unterhaltstitel,
 
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(@gulasch)
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Hallo ihr zusammen,
Also mal ne Frage habe zum unterhaltstitel bzw. Eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Habe seit 2007 unterhaltstitel für 2 Kinder, meine ex hat dann  1 mal vollstreckt und ich habe sofort eidesstaatl. Abgegeben.
Seit dem ist Ruhe  und sie möchte auch nicht mehr vollstrecken gegen mich.
Nun meine Frage
Meine Kinder werden im Januar volljährig........darf meine exfrau dann trotzdem noch vollstrecken oder  dürfen es bei Volljährigkeit nur die Kinder noch?quasi das die vollstreckbaren auf die Kinder übergeht
Danke für  antwort

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2018 15:38
(@inselreif)
Moderator

Die Titel gehören Deinen Kindern. Bis zur Volljährigkeit vertritt Deine Ex die Kinder und kann daraus (für sie) vollstrecken, danach nicht mehr.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2018 16:07
(@gulasch)
Schon was gesagt Registriert

Und da bist dir ganz sicher?.....hüstel?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2018 16:23
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich antworte mal für die Insel:

Ja!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2018 17:13
(@gulasch)
Schon was gesagt Registriert

Danke euch!
Juuuchhuuuu dann bin ja frei ab Januar:-)🤗

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2018 17:29