Keine Einigung wege...
 
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Keine Einigung wegen Immobilie

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(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

@Alle

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass gerade mal 1 durchgezogene Teilungsversteigerung auf 100 Anwälte kommt (2400 TV auf 240.000 Anwälte), d.h. mitunter sind selbst die Anwälte keine Spezialisten - 100 Jahre arbeiten die Wenigsten  😉 . Da sie alleine aber ein Beratungsrecht haben, sind sie gern schnell dabei. Ihr Honorar von 5,7% auf den anteiligen Verkehrswert zuzügl. Porto/Beratung/Außentermine etc. ein erträgliches Sümmchen aus.

Mir wurde buchstäblich gesagt, dass die TV meist nur als Druckmittel genutzt wird. Sobald es jedoch zur Vorauszahlungsrechnung für Gutachter und Gericht kommt, scheiden sich Spreu vom Weizen.

Also, ich lehne mich mal ganz entspannt zurück. Sollte es selbst zur TV kommen, wird es bei uns erfolglos sein.

LG
Sternchen67

P.S. Habe rückwirkend zum 01.03. die Vollzeitstelle bekommen - jetzt sind wir finanziell gleich stark


AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2012 20:44
(@Inselreif)

Hi Sternchen,

das ist allerdings dann auch nicht ganz korrekt. Zum einen haben wir in Deutschland nicht 240.000 sondern "nur" knapp 160.000 Anwälte. Dann beträgt das Honorar nicht 5.7% sondern die gesetzlichen Gebühren können mehr oder weniger (im Regelfall eher letzteres) sein, wobei es insbesondere für Aussentermine keine besonderen Gebühren gibt.

Und ganz besonders darf man eines nicht vergessen: Massnahmen der Zwangsvollstreckung werden bei Gericht vom Rechtspfleger bearbeitet. In der Kanzlei ist dessen Counterpart der Bürovorstand. Ich persönlich kenne fast keinen Anwalt, der in ZV-Sachen wirklich fit ist und ausser unterschreiben was selber macht. Das sind alles Themen für's "niedere Volk".

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2012 21:32
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sternchen, recht hast du, TV ist ein Druckmittel, welches meistens im ersten Brief eines RA steht :
"Mein Mandant will die Scheidung und beabsichtigt folgendes ..., falls Sie dem nicht zustimmen, wird mein Mandant die TV beantragen." Dabei ist es völlig wurscht, wie hoch ein Erlös käme, es kommt auf den Schreckaspekt an "Ach du liebe Zeit, Versteigerung, Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher...."
Stimmt das mit 5,7 % RA-Honorar für den hälftigen Verkehrswert? Ist der VW 100.000 € muß an den RA 5.700 € abgedrückt werden? Das wäre ein einträgliches Geschäft.


"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2012 21:45
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Also, dies habe ich auf der Seite zu Teilungsversteigerungen zum Rechtsanwalt gefunden:

(Gebühren aus dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 zu § 2 RVG):
Nr. 2300, Geschäftsgebühr, Gebührensatz                                                                 1,3
Nr. 2101, Prüfung der Erfolgsausicht eines Rechtsmittels                                             1,3
Nr. 1000, Einigungsgebühr (soweit eine Einigung erzielt wird)                                      1,5
Nr. 3311, Verfahrensgebühr Versteigerungsverfahren                                                0,4
Nr. 3311, Verfahrensgebühr Verteilungsverfahren                                                      0,4
Nr. 3311, Verfahrensgebühr einstweilige Einstellung (soweit beantragt)                        0,4
Nr. 3312, Terminsgebühr Versteigerungstermin                                                         0,4
Summe Gebührensätze also bis zu                                                                           5,7

Ob korrekt, weiß ich nicht  😉 . Es geht lediglich um den hälftigen Verkehrswert - also den Anteil des Mandanten. Dementsprechend wären es bei 100.000 Verkehrswert 2850 Euro.

Dazu kommen mit Sicherheit weitere Auslagen, die jeder von uns kennt  :exclam: !

ABER man benötigt für die TV keinen Anwalt - zudem diese auch oft schlecht informiert sind. Die TV kann man selbst beantragen und die Mitarbeiter am Amtsgericht füllen auch die Formulare aus. Ich habe mich z.B. als Mitversteigerer eintragen lassen. Das Ganze kostet mich eine einmalige kleine Gebühr, die genannten Kosten müsste mein Ex voraus bezahlen. Die Rechtspfleger dürfen zwar nicht beraten, aber während einer Teilungsversteigerung Fragen beantworten. Dies wurde mir letzte Woche am Amtsgericht gesagt. Am 11. Mai weiß ich dementsprechend mehr - ich werde eine TV "besuchen"!

