Hallo,
mein Mann hat mal wieder "Stress" mit seiner Ex-Frau. Ich weiss nicht so recht, wie wir uns verhalten sollen. Vielleicht könntet ihr euch ein paar Gedanken machen uns mir eure Ansicht dazu mitteilen:
1. Wir haben eine Schreiben der RAin der Ex bekommen. Laut Forderungskonto sind noch 16,86 € offen zzgl. angeblich bis zu 17.12.04 noch nicht gezahlter Unterhalt in Höhe von 480 €. Androhung der Zwangsvollstreckung!!!!! Der Unterhalt wurde jedoch bereits am 28.11.04 an die EX überwiesen!!!! Nach überprüfung des Forderungskontos der Anwältin stellte sich heraus, das sie beträge doppelt einfordert bzw. Geld gar nicht verbucht hat. Nun stellt sich ein Guthaben für uns in Höhe von 65,05 € heraus!
Ich möchte darauf verzichten, das Geld einzufordern, da es nur wieder unnötigen Ärger geben wird, da die Ex eh schon immer rumjammert, das sie kein Geld hätte und das ganze nur wieder auf dem "Umgangsrecht" mit dem Sohn aus 1. Ehe ausgetragen werden würde. Mein Mann ist sauer (kann ich ja auch verstehen) und möchte das Geld über unsere Anwältin einfordern.
Was würdet ihr tun? Ich diskutiere jedes Wochenende mit meinem Mann darüber und wir streiten und auch, weil ich einfach diesen ganzen "Zirkus" mit der Ex nicht mehr möchte und endlich wieder ein ruhiges Familienleben haben möchte.
2. Der Sohn aus 1. Ehe und unsere Sohn haben beide im Januar Geburtstag. Wir wollten für beide jeden der beiden Söhne ein Sparkonto einrichten und jeden monat für jeden 15 € sparen. Ist sicherlich nicht die ganz grosse Summe aber vielleicht können Sie es ja mal später brauchen...........
Jedenfalls sind mein Mann und ich zur Bank und haben die Konten eröffnet. Mein Mann hat dies seiner Ex mitgeteilt, da sie ja sorgeberechtigt ist für den Jungen. Allerdings bin ich für das Konto mit Verfügungsberechtig bis der Junge das entsprechende Alter hat, um alleine verantwortungsbewusst mit der dazugehörenden Karte und dem Geld umgehen zu können.
Jetzt will die Ex, das meine Verfügungsberechtigung gestrichen wird und statt dessen Sie und mein Mann verfügungsberechtigt sind. Sie würde dann auch eine Karte für das Sparbuch bekommen inkl. PIN und könnte jederzeit Geld abheben. Ein Riesentheater, als ob ich an das Geld von dem Kind wöllte.........
Soweit ich weiss, gab es für das Kind bereits mal ein Sparbuch, welches sie aber abgeräumt und gekündigt hat. Das Geld wird per Dauerauftrag von unserem Konto auf das Sparbuch übertragen.
Ich habe meinem Mann gesagt, das wir es auch als Zweitfamilie nicht gerade üppig im Monat haben, wir monatlich fast 500 € Unterhalt zahlen und ich nicht möchte, das sie ohne weiteres an das Geld herankommt.
Jetzt macht sie meinem Mann jeden Tag das Leben zur Hölle und besteht auf eine Vefügungsberechtigung für das Konto.
Wie würdet ihr euch verhalten?
Grüsse Andrea
Meine persönliche Meinung bezüglich des Sparkontos:
Auf keinen Fall würde ich der Kindsmutter eine Berechtigung erteilen. Das ist Geld, das Ihr für den Sohn anspart und geht sie überhaupt nichts an!
Bei meinem Freund ist es z.B. so geregelt, dass jeder ein Sparkonto für die Tochter unterhält. Bei der Trennung wurde sogar das vorhandene Sparguthaben nach Geldgeschenken von den jeweiligen Großeltern aufgeteilt und auf die neuen Sparbücher verteilt. So verwaltet jedes Elternteil die von seiner Familienseite aufgelaufenen Geldgeschenke und sonstige eigene Einzahlungen.
Hallo Leny,
ich würde ihr diese Verfügungsberechtigung nicht geben, da ihr ja wisst, daß sie schon einmal ein Konto leergeräumt hat.
