Hallo,
meine Tochter(19)wurde seit dem sie 18 ist 2x vom Ra angeschrieben das sie keinen Anspruch mehr auf Unterhalt hat da sie ja jetzt 18 sei.Das soll sie Unterschreiben andernfalls geht das vors Familiengericht und es wird teuer für ihr.
Mein Kind hat beide mal die Unterschrift verweigert da sie in Ausbldung ist und die hoffnung hat das evtl.die Mutter doch mal zahlt...Hat die nie und wird die auch nie machen.
Jetzt kam die Klageschrift das meine Tochter verurteilt werden soll auf den Unterhalt ab zustellung der Klageschrift zu verzichten bzw.der Unterhaltstitel von 1993 soll vernichtet werden um eine Vollstreckung zu verhindern.Warum die Angst davor?Verdient angeblich nur 320.-ab+zu mal.
Ich konnnte früher den Titel nie vollstrecken lassen da die Mutter in 2.Ehe ein Kind hat.
Insgesamt hat die ca.6x gezahlt im Jahr 1993 und ab dann nicht mehr.
Leider ist der Ra.der meine Tochter vertreten soll derzeit im Urlaub und es würde mich interessieren ob es wirklich sein kann das die von allen Zahlunen befreit wird und ich wie gehabt weiter für mein Kind alleine aufkommen muss(mache ich-keine frage!).In der Klageschrift steht aber auch nicht das meine Tochter in einer Ausbildung ist.
Anm.:Das Fam.gericht bewundere ich.Von zusendung der Klage des gegnerischen Ra an das Gericht bis zur PKH bewiligung sind keine 5 Werktage vergangen.
Wenn ich mal früher einen antrag gestellt hatte,habe ich manchmal erst bescheid bei der Verhandlung erhalten-d.h.Monatelang!
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Danke.
Gruss
Thomas
Hi,
vorweg: Ab Volljährigkeit des Kindes sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kann diesen Barunterhalt allerdings mit dem Naturalunterhalt verrechnen.
Nun müsste zunächst geklärt werden, ob die Tochter ihrer Auskunftspflicht nachgekommen ist und die Bedürftigkeit nachgewiesen hat. Wenn nicht, ist die Klageerhebung nicht ganz unbegründet. Ob die Kindesmutter von den Zahlungen befreit wird, hängt von ihrer Leistungsfähigkeit ab. Bei 320€ sieht das aber nicht gut aus.
Du müsstest also ein bisschen mehr erzählen.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo,
meine Tochter ist im 1.Lehrjahr und hat 281.-Monatlich.
Seit 1992 lebt sie bei mir und die Mutter hat damals ein Anerkenntnisurteil angenommen für den Unterhalt.
Nachgekommen ist sie dem ca.6x in den ganzen Jahren.
Heute kam bescheid das ihr einkommen jetzt bei null steht.
Anfangs hatte ich damals noch die Zwangsvollstreckung betrieben und jedesmal wenn ihr PKW gepfändet werden sollte hat sie gezahlt-eben diese 6x.
Danach hat sie den Wagen ihrer Mutter"geschenkt"da sie den nicht mehr Unterhalten kann.
Ich hatte dann einen Offenbarungseid beantragt und da erfuhr ich von den PKW.Den Richter hat das nicht interessiert das der verschenkt wurde und sie den nutzen darf...
Seit dem hat mit der Ra von weiteren forderungen abgeraten da es keinen sinn hätte und es nur kosten verursacht.
Als mein Kind 18 wurde hat sie die Mutter angeschrieben das sie Unterhalt fordert.
Keine antwort.
Von der Ausbildungsvergütung gehen mehr als 50% Fahrkosten weg.Die ich zum grössten teil trage wie auch die anderen kosten.
Die"Mutter"hat lediglich vor einigen Jahren über einen Ra mitteilen lassen das sie es nicht wünscht das sie mit irgend was belästigt wird was dem Kind betrifft.Sei es Krankheiten u.s.w.
Da ich mit 35 in Rente gehen musste kann man sich vorstellen wie es finanziell einen belastet wenn man für alles alleine aufkommt und die"Mutter" u.a.im besitz von 2 PKW' ist u.s.w.
Immerhin hat sie in den ganzen Jahren sich überwinden können und meinen Kind als Weihnachtsgeschenk(das einzigste)ein Überraschungsei geschenkt während deren Kind Barbie Autos.-Häuser u.s.w erhielt-im bei sein meines Kindes(!)Man kann sich vorstellen wie eine 9 Jährige das aufgefasst hat.
