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Ausstehende Darlehenszahlungen

 
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich bin seit Ende Dezember 11 rechtskräftig geschieden. Im Scheidungsurteil wurde der nacheheliche Unterhalt mit "O" errechnet unter Berücksichtigung meines Wohnvorteils und seiner hälftigen Darlehenszahlungen für zwei Hausdarlehen. Die Null war mir vorher schon bewusst, jedoch gab es aufgrund seiner fehlenden Kooperationsbereitschaft keine Möglichkeit dies per notarieller Scheidungsvereinbarung zu regeln.

Seit dem 01.03.12 verweigert er die hälftigen Darlehensleistungen. Vorher hat sein Anwalt gleich 3 Posten aufgemacht:

1. Mondpreisforderung für den hälftigen Hausanteil
2. Nutzungsentschädigung
3. Antrag auf Teilungsversteigerung

Praktisch 3 Dinge für die gleiche Sache  😉 .

Ein Gesamtschuldnerausgleich würde bei unserer Familienrichterin extrem lange dauern (Erfahrungswert aus dem über 3jährigen Scheidungskrampf). Kann man mit dem Scheidungsurteil und den Bankbelegen vielleicht direkt zum Gerichtsvollzieher? Die Hausdarlehen und das Darlehen zum Wohnwagen (auch dies wird wohl ab diesen Monat nicht mehr hälftig an mich geleistet werden) werden von meinem Konto abgezogen.

Mein Ex und sein RA versuchen den finanziellen Ruin herbei führen zu wollen. Dies kann ich mir jedoch schon rein beruflich nicht leisten. Mit mir sind dann noch unsere zwei Kinder betroffen und dabei hat er uns einen Abschiedsbrief auf den Tisch gelegt und ist zu seiner Affäre... (heißt nur, dass er eigentlich keinen Grund für "Rache" hätte)  🙂

LG
Sternchen67


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2012 17:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich vermute, ihr seid Gesamtschuldnerisch in der Haftung. Damit kann sich jeder Gläubiger an einen von euch wenden. Der Nichtzahler muss dem anderen dann im Innenverhältnis die Schuld anteilig ausgleichen. Ein Gerichtsvollzieher wird nicht erfolgreich sein, weil es keinen vollstreckbaren Titel gibt.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 20:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hai.
Ich denke, keine dieser Fragen lässt sich familienrechtlich beantworten.
Ob das Scheidungsurteil nun Konsequenzen zulässt und wie diese aussehen, müsste im Scheidungsurteil ausdrücklich geschrieben sein. Sonst geht da nix.

Ähnlich verhält es sich mit den weiteren Punkten.
1. und 2. halte ich für identisch oder habe ich da was falsch verstanden?
Ob und wie man vor einem Gericht eine Miete einklagen kann, wenn keine vereinbart ist, weiß ich auch nicht.
3. Diese kann eigentlich immer verlangt werden.
Sie dauert zwar ein wenig und man kann das auch noch ordentlich verzögern aber verhindern eigentlich nicht.
Und ob du nach Wegfall der Annuitäten doch noch Unterhalt fordern kannst, hängt davon ab, ob genau das im Urteil steht oder nicht.

Ich bin zwar nicht sicher aber ich halte das so für sehr wahrscheinlich.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 20:28
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hi zusammen,

@ Deep Thought 😉

Das Scheidungsurteil zählt also nicht? Dort sind die Posten genau aufgeführt.

Da unsere Familienrichterin - leider auch zuständig für den Gesamtschuldnerausgleich - extrem langsam ist, wollte ich es über den "gerichtlichen Mahnbescheid" machen. Das wäre jedenfalls viel schneller und ich könnte es ohne Einbeziehung des RAs machen.

Danke für deine Antwort... dabei habe ich gerade alle meine RA-Rechnungen bezahlt  :exclam:

@ Beppo

Alles ist identisch - nur mein Ex kapiert nicht, was sein RA abzieht. Falls ich das Haus übernehme, gibt es keine Nutzungsentschädigung. Die Teilungsversteigerung hebelt das Übernahmeangebot aus... Sein RA versuchte sogar dem Gericht den Verkehrswert vorzuschreiben und hat eine entsprechende Antwort enthalten. Dieser Verkehrswert würde eine Auszahlung bewirken, die 5-stellig niedriger wäre als der vorgeschlagene Mondpreis.

