Wir haben am Freitag, das Scheidungsurteil zu gestellt bekommen.. Frage mich wo bleibt die Gerechtigkeit?? Ich lebe mit meinem LG und unserer gemeinsamen Tochter zuasammen. Mein LG war verheiratet und hat 2 Kinder. Folgende Zahlungen hat er jetzt monatlich vorzunhmen. Er verdient bereinigt 1800 €, Ex ist berufstätig und verdient 1000€. Es wurden Ehebedingte Schulden abgezogen in Höhe von 251€. Er muß jetzt zahlen, 133€ EU und 200€ KU. ferner muß er 300€ für das gemeinsame Haus bezahlen, in das die ex mit den Kids wohnt. Jetzt bekommt sie noch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt in Höhe von ca. 90€, weil er ja nicht den vollen Kindesunterhalt bezahlt!!! Wir leben jetzt von ca. 900€ und bekommen nirgends unterstützung, weil wir ja zusammen leben. Ich hatte immer gedacht, bei der unterhaltsberechnung würden erst die Kinder kommen und dann die Ex??Wer kann mir helfen?
Kann auch die Mangelfallsberechnung nicht nachvollziehen, weil es im Urteil keine Berechnung gibt, sondern nur die Summe.
Ich dachte, Unterhaltsvorschuss gibt es für alleinerziehende, die in finanzeller Not sind, wo der Ex nicht zahlt, aber doch nicht das die Ex noch mehr hat?? Die Zahlungen fürs haus werden nicht anerkannt, beim Unterhaltsvorschuss. Ich finde das ist Abzocke von Steuergeldern. Bitte helft mir, ich möchte das so gerne verstehen und ich bin so sauer...
Hallo!
1. Wieso muß er 300,00 € fürs Haus bezahlen??? Wieso wird das Haus nicht verkauft.....oder warum wird Dein Freund nicht ausbezahlt von seiner Ex wenn sie unbedingt im Haus bleiben will? (oder gibts wieder einen Haken bei der Sache....Profis wenn ja klär mich auf...Dankäää im voraus...)
2. Wie alt sind die Kinder? Wieso nur zusammen 200 KU für 2 Kinder??? Also ich kenn das auch nur so zuerst die Kinder dann die Ex....Was sagt Euer Anwalt dazu??
3. bei der Mangelfallberechnung fiel ich schon mal raus da das Geld unter den Kindern aufgeteilt wurde....insofern steh ich grad auf dem Schlauch was Euch da der Richter aufgebrummt hat...hoffe inständig ein "Profi" hier bringt noch "Licht ins dunkle"...
[Editiert am 13/6/2005 von Teufelchen7568]
Gruß Teufelchen
Hallo, die zahlungen fürs haus wurden so vom gericht festgelegt, jeder trägt das haus zur hälfte. nach der berechnung blieb nicht mehr viel geld über, so das eine mangelfallberechnung stattfand. wie die berechnet wurde??? habe schon alles versucht, diese rechnung raus zu bekommen, so weit ich als laie weiß, wie sie gerechnet wird. ich komme leider nicht auf diese summe. unsere gemeinsame tochter wurde mit 92€ als unterhalt berücksichtigt. die kinder sind 5 und 6 jahre alt.
das haus würde mein lg gern verkaufen, doch die ex will von einem verkauf nichts wissen. warum auch, sie lebt in einem neuem haus (bj.2000) und zahlt dafür ja nur 300€ abtrag, weil die andere hälfte ja mein lg zahlt. ich kann so auch kein antrag auf alg2 stellen, weil der titulierte unterhalt ja nur 333€ beträgt, die zahlungen fürs haus nicht berücksichtigt werden, wir das geld ja aber nicht zur verfügung haben.
Wer hilft mir weiter, oder eine erklärung, wie dieses berechnet wird.
