Kinderklamotten, -s...
 
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Kinderklamotten, -spielzeug, etc

 
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Moin Allerseits,

gehe ich Recht in der Annahme, dass sämtliche Sachen, welche für das Kind, bis zu derem 18ten Geb., vom KU gekauft werden,
in den Besitz des Kindes übergehen?
Und, so keine Raustrennung der Finanzen des Kindes aus dem GSR erfolgt, beide Elternteile über diese Sachen dann (nur) gemeinsam zu verfügen haben?

Darf also ein ET alleine, z.B. die zu klein gewordenen Anziehsachen innerhalb seiner Familie, verschenken?
Oder haben nicht beide ET darauf das gleiche Recht?

Danke schonmal für Eure Antworten.

Grüße Vaterein...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2010 15:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi vest,

Worüber man sich wohl alles streiten kann.

Ich würde es so sehen: Über die Dinge die bei dem jeweiligen Elternteil liegen, darf auch dieser Elternteil bestimmen und ihn wegwerfen, verschenken oder sonstwas.

*kicher*

KM: Du, ich hab da eine zu kleine und auch etwas angegraute Unterhose von unserem Kind. Darf ich die wegwerfen oder als Putzlumpen benutzen oder hast du noch eine Verwendung dafür?  :rofl2:

Anders würde ich es bei größeren Geschenken sehen ,die nicht beim schenkenden Elternteil bleiben, sondern in den anderes haushalt wandern. Da sollte man schon darübenr sprechen, z.B. ob man das zu klein gewordene Fahhrad dem Neffen gibt oer bei ebay vertickt.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 15:14
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Vatereinersüßentochter,

und wie willst Du nachweisen, welche Anziehsachen konkret von dem von Dir gezahlten Unterhalt gekauft wurden? Vielleicht kauft KM von "Deinem" Geld ja nur Sachen, die man nicht weitergeben kann (Unterwäsche etc.). ... Ich denke, dass ist dünnes Eis und ein völlig überflüssiger (Neben-)kriegsschauplatz.  :puzz:

lg sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 15:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ VEST,

gehe ich Recht in der Annahme, dass sämtliche Sachen, welche für das Kind, bis zu derem 18ten Geb., vom KU gekauft werden,
in den Besitz des Kindes übergehen?

mal abgesehen davon, dass es nicht für alles im Leben einen Paragraphen und eine Gebrauchsanweisung gibt: Willst Du über alles Buch führen - samt Ermittlung von Wertverlustkurven? Soll Deine Ex Dir regelmässig Rechenschaftsberichte liefern, was sie mit dem KU getan und gekauft hat?

Darf also ein ET alleine, z.B. die zu klein gewordenen Anziehsachen innerhalb seiner Familie, verschenken?
Oder haben nicht beide ET darauf das gleiche Recht?

selbst wenn wir hier schreiben würden: "Das darf der andere Elternteil nicht": Was wolltest Du dagegen tun, wenn er/sie es trotzdem tut? Ein Gerichtsverfahren anstrengen wegen ein paar verschenkter Babystrampler?

Man kann sich wirklich über alles Mögliche Sorgen machen...

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 15:18
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Danke für Eure raschen Antworten.

Sicher geht es mir nicht um ein paar Babystrampler. Klamotten halt, weils die aktuelle Situation ist.
Unsere Kleine wird nächsten Monat 2. Und KM will nun ALLE alten Klamotten ihrer Schwester schenken, weil die (wahrscheinlich in ner Sektlaune) mal nen Kinderwunsch erwähnt hat.

Ich spinn das Rad ja aber nun mal weiter.
Wie sieht es irgendwann mit dem teurem Babybett aus?
Was passiert mit dem gutem Kinderfahrrad?
Wohin kommen irgendwelche Dinge, zu denen Mann später auch noch Sonderbedarfszuzahlung geleistet hat? (oder vllt sogar komplett bezahlt hat, weil KM arbeitslos ist)

Wenn`s (vllt. über Ebay) verkauft wird und davon neue Sachen gekauft werden, ist ja alles okay.
Aber nur immer an eine Familienseite verschenken, wenn die Sachen doch eigentlich dem Kind gehören?!?!?
Das geht mir dann doch gegen den Strich.

