Hallo Zusammen,
wer kann mir helfen und weiß, wie ich den Zeitwert des Hausrates feststellen kann, da nur eine Ausgleichszahlung in Betracht kommt?!
Vorab herzlichen Dank für eure Tipps & liebe Grüße ins Forum
:infocat:
Hallo Mausi,
warum kommt nur Auszahlen in Betracht?
Also sowas wird echt schwer, wenn sich beide Parteien nicht einig werden.
Beide sollten sich zusammen setzen und gucken ob noch alte Rechnungen da sind, wenn nicht, einfach mal nachdenken, was so ne Waschmaschine neu kostet und wie alt sie jetzt ist.
Gebrauchte Geräte sind ja heute fast nix mehr wert.
Ich würd wohl Anschaffungswert nehmen und dann 50% davon.
Aber wie will man Gardinen berechnen?
Die Frage kann Dir wohl keiner richtig beantworten.
Hilft nur eine interne Einigung.
Gruß
Melly
Hallo Mausi,
ich würde keine Ausgleichszahlungen vornehmen. Gemeinhin kommen da nur lächerliche Beträge bei raus. Derjenige, der das Geld bekäme wäre wirklich gear......
Versucht gerecht zu teilen, oder der derjenige, der neu anschaffen muss, sollte diese Investitionen über einen gewissen Zeitraum unterhaltsmindernd ansetzen dürfen.
Ich persönlich hielte dies für gerechter
LG Uli
p.s. man könnte natürlich auch schauen, für welche Beträge die fraglichen Dinge bei eBay über den Tisch gehen.
Hallo Uli Hallo Melly,
manchmal kommt man aber nicht über eine "Auszahlung" drum herum.
Ich habe ja auch bis heute nichts bekommen und mußte alles neu anschaffen. Jetzt habe ich meine Wohnung soweit eingerichtet. Zwar nicht mit wertvollen Antiquitäten, die wir im Haus gehabt haben, aber das ist ja auch nicht nötig. Ich glaube auch nicht, das noch viel von unserem damaligem gemeinsamen Hausrat besteht, von daher wird mein Noch Mann mich wohl auszahlen müssen.
Mir wäre eine andere Lösung auch viel lieber gewesen, aber was nicht ist das ist nicht. Mein Anwalt meinte, das ganze wird erst nach der Scheidung verhandelt.
@Mausi, wenn es eine Möglichkeit geben sollte, das Du mit Deinem Mann eine vernünftige Regelung in der Hausratsteilung rein bekommst, dann würde ich dieses vorziehen. Als bei jeden Teil den Wert zu ermitteln und dann halbe halbe zu machen.
Mir wird aber leider nichts anderes übrig bleiben....naja...
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Mausi,
versucht wirklich, den Hausrat unter euch einigermaßen aufzuteilen. Macht das unter euch aus! Auch wenn man dabei vielleicht eine Waschmaschine komplett neu kaufen muss - das ist immer noch billiger, als die Gerichtskosten wegen dieser Streiterei. Dafür könntest du dir dann mehr als eine Maschine hinstellen...
Gruß
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo und ein Dankeschön für eure Beiträge!
Warum Auszahlung nur in Betracht kommt, ist einfach zu beantworten, denn die Ex meines Partners ist in einen Haushalt gezogen, der bereits komplett eingerichtet ist und sie benötigt daher nichts vom dem gemeinsam angeschafften Hausrat.
Darüber hinaus ist die Lage sehr angespannt, um einen Konsens zu finden.
Abgesehen davon, wenn nun der Haushalt (Wohnungseinrichtung) in natura geteilt wird, ist keiner Seite geholfen. Die eine muss neu anschaffen, die andere kann nichts gebrauchen/unterbringen.
Übrigens, alle Rechnungen/Belege des Hausrates sind vorhanden, aber genau das ist ja die "Gretchenfrage": Was sind z.B. Gardinen inkl. Zubehör noch wert, die vor 2 Jahren einen Neupreis von ca. 1.000 € hatten. Oder welchen Betrag würde man erzielen können, wenn man die Badezimmereinrichtung verkauft und den Erlös dann teilt.
Ich dachte, es gibt irgendwo eine Quelle oder Tabelle, nach der man sich richten kann. Schließlich lässt sich der Zeitwert eines PKW's doch auch sehr leicht ermitteln...
Also, ihr seht, die Angelegenheit ist etwas verzwickt... 🙁
Liebe Grüße zurück
Hallo Mausi,
ne Tabellen gibt es nicht.
Ich muß Dir ganz klar sagen, daß ich mich auf ne Barauszahlung nicht einlassen würde.
Die soll sich was aussuchen und Ihr kauft es neu.
So ist es auch gesetzlich geregelt.
Auszahlen führt doch schlicht zum Streit, weil einfach gebrauchte Sachen nix mehr wert sind.
Alleine als Beispiel:
Ein Auto verliert zum Zeitpunkt der Erstanmeldung schonmal erheblich an Wert, da er nun einen Besitzer hat.
Ein Jahr später kannst oft sehen, daß ein Auto nicht mal 50% wert ist...sollte grad noch ein neues Modell raus gekommen sein.
So ist es auch mit Möbeln und Geräten.
Ich persönlich würde keine gebrauchte Waschmaschine kaufen, hat was mit Hygiene zu tun.
Mir hat die Maschine schon gereicht, die von der Ex meines Mannes da war.
Einfach nur ekelhaft.
Null Pflege und völlig vollgemüllt mit Tonnen von Waschmittel.
Auch die Küche war ein Grusel.
