Zugewinnausgleich?
 
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Zugewinnausgleich?

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(@nino2128)
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Themenstarter
 

Hallo zusammen,

ein paar Daten:
- geheiratet im Dez.2013
- Scheidung eingereicht im Dezember 2018, bzw.ab da ist meine Ex ausgezogen
- Scheidungsurteil März 2020
- 3 gemeinsame Kinder
- 2015 Eigentumswohnung erworben, ich stehe alleine im Grundbuch

Ich möchte gerne meine Wohnung verkaufen, damals einen Kredit für 160.000€ aufgenommen und würde diese zum jetzigen Stand für 210.000€ verkaufen können.
Restschulden, ca.143.000€+Strafzinsen ca.12.000€=155.000€.
Gewinn ca.55.000€

Meine Frage, hat Sie Anspruch auf Zugewinn? Wenn ja, wie wird das ermittelt?
Würde Sie von den 55.000€ die mir übrig bleiben die Hälfte zustehen?

Ich bin alleinerziehend und betreue die Kids ca.22 Tage im Monat, die restlichen 8 sind sie bei der Mutter.

Bekomme keinen Unterhalt, weil wir uns im Guten trennten.

Kann sich aber jederzeit ändern, man weiß leider nie.

Und wie würde sich alles zusammensetzen, wenn sich mich auf den Zugewinn ansprechen würde?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße
Nino

 
Geschrieben : 24.05.2020 14:06
(@susi64)
Beiträge: 5715
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Hallo,

für den Zugewinnausgleich gibt es Stichtage. Der Anfang ist der Tag der Hochzeit und das Enddatum ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.
Wenn die Ehe also rechtskräftig geschieden ist, dann sollte der Zugewinnausgleich geregelt sein und Du kannst mit Deinem Eigentum machen, was Du willst.
Anders wäre es nur, wenn der Zugewinnausgleich noch nicht abschliessend geklärt wäre.

VG Susi

 
Geschrieben : 24.05.2020 15:47
(@inselreif)
Beiträge: 1490
Benutzer Moderator
 

Dazu muss aber auch der Zugewinn als Folgesache anhängig gewesen sein. Dann findet sich im Scheidungsbeschluss oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung eine entsprechende Passage.
Wenn dem nicht so ist, kann er noch bis zur Verjährung (31.12.2023) isoliert geltend gemacht werden.

Der Verkauf der Wohnung hat aber gar keinen Einfluss auf den Zugewinn mehr. Relevant ist nur der Wert der Wohnung am Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde (Ende der Zugewinngemeinschaft).

Gruss von er Insel

 
Geschrieben : 24.05.2020 16:39
(@nino2128)
Beiträge: 55
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Themenstarter
 

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten.

Im Dezember 2018 ging der Scheidungsantrag raus, d.h.ab da würde man schauen wie hoch der Wert der Wohnung war?

Die Wohnung ist jetzt auch keine 210.000€ wert, dennoch ist der Markt so gefragt, dass es Interessenten gibt die Summe zu bezahlen.

Wie würde das ausschauen, wenn man im Dez.2018 zurück datiert und den Wert ermittelt? Verkaufswert bedeutet nicht Marktwert, oder?

Meine Ex beteuerte immer wieder nichts haben zu wollen und haben nie über den Zugewinn gesprochen.

Wir haben uns einen Anwalt geteilt, d.h.er hat mich primär vertreten.

Es wurde im Scheidungsurteil auch nichts über den Zugewinn erwähnt.

Ich frage wie es ausschauen könnte, wenn sie innerhalb der nächsten 3 Jahre doch darauf zurück kommt.

Entscheidet der Marktwert vom Dez.2018?
Meinen jetzigen Verkaufswert spielt demnach keine Rolle?

Liebe Grüße
Nino

 
Geschrieben : 24.05.2020 21:05
(@kasper)
Beiträge: 5540
Illustrious Member
 

Moin,

das Hauptproblem wird sein den Marktwert im Dezember 2018 korrekt zu ermitteln.
Wie du in dem anderen Treat beschrieben hast, ist die Kindesmutter jetzt gerade mit einem Insolvenzverfahren fahren durch bzw. wird bald sein. Dies würde meiner Meinung nach Begehrlichkeiten wecken. Denn wenn sie rechtskräftig mit dem Insolvenzverfahren durch ist, und ihr auf der anderen Seite unter Umständen 20-30.000 € zustünden, dann ist es ein schönes Kapital für einen Neustart. Dies kann unter Umständen auch dazu genutzt werden sich eine größere Wohnung zu beziehen um dann die Kinder zu sich zu holen. Du könntest dann von Deinem Anteil den Kindesunterhalt bezahlen.
Das musst du nicht kommen, ist nur eine Möglichkeit.