@Inselreif

... dann sind es eben 1,5 Fälle pro 100 Anwälte  😉 . Es ändert auf jeden Fall nichts daran, dass die RA sich ihre Ahnungslosigkeit gut zahlen lassen.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2012 22:13
(@Inselreif)

Hi Sternchen,

Nr. 3311, Verfahrensgebühr Versteigerungsverfahren                                                0,4
Nr. 3311, Verfahrensgebühr Verteilungsverfahren                                                      0,4
Nr. 3312, Terminsgebühr Versteigerungstermin                                                        0,4

das wäre das volle Standardprogramm, wenn man es denn haben möchte. Alles andere (gerade die oberen drei Positionen) ist mehr oder minder nur an den Haaren herbeigezogen berechenbar.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 00:36
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

@Inselreif

Mir wären die Kosten selbst bei 1,2% + sonstige Gebühren für ein einfaches Schriftstück schon zuviel. Was letztendlich ein Anwalt berechnet, kann ich mit Sicherheit nicht nachvollziehen. Aber nach den Rechnungen meines Kollegen, nimmt dieser bestimmte Anwalt was er bekommen kann.

Hier mal eine wirklich gute Information für beide Seiten - anscheinend einer der wenigen Profis:

http://www.dr-kogel.de/pdf/famrb03_403ff.pdf

LG
Sternchen67


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 01:17
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Wie werden eigentlich die RA-Kosten berechnet, wenn die Gegenseite einen RA konsultiert?
Beispiel : A schreibt an B einen Brief "Ich muß leider eine Teilungsversteigerung beantragen, weil wir uns nicht einig werden."
B bekommt Panik und rennt zum RA, der übernimmt das Mandat und antwortet A.
Wie berechnen sich nun die RA-Gebühren für B ?
Auch nach dem Verkehrswert?


"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2012 01:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die eigentlichen RA-Kosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen.

a) Geschäftsgebühr
b) event. Erstberatungsgebühr
c) Schreibgebühren (zzgl. zu a))
d) Aussöhnungs- oder Einigungsgebühr (hier fliesst der Streitwert ein - auch Vergleichsgebühr genannt)

Um es abzuschätzen, empfehle ich Dir http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/RAGebB.htm l">>> diese Seite <<.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 02:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin GF,

Wie werden eigentlich die RA-Kosten berechnet, wenn die Gegenseite einen RA konsultiert?

um einem offensichtlich weit verbreiteten Irrtum vorzubeugen: Wenn die Gegenseite - beispielsweise Deine DEF - einen Anwalt konsultiert oder mit bestimmten Aktivitäten beauftragt, ist das finanziell ihr Privatvergnügen und nicht Dein Problem. Du bist nur für Deine eigenen Anwaltskosten zusändig, sofern Du überhaupt einen RA beauftragst.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 03:05
(@Inselreif)

Hi,

Mir wären die Kosten selbst bei 1,2% + sonstige Gebühren für ein einfaches Schriftstück schon zuviel.

Wir redeten bei den 1,2 Gebühren (nicht %) plus sagenhafte 20 Euro Post- und Telekommunikationspauschale über die Durchführung einer kompletten Teilungsversteigerung mit Teilnahme an allen Terminen.
Ja, man kann sich ein Halbwissen ergoogeln und mit Hilfe vom Rechtspfleger in einen halbwegs stimmigen Antrag giessen, ohne weitergehende Beratung und vor allem ohne jede Haftung für Falschberatung.
Man kann auch mit Onkel Heinz, der mal Maurer gelernt hat, eine Immobilie kaufen gehen. Man kann allerdings auch vorher einen Sachverständigen befragen. Es geht hier um viel Geld und wenn man sich absolut nicht auskennt, sollte man sich überlegen, ob man nicht die paar Euro investiert. Selbst ein Anwalt, der noch nie eine TV durchgeführt hat, besitzt so viel Grundlagenwissen, es deutlich besser zu können als der "aufgegooglte" Laie. Und er hat eine Berufshaftpflicht...

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 12:20




(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

@Inselreif

Als Antragsteller benötigt man lediglich beim Amtsgericht den Antrag zu stellen. Die Banken kann man selbst kontaktieren und anschreiben.

Als Antragsgegner geht man zum Amtsgericht und lässt sich mit einfacher Unterschrift zum Mitversteigerer eintragen. Falls man nicht vorhat die Versteigerung einstellen zu lassen, war dies alles.

Danach geht alles seinen Gang!