Ich will ja gar keinen Unterhalt... habe ich auch nie gewollt. Ich wollte nur sicherstellen, dass er nicht irgendwann den Gesamtschuldnerausgleich stellt, wenn ich keinen nachehelichen Unterhalt gefordert hätte. So wurde alles im Urteil genau beschrieben: mein Gehalt - Darlehenshälfte + Wohnvorteil versus sein Gehalt abzügl. KU und hälftiger Darlehen => Null Euro Unterhalt. Wortwortlich "DESHALB fällt Frau Sternchen aus der Unterhaltsberechnung!"

Dieses Urteil wurde mir erst im Januar 2012 zugestellt, zum 1. März hat er dann seine hälftigen Zahlungen zum Darlehen eingestellt. Die Darlehen selbst werden von meinem Konto bezahlt - also auch ich zahle die Hälfte. Nichtsdestotrotz wird mein Konto in absehbarer Zeit in die Miesen laufen. Dann kommen die Darlehensbanken nicht mehr an ihr Geld! Wäre der Schufaeintrag nicht....  😡

Danke für eure Antworten
Sternchen67


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2012 20:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gut, nur ich wüßte nicht, was du jetzt dagegen tun kannst, wenn nichts dergleichen im Urteil vorgesehen ist.
Du kannst dann eben nur eine privatrechtliche Klage auf Zahlung der halben Annuität gegen ihn anstrengen.

Ist denn irgendwas im Urteil gesagt worden, was du ihm für die Nutzung seiner Wohnungshälfte zahlen musst?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 20:51
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hi Beppo,

da ich seine Wohnhälfte nutze wurde mir ein Wohnvorteil von 700 Euro - also ortsübliche Miete - angerechnet. Ansonsten wäre es auf Betreuungsunterhalt ausgelaufen. Entweder Wohnvorteil oder Nutzungsentschädigung - sein Anwalt hat den Wohnvorteil gewählt und die Richterin ist auch nahe an seinen vorgeschlagenen Wert von 750 Euro geblieben. Sie hat nur die unbestrittenen Mängel abgezogen. Mein Ex war und ist seit 3 Jahren nicht bereit Reparaturen vornehmen zu lassen.

Die Vorgeschichte ist schon krank. Am Veilchendienstag hätten wir einen Notartermin gehabt. Plötzlich kam Montagabend aus dem "blauen Himmel" eine bitterböse Mail. Da die Kinder seit Altweiber bis Montag bei ihm waren, wurden sie auch schon entsprechend zugetextet, aber "sie nehmen ihn jetzt auch schon nicht mehr ernst"  😡 . Dann kam Donnerstag ein Schreiben mit Mondpreis-Übernahmeangebot, darauf der Montag mit Nutzungsentschädigung. Beides mit Antwort-Fristsetzung zum 15. März - Der Antrag auf Teilungsversteigerung wurde schon am 28.02.2012 geschrieben.

Ich versuche schon seit Jahren meinen Ex vor diesem RA zu warnen. Mein Kollege führt sogar gerade einen Prozess gegen diesen Anwalt. Es hat alles keinen Sinn. Ich will überhaupt nicht, dass mein Ex irgendwann am Ende ist - die RA Rechnungen und Gerichtskosten sind ja nicht zu unterschätzen. Aber indem ich unsere - Kinder und ich - finanzielle Situation schütze...  Er ist der Vater unserer Kinder! Der Mahnbescheid wäre auch für ihn günstiger gewesen und sein RA würde nicht schon wieder finanziert werden! Mein Ex ist die Melkkuh seines RA - und ich kann so etwas schwer ertragen, bei allen!

LG
Sternchen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2012 21:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist nach wie vor schwierig etwas richtiges zu sagen ohne den genauen Wortlaut zu kennen.
Es ist z.B. etwas anderes ob der BU wegen seiner Annuitäten nicht fällig wird oder wegen deines Wohnvorteils.