Allerdings, wenn es nicht wirklich sein muss, würde ich mit dem Verkauf der Wohnung bis zum Ablauf der Zugewinns Frist warten. Dann mit einem Umzug wirst du wahrscheinlich auch die Wohnung aufgeben und damit den Lebensmittelpunkt der Kinder verschieben. D.h. im Großen und Ganzen werden die Karten neu gemischt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

 
Geschrieben : 24.05.2020 21:27
(@nino2128)
Beiträge: 55
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Themenstarter
 

Hallo Kasper,

sie weiß vom Verkauf und würde mit meiner jetzigen Partnerin eine Doppelhaushälfte kaufen.
Dies befindet sich im selben Wohngebiet.

Sie erwähnte oft, dass Sie nichts möchte und steht uns auch nicht im Wege. Kann sich jedoch jederzeit ändern.

Die Kids sind seit über 2 Jahren bei mir, ich weiß nicht, ob Sie die Kids so leicht problemlos zu sich nehmen kann?

Grüße
Nino

 
Geschrieben : 24.05.2020 21:39
 SLAM
(@slam)
Beiträge: 851
Prominent Member
 

Wie würde das ausschauen, wenn man im Dez.2018 zurück datiert und den Wert ermittelt? Verkaufswert bedeutet nicht Marktwert, oder?

Wie bereits geschrieben, Deine Ex hat noch ein bisschen Zeit, den Zugewinn zu fordern. Falls sie das tut, müsste ein Gutachter bestimmt werden, der zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrags den Wert ermittelt. Wenn der sagt, die Immobilie war 200.000 Euro wert (=A), ist es unerheblich, ob man das jetzt Marktwert oder Verkaufswert nennt, da es sowieso ein fiktiver Wert ist. Am Tag der Zustellung muss auch die Restsumme des Kredits plus Vorfälligkeitsentschädigung (=B) bestimmt werden. Das macht die Bank. Von der Differenz (= A-B) steht Deiner Ex die Hälfte zu, sofern Du keine Eigenkapital eingesetzt hast, dass Du bereits vor der Ehe besessen hast. Falls dem so war, wird dieser Betrag vor der Halbteilung auch noch abgezogen.

Wieviel die Immobilie heute wert ist und zu welchem Preis Du sie letztendlich tatsächlich verkaufst, spielt keine Rolle. Falls sie begehert ist, empfehle ich, sie im Bieterverfahren zu verkaufen.

Der Zugewinn als eine der Scheidungsfolgesache wurde bei der Scheidung wohl nicht beantragt. Kann man machen. Man kann geschieden werden, ohne Scheidungsfolgesache verhandelt zu haben. Aber wie Du selbst richtig erkannt hast, kann sich die Einstellung Deiner Exfrau dazu jederzeit ändern.

Die Kids sind seit über 2 Jahren bei mir, ich weiß nicht, ob Sie die Kids so leicht problemlos zu sich nehmen kann?

Leicht und problemlos? Auf gar keinen Fall. Es gibt so etwas wie Kontinuität. Die berücksichtigend müssen schon handfeste Gründe vorliegen, dass man die Kinder in die Obhut der Mutter gibt.

Was ist eigentlich mit Kindsunterhalt ? Die Mutter zahlt nicht, weil sie kein Geld hat ? Und was ist in dem Fall mit Unterhaltsvorschuss ?

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

 
Geschrieben : 25.05.2020 01:39
Kakadu59
(@kakadu59)
Beiträge: 1114
Noble Member
 

Hallo Kasper,

sie weiß vom Verkauf und würde mit meiner jetzigen Partnerin eine Doppelhaushälfte kaufen.
Dies befindet sich im selben Wohngebiet.
[...]
Grüße
Nino

auch wenn OT, aber der Satz (Fett) ist echt gut (und vermutlich nicht so gemeint, wie er da steht)
Da soll vermutlich stehen:
sie weiß vom Verkauf und (ich) würde mit meiner jetzigen Partnerin eine Doppelhaushälfte kaufen.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

 
Geschrieben : 25.05.2020 16:34