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Keine Einigung wegen Immobilie

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(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, fröhliche Ostern im voraus. Ich suche einen Austausch mit ähnlicher Erfahrung zum Thema Eigenheim. "Glückliche" Scheidung ist schon ein paar Jahre her, Exfrau wohnt noch im Eigenheim. Es ist langsam an der Zeit eine Regelung zu treffen, friedliche Lösung ist leider nicht möglich, eine angedachte Teilungsversteigerung würde zwar einen Schlußstrich setzen, ist aber finanziell die schlechteste Lösung, obwohl, wenn keine andere Lösung möglich ist, bleibt nur diese.
Die Belastungen sind noch ziemlich hoch, zwar wäre im freien Verkauf für beide einiges übrig, damit könnte man einen guten Mittelklassewagen bar bezahlen, aber in einer Teilungsversteigerung gibt´s immer ein gewisses Risiko, weil die Bieter ein "Schnäppchen" machen wollen.
Finanziell hat es bisher keinerlei Austausche gegeben, kein Unterhalt oder sonstiges, weil es erstens kein Thema war und zweitens hätte es sich gegenseitig aufgerechnet durch die freie Nutzung der Immobilie.
Der Gedanke des Schreibers hier ist folgender : Die Immobilienpreise sind derzeit zwar auf hohem Niveau, aber wenn die Gegenseite bockt, dann warten wir ein paar Jährchen ab, bis die Restverbindlichkeiten weiter gesunken sind, damit sich notfalls auch eine Teilungsversteigerung lohnt. In der Zwischenzeit möchte der Schreiber hier aber bitte einen Mietanteil für den mitbenutzten hälftigen Anteil des Eigenheims.
Das wiederum wird aufgrund der bisherigen Erfahrung wohl leider nur auf dem Klageweg erreichbar sein.
Ist hier im Forum jemand in einer ähnlichen Situation gewesen oder derzeit aktuell?   

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2012 21:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gerechtigkeitsfanatiker,

mal abgesehen davon, dass Dein selbst gewählter Nick auf eine Eigenschaft hinweist, die bei Fragestellungen wie Deiner nicht besonders hilfreich ist: Dir ist bekannt, dass Du bei einer Teilungsversteigerung auch selbst mitbieten (lassen) kannst? Dann kriegst Du entweder ein preisgünstiges Haus zum Alleineigentum - oder einen ordentlichen Kaufpreis, falls Du Dich "richtig" überbieten lässt. Voraussetzung ist natürlich, dass Du allein kreditwürdig genug für die Restschulden bist.

Und wenn Dir die Hütte erst einmal allein gehört, kannst Du natürlich damit machen, was Du möchtest: Selbst (wieder) einziehen, vermieten oder verkaufen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2012 21:39
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Das ist ja eine nette Begrüßung, es wäre "gerecht", wenn die Immobilie zu gleichen Teilen veräußert wird, oder ausgezahlt wird, sodele, das ist leider nicht realisierbar.
Das andere ist mir bekannt, dafür habe ich nicht genug Kleingeld.

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2012 21:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Was habt ihr denn für Absichten?

Willst du oder deine Ex das Haus übernehmen?
Habt ihr schon mal über ne interne Versteigerung unter euch nachgedacht?

Fakt ist, dass sie als Bewohnerin die besseren Karten hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2012 22:16
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo G-Fanatiker,

In der Zwischenzeit möchte der Schreiber hier aber bitte einen Mietanteil für den mitbenutzten hälftigen Anteil des Eigenheims.
(...)
Ist hier im Forum jemand in einer ähnlichen Situation gewesen oder derzeit aktuell?   

Ich weiß nicht, ob's dir hilft, aber ein bisschen ähnlich ist's bei mir: Ex wohnt in der gemeinsamen Wohnung, allerdings stehen bei uns b.a.w. keine Verkaufsabsichten im Raum. Wohnung gehört uns je zur Hälfte; Schulden sind vorhanden aber nicht mehr all zu hoch und entsprechend üppig ist der Tilgungsanteil an der monatlichen Rate; den Kreditvertrag haben wir gemeinsam unterschrieben. So viel zum Hintergrund.

