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Zugewinnverfahren PKH Beschwerde

 
(@schlaflos)
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Hallo liebes Forum,

ich habe einmal eine Frage zu einer PKH / VKH Entscheidung.

Meine Ex hatte für das Zugewinnverfahren PKH beantragt.

Sie hatte per Stufenklage auf Zugewinn geklagt.

Das Gericht hatte in einer mündlichen Verhandlung den Sachverhalt geklärt und festgestellt, das meine Ex unbegründet Stufenklage erhoben habe.

Des Weiteren stellte das Gericht fest, das meine Ex falsche und lückenhafte Angaben zu ihrem Endvermögen gemacht hatte.

Ex wurde aufgefordert binnen Frist von 4 Wochen ordnungsgemäße Angaben zu machen und diese an Eides statt zu versichern. Des Weiteren sollte sie ihre Klage umstellen.

Die Frist ließ der RA meiner Ex verstreichen. Auf Schreiben des Gerichts wurde nicht reagiert.

Nun 3 Monate später hat das Gericht  den Antrag auf PKH zurückgewiesen. Begründung : Keine Aussicht auf Erfolg in der Sache/ Mutwillige Klageerhebung.

Nun hat der RA meiner Ex Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt.

Welche Auswirkungen hat dies nun auf das eigentliche Verfahren. Geht das Verfahren nun in die nächste Instanz, oder wie geht es nun weiter?

Vielleicht kann mir ja jemand eine verständliche Auskunft dazu geben.

Mit freundlichen Grüßen

schlaflos


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2010 17:00
(@brille007)
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Moin schlaflos,

meines Erachtens ist der Fisch damit gegessen. Und die nächste Instanz steht schon allein deshalb nicht offen, weil es in der bisherigen noch nicht einmal ein ordentliches Verfahren gab; man kann sich die Instanzen nicht nach Belieben aussuchen.

Die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" dürfte angesichts der beschriebenen Sachlage ebenfalls nicht funktionieren, da Deine Ex ja nicht vortragen kann, aufgrund unvorhersehbarer und nicht selbst verschuldeter Umstände an der Abgabe der geforderten Angaben gehindert gewesen zu sein. Sie hat das Ganze schlicht verbaselt.

Ich denke, Du brauchst Dir erst mal keine Sorgen zu machen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2010 17:11
(@schlaflos)
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Hallo Martin,

danke für deine schnelle Antwort.

Es handelt sich also nur um eine Verzögerung des eigentlichen Verfahrens, ohne weitere Folgen für mich.

grüße

schlaflos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2010 17:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin schlaflos,

Es handelt sich also nur um eine Verzögerung des eigentlichen Verfahrens, ohne weitere Folgen für mich.

nach Deiner o. a. Beschreibung ist das juristisch keine Verzögerung, sondern der Versuch einer mutwilligen/sinnlosen Klage - und als solcher bereits auf der VKH-Schiene abgeschmettert worden. In jedem Fall eigentlich nichts, mit dem man Dir weiter Ärger machen kann.

Möglicherweise könnte Deine Ex noch versuchen, das Ganze auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu wiederholen. Sollte sie wieder damit anfangen, kannst Du oder Dein RA auf den bereits vorliegenden Schriftverkehr verweisen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2010 17:34
(@schlaflos)
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Moin Martin,

wenn ich es nun recht verstehe,

kommt es nun erst gar nicht zu einer Verhandlung im Zugewinn, sprich die Klage wird abgewiesen, oder?

gruß

schlaflos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2010 17:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

kommt es nun erst gar nicht zu einer Verhandlung im Zugewinn, sprich die Klage wird abgewiesen, oder?

wie ich schon schrieb: Abgewiesen ist der VKH-Antrag; schriftlich begründet mit "mutwillig". Das hindert Deine Ex - je nach Böswilligkeit und/oder Sturheit - natürlich nicht, auf eigenes Risiko einen neuen Anlauf zu starten - weil jeder jeden jederzeit wegen irgendwas verklagen kann.

Nur eben: Ihre Chancen steigen nicht unbedingt, wenn schon im VKH-Antrag das Wort "mutwillig" vorkommt. Aber was Deine Ex nun tatsächlich tut, kann ja keiner von uns wissen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2010 18:09
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo schlaflos,

die Beschwerde gegen den PKH-Antrag geht jetzt zur nächsten Instanz, d.h. zum OLG. Bei der von dir geschilderten Sachlage wird jedoch auch das OLG kaum zu einer anderen Bewertung kommen - wie soll eine Klage Aussicht auf Erfolg haben, wenn der Kläger der gerichtlichen Aufforderung nicht nachkommt, vollständige Angaben zu machen?

Klagen kann die Gegenseite natürlich immer ohne PKH - aber das Ergebnis ist vorhersehbar, solange die fehlenden Angaben nicht gemacht werden.

