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Haus verkaufen?? Selber einziehen?

 
(@flojoflo)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Mitbürger,
soeben habe ich erfahren, dass das Angebot meiner Ex das Haus zu übernehmen und mich auszuzahlen wohl doch nicht so ganz ernst gemeint war.  :knockout:
Meine ganze auf dieser Annahme basierende Unterhaltsberechnung kann ich in die Tonne kloppen.

Ich hab jetzt mal drei Varianten gerechnet.
1) so wie´s jetzt ist: Ich zahle die gesamten Kredite und sonst nichts. Das kann ich nur rechtfertigen, wenn ich einen erhöhten Selbtsbehalt einrechne wg Umgangskosten bei 1/3 Betreuung - zB wg.  höhere Mietkosten durch Kinderzimmer - und das im Ernstfall durchzusetzen wäre mehr als wacklig. Dann ist das ein Mangelfall, der mir das Überleben gerade so gestattet, wenn ich darauf verzichte jemals wieder Urlaub zu machen oä. Und es ist in Richtung Scheidung gedacht ja auch nichts geklärt dadurch was die Eigentumsverhältnisse angeht.
2) angenommen sie würde mich doch auszahlen:
dann könnte ich aus den Krediten die außerhalb der Hausfinanzierung noch entstanden sind aussteigen. Es wäre kein Mangelfall, ich hätte nicht viel - aber ausreichend um zu existieren und eine kleine Auszahlungssumme im Rücken...
aber das wird wohl nichts..
3) Wir tauschen: Ich zieh in das Haus, wohne mit den Kindern - sie sucht sich ne andere Wohnung. Naja ich hab das einfach mal wissen wollen - damit würde ich am günstigsten fahren. Die Bank würde mir problemlos in der anstehenden Neufinanzierung die AUszahlungssumme mitfinanzieren - durch günstigere Zinssätze wäre das nicht teurer im Monat.
Unterhalt müßte sie bei ihrer Gehaltshöhe nicht oder nur wenig zahlen.
4) das hab ich noch nicht zu rechnen gewagt: Wir verkaufen die Hütte, machen dabei wahrscheinlich noch einen Verlust. Unterhaltstechnisch wäre das wohl wie Variante 2) Nur dass ich wahrscheinlich nicht aus meinen sonstigen Krediten aussteigen könnte und keine Auszahlungssumme im Rücken hätte.

Ich bin voll berufstätig - aber meine Kinder sind auch schon bißchen größer (10, 14, 19). Eigentlich würde das gehen. Aber es wäre auch sehr gemein und wahrscheinlich nicht durchsetzbar. Die Kinder müßten das ja auch mittragen (das würden sie vielleicht auch - wenn es ihr gegenüber nicht so gemein wäre).
Ich weiß grade nicht, was ich jetzt tun soll. Ich weiß nur, dass ich die Raten nicht mehr lange tragen kann, weil ich gerade pleite gehe - und von Ex kommt nichts, keine zu Ende gedachter Vorschlag.
Man könnte ja auch die Variante überlegen: ich übernehm das Haus und sie als Mieterin - aber ich hab dazu schon einiges im Forum gelesen, was das wenig attraktiv macht.

Was denkt ihr? Fällt euch noch eine andere Lösung ein?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2007 12:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus flojoflo!

Als Befürworter von "was man har, hat man" (speziell für Immobilien) würde ich für Lösung 3 plädieren, zumal das  Haus irgendwann mal den Kids gehören könnte (Erbe) UND die Kids bei Dir keben würden.
Wenn finanziell für Dich praktikabel, würde ich auf die Forderung von KU verzichten, um Madame a bisserl Honig um den Bart zu schmieren...


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2007 12:23
(@flojoflo)
Schon was gesagt Registriert

Ja wäre möglich - Unterhalt bräuchte ich nicht.
Ich weiß nur wirklich nicht, ob mich meine Kids dann so hassen würden, weil ich ihr das antue, dass sie schon aus Protest mit ihr ausziehen würden....
Wie wäre denn dei Mietvariante:
Ich übernehme das Haus. Sie zahlt eine Miete vergleichbar mit dem was sie an KU und Unterhalt bekommt. Dann wäre das ja sozusagen kostenneutral.
Aber ist es dann so, dass die Miete dann mein Gehalt steigert und wiederum ihren Unterhaltsanspruch bzw KU? Wie wäre das steuerlich; kann man da was wieder reinholen?
Welche Risiken würdet ihr sehen, was wäre wichtig in den Mietvertrag zu schreiben?
gruß flo


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2007 12:50
(@babbedeckel)
Registriert

Hi flojoflo,

Übrigens:
Ist der Zugewinnausgleich eigentlich schon geregelt ? Den kann man auch einfließen lassen, bei einer Hausübernahme.