(Von unseren Kind dürfte man kaum reden da es nie anders war.)
Als ich noch arbeiten war hat es mich immer wieder verwundert wie es den Unterhaltspflichtigen Vätern erging.
PKW verschenken?
Kein Familienrichter hat das durch gehen lassen.Das hatte ich damals öfter gehört da ich in einen Unternehmen war wo PKW's gebaut wurden und manch einer hatte versucht seinen neu Wagen auf der art zu behalten.
Klappte nie.
Mir wurde mitgeteilt das ihr selbstbehalt bei 1100.-euro liegt.
Mit den nicht vorhandenen 321.-euro hat sie im Haushalt 2375.- für 3 Personen.D.h.meine Tochter kommt nicht mal an das Taschengeld ran.
Zuwenig einkommen.
Vor 1 Jahr hatte ich einen Strafantrag wg.verletzung der Unterhaltspflicht gestellt und da erfuhr ich das Einkommen sowie das es keine Arbeit gibt.
Daher geht sie nur Kataloge austragen ab+zu mal.
Obwohl ich widerlegen konnte das sie in diversen Zeitarbeitsfirmen in der nähe sofort eine Vollzeitstelle annehmen könnte war die sache damit erledigt-es gibt nunmal keine arbeit.
Der witz ist bei den Strafverfahren hatte sie gesagt das sie bereits seit 07/05 Unterhalt zahlt.
Das wurde natürlich nicht überprüft ob es der wahrheit entspricht.Den dem ist nicht so.
Leider war ich wg.Krankheit nicht pers.anwesend nur meine Tochter.Die Richterin versuchte die beiden zusammen zu bringen.Kommentar der Mutter"Auf keinen fall!".
Obwohl sie jetzt 19 Jahre alt ist hatte sie immer noch die hoffnung das sich mal was ändern könnte.
Stattdessen erhielt sie zu ihren Geburstag die Klage.
Gruss
Thomas
[Editiert am 1/4/2006 von thbu]
Hallo Thomas,
wie gesagt, ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Unterhaltspflicht besteht bis zum Abschluss einer (den Fähigkeiten des Kindes) entsprechender Ausbildung. Der Bedarf des Kindes richtet sich i.d.R. nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle. Angerechnet wird die Ausbildungsvergütung abzüglich 90,- Euro für ausbildungs- bzw. berufsbedingte Aufwendungen. Dann wird die Barunterhaltspflicht anteilig nach Leistungsfähigkeit zwischen den Eltern verteilt.
Es muss doch erstmal geklärt werden, ob und inwieweit ein Unterhaltsanspruch überhaupt besteht! Das Kind muss seine Bedürftigkeit nachweisen und die Mutter zur Auskunftserteilung auffordern. Es ist doch gut möglich, dass der Unterhaltsanspruch des "alten" Titels der Höhe nach überhaupt nicht mehr besteht.
Was erhält das Kind an Ausbildungsvergütung, was verdienst Du, was die Kindesmutter. Diese Fragen solltest Du erstmal beantworten.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo,
meine Rente 1280.-
Ausbildungsvergütung meiner Tochter 281.-
Unterhaltstitel:125.-DM p.Monat
Gruss
Thomas
Hallo thbu,
Also wenn der Titel seit 1993 besteht und sich gar noch auf DM bezieht, aber NUR 6mal ingesamt gezahlt wurde, dann zweifle ich vorsichtig Eure Bedürftigkeit an.
Mein Weg wäre, wenn ich mit dem Geld nicht auskomme, aber weiß, dass mir jmd. was schuldet, als erstes Mal zum Sozialamt. Dort würde ich erklären, dass ich bisher ohne das zusätzliche Geld aus dem Titel über die Runden gekommen bin, nun aber nicht mehr ein noch aus weis. Dem Mitarbeiter beim Sozialamt sollte dann was einfallen, wenn nicht und Du einfach nur sehr unbefriedigend wieder nach Hause geschickt wirst, würde ich dem Sachbearbeiter klarmachen, dass Du nicht zu den Dummen der Gesellschaft gehörst, die man mal eben veräppeln kann und Dich nach seinem/ihrem Vorgesetzten erkundigen.