So muß man das sehen, auch eine neue Partnerin will evtl auch in der Wohnung des Mannes was ändern und ihren Geschmack einlaufen lassen.
Hab ich auch gemacht, da mußte einiges an alten Möbeln weichen.
Unter anderem das Schlafzimmer 😀
Gruß
Melly
Ich muß Dir ganz klar sagen, daß ich mich auf ne Barauszahlung nicht einlassen würde.
Die soll sich was aussuchen und Ihr kauft es neu.
So ist es auch gesetzlich geregelt.
Sorry Mausi, wenn ich da in Deinen Beitrag rein funke....ich hoffe Du siehst es mir nach, da mich ads auch brennend interessiert....
Melly, wie ist es denn dann geregelt, wenn nichts mehr von den Sachen da ist.
Ich habe ja immer wieder versucht an ein paar wichtige Sachen ran zu kommen (wie zB Kinderzimmer, Waschmaschine..) aber er hat mir ja null gegeben (bis auf das bissel Schrott Monate später).
Und jetzt, nachdem er das zweite mal umgezogen ist (jetzt zu seiner Freundin) denke ich nicht, das noch viel von den Möbeln da ist (wenn überhaupt). Und dabei handelte es sich nicht um grade billige Möbel. Das waren alles Antiquitäten.....
Was ist wenn er die Sachen alle verkauft hat?
Krieg ich dann auch nur nen Zeitwert bei 100-150 Jahre alten Möbeln???????
Wie gesagt, ich hätte ja einiges gerne genommen. Am Anfang hatten wir telefonisch auch vereinbart, das ich das Kinderzimmer, Wohnzimmer und Esszimmer bekomme. Schlafzimmer und Küche wollte er behalten......
Wirr wirr das ganze.....
Vielleicht kannst mir da weiterhelfen.
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina,
gerade Antiquitäten werden wohl nicht unbedingt in den Hausrat fließen, sondern eine Wertanlage bilden.
Da kannst Du dann wohl den Zugewinn fordern.
Ein Tisch aus der Barockzeit ist ja kein übliches Möbelstück.
Ich würde da den Zugewinn gerichtlich einfordern.
Wenn Du aber keine Beweisfotos oder Rechnungen der Stücke hast, wirst Du es sehr schwer haben.
Gruß
Melly
Ich habe so eine Klage hinter mir, weil meine Ex mir wirklich gar nichts überlassen wollte. Das hat mich im Ergebnis ca. 750,- EURO gekostet und praktisch nichts erbracht. Ich würde es nicht noch einmal machen!
Mir wurden zwar die Dinge zugesprochen, die ich verlangte (ich war bescheiden), aber ein Teil der Sachen war nicht mehr auffindbar, andere kaputt. Einen Heimtrainer hatte sie auf dem Flohmarkt verkauft (hatte sie gleich in der Verhandlung gesagt, interessierte aber nicht). Der Richter riet mir an, damit zufrieden zu sein, denn ansonsten würde es richtig teuer.
Bei Gericht wird der Wert von Gegenständen richtig nach unten gerechnet. 50% kann man vergessen, vielleicht 20% vom Neuwert.
Versucht euch zu einigen, wäre das Beste für alle.
LG Uli
Hey Melly,
zum Glück ist das Bett Alleineigentum der Ex und das geht auch an sie zurück! :luxhello:
So long, Mausi
Hallo Mausi,
da muß ich Melly recht geben.
Schau doch mal bei Ebay rein und sieh Dir an für was Waschmaschinen, Schrankwände etc weg gehen. Ist nur ein Bruchteil von dem was sie gekostet haben. Und dazu kannst Du sie nur Regional anbieten.
Des lieben friedenswillen würde ich auch sagen, verzichtet auf nen Teil der Einrichtung und gebt ihn ihr. Dann sieht sie selber was sie noch dafür bekommt und kann Euch nicht nachsagen, das sie über den Tisch gezogen worden wäre.
Oder aber ihr handelt mit ihr außergerichtlich einen fairen Preis aus und "kauft" ihr sozusagen die Möbel ab, wenn ihr sie unbedingt behalten wollt.
@Melly, danke für die Info....habe noch ein paar Fotos wo zwei der Schränke drauf zu sehen sind. Freunde können dann auch bezeugen das wir zu dem Eßzimmerschrank, den passenden Tisch und die passenden Stühle hatten (ist bei Antiken Möbeln sehr selten das Schrank, Tisch und Stühle mit den gleichen Schnitzereien und Intarsien noch zusammen sind).
So habe ich wenigstens die Hoffnung, etwa den halbe Betrag für die Möbel zurück zu bekommen und dann das Geld meinen Eltern zu geben, die diese Möbel bezahlt haben......nur leider haben wir hier nie was schriftlich gemacht.... 🙁
Liebe Grüße Taccina
[Editiert am 19/1/2005 von Taccina]
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo: 😉
Soweit ich weiß gibt es für Hausrat leider keine Schwakeliste.
Mann kann sich halt nur über Zeitungsanzeigen oder bei ebay ungefähre Anhaltspunkte über Restwerte von Hausrat und andere Dinge holen. Leider so leid es mir für dich tut mir geht es nicht anders kommt sooft sehr schnell neues auf dem Markt. Nicht nur der normale Wertverlust durch Alterung sondern auch durch neues verlierste an Wert.. Es ist halt vieles teuer bei der Anschaffung.
Du weißt doch GEIZ ist leider heut mal GEIL.
Und das finde ich mehr als Sch.... ! :gunman:
Trotzdem nichts für ungut
Grüß dich Trotzdem
Artuhr:
Herr des Ringes 😀
