Hallo Alle,
in den vergangenen Tagen hatten wir die Gelegenheit den Gesetzentwurf zum Unterhaltsrecht der Bundesregierung zu analysieren und zu diskutieren. Dabei kamen viele zu der Ansicht, dass dieses Gesetz ungerecht ist, wenn es so wie im Entwurf verabschiedet wird.
Der Hauptgewinner ist, nach Stand der Dinge, das Finanzministerium. Durch die Verschiebung der gleichen Unterhaltslast bis zum Selbstbehalt, vom Ehegattenunterhalt in die Richtung Kindesunterhalt kan der Unterhaltspflichtige dann weniger bei der Lohn- bzw. Einkommensteuer einkommensmindernd absetzen.
Nur ganz wenige unterhaltspflichtige Väter und mit betroffene Zweitfamilien haben einen geringen Vorteil. Die Nachteile überwiegen. Versteckt in dem bisherigen Entwurf gibt es viele Ungerechtigkeiten.
Um nur ein Beispiel zu nennen:
"Seite 38 erster Absatz letzter Satz des Referentenentwurfs:
"Korrekturbedürftig kann eine Mangelfallberechnung insbesondere dann sein, wenn nach ihrem Gesamtergebnis die Erstfamilie (zusätzlich) auf Sozialleistungen angewiesen ist, während die nach der Scheidung gegründete zweite Familie auch unter Berücksichtigung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen im konkreten Vergleich ein gutes Auskommen hat."
Eine Zweitfrau hat das dann so erkannt:
„Das heißt auf gut Deutsch: Es wird eine Einkommensgesamtrechnung erstellt, also inkl. der Einkünfte der Zweitfrau. Damit muss eine der Sache nach völlig unbeteiligte Person ihre Einkünfte offen legen, damit erkennbar ist, ob der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen soweit abgeschmolzen werden kann, bis Parität der Einkommen zwischen alter und neuer Ehe hergestellt ist.“
Da kann sogar noch weiter gegangen werden: Wenn die Einkünfte der Zweitfrau nach Meinung der Richter ausreichen um das Leben der gesamten Zweitfamilie zu finanzieren, unterhält der „gebrauchte“ Mann weiterhin seine Exfrau und die Zweitfrau den Mann, damit er eben die Erstfamilie unterhalten kann. Somit erreicht die berufstätige Zweitfrau nicht was sie möchte: Das finanzielle Überleben der Zweitfamilie, durch ihre Arbeit zu entlasten.
Auch die Erstfamilie hat keinen finanziellen Vorteil. Entlastet wird hier in diesem Beispiel nur der Staat durch die Einsparungen bei der Sozialhilfe. Die Erstfamilie hat nichts mehr und die Zweitfamilie noch weniger auf dem Konto.
Es entstand somit die Idee, dass wir selber allen Abgeordneten des Bundestages einen gerechten Gesetzentwurf als Denkanstoß vorlegen. Dies lässt sich aber nicht so einfach aus dem Hut zaubern. Eine kleine Gruppe ist schon dabei und um den Vorschlag auszuarbeiten. Weitere Hilfe wäre sehr erwünscht. Es soll für alle Seiten gerecht zugehen.
Warum kommt diese Initiative von Zweitfrauen?
1.) Sie sind an der Seite eines Mannes, der oft horrende finanzielle und seelische Altlasten bewältigen muss. Dazu gehört in einem doppelten Sinne der Verlust der Kinder, da einerseits bis heute die Kinder fast "automatisch" den Müttern zugewiesen werden, zum anderen die Väter neben dem Unterhalt auch noch alle Aufwendungen zu tragen haben, um den Kontakt zu den Kindern zu erhalten.
2.) Oft sind die Zweitfrauen selbst Erstfrauen und betreuen Kinder aus früheren Beziehungen. Sie kennen also auch „diese Seite der Medaille“. Sie praktizieren und praktizierten auch dort schon eine faire Ausgestaltung der finanziellen Trennungsfolgen.
3.) Jede Zweitfrau kann in der Zukunft auch zur Exfrau werden. Durch die nicht seltenen „Nickligkeiten“ der Erstfrauen, in Form von finanziellem Ausbluten des „gebrauchten“ Mannes und seiner Ausgrenzung aus dem alltäglichen Leben seiner Kinder, sind die nachfolgenden Beziehungen extremen Belastungen ausgesetzt. Nicht jede Beziehung kann diesen Belastungen, zusätzlich zu den „normalen“ Partnerschaftsproblemen standhalten. Im Falle einer Trennung haben sie, gegenüber ihrer Nachfolgerin auch den Status einer Erstfrau. Zweitfrauen wollen in ihrem Gesetzentwurf nichts verlangen, was sie nicht selbst bereit sind „im Falle des Falles“ dann als Exfrau hinzunehmen oder selber zu geben.
