:question:
Hallo zusammen!
Ich hab eine Lohnpfändung laufen wegen einem Unterhaltstitel, bin aber nicht im Rückstand mit den Zahlungen.
Habe vor einem Jahr wieder geheiratet und meine Frau hat 2 Kinder mit in die Ehe gebracht die ich voll mit Unterhalte da der leibliche vater Frührentner ist und keinen KU zahlen kann.
Meine Frage dazu ist der Pfändungsfreibetrag bei einem Titel höher wegen meiner neuen Ehe oder ändert sich für uns nichts?
Und wenn ja wie kann ich die Lohnpfändung ändern lassen bzw. den Unterhalt an meine Ex wieder selber zahlen ohne meinen Arbeitgeber die nächsten 8 Jahre damit zu behelligen?
Vielen Dank im vorraus
Jannik
Andy
Hallo,
das Du jetzt mit Deiner neuen Frau zusammenlebst und Ihren beiden Kindern ändert nichts an Deinen Zahlungsverplichtungen.
Ihr werden zwar als Bedarfsgemeinschaft vom Arbeitsamt usw. angesehen...nicht aber im familienrechlichen Sinne.
Deine leiblichen Kinder können nichts dafür, dass Du jetzt noch 3 Personen mehr mit durch füttern musst...Ist zwar traurig aber ist nun mal so.
Wenn der leibliche Vater der Kinder nicht zahlen kann...denke doch mal über ein Adoption nach 😉
Dann fallen die anderen beiden Kinder bei Dir mit in die Berechnung rein und du kannst evt. den EU kippen. Du solltest aber weiterhin den Regelsatz für Deine Kinder aufbringen können.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Wenn der leibliche Vater der Kinder nicht zahlen kann...denke doch mal über ein Adoption nach 😉
Hey!
Frag mich grad wie wohl der leibliche Vater der Kinder, der nicht zahlen kann, diesen Satz wohl finden würde...?!?!?
Mal gut das der da auch noch ein Wort mitzureden hat...
Gruß
Jens
Hallo und Danke für eure Antworten,
aber bleibt noch die Frage wie ich die Lohnpfändung wieder los werde, denn Unterhalt bezahle ich ja auch weiterhin auch meine Firma spielt da mit aber wie bekomme ich meine Ex- frau dazu das sie denn Titel wieder ruhen läßt .
Danke Jannik
:knockout:
Andy
