Hallo, liebe Leute,
ich habe leider zu diesem Thema wenig im Forum gefunden, möchte also die Frage hier stellen :
ich bin seit 97 verheiratet, wir haben 2 Kinder (3 und 1). Zum Zeitpunkt der Heirat war ich Teilhaber in einer Personengesellschaft, diese Vereinbarung existierte jedoch nur mündlich. Mir gehörten 5% der Firma. Am 01.01.1998 wurde die Firma in eine GmbH umgewandelt, hier wurden meine Anteile in den Gesellschaftsvertrag erstmalig schriftlich fixiert. Mittlerweile gehörten 9,5% der GmbH mir.
Was habe ich zu erwarten? Wir haben keinen Ehevertrag, also gilt wohl die Zugewinn Regelung. Meine Frau arbeitet nicht.
Wie wird der Wert der Anteile errechent?
Ich habe noch ettliche Fragen, würde diese gerne nach und stellen. Vielen Dank für Eure Mühe.
kash
Live and let live
Da du zum Zeitpunkt eurer Eheschließung nur eine mündliche Zusage hattest, wird es wohl schwer werden, den Wert als Anfangskapital im Zugewinn geltend zu machen.
Das geht nur über eidesstattliche Versicherungen.
An dem Datum wenn eure Ehe vor dem Gericht geschieden wird, muss der Wert dieser heutigen 9,5% Anteile errechnet werden. Ich nehme mal an, das geht über einen Finanzgutachter.
Nun, und von diesem Wert bekommt deine Frau die Hälfte, wenn sie nicht selbst Kapital zum Gegenrechnen besitzt.
Wird nicht einfach, ich wünsch dir viel Erfolg
It's a womans world
An dem Datum wenn eure Ehe vor dem Gericht geschieden wird,
Falsch! Stichtag für Zugewinn- und Versorgungsausgleich ist das Datum der Zustellung des Scheidungsantrags. Wann die Ehe dann schlußendlich geschieden wird ist völlig egal.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Kann meine Frau auf eine Auszahlung bestehen? Was, wenn durch die Auszahlung die Existenz der Firma gefährdet wäre?
Und wer muss auszahlen? Die Firma? Ich? Teils/Teils?
Live and let live
Die FRau kann natürlich auf Auszahlung bestehen, egal ob Du dann in den Ruin krachst oder nicht 🙁
Zahlen mußt Du, da Dir die Anteile ja gehören, die Firma hat damit nix zu tun.
Gruß
Melly
Hallo kash73,
nun mal ruhig bleiben. Du musst ja nicht die Hälfte der Einlage an die Ex auszahlen, sondern den Vermögenszuwachs (bzw. Wertsteigerung der Geschäftsanteile) während der Ehe.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ist das sicher, dass ich zahlen muss und nicht die Firma? Weil das war die Befürchtung der Geschäftsleitung. Ich werde mich sowieso demnächst mit einem Anwalt zusammensetzen, wollte mir aber halt vorher hier Rat holen, damit ich vorbereitet in das Gespräch reingehe.
Denn wenn ich zahlen muss, kann die Existenz der Firma ja nicht gefährdet sein. Im schlimmsten Fall - falls ich nicht zahlen kann - bin ich "Konkurs", man wird dann wohl Ratenzahlung o.ä. vereinbaren, aber die Firma kann nicht belangt werden, richtig? Oder kann daraus eine Folgeklage entstehen, dass z. B. im Falle meiner Nicht-Zahlungsfähigkeit meine Frau die Firma verklagt und erzwingt, dass die Firma mir meine Anteile auszahlt, damit meine Frau ausgezahlt werden muss?
Übrigens sind wir noch verheiratet, daher meine Frau und nicht Ex.
Live and let live
Zugewinn ist der Ausgleich des vom Ehepartner in der Ehe (Heirat bis Scheidungsantrag) erwirtschafteten Gewinns. Dieser ist von auszugleichen gegenüber demjenigen Ehegatten, der weniger Gewinn erwirtschaftet hat. Kann er dies nicht, weil z.B. die Gelder festangelegt sind, so muss er halt Geld besorgen. Wenn dies den verlustreichen Verkauf der Geldanlage zur Folge hat, dann ist das eben so. Natürlich kann dafür ein auch Kredit aufgenommen werden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich habe mich heute von einem Anwalt beraten lassen. Er sagte, da wir beide keine deutschen Staatsbürger sind und die Ehe auch ausserhalb von Deutschland geschlossen wurde, gilt beim Thema Zugewinn die Regelung des Landes, wo die Ehe geschlossen wurde respektive dessen Staatsbürger wir sind, obwohl wir zum Zeitpunkt der Eheschliessung beide in D gelebt haben.
Beim Unterhalt gilt jedoch die deutsche Regelung, unabhängig davon, woher wir stammen und wo die Ehe geschlossen wurde. Solange wir in D leben, gilt beim Unterhalt die deutsche Regelung. Hier habe ich sowieso kein Problem, da ich auch freiwillig Unterhalt zahlen möchte, da ich nicht will, dass meine Kinder mit Sozialhilfe aufwachsen, wenn sie denn bei der Mama bleiben, wonach es vorerst aussieht.
Liebe Grüsse und vieleln Dank für Eure Unterstützung. Ich werde mich in den kommenden Wochen sporadisch melden und evtl. nochmals Eure Hilfe benötigen.
Live and let live
Solange wir in D leben, gilt beim Unterhalt die deutsche Regelung.
Interessant, das hätte ich dann gerne verfolgt, ich lebe nicht mehr in D...
Und nach österreichischem Recht ist Ehegattenunterhalt eher die Ausnahme als die Regel.
Gruß, Xe
