Zukunft.

Die geschilderten Fakten gelten auch "irgendwann" in fernerer Zukunft noch. Genauer gesagt: Bis die Kinder Deines LG volljährig, mit der Ausbildung fertig und somit nicht mehr unterhaltsbedürftig sind.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 13:54
(@la_florentina)

Noch mal oh man.

Ich nehme mal schwer an, dass es keinen Sinn hat, wenn ich in Elternzeit ginge, weil dann das größere Gehalt wegfällt?


AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 13:58
(@papi74)
Registriert

Hallo,

du kannst gerne in Elternteilzeit gehen....Ihr müßt es Euch nur leisten können...die Unterhaltspflicht bleibt bestehen.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 14:02
(@bronze)
Registriert

Moin florentina,
bevor die Flinte ins Korn fliegt. Gibt es denn einen Titel? Wenn nicht, dann ist auch keine Abänderungsklage erforderlich. Fakt bleibt aber - an eurem Tisch essen immer 2 Kinder mit. Entweder bis zum 27. Lebensjahr, oder nach Beendigung einer Ausbildung. So lange Dein LG den Unterhalt bedienen kann, ist es egal ob Du in Elternzeit gehst. Fragt sich, ob es für euch reicht, wenn Dein Gehalt einschmilzt.
Aber wie papi schon schrieb, mit dem 3. Kind wird der Unterhalt für 3 Berechtigte errechnet. Damit kann sich die Zahlung für die beiden anderen ändern. Um das zu überschlagen müssen aber Zahlen geliefert werden.
Grüß
Till


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 14:07
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo florentina,

Dein LG ist, wie die anderen schon schrieben, auch während einer von ihm in Anspruch genommenen Elternzeit seinen Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet; und zwar in dem Maße, als ob er sein bisheriges Einkommen weiterbeziehen würde.

ABER: Das sollte Euch nicht davon abbringen, ein eigenes Kind zu bekommen. Denn wenn Ihr langfristig plant, könnt ihr ja schon ab jetzt langsam das Geld ansparen, was ihr dann benötigt (für KU, Euren eigenen Bedarf etc.), wenn Dein LG ein geringeres Einkommen (nämlich Elterngeld) hat als jetzt. Auch durch das Elterngeld wird das Kinderbekommen nicht zum Nullsummenspiel oder gar zur Einkommenssteigerung. Nach wie vor gilt: Kinder muß man sich leisten können. Das muß jeder mit sich unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen und Ansprüche abmachen. Die weitverbreitete Annahme, der Staat in welcher Form auch immer solle die finanziellen Mehrbelastungen durch das Kinderkriegen ausgleichen, ist schlicht falsch. Auch wenn in den Medien immer wieder der Eindruck erweckt wird, der Staat finanziere das Kinderhaben durch Kindergeld, Elterngeld etc. Das sind alles nur nette Zusatzmittel, über die man sich freuen kann. Ausreichend ist das keinesfalls.

Und auch das Elterngeld wird von vielen immer noch falsch verstanden. Es gibt laut Gesetz (weniger!!!) als 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate; und zwar für längstens die ersten 14 Lebensmonate des Kindes. Da aber Mutterschaftsgeld und Zuschuß zum Mutterschaftsgeld angerechnet werden, kommt in fast allen Fällen eine Auszahlung für maximal 12 Lebensmonate in Frage. Und dann muß man sich seine Brötchen ohnehin wieder selbst verdienen oder eben durch eigenes Vermögen finanzieren ....

Also, wenn Ihr langfristig ein Kind haben wollt, fangt schon jetzt an, etwas für diese Zeit zurückzulegen. Denn die Ausgaben werden im Vergleich zu heute nur steigen ... Nirgendwo werdet ihr wegen des Kindes weniger zahlen müssen; nicht beim Bäcker, nicht beim Fleischer, nicht beim Vermieter, nicht an der Tankstelle.

LG und alles Gute!

Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 14:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Elterngeld wird für weitere zwei Monate gezahlt, wenn auch der Vater diese Zeit in Anspruch nimmt. Das hat das Bundesfeministinnenministerium so vorgesehen. Hintergrund ist, die Väter mehr in die Erziehungsverantwortung zu bringen.

Ich persönlich, als bekennender Gerichtssportler, würde in Elternzeit gehen und wegen der dann staatlicherseits gewollten geringeren Einkünfte eine Abänderungsklage einreichen. Die ist ohnehin wegen weiterer Unterhaltsberechtigter (mind. Kind, ggf. du) erforderlich.

Mir ist klar, dass ein Kind wegen eines weiteren Kindes nicht weniger Bedarf hat. Mir geht es um die Absurdität, Willkür und Gegensätzlichkeit deutscher Gesetze. Und dies kann nur über den Gerichtsweg publik gemacht werden.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 14:55




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo

ich möchte es ja nicht noch komplizierter machen.

Aber, wenn der KV bewußt in Elternzeit geht heißt das ja das er in dieser Zeit bewußt Betreuungunterhalt leistet und die KM den Barunterhalt. Insofern dürfte für die Zeit der Elternzeit sich dieses Kind nicht mindernd auf den KU für die beiden anderen auswirken zumidnest dürfte das ein Argument eines Gegen-RA sein mit dem er sogar durchkommen dürfte)

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 15:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich packe noch einen drauf:

Da er dann ja immer noch Betreuungsunterhalt leistet, bleibt er ja seinem neugeborenen Kind auch Unterhaltspflichtig.
In der DT steht jedenfalls nichts von Barunterhalt.

Aber das wird jetzt natürlich hochgradig spekulativ.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 19:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber Beppo,

für den Barunterhalt sorgt doch die mit ihm zusammenlebende florentina.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 20:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, aber er leistet eben auch Unterhalt!

In der DT steht

bezogen auf drei Unterhaltsberechtigte,

und eben nicht "Barunterhaltsberechtigte".

Betreuungsunterhalt ist auch Unterhalt.

Das ist aber ausdrücklich nur Wortklauberei und nicht juristisches Fachwissen!

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 21:17
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo Florentina,

wie pueppi schon gesagt hat, müsst Ihr natürlich nicht auf ein Kind verzichten. Allerdings solltest Du Dir darüber im Klaren sein, dass Du dann für Deinen LG, wenn er in Elternzeit geht, eben auch unterhaltspflichtig bist.

Ich bin momentan auch schwanger und mein Mann hat schon Kinder aus der ersten Ehe. Auch wir überlegen, ob mein Mann zwei Monate Elternzeit nimmt. Bei uns ist es allerdings so, dass ich nur geringfügig mehr verdiene und nicht wie bei Euch, einer sehr viel mehr verdient.
Wenn Ihr Euch darüber im Klaren seit, dass Du u.U. den Differenzbetrag des KU für die ersten beiden Kinder zahlst, dann ist doch alles klar. Aber da muss man das ganze mal durchrechnen.

Mein Mann, da im öffentlichen Dienst, hat Anspruch auf Familienzuschlag. Der Zuschlag plus Kindergeld plus mein Erziehungsgeld, macht ungefähr den monatlichen Betrag aus, den ich jetzt auch zum Familieneinkommen beisteuere. Damit können wir das erste Jahr überbrücken. Nach einem Jahr gehe ich dann wieder vollzeit arbeiten. Anders ist es finanziell nicht möglich.

Wir wissen noch nicht, ob wir eine Abänderungsklage einreichen wollen, wenn Krümel auf der Welt ist. Eigentlich waren wir uns einig, dass wir den KU für die ersten Kinder weiter tragen wollen. Im Oktober, kurz vor unserem Entbindungstermin, wird der Große meines Mannes allerdings 12 Jahre. Wenn die KM den Hals dann nicht voll bekommt und eine neue Klage stellt, werden wir wohl Krümel auch mit einrechnen. Von uns aus läuft da erst mal nix.

