Pfändung... was nun...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Pfändung... was nun?

 
(@mrtrustme)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen.
Nun wurde es mittlerweile ernst und ich habe eine Gehaltspfändung auf dem Tisch: fiktives Einkommen und TU in Höhe von 760,- EUR, dazu natürlich noch KU 199,-.

Bei einem Nettoeinkommen von 1.300,- EUR natürlich nicht aufzubringen. Im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird mir nun eine Pfändungsfreier Betrag von 780,- EUR eingeräumt.

Schön und gut... aber, da unser Sohn 12 Tage im Monat bei mir lebt, sein eigenes Kinderzimmer hat, ich für Kleidung und Essen aufkommen muss werde ich damit nicht leben können!

782,-
./. 481,- Miete und Strom
./. 110,- ehelicher Kredit
./. 60,- KFZ-Kosten
./. 35,- Telefon

Ich dürfte also entweder mit meinem Sohn an trockenen Löffel lutschen, uns eine Isomatte kaufen und auf der Strasse schlafen. Der heutige Besuch beim AG war auch nicht aussichtsreich. Erhöhung der Freigrenze.

Hier wurde gerade mal die Mietkosten akzeptiert, spitze... dadurch wird sich die Berechnung nicht Ändern.

Jemand einen Rat, was kann ich bei Abänderung der Pfändungsgrenze angeben?
Soll ich jetzt Sozialhilfe beantragen, Arbeitslosengeld II?
Ich habe schliesslich an 12 Tagen im Monat unseren 4jährigen Sohn zu versorgen!

Traurige Grüße aus Hamburg 🙁


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2006 17:24
(@mrtrustme)
Zeigt sich öfters Registriert

Also nach Besuch des Arbeitsamtes am letzten Freitag kann ich euch die Mitteilung machen, dass ich weder ALG II bekomme noch Wohngeld!

Also darf ich jetzt mit 780,- Eur im Monat mich und meinen Sohn versorgen, etwas was nicht gehen wird.
Heisst im Klartext, ich darf entweder kriminell werden oder auf meinen Sohn verzichten. Der Vater darf gerne 50 Stunden die Woche arbeiten, Kinder brauchen in diesem Land nur die Mutter !!!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2006 10:01
(@fuzzy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo MrTrustme,

Du zahlst 199,00 € KU?
Wenn ich das richtig versteh: 1. Alterseinstufung DT?

Warum hast Du Dein Kind 12 Tage im Monat und erfolgt diese Zeit an einem Stück?

Gibt es hierfür vielleicht berufsbedingte Gründe Deiner Ex?

Gruss

Fuzzy


Ich habs bald geschafft !

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2006 12:10
(@mrtrustme)
Zeigt sich öfters Registriert

hm?
warum ich mein kind 12 tage im monat habe? weil ich der vater bin 😉
verstehe deine frage nicht.

so ist halt die umgangsregelung: 2 x 6 tage im monat, alle 2 wochenenden eben.

und ja: 199,- KU


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2006 17:07
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

alle 2 wochenenden eben

Ok..nachvolziehbar..

2 x 6 tage im monat

Aber wie lang ist denn bei euch ein WE?? 😉

Das st ja schon "fast" eine 50/50 Regelung ..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2006 18:26
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

IMHO

1.300 Netto
./. 5% Aufwand 65.--
./. ehebedingte Schulden 110.--
= 1125 .--
./. 199 fürs Kind
= 926 .--
./. Selbstbehalt von 890
= 36 .-- Euro für die Ex

Aber ich kann mich auch täuschen. . .
Du hast nix von nem Anwalt geschrieben, ging das etwa bislang ohne bis hierhin ?
Was sagt Dein Anwalt zur Pfändung ?
Ich habe eher den Verdacht, Du hast den Kopf in den Sand gesteckt und nun komtm die Strafe. . .

Wenn dem so ist, schleunigst zum Anwalt !

P.S. Ich bin kein Unterhaltsfachmann 😉


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2006 18:40
(@fuzzy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

warum ich mein kind 12 tage im monat habe? weil ich der vater bin 😉
verstehe deine frage nicht.

Sorry, ich finde es wirklich super dass Du Dein Kind 12 Tage im Monat hast! Wirklich !

Wie Du aber selbst sagst:

Schön und gut... aber, da unser Sohn 12 Tage im Monat bei mir lebt, sein eigenes Kinderzimmer hat, ich für Kleidung und Essen aufkommen muss werde ich damit nicht leben können!

...und ich denke nicht, dass Deine Ex freiwillig den KU anteilsmässig kürzen lassen wird!

Sie hat Dich mit dieser Regelung mehr oder weniger in der Hand und
in den meisten Fällen werden hier die Kinder als Druckmittel gegen die Väter verwendet.
Denn
Wenn Du zu Ihr gehst und sagst:

" Du kannst Dir das nicht mehr leisten und möchtest eine Herabsetzung des KU"

wird Sie mit Sicherheit Dir erwiedern:

"Dann kannst Du Dein Kind halt nicht mehr 12 Tage im Monat haben" ;(

Wie jetzt hier die gesetzl. Regelung des KU in Deinem Fall ist, weiss ich nicht genau, aber so weit ich informiert bin, muss dass Kind über einen längeren Zeitraum bei Dir leben, damit der KU anteilsmäßig herab gesetzt werden kann.

Gruss

Fuzzy


Ich habs bald geschafft !

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2006 11:33
(@mrtrustme)
Zeigt sich öfters Registriert

entschuldigt, dass ich mich länger nicht gemeldet habe.

@Elternteil_m
leider spielt der selbstbehalt von 890,- bei unterhaltspfändungen (zpo) keine rolle. hier wird die pfändungsgrenze vom amtsrichter festgesetzt... 782,50 🙁

und den kopf stecke ich ganz bestimmt nicht inden sand, das ganze wurde bis hierher natürlich mit einem anwalt betreut. aber wenn der titel durch ist muss man sich anscheinend damit abfinden, aber kopf in den sand würde ich das nicht nennen.

interessant finde ich die info, dass der ku reduziert werden könnte wenn über einen längerern zeitraum diese regelung umgesetzt wird.

wer darüber infos hat, bitte melden 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2006 12:28
(@fuzzy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mr Trustme,

interessant finde ich die info, dass der ku reduziert werden könnte wenn über einen längerern zeitraum diese regelung umgesetzt wird.

So weit ich informiert bin, musst Du Dein Kind über einen längeren Zeitraum, durchgehend, betreuen! Bin mir jetzt aber wirklich nicht ganz sicher!

Kenne aber eine Regelung einens Bekannten, der sein Kind Wochentags ( Mo bis Fr )
durch seine Eltern betreuen lässt und lt. seinen Angaben der KU dementsprechend gekürzt wird. Mehr kann ich dazu aber leider auch nicht sagen!
Weiß auch nicht ob in diesem Fall ein Titel besteht und/oder eine Beistandsschaft vom JA!
Mal nen RA fragen, was der meint!
Gruss

Fuzzy


Ich habs bald geschafft !

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2006 20:20
(@mrtrustme)
Zeigt sich öfters Registriert

alle klar. dank dir für die info.
spätestens wenn unser sohn zur schule kommt wird sicherlich die umgangsregelung erneut angegriffen 🙁
warten wir ab wie sich die sache verhält.

grüsse


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2006 11:39