Berufshaftpflicht?!  Der Anwalt meines Ex hat einen verfrühten Scheidungsantrag gestellt, die Ablehnung bis vor dem OLG getrieben. Letztendlich auch dort verloren... Wer hat wohl die Rechnung gezahlt? Bereits vor 3 Jahren hat er bei meinem Kollegen von Zurückbehaltungsrecht zu Auskünften gesprochen. Auch dort die Klage schon verloren. Das gleiche hat er danach bei meinem Ex durchgezogen - auch hier hat mein Ex die Rechnung bezahlt. Aufgrund dieser Verzögerungen hat dafür mein Ex MEINE nicht weiter verfolgte Klage auf Zugewinn komplett zahlen müssen. Dafür ging er noch vor dem OLG in Berufung und hat dies genauso verloren... Wer zahlt wohl die Rechnung?!

Und genau dieser Anwalt macht für ihn die Teilungsversteigerung - versuchte dem Amtsgericht den Verkehrswert vorzuschreiben. Und hat dafür direkt die passende Antwort erhalten - nämlich, dass grundsätzlich ein Gutachter eingesetzt wird!

Die Abläufe beim Verfahren sind genau geregelt. Nicht nur "gegoogeltes" Wissen zählt, sondern auch Eigeninitiative und dazu gehört der Besuch der TV. Dort "trifft" man die wahren Spezialisten - nämlich die Rechtspfleger, die das ganze Prozedere durchführen!

Auf jeden Fall wird sich kein Anwalt mit 1.000 Euro für das komplette Verfahren, die Verhandlungen mit der Bank etc. zufriedengeben. Es ist verbranntes Geld! Und die Banken sind nicht verpflichtet zu kooperieren, damit fällt - zumindest bei uns - alles mit der Entscheidung der Bank! Bevor man also selbst als Antragsteller eine TV plant, sollte man mit den Banken kommunizieren!


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 14:22
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sternchen, ich habe mal irgendwo gelesen, daß man, bevor man eine TV beantragt, möglichst mit dem Kreditinstitut, welches im Grundbuch eingetragen ist, kommunizieren sollte, das verhindert den Eindruck, daß man die Bank umgehen möchte.
Vielleich hat diese Bank ja selbst eine Wohnungsgesellschaft und bietet selbst.
Eine weitere Anregung noch zum Ablauf, wie wir alle nun gelernt haben, ist der Ablauf so, daß die kompl. Grundschuld an das Kreditinstitut zu zahlen ist.
Wenn nun der Alteigentümer selbst bieten will, zahlt er dann auch für seine eigene hälftige Grundschuld?
Das wäre dann doch lediglich ein Hin-und-Her-Geschiebe, oder ist der gedanke falsch  :question: 


"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2012 15:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vor Allem derjenige, der selbst mit bieten will, sollte sehr eng mit seiner Bank kommunizieren, damit diese einem auch bei der Übergangsfinanzierung helfen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 15:21
(@Inselreif)

@Sternchen
Der Rechtspfleger kann verbindlich nur allgemeine Auskünfte erteilen. Er ist weder willens noch in der Lage, eine individuelle Gesamtsituation zu überblicken und dementsprechend zu raten.
Und nur weil Du einen schlechten Anwalt kennst, arbeiten andere trotzdem besser. Wenn es die gesetzlichen Gebühren so vorsehen auch für unter 1000 Euro. Ich kenne übrigens mehr richtig miese Rechtspfleger als schlechte Anwälte.

@Fanatiker
Das ist absolut notwendig, wenn das Objekt noch belastet ist. Die Kreditbedingungen sehen regelmässig ein ausserordentliches Kündigungsrecht der Bank für den Fall der Zwangsvollstreckung in das Objekt vor (und ja, auch eine Teilungsversteigerung ist eine Zwangsvollstreckungsmassnahme). Damit ist nicht nur das Darlehen sofort rückzahlbar, es entstehen auch Vorfälligkeitszinsen usw.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 16:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

im allgemeinen hat eine Teilungsversteigerung sowieso nur einen Sinn, wenn man nicht nur vorhat, die bisherige Eigentümergemeinschaft zu sprengen, sondern anschliessend auch Alleineigentümer zu sein. Ansonsten verbrennt man tatsächlich Geld; eine gängige Faustregel besagt, dass bei einer solchen Versteigerung etwa 70 Prozent des Marktwertes zu erzielen sind. Diesen Bonus sollte man sich in die eigene Tasche stecken und keinem aussenstehenden Erwerber schenken. Und ja: Dagegen sind 1.000 oder 2.000 EUR für den Anwalt ein Nasenwasser.

Setzt man voraus, die bisher gemeinsame Immobilie am Ende der TV allein zu besitzen, ist es natürlich absolut notwendig, zuvor mit der finanzierenden Bank gesprochen zu haben und in deren Augen auch für die gesamten Restschulden kreditwürdig zu sein. Bei einem positiven Bescheid der Bank entfallen auch Vorfälligkeitsentschädigung & Co.; die streicht dann lediglich einen der bisherigen Schuldner. Sollte das die Ehefrau ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen gewesen sein, hilft ggf. auch der dezente Hinweis, dass diese Mitschuldnerschaft sowieso sittenwidrig war...

