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Unterhaltszahlung einstellen??

 
(@papaleone)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen!?
Meine Tochter (18) ist seid März 2006 in einem Wohnheim vom Jugendamt untergebracht weil meine EX sie rausgeschmissen hat.
Ich zahle z.Z. 340 € . der platz in dem Wohnheim kostet laut Jugendamt 3900€.
Jetzt haben sie mir das Kind von der Steuerkarte genommen und ich benötige eine Schul b.z.w ausbildungsbescheinigung um sie wieder eintragen zu lassen.
Leider fühlt sich keiner dafür zuständig mir diese Bescheinigung zukommen zu lassen.Weder Jugendamt noch Betreuer im Wohnheim oder meine Tochter.
Sie hat den kontakt zu mir abgebrochen weil ich gesagt habe sie soll Arbeiten um Ihr Taschengeld zu verdienen. Es ist ein Wahnsinniges kompetenzgerangel .
Die vom Jugendamt sagen "wenden sie sich an die Betreuer und die Betreuer  verweisen mich ans Jugendamt".
Leider sind Die noch nicht mal in der Lage mir mitzuteilen ob meine Tochter überhaubt eine Ausbildung macht und ob sie noch da wohnt!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2006 01:30
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Papaleone!

Wieso hast Du nicht erst mal Deine Tochter bei Dir aufgenommen ?

LG
Domino


Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2006 01:36
(@papaleone)
Schon was gesagt Registriert

Habe es dem J.A mitgeteilt das es möglich ist meine Tochter bei mir aufzunehmen und dadurch kosten zu sparen. auf den vorschlag sind sie garnicht eingegangen.  :question:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2006 01:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

deine Tochter ist volljährig und kann sich somit aussuchen, wo sie wohnt. Das JA hat nur die Möglichkeit der "Einverleibung" über das Einrichten einer Betreuung (früher: Entmündigung, ganz oder tlw.).

Für die Kosten einer Unterbringung haften beide Eltern. Gleiches gilt für den KU. So ein Titel über die Volljährigkeit hinaus besteht, musst du Abänderungsklage einreichen. Wenn nicht, Zahlung einstellen.

Mal so am Rande: Nur weil die KM das Kind vor die Tür setzt, kommt es nicht einfach mal so eben ins Heim. Und ein volljähriges Kind schon mal gar nicht, weil das JA nicht mehr zuständig ist.

Irgendetwas an der Story stimmt nicht.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2006 01:57
(@papaleone)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Morgen
Als S... ins Heim kam war Sie noch nicht 18. Ins Heim kam sie im März und im Juli wurde sie 18.
Meine EX hat sie (Entsorgt) weil bei ihrem neuen Partner kein platz für zwei kinder ist.
Einfach beim Jugendamt abgegeben!!!???
Ohne persöhnliche sachen. Ich bin dann Abends hin und habe sie mit dem nötigsten versorgt.


Anm. Admin: Bitte Forenregeln beachten (Nr.2).


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2006 14:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nochmal: Ein volljähriges Kind wird nicht im Heim belassen. Ausnahme wäre die Betreuung. Die Kosten der Unterbringung sind von beiden Elternteilen zu bestreiten. Die KU-Pflicht geht mit spätestens der  Volljährigkeit auf beide Eltern über. Wohnt das Kind nicht bei den Eltern, so sind beide KU-pflichtig.

Was ich gar nicht verstehe ist, dass das JA das Kind nicht dir anvertraut hat  :question: Entweder liegt es an dir in Person oder das Heim war unterbelegt.

Deinem ersten Posting konnte ich entnehmen, du bist kein Mann großer Worte. Dummerweise können Antworten dann auch nur sehr dürftig ausfallen.

Ich bleibe dabei: An der Story stimmt was nicht.

DeepThought


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AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2006 14:18
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Mahlzeit,

der Sohn (17) meiner EX-Frau wurde in diesem Jahr von ihr beim Jugendamt "entsorgt", betreutes wohnen etc.
Jetzt wird er im Januar 18 - ich mache mich da morgen mal schlau, wie es für ihn weitergeht (kein Schulabschluss keine Lehrstelle) Ich habe an anderer Stelle über ein "Berufsvorbereitungsjahr" o. ä. geschrieben, mir ist der Begriff entfallen..

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2006 14:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Richtig, Jochen, betreutes Wohnen ist das korrekte Stichwort. Hierbei entstehen keine Kosten in genannter Höhe. Das Kind wird in einer, nunja, WG untergebracht.

Weiterhin, so das GSR besteht, wird für das Kind ein Hilfeplan ausgearbeitet, der von beiden Eltern zu anzeptieren ist. Hier könnte ein Verfahrensfehler begangen worden sein oder es liegt kein GSR vor.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2006 15:07
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

*Off Topic*

Ein volljähriges Kind wird nicht im Heim belassen.
DeepThought

stimmt nicht ganz, so ein Platz bringt viel Geld und es kommt oft vor, daß Volljährige durchaus in der Einrichtung "behalten" werden, obwohl dafür keine Indikation vorliegt.
Da Du weißt ( falls Du Dich noch erinnerst ) wo ich wohne, kann ich Dir hier vor Ort eine dieser Institution nennen, die mittlerweile von mehreren Jugendämtern keine Kinder mehr in Obhut bekommen.
lg, paulina


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2006 16:10
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich habe beruflich mit vom Gericht bestellten "Betreuern" zu tun.
Diese haben i.d.R. die "Vormundschaft" über die betreuten Personen. die ihren eigenen Lebensablauf aus verschiedensten Günden nicht vollständig selbstständig bewältigen können.

Bei der Unterbringung in eines Jugendlichen in einem Heim oder einer "Betreuten Wohngruppe" endet nach meiner Kenntnis diese Betreuung mit der Volljährigkeit, sofern nicht o.a. Gründe dagegen sprechen.

In meinemFall:
hat die KM ihr (das alleinige) Sorgerecht für ihren 17-jährigen Sohn an das JA übertragen. Darauf hin erfolgte seitens des JA eine "Inobhutnahme" und Unterbringung im "Betreuten Wohnen".
Welchen Grund sollte es geben, den Sohn ab Januar - dann wird er 18 -  weiterhin dort zu belassen?

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2006 18:27