Pfändungsfreigrenze...
 
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Pfändungsfreigrenzen

 
(@riviera)

...und schon wieder zum Thema.

Hallo ihr Lieben,

musste mich ja nie wirklich damit auseinandersetzen, aber wie ist das:

die Pfändungsfreigrenze berücksichtigt ja, ob man Unterhaltsverpflichteter ist. Je nach Anzahl der Kinder geht sie höher.

Wie ist das, wenn ein Kind im Haushalt lebt, gilt das dann auch als Unterhaltsempfänger, dem man also zum Unterhalt verpflichtet ist?
Quasi, Schuldner hat ein Kind im Haus, wo liegt seine Freigrenze?
Diese kann ja auch runter gesetzt werden und man kann einen Freistellungsbeschluss beantragen, wonach wird das zum Leben belassene Geld berechnet?

Gruß riviera


Zitat
Geschrieben : 20.11.2006 14:16