Wie gesagt: Wenn Du Dir ziemlich sicher bist, dass Ihr das ZUSAMMEN wuppen könnt (also die gemeinsame Versorgung sowohl der ersten als auch des dritten Kindes), dann sehe ich da keine Probleme.

Ich habe mich mit dem Gedanken abgefunden, dass ich im Großen und Ganzen alleine finanziell für unser Kind verantwortlich bin. Mein Mann kann das finanziell nicht. Aber dafür waren die drei Großen nun mal eher da.

LG

Jaydee


Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2008 16:30
(@la_florentina)

Danke für eure Antworten, die mir zum einen helfen, mich  zum anderen aber auch etwas bestürzen.

Ich denke, ich werde nicht darum herumkommen mit meinem Freund das Ganze einmal durch zu rechnen. Ich möchte auf meinen Job auf keinen Fall verzichten und würde nur ungern in Teilzeit gehen.

Dürfte mein Freund denn in der Elternzeit auch etwas dazu verdienen? Aber das würde das Konstrukt nur noch komplizierter gestalten, richtig?

Weil über seinen lt. düsseldorfer Tabelle festgelegten Betrag darf er ja nicht mehr verdienen, sonst kassiert die Ex alles.

Einen Titel gibt es (noch) nicht.

Der kinderwunsch ist für die Zukunft gesprochen. Wir sind zwar schon recht lange zusammen, ziehen aber jetzt gerade (in 4 Wochen  :redhead:) in die erste gemeinsame Wohnung.

Ich glaube, es wäre kein Problem für mich, finanziell für "unser" Baby aufzukommen. Das die finanzielle Belastung eher mehr als weniger wird ist mir auch klar und das mich (uns) der Staat an dieser Stelle nicht auffängt - darüber brauchen wir nicht zu sprechen.

Danke für die hilfreichen Antworten  🙂


AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2008 17:17
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo Florentina,

Ich denke, ich werde nicht darum herumkommen mit meinem Freund das Ganze einmal durch zu rechnen. Ich möchte auf meinen Job auf keinen Fall verzichten und würde nur ungern in Teilzeit gehen.

Brauchst Du doch auch nicht. Also, ganz einfach: Dein Freund geht in Elternzeit und bekommt anstatt 1500 € nur noch 1000,- € (gaaaaanz pauschaule Zahlen; hat nix mit der "echten" Rechnung zu tun). So, vor der Elternzeit zahlt er an seine Kinder und Ex 500,- €. Somit fehlen für ihn 500,- €, die Du aber aufgrund Deiner Tätigkeit durchaus zahlen könntest. Also zahlst Du Deinem Mann 500,- €, oder gibst halt mehr an Miete aus, oder Ihr teilt das Haushaltsgeld anders ein (Du 2/3, er 1/3), oder, oder oder
Hauptsache der Unterhalt für die ersten Kinder wird weiterhin gezahlt. Er kann in Elternzeit gehen, muss aber weiterhin Unterhalt zahlen. Ob er das Geld von Dir bekommt oder ob er dafür arbeiten geht, ist völlig wurscht ...!

Dürfte mein Freund denn in der Elternzeit auch etwas dazu verdienen? Aber das würde das Konstrukt nur noch komplizierter gestalten, richtig?

Ja, darf er: 15- 30 Stunden. Allerdings wird ihm der Verdienst wieder bei dem Elterngeld angerechnet und nur die Differenz dann ausbezahlt. Um ein kleines Beispiel zu nennen: Ich habe das mal bei uns durchgerechnet (Steuerklasse III und V; 15 Stunden/Woche bei meinem Gehalt): Wir hätten dann ca. 250 € mehr im Monat zur Verfügung, als wenn ich nur Elterngeld bekommen würde.
Kannst ja mal ein bisschen rumrechnen: http://www.elterngeldrechner.de/

Weil über seinen lt. düsseldorfer Tabelle festgelegten Betrag darf er ja nicht mehr verdienen, sonst kassiert die Ex alles.