Zumindest kannst du damit ja schon mal seine Forderungen 1 und 2 abbügeln.
Und wenn 3 vollzogen ist, hast du keinen Wohnvorteil mehr, sodass dann dein EU-Anspruch anderweitig befriedigt werden muss, wobei es natürlich fraglich ist, ob du bis dahin überhaupt noch einen Anspruch hast.

Bei den ausbleibenden Raten würde ich einfach mal mit der Bank sprechen, statt diese selbst zu übernehmen.
Könnte die Bank denn ihm was holen?
Wäre es bei dir leichter?
Warum hast du so eine Angst vor der Schufa?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 21:44
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hi nochmal,

oben habe ich einen Fehler gemacht. Ich habe den nachehelichen Unterhalt eingeklagt damit er später keine "Nutzungsentschädigung" verlangen kann. Den Gesamtschuldnerausgleich kann schließlich nur ich verlangen, da ich die gesamten Darlehen trage.

Nächste Woche habe ich einen Termin beim Rechtspfleger aufgrund der Teilungsversteigerung. Diese wird sowieso erfolglos sein, da die eingetragenen Rechte sehr hoch sind! Dort werde ich mich mal zum gerichtlichen Mahnbescheid erkundigen.

Die Angst vor der Schufa ist, dass ich später selbst keinen Kredit mehr bekomme. Meine Eltern hätten mich bei der Übernahme des Hauses mit einem Betrag unterstützt, damit ich das kleine Hausdarlehen und den Wohnwagenkredit direkt tilge. Von der Bank für das große Darlehen hatte ich schon das Okay, dass mein Ex aus dem Vertrag entlassen wird. Natürlich wollen meine Eltern nicht, dass ich mit ihrem ersparten Betrag jetzt meinen Ex finanziere -  Allein für die Übergangszeit bis zum Urteil unterstützen sie mich, aber eben nur, wenn ich mir den ausstehenden Betrag zurückhole.

Seine Forderungen sind ja absolut nicht das Problem. Ich erfülle sie einfach nicht. Möchte er Nutzungsentschädigung, soll er sie einklagen. Aber er bedient sich lieber selbst - eben an seinen hälftigen Darlehenszahlungen. Es dauert mir einfach alles viel zu lang. Erst 3,5 Jahre Arbeitsgerichtprozess, dann fast 4 Jahre Familiengericht... Warum kann dieser Mensch einfach keine Ruhe geben...

Nutzungsentschädigung kann er nicht verlangen, da dies bereits im Scheidungsurteil geregelt ist.
Die Teilungsversteigerung wird erfolglos sein, da das "günstige Gebot" ca. 40.000 Euro höher ist als der Hauswert (lasse ich mir nächste Woche vom Rechtspfleger bestätigen - lt. meinem RA sogar noch viel höher, aber da liegt er nach meinen Recherchen falsch)
Die Banken holen erst das Geld, wenn ich nicht mehr zahle. Er ist IT-Leiter eines Unternehmens... also flüssig 😉 ...

LG
Sternchen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2012 22:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann ist er ja vermutlich angestellt mit festem Gehalt.
Da wüßte ich nicht, warum die Bank seine Raten bei dir eintreiben sollte.
Und Anlass für einen Schufaeintrag sehe ich da auch nicht.
Jedenfalls kein Grund, sich damit erpressen zu lassen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 22:10
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Echt... aber diese Bank wird mir nachher bestimmt nicht das Darlehen überschreiben. Aber es ist ja unsere Rate - diese wird nur von meinem Konto abgebucht und er hat vorher pünktlich jeden Monat die hälftige Rate auf mein Konto eingezahlt. Das war wohl mal wieder ein Rat seines RAs.

Erpressen tue ich mich wohl selber  :redhead: . Ich bin in meinem Leben noch nie etwas schuldig geblieben. Da mein Ex mir seine ganze Misere in die Schuld schiebt (sogar das "erste" Mal, da ich am Abend vorher keine Zeit hatte  :rofl2: ), würde er es eher auf eine Zwangsversteigerung ankommen lassen. Als Manager musste er bestimmt bei Einstellung unterschreiben, dass er zu keiner Gehaltspfändung kommen darf. Dann hätte ich nachher wohl eher zwei Probleme als nur diese ausstehenden Zahlungen...