Der Burgfrieden zwischen ihr und mir sieht so aus: Sie zahlt zwar keine Miete für meinen Anteil an der Wohnung, dafür zahlt sie aber nicht nur ihren, sondern auch meinen Anteil an der Hypothekenrate, und tilgt somit insbesondere meinen Teil der gemeinsamen Schulden. Unterm Strich ist's mir egal, ob sie für meinen Wohnungsanteil irgendeine Art von Miete zahlt, oder ob sie statt dessen meine Schulden mindert. Und yep, natürlich ist mir klar, dass sie einen Teil dieser Hypothekenrate bezahlt mit dem Geld, das sie als Kindesunterhalt von mir erhält - was aber letztlich auch egal ist, denn den Unterhalt kriegt sie in genau dieser Höhe so oder so; egal ob sie das Geld für die Wohnkosten der Kinder nun beim Vermieter einer Mietwohnung oder bei der Hypothekenbank abliefert.

Es gibt aber ein paar Voraussetzungen, die m.E. erfüllt sein müssen, damit diese Art von Burgfrieden hält:

  • Erstens, Ex und ich haben generell einen vergleichsweise entspannten "Arbeitsmodus" gefunden. Wer hingegen selber auf dem Kriegspfad ist oder annehmen muss, dass der andere auf dem Kriegspfad ist, der wird sich auf ein Konstrukt mit gemeinsamen Wohneigentum nicht dauerhaft einlassen wollen.
  • Zweitens, man muss in solchen Dingen jegliche Gefühle draußen lassen; ich mag z.B. nicht darüber grübeln, dass Ex in dieser Wohnung mit meinem Nachfolger zusammenlebt - objektiv betrachtet ist's nämlich schnurzfiepegal, ob die beiden in dieser Wohnung oder in einer anderen Wohnung zusammenleben.
  • Drittens, die Zahlen müssen passen - in unserem Fall ist die Höhe der Hypothekenrate ungefähr das, was Ex auch als Miete für eine vergleichbare Wohnung zahlen müsste (d.h. sie ist's zufrieden), und der Tilgungsanteil ist so hoch, dass es einer zwar nicht gerade üppigen, aber immerhin angemessenen Verzinsung meines in der Wohnung gebundenen Geldes entspricht (d.h. ich bin's zufrieden).
  • Viertens, das Ding ist bei uns bewusst so austariert, dass jeder von uns ein gewisses Risiko hat, dass er nachher dümmer dastünde als zuvor, wenn er den Burgfrieden aufkündigen würde 😉

Ob irgendwas in dieser Richtung für dich in Frage kommt, weiß ich nicht. Ist aber vielleicht ein alternativer Weg zu "Verkaufen und Beute teilen" und "halbe Wohnung offiziell an Ex vermieten".

Zwei grundsätzliche Dinge noch:

Finanziell hat es bisher keinerlei Austausche gegeben, kein Unterhalt oder sonstiges, weil es erstens kein Thema war und zweitens hätte es sich gegenseitig aufgerechnet durch die freie Nutzung der Immobilie.

Du nennst es "kein Unterhalt" und in gewisser Weise stimmt das natürlich; aber ich persönlich würde das für mich selbst und ggf. auch gegenüber der Ex eher so nennen: Selbstverständlich zahlst du Unterhalt - allerdings nicht per monatlicher Überweisung eines Euro-Betrages, sondern per Naturalunterhalt als "kostenlose Überlassung von Wohnraum". Eine "Umrechnung" zwischen diesen beiden Währungen ist anhand des örtlichen Mietspiegels verhältnismäßig leicht möglich 😉

es wäre "gerecht", wenn die Immobilie zu gleichen Teilen veräußert wird, oder ausgezahlt wird, (...)

Du befindest dich mit deinem Problem in den Gewässern der deutschen Familienjustiz - streiche besser den Begriff "Gerechtigkeit" aus deinem Wortschatz, denn so etwas gibt es dort nicht!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2012 22:42
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Der letzte Beitrag ist ziemlich identisch, da ich schon ins grübeln kam, ob ich nun der Ausnahmefall sei, bin ich insofern "erfreut", daß ich nicht alleine damit leben muß.
Wenn ich das richtig verstanden habe hast du Kleinkinder, das ist der Unterschied, meine sind erwachsen.
Ich bin der Meinung, das es mehr als gerecht ist, wenn beide Parteien mittlerweile in etwa gleich gezahlt haben was Tilgungen anbetrifft und ich mehr, was Zinsen anbetrifft, daß die Immobilie nun mal geteilt werden muß, nicht nur um endlich mal einen Schlußstrich zu ziehen, sondern auch deshalb weil es nicht unendlich zu Lasten einer Partei gehen kann.
Ist die Immobilie irgendwann abbezahlt, lebt eine Partei mietfrei, wofür man seinen Beitrag selbst einmal getragen hat und man selbst zahlt Miete.
Im übrigen ist das "normalerweise" üblich, daß derjenige der wohnen bleibt den anderen auszahlt.