Im schlimmsten Fall wirst Du wenigstens einen Ratschlag erhalten, vielleicht gar einen RA empfohlen bekommen, an den Du Dich wenden kannst. An der Stelle den Antrag für Prozesskostenhilfe direkt mal zum RA mitnehmen. Denn: Unterhaltsansprüche sind auch nachträglich einklagbar. Wenn Deine Ex plötzlich Knete hat, dann könntest Du versuchen rückwirkend das Geld einzufordern, denn schließlich schuldet sie dir das. Der RA Deiner Ex ist Dir ja auch dumm gekommen.
Im BGB ist übrigens auch fest verankert, dass es neben Rechten auch Pflichten gibt, insofern verstehe ich nicht ganz, wie sich die Mutter aus der Sorgepflicht entziehen kann? Glaube nicht, dass das 1993 oder danach mal anders war?! Dem RA der das seiner Zeit für Deine Ex also verfasst hat, hätte ich schallerndes Gelächter entgegen gebracht. Könnte auch interessant werden, eben diesen RA nach Jahren der Untätigkeit einfach mal wieder anzuschreiben und mit neuen Erkenntnissen zu kommen, vorausgesetzt er hat das Mandat für Deine Ex noch?!
Als Rentner und offensichtlich mit PC bewaffnet solltest Du doch Zeit finden, Dich da mal richtig einzugraben 😉 Und die 55 cent alle paar Wochen für nen netten Brief an Deine Ex bzw. den RA hast Du doch sicher auch über. Wie gesagt, ich würde das aber nur machen, wenn ich es wirklich finanziell nötig hätte, ansonsten wären mir dafür meine Nerven zu wichtig.
Nur Mut!
Liebe Grüße
http://www.vatersein.de/forum-topic-5879.0.html
Meine Geschichte
Hallo,
das ich aus gründen der fehlenden bedürftigkeit keinen Unterhalt erhielt ist falsch.
Wenn eine Mutter ein Kind unter 13 Jahren zu versorgen hat kann man nichts holen.
Denn es wäre eine härte wenn diese Mutter arbeiten gehen müsste da das Kind vorrang hat.So wurde s v.Fam.-Gericht u.Jugendamt gesagt.Ein Vater der ein Kind zu Hause hat wird wohl nicht so viel Glück haben das er deswegen von allen verpflichtungen frei ist.
Aus kosten gründen habe ich damals nichts mehr unternommen-ausser kosten ist nichts bei raus gekommen.
Als ich erkrankte und bevor ich Rente erhielt hatte ich versucht beihilfen zu erhalten.Ich lag 12.-DM über den satz.
Meine Tochter war gezwungen ab Klagezustelluzng auf zukünftigen Unterhalt zu verzichten.Die Richterin hat klar gemacht das es andernfalls zu einen Urteil kommt und die kosten dann noch höher werden.
Mein Kind hat jetzt alles kosten zu tragen.
Wobei sie Glück hatte das unser Ra lediglich eine Beratung abrechnet und nicht die volle Gebühr.
Meine Tochter kann so schon nicht die kosten zahlen von 281.-im Monat.Die"Mutter"wird sie vollstrecken lassen wenn nicht gezahlt wird.
Wer jetzt aber denkt das ruhe ist,falsch gedacht.Die"Mutter"hat ihren willen und treibt die kosten denoch weiter in die höhe indem sie behauptet die erklärung die mein Kind unterschrieben hat sei eine fälschung.Sie soll das Notariell beglaubigen lassen.
Was natürlich weitere kosten entstehen lässt.
Unter
www.meine-mutter.th-bu.de
steht alles was so vorfiel.
Gruss
Thomas
Moin,
wenn Du bzw. Deine Tochter einen Titel in der Hand hatte, dann müsste doch ein recht hocher Unterhaltsrückstand aufgelaufen sein ... Also quasi eine Forderung von Euch an sie.
Ich bin mir nicht sicher und hoffe das andere noch ihren Senf dazugeben, könnte man das nicht gegenrechnen, so das die KM wenigstens ihren eigen KRam + Gericht zahlen muss?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
wie Kasper schrieb,man kann die bisherigen kosten gegenrechnen lassen.
Wo bei immer noch ein rest risiko ist wg.dem Gericht.
Wenn man bedenkt das diese Richterin die ihren eigenen Worten nach von Familienrecht nichts weiss(Kein scherz!)da noch mit reden wird....
Ich kenne diese Richterin schon und deren Vorgesetzte sieht kein problem darin das ihr die erfahrung fehlt.
