Hallo,
anbei kurz ein paar Fakten:
Heirat 09/2017
Trennung 03/2020
Sie Beamtin/pensioniert EK 2000€ nette Pension zzgl. 500€ Berufsunfähigkeitsrente, wohnt mietfrei in Einliegerwohnung der Eltern, jetzt als Studentin tätig
ich Angestellter EK 2400€ netto
1.) Wegen kurze Dauer der Ehe kein Rentenversorgungsausgleich richtig?
2.) Zählen Zuflüsse aus Bausparer usw. mit in den Zugewinn wenn vor der Ehe alleine eingezahlt?
3. Ist eine "gemeinsame" und einvernehmliche Scheidung ohne Ansprüche mit EINEM Anwalt ratsam?
Grüße
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
1) Ja
2) Wenn Du damit Zinsen meinst, dann ja. Das ist wie bei einer Immobilie, die Du vor der Ehe alleine besessen hast. Von der Wertsteigerung während der Ehe erhält die Ex die Hälfte.
3) Das ist immer ratsam. In der Realität aber nur machbar, wenn es keine strittigen Punkte gibt und die Kommunikation nachwievor reibungslos klappt. Nicht vergessen: Man kann ALLES auch ohne Anwälte und Richter regeln, ALLES ! Nur die Scheidung an sich, kann nur ein Richter aussprechen.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.