Hallo liebe Forum Mitglieder...
ich bin doch schon lange stille Leserin dieses Forums. Fragen worden mir schon ab und zu im Chat beantwortet. Leider ist dieser jetzt geschlossen und ich muß mich Euch jetzt in dieser Art und Weise mitteilen und auf Antwort hoffen. Also:
Ich bin Zweitpartnerin. Mein Freund ist geschieden und hat zwei Kinder (bald 12+13 Jahre alt). Er war arbeitslos und bekam dann keine Unterstützung mehr, da ich angeblich zu viel verdiene (ich mußte mich "ausziehen" und alles an Vermögen angeben). Monatlich hatte ich für uns ca. 400€ zur Verfügung. Aber das ist ein anderes Thema.
Knackpunkt ist nun, da er eine Anstellung in Aussicht hat, wie das mit dem Selbstbehalt (in der ja einschließlich 360€ Warmmiete enthalten sind) ist. Ich habe schon einiges gelesen, auch daß man ihm den Selbstbehalt um 25% kürzen kann, wenn er mit einem Partner zusammen wohnt. Leider steht mein Partner nicht im Mietvertrag drin.
1.Kann man nun den Selbstbehalt noch mehr kürzen, weil er keinen Mietvertrag hat und ich so allein die volle Miete übernehmen muß?
2.Soll/Kann ich einen Untermietvertrag mit ihm abschließen?
3.Ist es besser, wenn er im richtigen Mietvertrag drin steht?
Ich frage aus dem Grund, weil ich dieses hier gelesen habe:
Eine Kürzung des Selbstbehalts kommt wegen ersparter Aufwendungen in Betracht, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem (neuen) Ehepartner oder Partner zusammenlebt. Durch die gemeinsame Haushaltsführung mit diesem Partner erspart er Aufwendungen, die er hätte, würde er alleine wohnen und wirtschaften. Erst recht gilt dies, wenn der Unterhaltspflichtige mietfrei bei dem neuen Partner wohnt. Dies kann zu einer Reduzierung des Selbstbehalts um 25% führen.
Freue mich über Eure Antworten...
Liebe Grüße
s' Rehlein
P.S.: Habe leider nichts passendes in der Suchfunktion erhalten. Wenn ein ähnliches Thema schon vorhanden ist, bitte ich um Verschmelzung.
Da ich immer etwas konfus schreibe, könnt ihr mir gerne Fragen stellen, wenn ich etwas vergessen habe oder etwas unklar ist.
Hallo Rehlein,
ich bin doch schon lange stille Leserin dieses Forums. Fragen worden mir schon ab und zu im Chat beantwortet. Leider ist dieser jetzt geschlossen und ich muß mich Euch jetzt in dieser Art und Weise mitteilen und auf Antwort hoffen.
Was ist denn daran so schlimm? Du hast jetzt nicht nur die Ansprechpartner, die gerade im Chat sind, sondern ALLE hier registrierten User - zudem unterliegen alle Posts einer gewissen "Inhaltskontrolle" - schreibe ich hier etwas, was diskussionswürdig ist, kommt normalerweise ein anderer User und widerspricht mir (auch die Admins und Mods "schonen" sich da gegenseitig nicht :-)).
Allgemein: Das Thema "Absenkung des Selbstbehaltes" wurde hier schon x-mal diskutiert. Ich empfehle mal zum Einstieg folgenden Beitrag:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-12292-start-msg126151.html#msg126151
So, und nun zu deinen Fragen:
1.Kann man nun den Selbstbehalt noch mehr kürzen, weil er keinen Mietvertrag hat und ich so allein die volle Miete übernehmen muß?
IMHO nicht - s. die Diskussionen und Urteile, auf die im o.g. Link verwiesen wird
2.Soll/Kann ich einen Untermietvertrag mit ihm abschließen?
Dies hat Vor- und Nachteile. Bzgl. der Diskussion um die Absenkung des Selbstbehaltes hätte ein solcher Vertrag nur Vorteile - aber es sollte auch ein Geldfluss (=regelmäßige Überweisungen) nachweisbar sein, um ein "Geschmäckle" oder weitere Diskussionen zu unterbinden.
3.Ist es besser, wenn er im richtigen Mietvertrag drin steht?
Gegenüber meiner Antwort zu 2. sehe ich hierin keine Vorteile.
Ich frage aus dem Grund, weil ich dieses hier gelesen habe:
Eine Kürzung des Selbstbehalts kommt wegen ersparter Aufwendungen in Betracht, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem (neuen) Ehepartner oder Partner zusammenlebt. Durch die gemeinsame Haushaltsführung mit diesem Partner erspart er Aufwendungen, die er hätte, würde er alleine wohnen und wirtschaften. Erst recht gilt dies, wenn der Unterhaltspflichtige mietfrei bei dem neuen Partner wohnt. Dies kann zu einer Reduzierung des Selbstbehalts um 25% führen.
Wo hast du das gelesen?
Gruß
Martin
Hallo Schmusepapa..
ich werde Deinen Link gleich lesen. Vorab wollte ich Dir nur die Quelle angeben, wo ich das gelesen habe.
http://www.123recht.net/Unterhalt-Selbstbehalt---wieviel-muss-bleiben__a18692.html
Liebe Grüße und danke
s' Rehlein