Jetzt mal paar Bemerkungen:
Kredit fließt i.d.R. in die Unterhaltsberechnung(EU) mit ein.
Der im Haus wohnt hat sich einen Wohnwertvorteil anrechnen zu lassen. (Nach der Scheidung ist es der volle Mietwert, während der Trennung niedriger).
In der Regel fühlen sich die die ausziehen erheblich im Nachteil  :exclam:  ... dann beginnt meistens der Kampf....Hauswert etc.
Ordne mal die Zahlen und rechne alles durch, um eine Basis zu haben.

Es hindert aber keinen daran, sich gütlich zu einigen. Das o.g. wird sein, wenn man sich streitet.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2007 13:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin flojoflo,

bei einem Haus ist es dasselbe wie bei einem Auto: Wenn man es nicht locker (!) bezahlen/finanzieren kann, kann man es sich auch nicht leisten - aber man braucht es dann auch nicht.

Ich sehe nur Variante 3 als praktikabel an. Bei anderen Modellen finanzierst Du das Haus über Unterhaltszahlungen, aber erwirbst kein Eigentum. Und die künftige "Bedürftigkeit" Deiner Ex ist auch nicht kalkulierbar: Was machst Du, wenn sie Dir vorjammert, die Heizung sei kaputt und sie könne sich keine neue leisten? Das Scheckbuch zücken, weil sonst die Kinder frieren?

Über dem, "was gesagt werden könnte", solltest Du drüberstehen. Wenn Du es ständig allen recht machen willst, wirst Du scheitern. Eure Kinder sind keine Babies mehr; es liesse sich daher auch ein lockeres Wechselmodell einrichten, bei dem sie mal bei Dir, mal bei Deiner Ex sind. Das muss (und kann) in ihrem Alter nicht mehr sklavisch "wöchentlicher Wechsel" heissen und auch nicht "alle Kinder sind mal gemeinsam hier und mal gemeinsam dort"; sowas pendelt sich locker ein, wenn man es zulässt. Deine Ex soll sich eine Eigentums-Wohnung suchen, die sie mit Deiner Auszahlungssumme anbezahlt und danach locker zu Ende finanziert; das wird sie sich leisten können.

In wenigen Jahren sind Eure Kinder eh aus dem Haus - aber ein "falsches" Modell, das Ihr heute wählt, hätte dann immer noch Bestand. Als meine Ex in unserem langwierigen Verfahren um jeden Cent feilschte, den sie mir für die Übernahme unseres vormals gemeinsamen Hauses zahlen sollte, sagte ihr eigener (!) Anwalt irgendwann lapidar zu ihr: "Gute Frau, stellen Sie sich doch nicht so an; am Ende landet alles doch per Erbe bei Ihren gemeinsamen Kindern!"

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2007 13:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus flojoflo!
Zu Deiner Frage:

Ich übernehme das Haus. Sie zahlt eine Miete vergleichbar mit dem was sie an KU und Unterhalt bekommt. Dann wäre das ja sozusagen kostenneutral.
Aber ist es dann so, dass die Miete dann mein Gehalt steigert und wiederum ihren Unterhaltsanspruch bzw KU? Wie wäre das steuerlich; kann man da was wieder reinholen?

Den Mieteinnahmen stehen steuerrechtlich als auch unterhaltstechnisch die mit dem Objekt verbundenen monatlichen Kosten gegenüber:
Darlehenszinsen, Grundsteuer, Strom, Wasser, Heizung, Instandhaltungs-/Reparaturkosten, Müllgebühren, etceterapepe .

Müßtest halt mal durchrechnen (einfache GuV-Rechnung), was raus kommen würde, entweder Du hast Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung oder Verluste, die Deinem Einkommen an- oder abgerechnet werden.

Aber ich sehe es wie brille007, da kannst Dir gewaltig die Pfoten verbrennen, falls EX die Mieterin werden soll...

Edit: Teppfihler korrigiert


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AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2007 14:00
(@flojoflo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco,
1) Vermietung an die Ex: wo genau siehst du das Risiko? Lässt sich das nicht durch einen vernünftigen Mietvertrag abfangen?
2) Verkauf:
- Wenn wir verkaufen, dann wird sich das ja vermutlich eine Weile hinziehen.
Kann ich in dieser Zeit sozusagen eine Miete berechnen für meinen Hausanteil? Wohnwertvorteil bezieht sich glaube ich ja nur auf das Zimmer das ich geräumt habe...
Wie könnte ich das durchsetzen, da ich außer den Krediten im Moment nichts zahle - und damit bereits überfordert bin?

Welche anderen Zwischenlösungen gibt es bis zum Verkauf: Ich habe im Moment nach Abzug meiner Fixkosten 250 EU im Monat - jedesmal wenn die Kinder kommen, mach ich Schulden auf dem Giro - das halt ich nicht länger durch. Irgendwann sind ja auch die Abzahlungsraten gefährdet.

- was passiert im Falle des Verkaufs mit den alten Krediten - zahlt man die dann auf einen Schwung zurück und entrichtet eine wahrscheinlich hohe Vorfälligkeitsgebühr, oder wie funktioniert sowas?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2007 14:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus flojoflo!