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2012 01:29
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Zu Beppos Beitrag: Absichten  :vergisses:  ... wenn es um gemeinsame Absichten geht.
Die besseren Karten hat sie so lange, bis sie das Risiko eingeht, daß eine Teilungsversteigerung vom Gericht abgewiesen wird, weil es keinen Erlös bringt, wenn es aber einen Erlös bringen würde, haben beide nicht nur schlechte Karten, sondern erhebliche finanzielle Einbußen und die Immobilie ist weg.

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2012 01:42
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo Gerichtigkeitsfanatiker,

ich stecke in einer ähnlichen Situation - besser: auf der anderen Seite  😉 .

Das "Problem" an Teilungsversteigerungen ist, dass rein die eingetragenen Rechte im Grundbuch zählen. D.h. selbst wenn die Immobilie abbezahlt ist, muss man mindestens diese Rechte bedienen + Zinsen + Gerichtskosten + Gutachter etc. Alle Einträge zählen - auch wenn man nur "vergessen" hat diese bisher zu löschen. Nimmt man hierfür noch einen Anwalt (Antrag kann man auch selbst beim Amtsgericht stellen) wird es eine extrem teure Angelegenheit. Dies meist bei dem Risiko, dass man alleine dafür gerade stehen muss, wenn die Versteigerung erfolglos ist.

Die Gerichtskosten und die Kosten für den Gutachter müssen vom Antragssteller dann vorgestreckt werden. Da mein Ex die Teilungsversteigerung beantragt hat, sind meine Informationen noch recht frisch  :redhead: . Ich weiß nicht aus welcher Region du kommst, aber bei uns wird der Verkehrswert mit Abschlägen von 18,5% - 19,5% errechnet. Da ist das Mindestgebot schnell höher als der Verkehrswert.

Zur Info dieser Link (ich hoffe es verstößt nicht gegen Forenregeln)

http://www.teilungsversteigerung.net/

Hat "mich sehr geholfen"

LG
Sternchen67

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2012 02:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin GF,

Ich bin der Meinung, das es mehr als gerecht ist, wenn beide Parteien mittlerweile in etwa gleich gezahlt haben [...] weil es nicht unendlich zu Lasten einer Partei gehen kann.
[...]
Im übrigen ist das "normalerweise" üblich, daß derjenige der wohnen bleibt den anderen auszahlt.

genau darauf bezog ich mich mit meiner Eingangsbemerkung: Die eigene Meinung, das persönliche Gerechtigkeitsempfinden oder das, was "allgemein üblich" sein soll, sind lauter Dinge, die sich nicht einklagen oder sonstwie juristisch durchsetzen lassen. Am Ende hat derjenige mit den kleineren Skrupeln, dem dickeren Bankkonto oder dem frecheren Anwalt das lange Ende der Wurst; ganz egal, ob das Ergfebnis nun "gerecht" oder "üblich" ist.

Überleg Dir, was Du erreichen willst und was es Dir wert ist. Über die Modalitäten einer Teilungsversteigerung scheinst Du noch ein paar unzutreffende Vorstellungen zu haben - Details beispielsweise >>>HIER<<<. Und um mein voriges Posting noch etwas deutlicher zu machen: Man kann sich auch von einem Angehörigen oder Kumpel die nötige Kohle leihen, die Hütte selbst ersteigern (lassen), den/die Ex ausbezahlen, die Hütte verkaufen und dann die Restschulden ablösen. Man muss es nur richtig rechnen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2012 02:57
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Wenn ich das richtig verstanden habe hast du Kleinkinder, das ist der Unterschied, meine sind erwachsen.