Danke
Moin mummel,
das stinkt mächtig. Was sagt sein RA dazu? Ist das Scheidungsurteil noch anfechtbar? Eile ist geboten!!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo mummel,
ja das klingt ja fast so wie unsere ( noch- ) situation.
auch kein hartz IV zuschuß, weil zahlungen fürs haus nicht anerkannt werden.
mhm...jetzt aber mal ganz blöd gefragt, wenn dein lg das haus gerne verkaufen würde, die ex es aber behalten will, warum stoppt er nicht einfach seine kreditzahlungen????
bei uns will die ex, das der mann zwei kredite bis ende weiterzahlt, dann aus dem letzten kredit entlassen wird bei der bank und er dann keinen anspruch mehr ans haus haben soll...
lustig!!!!! aber ganz so dumm ist er dann auch nicht.
bei ihm hilft es jetzt nur so, daß er seiner exfrau sagte, wenn sie das haus behalten will, dann soll sie weiterzahlen oder ihn auszahlen.
er kann die raten nicht weiterzahlen. ( wurden übrigens nicht vom gehalt abgezogen, erst unterhalt und vom SB die kredite abtragen... )
wenn sie das nicht akzeptiert, dann kommt es zur teilungsversteigerung oder zur zwangsversteigerung....
spätestens dann wird "frau" sich überlegen was nun gemacht wird......
vorausgesetzt natürlich, dein LG hat für seine zahlungen nicht irgendeinen bürgen hinterlegt oder jemanden mit vermögen in die kreditsicherung eintragen lassen...
ansonsten kann ich mich deep thought nur anschließen, klingt etwas ungemütlich ...
grüße,
paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Wenn die Ex Haus nicht verkaufen will, dann würd ich mal die Teilungsversteigerung androhen.
Sicherlich kein lohnendes Geschäft, hilft aber oft, den Leuten Angst einzujagen.
Was mich wundert, daß der Ex kein Wohnvorteil zu Lasten gelegt wird.
Der muß ja auch in die Berechnung rein.
Sehr suspekt das Ganze.
Kann ja nicht sein, daß er für nen Haus zahlt, das er nicht nutzen kann.
LG
Melly
Hallo Mummel,
das Haus muss weg, da gibt es keine Diskussion! Entweder willigt Madame von sich aus ein oder es muss durch Einstellung der Kreditzahlungen die Zwangsversteigerung herbeigeführt werden. Letzteres wäre mit erheblichem finanziellem Nachteil verbunden. Dies hat damals bei uns sogar meine Exe begriffen und letztlich zugestimmt (allerdings auch erst, nachdem ich die Zahlungen einstellte und das Ende nahte).
LG Uli
Die Androhung einer Teilungsversteigerung war auch bei mir quasi die Rettung. Mein Ex hat dann lieber das Haus ganz übernommen (allerdings ohne Auszahlung - wo nichts ist, kann man halt auch nichts holen), als es zu verkaufen.
Gruß AJA
Es gibt aber Menschen, die verstehen nicht, worum es geht, die sind einfach zu blöd oder was?
So die Ex von meinem Freund. Sie hat ihn nach der Trennung einfach rausgeworfen, Schloss ausgetauscht. Das war März 2004. Hausrat hat er bis jetzt noch nichts. Er hat die hälftige Zahlung des Hauses eingestellt. Wenn sie schon allein drin hockt, kann sie auch allein zahlen! Verkaufen wollt sie auch nicht. Die Bank stand kurz vor der Lohnpfändung, bei beiden. Nichts passierte bei ihr, war ihr alles egal. Wir zahlten letztendlich. Und machten Nutzungsentschädigung geltend. Und siehe da, sie zog aus, konnte sich nach einem Jahr auch für einen Makler entscheiden.
Also, wie gesagt, bei manchen dauert das Begreifen etwas länger!
