Was hilft mir da ei...
 
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Was hilft mir da ein Titel

 
(@joker21)
Schon was gesagt Registriert

Habe zwei Kinder, KM zahlt keinen Unterhalt (Titel von Amtsgericht ist da), da sie wegen eines weiteren Kindes mit neuem Mann nicht arbeiten kann. KM hat vor ca. einem Jahr mal eben 10.000 Euro aus einer Erbschaft an ihre Mutter verschenkt.
Zivilrechtlich bin ich am Ende (der Titel hilft mir gar nix - Pfändung war erfolglos) jetzt bleibt nur noch Strafrecht § 170.
Wer hat damit Erfahrungen.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2006 05:50
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo joker21,

Habe zwei Kinder, KM zahlt keinen Unterhalt (Titel von Amtsgericht ist da), da sie wegen eines weiteren Kindes mit neuem Mann nicht arbeiten kann. KM hat vor ca. einem Jahr mal eben 10.000 Euro aus einer Erbschaft an ihre Mutter verschenkt.
Zivilrechtlich bin ich am Ende (der Titel hilft mir gar nix - Pfändung war erfolglos) jetzt bleibt nur noch Strafrecht § 170.
Wer hat damit Erfahrungen.

was genau möchtest Du denn wissen?

§ 170 StGB setzt die Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht tatbestandlich voraus. Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsverpflichteten ist nicht an einem bestehenden Unterhaltstitel, sondern anhand des materiellen Unterhaltsrechts zu messen.

Ganz einfach ausgedrückt: Hat der/die Unterhaltspflichtige keine Einkünfte (weil arbeitslos, oder was auch immer) und leistet deshalb keinen Unterhalt, so ist das nicht strafbar. Stellt sich jedoch heraus, dass der/die Unterhaltspflichtige wenigstens einen kleinen Teil hätte zahlen können, kann es zu einer Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens mit Auflage kommen.

Das mit der Schenkung würde ich auf jeden Fall bei der Strafanzeige angeben.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2006 11:10
 sky
(@sky)
Registriert

PS: hat die Kindesmutter wieder geheiratet und führt den Haushalt?

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2006 11:11
(@joker21)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
also, sie ist wieder verheiratet, hat ein Kind von ca. 6 Monaten und geht nach eigenen Angaben bei ihrem neuen Mann im Büro arbeiten (das sagt sie mir, wird dies aber sicherlich vor Gericht bestreiten - evtl. müsste man die anderen Angestellten befragen - aber ob die dann was dazu sagen????).
Ich hatte ja auch schon wegen eines fiktiven Gehaltes überlegt - aber wenn man das (wie hoch könnte es denn sein?) dann auf alle Kinder verteilt (zwei von mir, die bei mir leben und nochmal zwei von verschiedenen Männern, die bei ihr leben).


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2006 21:31