Wichtig ist, dass das Gesetz den Vätern und geschiedenen/getrenntlebenden (Ehe-)Männern, trotz ihrer Unterhaltspflichten, ein Einkommen belässt, dass sie positiv in die Zukunft blicken lässt. Sie müssen in die Lage versetzt werden, wieder eine Familie zu gründen und auch dort ihren Kindern eine sorgenfreie Zukunft zu bieten, mit einer Mutter für diese Kinder, die nicht gezwungener Maßen trotz Kleinkind berufstätig sein muss. Damit verringert sich auch die Gefahr, dass die Väter sich, mangels finanzieller Zukunftsaussicht, auch in das soziale Netz fallen lassen. Hier würde der Staat mehr Geld sparen, als mit seinen jetzigen Scheinvorteilen.
Wenn es den Zweitfrauen ermöglicht wird, ähnlich wie die Erstfrau, sich der Erziehung der oft noch kleineren Kinder zu widmen, wird es in Zukunft auch wieder mehr Kinder in Deutschland geben. In vielen Zweitfamilien können keine Kinder mehr eingeplant werden, weil die Zweitfamilie dringend auf das Einkommen der Zweitfrau angewiesen ist. Somit verzichten viele Zweitfamilien auf Kinder, obwohl sie sich sehr wohl welche wünschen.
Die Zweitfrauen wollen ein faires Gesetz. Ein Gesetz das weder die (ledigen) Väter und/oder die geschiedenen Ehemänner, noch die Erstfamilie oder die Zweitfamilie benachteiligt. Dies wird wohl nicht in allen Punkten gelingen können. Aber alle sollen die Chance haben EIGENVERANTWORTLICH ihr Leben zu gestalten und nicht auf Kosten auch nur einer einzigen Person sich aus der finanziellen Eigenverantwortung zu stehlen.
Damit das dann erarbeitete Papier dann nicht einfach in einem großen Aktenstapel verschwindet, werden begleitende Aktionen vorbereitet.
Schön wäre es, wenn viele mitmachen, nicht nur Zweitfrauen. Wir laden ALLE ein, nicht nur die Zweitfrauen und Zweitfamilien, den Versuch zu unternehmen ein gerechteres Unterhaltsrecht in Deutschland zu installieren.
Für die Vorbereitungsarbeiten wurde im Forum von www.zweitfrauen.de ( http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/70/Zweitfrauen_fuer_ein_gerechteres_Unterhaltsrecht.5775123.0.01103.html ) eine extra Rubrik und einen geschlossenen Bereich für interne Kommunikation eingerichtet.
Dies ist eine Aktion der Zweitfraueninitiative des VafK und nicht des VafK, obwohl dies unter dem Dach des Vafk organisiert wird. Für weitere Informationen: info@zweitfrauen.de
[Editiert am 17/6/2005 von Schumacher]
Moin Ingrid,
Eine Zweitfrau hat das dann so erkannt:
„Das heißt auf gut Deutsch: Es wird eine Einkommensgesamtrechnung erstellt, also inkl. der Einkünfte der Zweitfrau. Damit muss eine der Sache nach völlig unbeteiligte Person ihre Einkünfte offen legen, damit erkennbar ist, ob der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen soweit abgeschmolzen werden kann, bis Parität der Einkommen zwischen alter und neuer Ehe hergestellt ist.“
Ich will mich ja nicht hervortun, aber diese Analyse ist von mir! Und Andrea hatte dies in ihrem Post in allen Foren auch so benannt. Ich mag es nicht, wenn sich jemand mit fremden Federn schmückt.
Dies ist eine Aktion der Zweitfraueninitiative des VafK und nicht des VafK, obwohl dies unter dem Dach des Vafk organisiert wird. Für weitere Informationen: info@zweitfrauen.de
Wie steht ihr zu der unabhängigen Initiative "Zweitfrauen aktiv"? Gibt es jetzt bei den Zweitfrauen (auch schon) zwei Lager?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
sorry wußte ich nicht, dass die Analyse von Dir war. Ich hab ja leider nicht so die Zeit alles in allen Foren im Detail zu verfolgen.
Und keine Sorge, es gibt keine zwei Lager bei den Zweitfrauen. Andrea hat sich auf die Gleichstellungsbeauftragten "spezialisiert" und ich versuche jetzt was für ein gerechteres Unterhaltsgesetz zu organisieren.
Ich arbeite bei Andrea mit (soweit es mir möglich ist) und Andrea wird sicherlich (soweit sie freie Kapazität hat) auch bei der jetzt versuchten Reform der Reform mitmachen.
Grüßle
Ingrid
Moin Ingrid,
so sehr ich deine Arbeit und Meinung achte, so wenig empfinde ich die "Arbeit" des VafK unterstützens-/schätzenswert. Das ist meine ganz private Meinung.
Und für mich segelt die Zweitfraueninitiative im Fahrwasser des VafK, mind. unter dessen Flagge. Und das lässt mich an (d)einem Erfolg zweifeln.
DeepThought
[Editiert am 17/6/2005 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo zusammen,
Zweitfrauen aktiv und Zweitfrauen zum Unterhaltsrecht arbeiten zusammen. Ich bin auch ganz froh, dass sich eine eigene Gruppe mit dem großen Thema Unterhaltsrecht näher auseinandersetzt. So haben wir alle in kürzerer Zeit vernünftige Resultate.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