Vermietung an die Ex: wo genau siehst du das Risiko? Lässt sich das nicht durch einen vernünftigen Mietvertrag abfangen?

Und selbst wenn Du einen ordentlichen Mietvertrag hast, wirst Du große Schwierigkeiten haben, z.B. bei Nichtzahlung des Mietzinses (2x aufeinanderfolgend) eine fristlose Kündigung durchzubringen.
Abgesehn davon wirst Du wegen jedem Pups -wie brille007 schon schrieb- als Eigentümer zur "Behebung" herangezogen ...

was passiert im Falle des Verkaufs mit den alten Krediten - zahlt man die dann auf einen Schwung zurück und entrichtet eine wahrscheinlich hohe Vorfälligkeitsgebühr, oder wie funktioniert sowas?

Üblicherweise bedient man mit dem Erlös das Darlehen (evtl. MIT Vorfälligkeistentschädigung), Du mußt halt vorher Dir schon mal ausrechnen, ob unterm Strich "+" oder "-" steht.
Ob das Ganze funzt, hängt auch von der Bank ab...z.B. wenn das Haus als Sicherheit dient, brauchst Du das OK von der Bank zum Verkauf!

Welche anderen Zwischenlösungen gibt es bis zum Verkauf: Ich habe im Moment nach Abzug meiner Fixkosten 250 EU im Monat - jedesmal wenn die Kinder kommen, mach ich Schulden auf dem Giro - das halt ich nicht länger durch.

Möglicherweise kannst an den Fixkosten noch was drehen, LV´s beispielsweise ruhen bzw. beitragsfrei halten, bis Du wieder zahlungsfähig bist.
Evtl. auch mit der Bank mal reden wegen Umschuldung bzw. Aussetzen der Rückzahlungen für einen gewissen Zeitraum...die Aussicht, weniger als vereinbart zu bekommen anstatt nichts lässt manchen Banker aufhorchen und beflügelt auch dessen Bereitschaft zur Lösungsfindung :wink:!


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2007 14:48
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo flojoflo,

ich bin so ziemlich genau in der gleichen Situation wie du:

Unterschied: Meine Ex und ich waren uns sofort einig die Hütte zu verkaufen und wohnen jetzt beide in Mietwohnungen. D.H. 2 mal Miete und Abzahlung Haus.

Ich schildere mal mein Vorgehen bis jetzt:

Erst mal hat es gedauert, bis ich wirklich verstanden habe, dass ich meinen gewohnten Lebensstandard nicht mehr so weiterführen kann. Dann habe ich angefangen, meine finanzielle Situation genau zu durchleuchten und ALLES was im Augenblick nicht lebensnotwendig ist, zu kündigen. (Handyvertrag, Versicherung.....)

Dann hab ich mit der Bank Kontakt aufgenommen und eine Tilgungsaussetzung vereinbart.

Aber Achtung: Das Thema Bank ist recht heikel. Hab mit einem befreundeten Banker diskutiert: Im Falle einer Trennung könnte die Bank (auch wenn du alle Raten bezahlst) eine höhere Sicherungsleistung wg. größerem Risiko verlangen - kannst du dies nicht durchführen, kann die Bank von sich aus das Darlehen kündigen - solltest du es nicht zurückzahlen können, kann die Bank eine Zwangsversteigerung durchführen lassen. (war jetzt stark vereinfacht)

Dann hab ich geschaut, was bezahl ich für meine Ex. Bei einigen Dingen wie Telefon und Strom (hat sie netterweise einfach so in ihre neue Wohnung mitübernommen) hab ich die Einzugsermächtigungen sofort gestoppt. Bei anderen Dingen (private Krankenversicherung, Rentenzsatzversicherung) hab ich ihr Vorschläge gemacht und warte noch auf Reaktion.
Dazu gehören auch die Verpflichtungen gegenüber dem Haus, die ich im Augenblick ja für meine Ex übernehme - sozusagen in Verrechnung mit TU. (so inoffiziell)

Zukunftsperspektiven: Ab 2008 werd ich in eine andere Lohnsteuerklasse kommen. d.h. auch meine bisherigen Zahlungen kann ich so nicht weiterführen. Nachdem ich meiner Berechnung nach dann nicht TU-pflichtig bin, seh ich auch keine Möglichkeit, die Verpflichtungen meiner Ex gegenüber dem Haus weiterzuübernehmen. Dies werd ich in ihre Verantwortung übergeben. - wobei das erst einmal Zukunftsmusik ist.

Ich bin heilfroh, wenn die Hütte verkauft ist. Das blöde Thema Geld hat aus einer anfänglich relativ "fairen" Trennung langsam einen Rosenkrieg gemacht, weil uns beiden das Wasser bis zum Hals steht. (wobei Ex nicht einsieht, dass sie sich einschränken muss und ich der Buhmann bin, weil ich nicht zahle)

Aber naja

Tojtojtoj

galaxy878


AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2007 17:10