@ Martin:
Gerichtsverfahren? Kommt natürlich auf den Wert irgendwann an.
Aber vllt. langt ja auch schon ein entsprechendes Schreiben von mir/meinem RA.
Im Moment such ich ja erstmal nach einer guten Argumentation gegenüber KM.
Und da wäre ne klare Gesetzeslage natürlich prima.

Grüße VEST


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2010 15:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ VEST,

Gerichtsverfahren? Kommt natürlich auf den Wert irgendwann an.
Aber vllt. langt ja auch schon ein entsprechendes Schreiben von mir/meinem RA.
Im Moment such ich ja erstmal nach einer guten Argumentation gegenüber KM.

ein Anwaltsbrief macht überhaupt nur Sinn, wenn man mit Konsequenzen drohen kann; beispielsweise einem Gerichtsverfahren. Ansonsten ist er nicht mehr als teuer bedrucktes Papier, das niemanden beeindruckt. Wobei ich nicht bestreite, dass man über alles und jedes vor Gericht streiten kann; das sieht man an jedem Nachbarschaftsstreit. Für jeden Pipifax Anwälte zu bemühen zeugt allerdings vor allem von eigenen Kommunikationsdefiziten.

Denk Dein Vorhaben doch bitte mal vernünftig und vor allem bis zum Ende und ohne Deine Hasskappe durch: Du müsstest Beweis darüber führen, was genau von "Deinem" KU angeschafft wurde, zu welchem Preis und an wen dieser Gegenstand wann verschenkt wurde (und nicht etwa weggeworfen oder als Putzlappen weiterverwendet). Da Du nicht mehr im Haushalt Deiner Ex wohnst, ein ziemlich unmögliches Unterfangen. Überdies müsstest Du in einem Schadenersatzverfahren (und nur darum könnte es gehen) "Restwerte" beziffern; also genau sagen, was welcher dieser verschenkten, verbrauchten oder weggeworfenen Gegenstände noch für einen "Marktwert" hatte, der dann hälftig mit Dir geteilt werden müsste. Tolle Wurst!

Ziemlich sicher ist allerdings:
- Du bindest Dir mit so etwas überflüssige Anwalts- und Gerichtskosten ans Bein
- Du investierst einen Haufen Zeit und Nerven
- Du beschädigst die Kommunikationsbasis zu Deiner Ex empfindlich und darfst Dich nicht wundern, wenn sie auf solchen Kinderkram mit ebensolchem antwortet; beispielsweise mit Umgangsboykott.
- Du lieferst Deiner Ex einen zauberhaften Anlass für ebenso bescheuerte Anwaltsbriefe und Gerichtsverfahren; irgendwann streitet Ihr Euch darüber, dass Du dem Kind während des Umgangs Pommes zu essen gegeben oder die falschen Bücher vorgelesen hast.

Eine verantwortungsvolle Elternebene sieht jedenfalls anders aus; sie besagt: "Mein(e) Ex ist ein ebenso verantwortungsvoller Elternteil wie ich selbst und will für unser Kind nur das Beste."

Und da wäre ne klare Gesetzeslage natürlich prima.

gottseidank gibt es nicht für jeden Pups, der jemandem mal quersitzen könnte, eine eigene "Gesetzeslage".

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 16:57
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo VatereinersuessenTochter,

brille007 hat´s deutlich geschrieben.

Ich mach´s mir deshalb einfach und schließe mich bekräftigend an bzw. ergänze: Mal rein theoretisch (weil funktioniert eh nicht) und rein nur auf die Finanzen geblickt würde so ein Prozedere vermutlich ein Vielfaches des "Rücklaufs" kosten.

Mach Dir darüber keine Gedanken mehr.

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 18:54