Nun, "Kleinkinder" stimmt nicht ganz (die beiden sind 7 und 14 Jahre), aber das genaue Alter der Kinder ist im Moment von untergeordneter Bedeutung. Spannend wird's nochmal in ein paar Jahren, wenn's ältere Kind volljährig wird und sich somit die Unterhaltssituation grundlegend ändert; allerdings zerbreche ich mir darüber heute noch nicht den Kopf.

Ist die Immobilie irgendwann abbezahlt, lebt eine Partei mietfrei, wofür man seinen Beitrag selbst einmal getragen hat und man selbst zahlt Miete.
Im übrigen ist das "normalerweise" üblich, daß derjenige der wohnen bleibt den anderen auszahlt.

Auch das ist für mich ein "Problem" von übermorgen, das ich heute noch nicht zu lösen brauche. Bis zum Punkt "schuldenfrei" dürften's in meinem Fall noch ca. acht Jahre sein, in deinem Fall vermutlich eher noch mehr (du hattest in deinem ersten Beitrag schließlich geschrieben, "Belastungen sind noch ziemlich hoch"). Was ich mit meiner Ex aushandele, wenn die Bank raus ist aus dem Spiel, das werde ich mir überlegen, wenn dieser Zeitpunkt naht. Ist mir derzeit noch zu weit weg, als dass ich da schon konkrete Pläne schmieden müsste ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2012 10:13




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ich habe deine Antwort an mich noch nicht so richtig verstanden, wüsste aber immer noch gerne, was ihr jeweils mit dem Haus vorhabt.
Damit meine ich nicht "gemeinsam" sondern jeder für sich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2012 11:03
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Fröhliche Ostern allerseits, ihr seit aber fleißige Schreiber, der Reihe nach :
Hallo Sternchen, das ist sehr interessant mal die "Gegenseite" zu hören, den Link kenne ich, ist aber m.E. eher was für diejenigen, die sich wehren, also für diejenigen, die drin wohnen geblieben sind.
Man kann also mit Trickserei und viel Sachverstand die Angelegenheit eher hinaus zögern und derjenige, der drin wohnt muß immer damit rechnen sich eine neue Bleibe zu suchen.
Das "Grundbuchproblem" ist mir bekannt, es ist in der Tat ein Problem, wer löscht schon jedes Jahr, oder jedes zweite Jahr die getilgten Anteile, das kostet ja auch einiges.

Hallo Brille, das Thema Teilungsversteigerung gehört mittlerweile zu meinem täglichen Studium. Die Idee ist gut, im Moment nicht realisierbar. Ich habe auch schon darüber nachgedacht das Kreditinstitut zu befragen, die haben in der Regel selbst Wohnungsgesellschaften.

Hallo Beppo, was die Gegenseite vor hat ist völlig unklar, keine Antworten.
Dein "Fall" ähnelt immer mehr meinem, auch bei mir ist die Hütte schuldenfrei wie bei dir.
Wir können ja gemeinsam Pläne schmieden  🙂

Fröhliche Ostereier wünsche ich

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2012 15:03
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe da einen "Partner" übersehen, bei Beppo soll die Antwort bei "...keine Antworten" enden, der Rest sollte für Malachit sein, das mit der Ähnlichkeit, sorry.

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2012 15:07
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Nur um einem etwaigen Missverständnis vorzubeugen:

dass rein die eingetragenen Rechte im Grundbuch zählen. D.h. selbst wenn die Immobilie abbezahlt ist, muss man mindestens diese Rechte bedienen + Zinsen + Gerichtskosten + Gutachter etc. Alle Einträge zählen - auch wenn man nur "vergessen" hat diese bisher zu löschen.

Das "Grundbuchproblem" ist mir bekannt, es ist in der Tat ein Problem, wer löscht schon jedes Jahr, oder jedes zweite Jahr die getilgten Anteile, das kostet ja auch einiges.

Egal welche Grundschuld (noch) eingetragen ist, die Bank bekommt nur das Geld, welches noch offen ist. Dazu ist eine regelmäßige Löschung nicht erforderlich. Zudem kann (meist) auch eine Löschung des bereits getilgten Betrags und damit eine Veringerung der eingetragen GS verlangt werden. Verursacht aber kosten (Notar, Grundbuchamt).

