Hallo ihr zusammen,
Also mal ne Frage habe zum unterhaltstitel bzw. Eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Habe seit 2007 unterhaltstitel für 2 Kinder, meine ex hat dann 1 mal vollstreckt und ich habe sofort eidesstaatl. Abgegeben.
Seit dem ist Ruhe und sie möchte auch nicht mehr vollstrecken gegen mich.
Nun meine Frage
Meine Kinder werden im Januar volljährig........darf meine exfrau dann trotzdem noch vollstrecken oder dürfen es bei Volljährigkeit nur die Kinder noch?quasi das die vollstreckbaren auf die Kinder übergeht
Danke für antwort
Die Titel gehören Deinen Kindern. Bis zur Volljährigkeit vertritt Deine Ex die Kinder und kann daraus (für sie) vollstrecken, danach nicht mehr.
Gruss von der Insel
Und da bist dir ganz sicher?.....hüstel?
Ich antworte mal für die Insel:
Ja!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Danke euch!
Juuuchhuuuu dann bin ja frei ab Januar:-)🤗