Gruss
Thomas
Hallo,
mein Kind dachte wenn Sie die erklärung auf anraten eines Ra.Unterschreibt ist die sache erledigt.Falsch!
Die"Mutter"erkennt die Unterschriebene erklärung nicht an.Es könnte ein Fälschung sein!In Schreiben lässt sie mitteilen das sie aufgrund Ihrer Bildung(!) keine möglichkeit hat eine Arbeit aufzunehmen es reicht nur um ab und zu mal Prospekte auszutragen!Dann aber als Schriftsachverständige aufspielen.Die weiss nicht mal wie mein KInd Unterschreibt.In 14 Jahren keinen kontakt gesucht aber weiss wie die Unterschrift aussieht.Das das Gericht da mit spielt kann ich nicht verstehen.
Erstmal wer sollte die getan fälschung haben?Es würde auch keinen sinn ergeben.Einmal hat die das Schreiben über das Gericht erhalten und dann nochmals von deren Anwalt.Das der kein interesse hat die sache so als erledigt an zusehen ist verständlich.Es bringt einiges mehr wenn es zur Verhandlung kommt und der Termin wurde bereits angesetzt.Meine Tochter hat dann im beisein eines Rechtspflegers nochmal die Unterschrift abgegeben um den Mündlichen Termin zu verhindern aber die Richterin die nach eigenen angaben keine erfahrung mit Familiensachen hat wird wohl dennoch auf den Termin bestehen.Zur freude der Mutter da die kosten extrem steigen werden...
Wer da sagt es sind die Väter alles mögliche dran setzen den Kind den Unterhalt zu verweigern sollte sich manche Mutter anschauen.
Gruss
Th
Hi,
vielleicht habe ich es ja nur überlesen, aber weshalb erhält deine Tochter keine Prozesskostenhilfe bei diesem niedrigen Einkommen?!?
Ach ja, dass unterhaltspflichtige Mütter weitaus seltener, weniger und unregelmäßiger zahlen als unterhaltspflichtige Väter ist in der Sezene keine ganz neue Erkenntnis...
cya,
elwu
Hallo,
sie erhielt kein PKH weil das Gericht bereits im vorfeld entschieden hatte(!!!).
Der Mutter wurde PKH innerhalb eines Tages bewilligt noch bevor überhaupt eine erwiderung auf die Klageschrift einging.
Ich denke das sagt mehr als genug aus und wer schon mal einen PKH antrag gestellt hat weiss das es u.U.Monate dauern kann bis der bescheid da ist.
Gruss
Thbu
Hallo,
die sache ist angeschlossen.
Das Gericht hatte sogar einen Termin angestzt da es sich um eine Urkundenfälschung handeln könnte bei der Unterschriebenen erklärung.
Um dem Termin zu vermeiden musste mein Kind zuim Amtsgericht und vor einen Rechtspfleger einige male die erklärung abgeben.
Damit ist das erledigt.
Im Bekanntenkreis glaubt diese sache kaum einer besonders die Väter die Unterhalt zahlen.
Verstehen tue ich das nicht.
Kind ist in der Ausbildung aber da sie 18 ist denoch nicht mehr Unterhaltsberechtigt gegenüber dem Elternteil das nur 2 PKW's besitzt.Urlaub auf den Malediven macht u.s.w.
Welcher Mann der zum zahlen verurteilt wurde kann dem Richter sagen das er eine neue Familie hat deswegen nicht mehr arbeitet und daher haben die Kinder aus 1.Ehe das nach sehen?
Die Mutter hat zum schluss ausrichten lassen das sie weiterhin auf dieses"Kind"keinen wert legt.
Auf www.meine-mutter.th-bu.de
hat meine Tochter das ins Netz gestellt und dort ist auch die Klageschrift zu sehen.
Immerhin wird die"Mutter"die Anwalts+und Gerichtskosten selbst tragen müssen.Der Unterhaltsrückstand ist ja nicht gering.
Seit 14 Jahren die zahlung eingestellt.
Gruss
Thomas
Hallo thbu,
ungeschmälert dessen, was dir und deiner Tochter widerfährt... mein Exmann (und Vater unseres Sohnes) hat sich auch die letzten 18 Jahre um den Unterhalt gedrückt und ist mit so manchen unerklärlichen Mitteln beim FamG durchgekommen...
Es gibt also die Männer, die genau wie die KM deiner Tochter handeln. Aber das nur am Rande.
Herzliche Grüße
Wolfsfrau