Gruß koppi
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand
es ist wirklich total verworren! nur eines, schwört keine zwangsversteigerung herauf, da ist nicht nur ein finanzieller nachteil mit verbunden, sondern auch ein schufa-eintrag, der euch immer wieder probleme bereiten kann und wird.
stellt einen antrag auf teilungsversteigerung, das ist das sinnvollste. das kommt zwar einer normalen versteigerung sehr nahe, aber ihr erspart euch den schufa-eintrag, denn mit den konsequenzen hab ich jetzt zu leben und die sind wahrhaftig nicht toll.
lieben gruß
anke
@Nike777,
erklär mir doch mal bitte den Unterschied zwischen Zwangsverstiegerung und Teilungsversteigerung. Ich dachte immer das ist das gleiche.
Gruß koppi
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand
erklär mir doch mal bitte den Unterschied zwischen Zwangsverstiegerung und Teilungsversteigerung. Ich dachte immer das ist das gleiche.
Ich klinke mich mal ein: Eine Zwangsversteigerung wird in solchen Fällen durch die kreditgebende Bank veranlasst, wenn Kreditnehmer nicht mehr zahlungsfähig sind. Teilungsversteigerungen sind dagegen dafür gedacht, eine Eigentümergemeinschaft zwangsweise aufzulösen. Wenn also beispielsweise mehrere Leute eine Immobilie geerbt haben und sich nicht einigen können, was damit geschehen soll (behalten oder verkaufen), kann einer dieser Erben eine Teilungsversteigerung beantragen, mit der diese Immobilie "kapitalisiert" wird. Er kann dabei übrigens auch selbst mitsteigern und damit Alleineigentümer der Immobilie werden.
Ich hatte das gleiche Problem und kann nur dazu raten, mit der Zwangsversteigerung zu winken (bzw. winken zu lassen). Dafür genügt es, die Zahlungen einzustellen; am besten nach vorheriger Ankündigung. Wichtig ist, dass man zuvor mit der eigenen Bank redet und klarstellt, dass man den Kredit zwar weiterbedienen könnte, aber nicht einsieht, für eine Immobilie zu bezahlen, die man nicht einmal betreten darf. Man kann die Bank sogar bitten, den beiden Kreditnehmern - der Ex und sich selbst - mal einen bösen Brief zu schreiben und mit Zwangsversteigerung zu drohen, falls die Zahlungen nicht umgehend fortgesetzt werden. In diesem Fall umgeht man auch den Schufa-Eintrag, denn die Bank weiss ja, dass man nicht zahlungsUNFÄHIG ist, sondern nur zahlungsUNWILLIG; üblicherweise kann sie die Kreditwürdigkeit ja anhand der Kontobewegungen beurteilen. Und im Rahmen des Bankgeheimnisses behält die Bank dieses Wissen auch für sich.
In meinem Fall hat dieses "Winken" jedenfalls funktioniert - Madame hat die Hütte (und die kompletten Restschulden!) übernommen und mich ausbezahlt. Ihre Berater haben ihr wohl klargemacht, dass sie nichts gewinnt, wenn sie sich stur stellt: Sie verspielt das Haus und kriegt am Ende selbst auch nur einen kleinen Auszahlungsbetrag, falls nach einer Zwangsversteigerung überhaupt noch etwas übrigbleibt.
Also: Eine Zangsversteigerung kann ein gutes taktisches Hilfsmittel sein - auch ohne tatsächlich stattfinden zu müssen.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Tja, bloß leider sind nicht alle Frauen so intelligent wie deine. Bei uns ist es jetzt so, dass die Ex nach einem Jahr Trennung, gemeinsames Abzahlen von Krediten und einseitiges Auslösen unsererseits jetzt mit Privatinso droht. Das ganze Jahr war fürn Ar...Wir haben so viel investiert und sie zieht uns jetzt mit runter...Anscheinend hat ihr jemand die Inso so schön geredet, dass ihr jetzt alles egal ist. Nebenbei hat sie noch das ganze Haus ausgeräumt. Was nützt es jetzt noch irgendwas einzuklagen, wenn sie eh pleite macht! Mein Freund kann es sich einfach nicht leisten, sein Leben lang kreditunwürdig zu sein, wir wollen uns auch was aufbauen, was wir dann vergessen können.
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand
