Ich möchte ihn so g...
 
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Ich möchte ihn so gerne heiraten, welche "Gefahren" lauern?

 
(@asvomani)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich lese schon seit einiger Zeit die Beiträge hier auf Vatersein.de und "traue" mich jetzt auch endlich mal, meine Fragen zu stellen. Vielleicht bekomme ich ja sogar ein paar Antworten.  😉

Ich lebe jetzt seit 9 Monaten mit meinem Freund zusammen, der 2 Kinder (Jungs von 7+10 Jahren) aus der vorherigen Beziehung hat (er war nicht verheiratet). Seine beiden Söhne sind jedes zweite Wochenende bei ihm/uns und er zahlt natürlich Unterhalt für die beiden (504,-€  insgesamt nach D'dorfer Tabelle).

Meine Frage ist: Worauf müssen wir achten, wenn wir heiraten wollen? Und das wollen wir.  🙂

Er ist selbstständig und ich bin angestellt. Wir verdienen z.Zt. etwa gleich viel (ca. 1.800,- € netto/mtl.). Bei ihm ist allerdings unklar, wielange er den Job noch machen kann, da er massive Rückenprobleme hat.

Wenn wir also heiraten und er seinen Job an den Nagel hängt (und nicht gleich was Neues bekommt), muss ich dann für den Unterhalt seiner Kinder aufkommen?

Ich lege monatl. Einiges für die private Rente zurück, daher bliebe nach Abzug von Miete, Versicherungen und Stadtwerken nur gerade noch genug für unseren Lebensunterhalt übrig. Ich könnte also rein rechnerisch gar nichts zahlen...

Außerdem hat sich seine Ex jetzt auch wegen Bandscheibenproblemen krank schreiben lassen, muss er dann ggfs. doch irgendwann auch Unterhalt an sie zahlen?

Also: Gibt es Dinge auf die man bei einer Heirat ganz besonders achten sollte?

So viele Fragen...

Ich warte gespannt auf Eure Antworten! Ganz liebe Grüße,
Die Neue


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2008 17:29
(@aldruper)
Nicht wegzudenken Registriert

Erstmal Wilkommen bei vatersein.de 🙂

Eine frage kann ich dir gewiss beantworten du muss nicht für denn Unterhalt deines Freundes aufkommen.Auch wenn ihr verheiratet seit.
Gruss Aldruper


AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 21:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin AsVoMaNi,

auch vojn mir ein herzliches Willkommen.

Ich kann Dir eine zweite Sorge nehmen: Da die beiden nicht verheiratet waren, lassen sich auch keine Unterhaltspflichten für die Ex herbeikonstruieren; selbst wenn sie gar keine Bandscheiben mehr hätte. Seine (nicht Eure!) Unterhaltspflicht beschränkt sich ausschliesslich auf die Kids. Allerdings geht der Unterhalt nicht sofort nach unten, wenn Dein Partner mal weniger verdient oder arbeitslos wird; dergleichen wird mindestens 6 Monate lang als "vorübergehendes Ereignis" gesehen, das keine Auswirkungen auf die Unterhaltshöhe hat.

Grüssles
Martin (auch wieder verheiratet) 😉


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 21:30
(@smash)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
Hallo AsVoMaNi,

Von mir ergänzender Hinweis:
Dem KV würde im schlechtesten Fall die Zahlung des Mindestunterhaltssatzes für die minderjährigen Kiddis über ggf. fiktives EK zugemutet werden. Hinzu kommt der Vorteil aus gemeinsamer Wirtschafterei (mit und ohne Heirat) bei verfestigten Zusammenleben (nach ca. 2 bis 3 Jahren) in einem Haushalt, was den Selbstbehalt deines LG drückt.
Dieses Szenario jedoch im Mangelfall erst droht. Tschuldigung, aber nur mal eben Bandscheibe und kann nicht mehr arbeiten gehen, is nich beim FamG. Somit dann im schlechtesten anzunehmenden Fall doch, wenn auch nur indirekt, die Kinder an eurem Zusammenleben partizipieren. Bei Heirat kommt noch der steuerliche Vorteil der Ehe den Kiddis i.R. der Unterhaltsberechnung zu gute. Tut mir leid hier keine besseren Nachrichten übermitteln zu können, aber hier geht es ja um KU und da ist es doch viel einfacher das ganze zu akzeptieren.

Ach ja, abschließend noch der Hinweis falls auch noch eigener Nachwuchs geplant ist, ergibt sich beim nicht ehelichen Zusammenleben mit deinem LG, für dich ein Nachteil bezüglich Steuerklassen dann muss die Klasse I nicht II wie bei alleinerziehenden gemeldet und berechnet werden.

nette


Grüße
Smash

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 23:58
(@asvomani)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Morgen zusammen,

ganz herzlichen Dank für Eure Antworten!  🙂

Ich brauche mir ja offensichtlich nur wenig Sorgen wegen der Heirat mit einem "gebrauchten" Mann (hihi) zu machen.  😉

Und den KU zahlen wir ja gerne, da geht es ja um "unsere" Jungs. Heftig allerdings, dass wir 6 Monate den jetzigen Betrag zahlen müssen, auch wenn mein Freund aufgrund von Krankheit seine Selbstständigkeit aufgeben muss und damit genau NULL Euro verdient...! Keine Ahnung, wie das dann gehen soll.