Gruß und schöne Ostern, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2012 15:21
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

@Toto

Da ich vor 2 Jahren selbst an der Teilungsversteigerung interessiert war, habe ich direkt das "Grundbuchproblem" angesprochen.... und habe auf Anraten die Idee nicht weiter verfolgt. Die Löschung kann nur im beiderseitigen Einverständnis erfolgen. Und mal ganz ehrlich, wenn ein gemeinsames Verkaufsinteresse vorliegt, kann man doch besser frei verkaufen.

Die Bank kehrt natürlich den Mehrerlös an die Eigentümer aus, aber ein potentieller Ersteigerer muss erst einmal diese Summe bieten. Bei hohen Grundbucheinträgen - s. auch die Zinseinträge z.B. bei uns im Grundbuch mit 15% pro Jahr + 5% einmalige Nebenleistung - kommt ein Sümmchen zusammen. Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass die Banken so gut wie nie einen Zinsverzicht erteilen. Eine Teilungsversteigerung ist nicht in ihrem Interesse und bedeutet lediglich Arbeit...

Nach Rücksprache mit einem Gutachter kann derjenige im Haus auch Fotoaufnahmen verweigern - sogar den Zutritt. Liegen größere Schäden vor, lässt man den Gutachter hinein, aber verweigert Fotos... Interessenten haben auch nur mit Erlaubnis des Hausinhabers Zutritt. Je nach Interesse des Hausinhabers agiert man entsprechend.

Eine Teilungsversteigerung macht also nur Sinn bei niedrigen Grundbucheinträgen. Dann jedoch nur, wenn man selbst ersteigern möchte um das Haus selbst zu nutzen oder auf dem freien Markt zu verkaufen. Ein Dritter würde nie den Verkehrswert bieten.

LG
Sternchen67

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2012 15:59
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Sternchen hat recht, nach intensiven Studien ist mein Kenntnisstand folgender:
Der Bieter/Ersteigerer muß die Gesamtsumme inkl. Grundschuld an das Kreditinstitut zahlen, das wiederum behält natürlich nur den Betrag, der noch offen ist, die "Gutschrift", also was bereits getilgt ist, bekommt der Bieter dann zurück, oder so ähnlich. Jedenfalls muß der Bieter das Geld erstmal "auslegen"

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2012 16:21
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Dazu ein Beispiel aus der Literatur :
Ein Bieter hat 60.000 € im Sparschwein und will das ausgeben.

Die Grundschuld für die Immo ist 20.000 €

Der Bieter bietet zunächst 30.000 €,
fällig wären diese 30.000 € zu zahlen an das Gericht und
20.000 € (Grundschuld) an die Bank,
macht 50.000 €

Der Bieter wollte aber 60.000 € ausgeben und hat jetzt 10.000 € über,
er kann also weiter mitbieten, bis 40.000 €.

Summe : Gericht erhält 40.000, die Bank 20.000 €,
macht zusammen 60.000 €

Es ist kompliziert und nicht besonders glücklich,
daß ein Bieter die Grundschuld zunächst vorfinanzieren muß.

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2012 16:45
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Nur damit es keine Missverständnisse gibt:

Eine TV ist immer kompliziert. Und sollte sehr gut überlegt werden (deshalb @sternchen: vermutlich alles richtig gemacht).

Und ja auch: Die Bank will sicherlich eine Vorfälligkeitsentschädigung haben, wenn die Darlehen vorzeitig abgelöst werden.

Aber:
Ich bin mal grs. davon ausgegangen, dass die eingetragenen GS nicht einen realistischen Verkehrswert übersteigt. Ja klar, dem Superschnäppchen ist damit die Grundlage entzogen, wenn man es nicht mit der Bank durchzieht.

Und einer Reduzierungnder GS kann die Bank eigentlich nicht verweigern, wenn das Darlehen mittlerweile geringer valutiert.

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2012 18:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und einer Reduzierungnder GS kann die Bank eigentlich nicht verweigern, wenn das Darlehen mittlerweile geringer valutiert.

Aber kann das einer alleine beantragen oder müssen da wieder beide gemeinsam unterschreiben?
Damit kann man die TV natürlich wieder schön sabotieren oder Kaufkonkurenten verscheuchen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2012 19:04
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Das wäre die Fortführung des Dilemmas, die Löschung von Grundschulden aufgrund getilgter Anteile bedarf der Unterschriften beider Eigentümer.

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2012 19:39




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