Klappt es nicht mit dem gerichtlichen Mahnbescheid, frage ich, ob ich die ausstehenden Zahlungen als Forderung bei der Teilungsversteigerung geltend machen kann oder ich werde doch den Antrag auf Gesamtschuldnerausgleich stellen.

Danke für eure Hilfe!
Sternchen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2012 22:16




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich kann nur wiederholen:
Sprich mit der Bank.
Sie sind, m.M.n. weder verpflichtet, einen Schufaeintrag vorzunehmen, noch einen solchen zu beachten.
Er hat lediglich eine Indizwirkung und wenn du denen die Situation plausibel erklärst, hast du schon mal gute Karten.

Meine hat bisher größtes Verständnis für meine missliche Lage gehabt und da ich hier keine Werbung machen möchte, verrate ich auch nicht, dass es eine Sparkasse einer der größten und der schönsten Städte Norddeutschlands ist.
Nein, es ist weder Bremen noch Kiel. 🙂


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 22:27
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

...Hamburg ist die schönste!...

Nächste Woche ist mein "Finanzierungsspezi" wieder da! Er hat bessere Kontakte zur Bank. Leider gibt es keine Zweigstellen...

Dibadibadu...
Elke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2012 22:30
(@Inselreif)

Hi Elke,

wieso beantragt man unter solchen Umständen eigentlich eine Teilungsversteigerung?
Unwissenheit oder steckt da eine Strategie dahinter?

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2012 22:35
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo Inselreif,

die Strategie wird dann aber sehr teuer...

Nee, ich denke sein RA steckt dahinter. Mein Kollege führt gerade eine Klage diesen Anwalt. Ein 3/4 Jahr nach der Scheidung bekam er plötzlich eine Vorauszahlungsrechnung für Zugewinn. Dieser Streitpunkt wurde von vorneherein ausgeschlossen, da er sich mit seiner Ex selbst einigen wollte und auch inzwischen getan hat. Auf seine Beschwerde wurde ihm direkt das Mandat gekündigt und bekam 6 weitere Rechnungen: für jedes angesprochene Thema eine Beratungsrechnung, u.a. für eine Berufung, die er nie wollte und auch nicht durchgeführt hatte - der RA schrieb die Berufung - schickte sie jedoch nie ab usw. Dementsprechend enthalten diese Rechnungen auch kein Aktenzeichen. Dieser RA ist eine Schande für alle Berufskollegen!!!

U.a. konnte ich heute ein Gespräch mit meinem Ex führen. Einmal ganz normal, aber leider will er erst wieder "darüber nachdenken", d.h. Montag wird er wieder seinen "Mentor" RA fragen. Sein RA hat ihm alles mögliche versprochen - er glaubt nur ihm. Dabei habe ich ihm schon Links zu Fachliteratur und zu einer speziellen Internetseite geschickt. Mein Ex hätte genauso wie ich zum Rechtspfleger gehen und sich erkundigen können. Dies wäre auf jeden Fall wesentlich billiger gewesen - besser, dies hätte ihm außer Zeit nichts gekostet! Ich verstehe ihn auch nicht... glücklicherweise muss ich das auch nicht mehr.

LG
Sternchen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2012 01:01
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hi @all,

Danke für eure Antworten.

Rückwirkend zum 01.03. erhalte ich meinen Vollzeitjob. Ich habe zwar noch nichts schriftlich, aber das Gehalt "stimmt". Meinen Ex habe ich dies sofort mitgeteilt und ihm den hälftigen Wohnvorteil als Nutzungsentschädigung auf die offenen Posten angerechnet. Als Antwort für meine Ehrlichkeit, hat er - wie schon von mir erwartet - auch das Darlehen für den Wohnwagen nicht gezahlt  :knockout: .

Jetzt muss auch noch der Unterstellplatz für den Wowa gezahlt werden... Na ja, ich werde dann mal wieder in Vorleistung gehen. Schwebe zur Zeit auf "Wolke 7"  🙂 .

LG
Sternchen67


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2012 21:02