Du kannst momentan nichts weiter tun als die OLG-Entscheidung abwarten.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 09:26
(@schlaflos)
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Kleines Update zur Sache

Das Gericht hatte die PKH  für die Dame ja verwehrt.

Nun wurde ich außergerichtlich aufgefordert (Frist 2 Tage) Auskunft über mein Anfangs und Endvermögen zu erteilen.

Die Frist war aufgrund eines Urlaubsaufenthalts nicht zu halten.

Einen Tag nach Fristablauf hatte ihr RA erneut Stufenklage eingereicht.

Das Gericht gab der Klage (neuer Richter) mit der Begründung statt, das ich ja in der Zwischenzeit die notwendigen Unterlagen schon an die Gegenseite hätte weiterleiten können.

Ich lass das mal ganz wertfrei stehen.

Das Gericht setzte dann der Gegenseite eine Frist bis zum 10.06.2010 um ihre Ansprüche zu beziffern und dies mit eigenen Unterlagen zu belegen.

Mit Schreiben vom 10.06..2010 beantragte die Gegenseite nun, das Verbundverfahren solange auszusetzen, bis die eigenen Unterlagen für die Berechnung des Zugewinns zur Verfügung stehen.

Meine Frage nun, kann das Gericht das gesamte Verfahren wie von der Gegenseite gefordert aussetzen?

Wie würde es sich Kostenmäßig darstellen, wenn nun herauskommt, das nicht die Gegenseite einen Anspruch auf Zugewinn hat sondern ich?

Mit freundlichen Grüßen

schlaflos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2010 15:53
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo schlaflos,

Das Gericht gab der Klage (neuer Richter) mit der Begründung statt, das ich ja in der Zwischenzeit die notwendigen Unterlagen schon an die Gegenseite hätte weiterleiten können.

Innerhalb von zwei Tagen? Klasse!

Das Gericht setzte dann der Gegenseite eine Frist bis zum 10.06.2010 um ihre Ansprüche zu beziffern und dies mit eigenen Unterlagen zu belegen.

Mit Schreiben vom 10.06..2010 beantragte die Gegenseite nun, das Verbundverfahren solange auszusetzen, bis die eigenen Unterlagen für die Berechnung des Zugewinns zur Verfügung stehen.

Interessant. Du musst innerhalb von zwei Tagen während deiner Urlaubszeit Auskunft erteilen, während die Gegenseite sich endlos Zeit lässt.

Meine Frage nun, kann das Gericht das gesamte Verfahren wie von der Gegenseite gefordert aussetzen?

Machen kann das Gericht (fast) was es will. Ich vermute aber, der (neue) Richter kennt das bisherige Verfahren nicht - der Rechtsanwalt weiß aber, dass es einen neuen Richter gibt und versucht es erneut.

Vorgehensweise: Auf das bisherige Urteil hinweisen, nämlich dass es bereits ein solches Verfahren gab, für welches PKH nicht bewilligt wurde - genau deshalb, weil die Gegenseite keine Unterlagen beibringen konnte oder wollte.
Wenn du deine Nachweise innerhalb von zwei(!) Tagen herbeibringen musst, und die Gegenseite die gerichtlich geforderten Fristen nicht einhält, wäre dies ein Grund, die Klage nicht zuzulassen - was das Gericht daraus macht, kann niemand vorhersehen.

Wie würde es sich Kostenmäßig darstellen, wenn nun herauskommt, das nicht die Gegenseite einen Anspruch auf Zugewinn hat sondern ich?

Ich nehme an es handelt sich um eine Stufenklage - sobald alle Unterlagen vorliegen, kann man hierüber mehr sagen.

Zwei Fragen:

1. Was sagt dein Anwalt dazu?
2. Wurde die Beschwerde gegen die PKH-Verweigerung im vorherigen Prozess inzwischen durch das OLG entschieden? Falls nicht, so ist es schon reichlich frech, bei einem neuen Richter dieselbe Klage nochmals einzureichen - wobei die ursprüngliche Klage noch nicht einmal entschieden ist.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2010 02:48
(@schlaflos)
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1. Was sagt dein Anwalt dazu?

Mein Anwalt weilt im Urlaub / Gericht und Gegenseite waren über seine Urlaubszeiten informiert

böse ist wer böses dabei denkt

2. Wurde die Beschwerde gegen die PKH-Verweigerung im vorherigen Prozess inzwischen durch das OLG entschieden? Falls nicht, so ist es schon reichlich frech, bei einem neuen Richter dieselbe Klage nochmals einzureichen - wobei die ursprüngliche Klage noch nicht einmal entschieden ist.

Das OLG hat das Gericht als auch die Gegenseite vorab darüber informiert, das VKH nicht gewährt wird (Grund, zu hohes Einkommen).
Gestern hatte ich den Schrieb dann auch in der Post.

Die neue Klage wurde ohne VKH Antrag eingereicht

gruß

schlaflos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2010 11:54