Wegen der Rückzahlung in Höhe von 65,05 kann ich deinen Partner verstehen, der die Nase voll von Forderungen hat. Ich kann aber auch dich verstehen, da ohne Rückforderung schneller Ruhe einkehren würde.
Die Frage ist allerdings wie lange diese Ruhe dann anhält. Lässt dein LG das nun durchgehen....wie hoch wird die nächste Forderung sein und wo wollt ihr einen Schlußstrich ziehen.
Auch wenn es sich scheinbar um einen geringen Betrag handelt, sollte er meiner Meinung nach das Geld zurückfordern. Wenn er es über die Anwältin laufen lässt, habt ihr doch nicht viel Krempel damit. Entweder ihr bekommt es zurück oder nicht.
Einen Versuch würde ich starten.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Leny,
woraus nimmt sie ihre Forderung für das Sparbuch. Ich wüßte keinen Ansatz, dass sie das verlangen kann. Ihr laßt das Sparbuch bei euch und gut isses...
Das Guthaben wieder einzufordern wäre eine Möglichkeit, aber die Kosten für Einforderung? Rechnet es sich? Ich glaube es nicht. Könntet ihr den Betrag nicht bei der nächsten Sache verrechnen? Dann hat keiner großartige Kosten und Aufwand!
mfg
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo Leny,
zu dem Forderungsbetrag habe ich ja schon in deinem letzten Post dazu geschriben. An dieser Stelle die Bitte an Dich: Schreibe beim nächsten Mal wenn es um das Gleiche geht, im selben Topic weiter, das erleichtert das Verstehen. Danke.
Zum Sparkonto:
Ich würde ihr keine Verfügung ausstellen. Das ist Gels, was Dein Mann für den Sohn anlegt (oder darf er da jederzeit dran?) und insofern ist es ein Geschenk, dass er irgendwann erst erhalten wird. Wie Dein Mann Geschenke macht, ist ja ihm selbst überlassen. Eigentölich muss er es ihr ja noch nicht einmal sagen, oder?
LG
Biga
Mich wundert, dass ihr überhaupt ein Konto ohne die Unterschrift der KM eröffnen konntet. Bei uns ging das nämlich nicht. Wir können an sämtliche Kinderkonten nur gemeinsam heran, d.h., einer allein könnte gar nichts abheben. Wenn die Kinder volljährig werden, erlischt unsere Verfügungsgewalt automatisch.
Wegen der Forderung: bis vor kurzem dachte ich auch noch so - warum aufregen, wegen so eines geringen Betrages. Aber dann kommt der nächste Kleinbetrag und der übernächste...
Inzwischen würde ich auch zurückfordern...
Gruß AJA
Hallo @ AJA,
doch es ging, er musste nur die Geburtsurkunde vorlegen. Wir haben aber auch die Einzelverfügung gewählt. Das heisst, mein Mann muss nicht jedes Mal mit, wenn auf dem Konto Geld eingezahlt werden soll oder ähnliches. Und anders herum ist es genauso. Da ist aber auch bei uns sinnvoll, da mein Mann in der Woche in Karlsruhe ist und an den Wochenden, wenn er zu Hause ist, dann haben bekanntlich auch die Banken zu. Ist also bei uns aus ganz praktischen Gründen so gelaufen.
@ all,
ich war heute bei unserer Anwältin, diese wird nun die EX anschreiben, ihr mitteilen, wie hoch der Betrag ist, der von ihr zu zahlen ist. Sie wird ihr den vorschlag unterbreiten, das wir auf das Geld verzichten, wenn sie uns schriftlich erklärt, das ihrerseits keinerlei Ansprüche mehr bestehen, die über den laufenden monatlichen KU und EU hinausgehen.. Dann haben wir etwas in der Hand, falls sie wieder versucht, Geld einzufordern, welches ihr nicht zusteht. Falls sie uns dies nicht schriftlich gibt bis zum..... gibt, erwartet unsere Anwältin den Geldeingang bis zum......
Das Konto wir bei der nächsten Gelegenheit geändert auf meinen Namen und erst wenn der Junge 18. erhält er Zugang zu dem Geld (falls er vorher schon etwas benötigt kann er uns die ja mitteilen und dann geben wir ihm das Geld).
Wir sicherlich wieder Zoff mit der Ex geben aber so sind wir auf der sicheren Seite und auch der Junge.
Grüsse Andrea