Smash, wie würde in einem solchen Fall denn sein fiktives EK berechnet??? Hast Du eine Antwort für mich?

Lieben Gruß!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2008 13:11
(@smash)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen
Weißt du AsVoMaNi, der KV hat den minderjährigen Kindern ggü. eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, d.h. er muss damit rechnen, dass so getan wird als würde sich sein EK nicht verändert haben. Dazu ist er vom Gesetzgeber hiermit indirekt verpflichtet. Ich denke, hierzu kann aber der ein oder andere aktive und betroffene User mehr Infos erteilen. Bitte denke auch daran, dass auch ich nur Laie bin, soll heißen im Ernstfall würde ich auf jeden Fall fachanwaltlichen Rat hinzu ziehen.

Meine Einschätzung teile ich dir also nur unter diesen Vorbehalten mit, und Achtung du wirst vermutlich nicht gerne lesen was ich dir hierzu nun schreiben muss:

Ich würde nicht davon ausgehen, dass ein FamG hier zur Herabsetzung des bestehenden Titels (KU) bereit wäre, da er bereits jetzt mit den 504 Euro für die zwei Kiddis nur zwischen den Stufen 1 und 2 der neuen Düsseldorfer Tabelle eingestuft ist/ wurde. Leider hast du zu wenig Daten hierzu eingestellt. Grundsätzlich sind die im Urteil/ Vergleich / freiwilliger Vereinbarung enthaltenen EK Daten unterhaltsrechtliche Fakten, die bei einer evtl. Änderung genauestens überprüft werden.

Die Krankheit die hier angedeutet wird, müsste tatsächlich über diverse Ärzte und Atteste fundamental dazu führen, dass der KV absolut Erwerbsunfähig ist i.S. Totalinvalide.

FamG betrachten es dann bei Erwerbsunfähigkeit zumeist so, dass eben eine geeignetere Tätigkeit zu suchen wäre. Wegfall des KU auf Null wegen „Totalausfall“ habe ich selten bis gar nicht in Urteilen gelesen. Erwerbsunfähig heißt nicht automatisch Arbeitunfähig. Auch kommt mir der Gedanke, was dein LG beabsichtigt gegen diese Krankheit zu unternehmen bzw. ob er bereits geeignete Maßnahmen dazu ergriffen hat seinen Gesundheitszustand wieder zu rehabilitieren?

Aber nun mal Butter bei die Fische, was steckt den dahinter. EK geht auf Null?
Auch wenn dein LG Selbstständig ist, würde er im Fall der Dauerkrankheit oder bei besagtem Totalausfall denn gar kein Ersatzeinkommen haben? Keine private Versicherung o.ä. abgeschlossen die dann eintritt?

Hinzu kommen bei mir Gedanken wie, z.b. nach Ablauf einer gewissen Zeit Inanspruchnahme öffentlicher Sozialleistungen. Nur hier würde eben dann auch wieder dein Erwerbseinkommen eine Rolle spielen, weil ihr bei Zusammenwohnen/ Zusammenleben als Bedarfsgemeinschaft zählt. Im Fall der Heirat bist du dann deinem Mann ggü. unterhaltspflichtig (i. S. Familienunterhalt), sodass er hiervon den Mindestunterhalt (m.E. bei dem jetzigen Alter der Kiddis Stufe 1 DT 2008 also 322 Euro je Nase Tabellenbetrag abzüglich hälftiges Kindergeld –77 = 245 Zahlbetrag) zu zahlen hätte. Ggf. unter Hinzuverdienen auf Basis eines 400 Euro Jobs.

Ein weiteres denkbares Szenario wäre die Nummer mit dem UVG. Die KM kann Beistandschaft für die Kiddis beim JA beantragen. Bei aussetzen des KU seitens deines LG würde sie Unterhaltsvorschuss erhalten, der aber von deinem LG zurückgefordert werden würde. Wie Hoch die UVG Sätze sind weiß ich nicht, meine aber die sind erst mal niedriger als der Unterhalt nach DT und der steht ihnen nun mal zu.

Dringend empfehle ich euch, die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien eures OLG Bezirks sowie die Inhalte der Düsseldorfertabelle (2008) genauestens zu studieren. Auch die Urteilssuche kann ggf. hilfreich sein, ein Einzelfall ist zwar nie identisch mit den anderen, aber häufig findet man/ frau dort hilfreiche Hinweise und Ansatzpunkte.

nette


Grüße
Smash

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2008 20:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin AsVoMaNi,

Heftig allerdings, dass wir 6 Monate den jetzigen Betrag zahlen müssen, auch wenn mein Freund aufgrund von Krankheit seine Selbstständigkeit aufgeben muss und damit genau NULL Euro verdient...! Keine Ahnung, wie das dann gehen soll.

nun ja, man kann die Kinder in einem solchen Fall ja nicht einfrieren und sagen "Tut mir leid; Geld, Essen und Klamotten gibt es erst wieder in ein paar Monaten!" Dein LG müsste in einem solchen Fall eben Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um den KU zu erwirtschaften. Notfalls bei der Stadtreinigung arbeiten oder Burger braten. Das nennt sich gesteigerte Erwerbsverpflichtung. Auch in einer "normalen" Ehe kann sich keiner zurücklehnen und sagen "sorry, Kohle is ersma nich..."

Smash, wie würde in einem solchen Fall denn sein fiktives EK berechnet??? Hast Du eine Antwort für mich?

Das ist ganz einfach: Auf der Basis des bisherigen Einkommens. Erst danach könnte eine Abänderungsklage eingereicht werden, deren Ergebnnis aber keinesfalls "Null Unterhalt" wäre, selbst wenn die Arbeitslosigkeit fortbesteht.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2008 20:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Brille007

nun ja, man kann die Kinder in einem solchen Fall ja nicht einfrieren und sagen "Tut mir leid; Geld, Essen und Klamotten gibt es erst wieder in ein paar Monaten!" Dein LG müsste in einem solchen Fall eben Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um den KU zu erwirtschaften. Notfalls bei der Stadtreinigung arbeiten oder Burger braten. Das nennt sich gesteigerte Erwerbsverpflichtung. Auch in einer "normalen" Ehe kann sich keiner zurücklehnen und sagen "sorry, Kohle is ersma nich..."

Also da möchte ich doch mal reingrätschen, wenn auch etwas OT.

Wenn in einer "intakten" Famile der Ernährer arbeitslos wird, schnallen ja auch Alle in der Familie ihren Gürtel enger und nicht nur der Verdiener.
Der Aufbau von Rücklagen für diesen Fall ist dem Unterhaltsberechtigten nämlich aus meiner Sicht nicht weniger zuzumuten wie dem Unterhaltsverpflichteten.
Das Geld, was ab dem 7. Monat reichen muss, müsste daher auch ab dem 1. Moment reichen können.

Natürlich ist das nur mein persönliches Rechtsempfinden und nicht geltendes Recht. Dennoch halte ich diese Regelung, zumindest beim EU, für eine der grossen Ungerechtigkeiten des Unterhaltsrechts und deswegen meine OT-Einmischung.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2008 21:12
(@smash)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen
Na ja, ich sehe dann wohl doch eher zustimmende Meinungen hinsichtlich meiner Antwort und Einschätzung. Die Themenstarterin hier Quasi auf null EK des KV geht.

@Brille  😉 null EK heißt eben nicht null KU. So ises auch durchaus hinnehmbar.

@Beppo, ist das realistisch null EK? Und zum Thema nachehelicher Unterhalt könnte ich hier auch so einiges ablassen, aber davon hier nicht die Rede war, bzw. sich dieses dann erst bei Heirat der Themenstarterin entsprechend darstellen würde, vor allem wenn unheilbar kranker Mann/ Frau geehelicht würde.

nette frühabendliche


Grüße
Smash

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2008 21:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

ich widerspreche Dir nicht; schon gar nicht als Selbst-Selbständiger. Aber der Openerin ist ja nicht damit geholfen, dass wir ihr unser persönliches Rechtsempfinden mitteilen, sondern eben die geltende Rechtslage. Und die ist, wie sie ist.

In einer "funktionierenden" Familie würden ALLE zusammenlegen und ggf. eben der Partner sagen "Hey, lass uns eben mal die Rollen tauschen; ich verdiene jetzt mal die Kohle und Du machst den Haushalt, bis wieder Aufträge kommen!" Aber wir reden hier von getrennten Familien, die gefüttert wurden mit einer Menge von "Steht-dir-zu's". Wer verzichtet da freiwillig?

Selbständigkeit ist vor diesem Hintergrund eine Art Hobby, das man sich leisten können muss. Such is life.

Grüssles
martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2008 21:38




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Brille und Smash,

wie gesagt, ich weiß dass mein Beitrag OT ist und nichts zur eigentlichen Fragestellung beiträgt.

Brille, du hast nur durch die, scheinbare, Rechtfertigung dieses Sachverhalts bei mir einen Knopf gedrückt, der mich, wie den pawlowschen Hund, zu reflexartigen Reaktionen veranlasst.

Sorry nochmal für die von mir ausgelöste Verwirrung. :redhead:

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2008 21:51