Bekommt Ex noch BU oder EU? Vergiss nicht, dass Euer neues Kind auch mit in die Berechnung kommt und erst wenn alle drei Kinder den Mindestsatz bekommen, bekommt Ex auch noch was ...

Einen Titel gibt es (noch) nicht.

Umso besser...  😉

Nochwas: Wir haben hier den großen Vorteil, dass wir ein bisschen mit unseren Steuerklassen "spielen" können, weil wir verheiratet sind. Aber natürlich solltet Ihr nicht nur deswegen heiraten.

LG

Jaydee


Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2008 18:25
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo jaydee!

Auf Deinen letzten Hinweis möchte ich kurz eingehen, ehe da mancher auf falsche Gedanken kommt:

Nochwas: Wir haben hier den großen Vorteil, dass wir ein bisschen mit unseren Steuerklassen "spielen" können, weil wir verheiratet sind. Aber natürlich solltet Ihr nicht nur deswegen heiraten.

Ein "Spiel" mit den Steuerklassen wird bei florentina und ihrem LG auch nach einer Heirat nicht wirklich möglich sein:

1. Barunterhaltsverpflichtete (ihr LG) sind verpflichtet, die aufgrund einer Heirat mögliche beste Steuerklasse zu wählen (also die III), damit der KU von einem höheren Nettoeinkommen berechnet werden kann.

2. Beim Elterngeld wird ein Steuerklassenwechsel auch nicht akzeptiert, wenn er ausschließlich dafür vorgenommen wurde, daß Nettoeinkommen und damit die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld zu erhöhen.

Das nur so am Rande ...

LG Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2008 18:36
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo Püppi,

Punkt 2 ist richtig. Damit haben wir auch nicht gespielt, bzw. hatte ich auch nie vor. Es ging mir um die "Spielerei" während der Elternzeit.

Mein Mann und ich haben beide jetzt die Steuerklasse IV. Auch wurde er nicht darauf aufmerksam gemacht, dass er Steuerklasse III nehmen muss. Obwohl er ein Mangelfall ist. Die Diskussion gab es hier im Forum vor Kurzem auch schon.

Ein unterhaltspflichtiger Mann darf sich durch den Steuerklassenwechsel nicht schlechter stellen, aber er MUSS sich auch nicht für die bessere Steuerklasse entscheiden. Nur wenn er sich für die bessere Steuerklasse entscheidet, dann bekommen natürlich die Kinder dadurch mehr Unterhalt.

Wir verdienen beide ungefähr gleich und mit Steuerklasse IV bekommt er das gleiche wie mit der I.

Die Nachfrage ob ein nochmal verheirateter, unterhaltspflichtiger Mann die günstigere Steuerklasse nehmen MUSS, kommt glaube ich nur auf, wenn Exes Anwalt das auch so bei Gericht einreicht. Die letzte Unterhaltsverhandlung für seine Kids war im letzten Jahr Oktober, da waren wir schon fast ein Jahr verheiratet. Das wusste Exe auch. Anträge in dieser Art wurden aber nicht gestellt.

However, auf der sicheren Seite ist man damit natürlich nie. Aber das ist man als "Zweitfrau" sowieso nicht, wenn man sich mit einem unterhaltspflichtigen Vater einlässt ....  😉

LG
Jaydee


Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2008 18:56
(@romyh)
Registriert

Hallo,

zum Thema Stuerklasse:: WARUM sollte ich als Ehefrau es akzeptieren müssen die Stkl V zu nehmen??? Seh ich ned ein. Da würde ich vor das BVerfG ziehen für mein Recht! Zumal ich unserem Fall ich erheblich mehr verdiene als mein Mann, es würden viellciht 50 € netto mehr rauskommen...wer sich das ausgedacht hat ....ts ts ts

Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2008 23:43




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