In toto ist das Verfahren viel einfacher als viele denken. Trotzdem trifft der Hinweis von @Inselreif natürlich absolut zu: Wer keine Ahnung hat, ist gut beraten, einen Anwalt damit zu beauftragen; das Geld dafür ist sicher gut angelegt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 19:09
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Frohe Ostern,

...Eier sind gefunden, die Torte verputzt  :redhead: !

Paradox ist, dass ich selbst vor 2 Jahren in Erwägung zog die Teilungsversteigerung zu beantragen. Ich habe es letztendlich aufgrund des Risikos "Bank" gelassen. Diese Bank - ohne Geschäftsstellen - sagte mir damals schon, dass sie absolut nichts mit Versteigerungen zu tun haben wollen. Es wäre nicht ihre "Geschäftspolitik". Auch eine Finanzierung würde darüber nicht möglich sein. Ich habe aber deren Okay, dass ich ihn jetzt aus dem bestehenden Vertrag entlassen könnte. Die zweite Bank für das kleinere Darlehen hat mir jedoch schon eine Komplettfinanzierung zugesagt (hoffentlich bleiben die Zinsen niedrig  😉 ).

Jetzt verhandelt er auf seine eigenen Kosten mit der Bank - bezahlt seinen RA dafür, dass die Grundschuldeinträge anders bewertet werden. Jedenfalls sollte er dies, ansonsten wäre die Teilungsversteigerung von vorneherein ergebnislos. Aber wie bereits erwähnt, ist man auf die Kooperation der Banken angewiesen - sie müssen nicht! Aufgrund meiner Vollzeitstelle (seit 1.3.) bin ich jedoch finanziell ganz gut aufgestellt und werde auch alles finanziert bekommen. Mein Vorteil gegenüber potentiellen Mitbietern ist, dass ich nicht die "Katze im Sack" kaufe. @Brille 70% wären klasse  :thumbup: - der Verkehrswert wird schon mit einem deftigen Abschlag ermittelt - dann noch weitere 30% ...

Grundsätzlich ist es für mich einerlei wie es ausgeht. Verlangen die Banken nicht die Erfüllung ihrer Rechte, ersteigere ich selbst das Haus. Verlangen sie alles, wird die TV erfolglos sein - dann habe ich jedoch keine Kosten gehabt (außer die Kosten für die Beitrittserklärung).


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 20:13
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Ich möchte gerne mal folgenden Aspekt in die Runde werfen :
Thema "Grundschuld", bereits zweimal in dieser unserer Republik gab es Zwangshypotheken, wie sich die jetzige Situation darstellt, ist der Euro sehr kollapsverdächtig, Griechenland, Spanien, Portugal...
Alle Rettungsschirme dienen lediglich dazu die Banken zu stützen, nicht aber den Bürgern.
Es müssen also vermutlich weitere Milliarden aufgebracht werden, die es nicht gibt.
Nicht ganz zufällig gab es den Zensus, der nur sporadisch verteilt wurde und nicht allen Bürgern zugestellt wurde, merkwürdig, hatten nicht überwiegend Hausbesitzer diesen Fragebogen erhalten?
Braucht der Staat Geld, müssen Sicherheiten her, Zwangsghypotheken von dir und von mir.

Also löschen aller getilgten Anteile, aber möglichst vor einer Trennung.


"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2012 22:17
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... nicht sovielle Bücher aus einem gewissen Verlag der mit "K" beginnt lesen und den man auch oft in der Mitte der ADAC-Zeitung finden kann ... 😉 Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 22:47
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Nicht nur Bücher vom "K-Verlag" greifen das Thema auf.


"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2012 02:22
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Ich suche immer nach einem praktischen Lösungsfall, wohl wissend, das es den nicht gibt. In der Schule gibt es doch Aufgaben, der Fall liegt so und so, wie lautet die Lösung usw.

Dazu eine "Aufgabe" :

Kaufpreis : 100.000 €
Grundschuld : 100.000 €
Restverbindlichkeiten : 50.000 €
Verkehrswert : 100.000 €

(Möglicher) freier Verkauf :
zum Verkehrswert : 100.000 €
./. Restverbindlichkeiten 50.000 €
Erlös : 50.000 €

Ein Gebot lautet jetzt 100.000 € (Grundschuld) plus ? €,
die Grundschuld  plus ? € wird dann an die Bank gezahlt,
die Bank behält die Restverbindlichkeiten und zahlt die
Differenz an wen ?

Zuvor müssen sich die Alteigentümer einig sein ?

Ist die "Aufgabe" so weit richtig?


"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2012 22:17




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