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Wertermittlung des Hauses

 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Kollegen,

diesmal habe ich eine Frage für einen Freund von mir, der jetzt auch im Trennungsstress ist:

Er hat während der Ehe ein Grundstück mit einem kleinen Häuschen geerbt.
Er war und ist alleine im Grundbuch.

Danach haben beide gemeinsam das Haus abgerissen und ein neues darauf gebaut.

Jetzt geht es um den Zugewinnausgleich.

Er will das Haus behalten, sie will ausziehen.

Ihm ist klar, dass er ihr Zugewinn ausgleichen muss, da Sie ihn aber auch ziemlich piesackt, natürlich möglichst nicht zu viel.

Wie wird in diesem Fall eigentlich der Wert ermittelt?

Es gibt ja weder einen Kauf- noch einen Verkaufspreis.

Kann er einfach einen Anfangs- und Endwert nach seinem Gusto festlegen und ihr die Beweislast für andere Summen überlassen?

Wer zahlt einen Gutachter, muss er den rein lassen?

Gruss und Dank

Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2007 18:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ein Erbe zählt zum Anfangsvermögen. Daher ist zunächst der Wert der Erbschaft zu ermitteln.

Den Wert der gegenwärten Immobilie ist leicht über einen Makler herauszufinden. Einfach so tun, als ob es verkauft werden soll und den vermutlich erzielbaren Preis als Endvermögen ansetzen (durch Zwei teilen nicht vergessen). Sollte die Ex dem Maklerpreis nicht folgen, so soll sie doch den Gegenbeweis antreten und einen Gutachter beauftragen. Den sie dann auch selbst bezahlen muss, da sie beweispflichtig ist und die Kosten der Beweislast zu tragen hat.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2007 19:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin beppo,

der Besitz einer Immobilie ist üblicherweise (Spezialitäten wie Erbbaurecht lassen wir jetzt mal aussen vor) an den Besitz eines Grundstücks gekoppelt. Sprich: Wem das Grundstück gehört, dem gehört auch, was draufsteht. Im Grundbuch ist anscheinend auch nix anderes vermerkt.

Theoretisch könnte Dein Kumpel also erst mal ganz fies sein und seine DEF vom Mitbesitz an der Immobilie ausschliessen - dafür zählt schliesslich nur, was und wer im Grundbuch steht. Dergleichen stärkt zumindest die eigene Verhandlungsposition. Wenn Madame sich auch finanziell am Hausbau beteiligt hat, beispielsweise mit Geld aus Erbe oder Schenkungen oder in die Ehe mitgebrachter Kohle, wird das ihrem Anfangsvermögen zugeschlagen und beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Wenn nicht, hat sie möglicherweise Pech gehabt; es sei denn, es gäbe einen Vertrag, der etwas anderes vorsieht.

Dein Kumpel kann seiner DEF natürlich fairerweise irgendeinen Ausgleichsbetrag anbieten. Einen Gutachter braucht man dafür aber nicht; deshalb stellt sich auch die Frage nicht, wer ihn bezahlt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2007 19:38
(@babbedeckel)
Registriert

Hi beppo,

na da hat dein Kollege doch relativ gute Karten.
zufügen zu deep und brille möchte ich noch, die Immo.-Preise sind ja nicht wirklich gestiegen in den letzten 8 Jahren.
Angenommen die EX hatte kein Anfangsvermögen, und die Hütte wurde vor 10-15 Jahren gebaut, dann muß EXelchen aufpassen, daß der Schuß nicht nach hinten los geht.
Rechne doch einfach mal den Worst Case mit ihm durch.
Ich denke er kann sich -relativ gut- entspannen.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2007 22:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie sieht denn sowas vor Gericht aus?

Wenn er zum Endwert nichts hat ausser einer Meinung, könnte der Richter nicht doch wieder seiner Ex gauben, die mit einem Gefälligkeitsgutachten daher kommt?

Wie siehts mit dem Anfangswert aus?
Was kann er denn tun, damit der nicht zu klein angenommen wird?
ich habe mal gehört, dass der Anfangswert mit 0,- anzunehmen ist, wenn er nicht klar dargelegt werden kann.

Dass der Endwert deutlich höher ist als der Anfangswert ist klar, er wil bloss nicht über den Tisch gezogen werden.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2007 01:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo liebe Leute,

ich möchte diese Frage nochmal wieder aufwärmen, da die Auseinandersetzung meines Kumpels immer noch offen ist.

Es gibt jetzt inzwischen 2 Gutachten!

In seinem steht der Wertzuwachs sei 112.000,-€ in ihrem steht, der Wertzuwachs sei 400.000,-€.

Weiss einer von euch, wie so etwas entschieden wird ? Hat da ein Gutachten vorrang oder wird so etwas gemittelt?

vielen Dank im Vorraus

Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2008 11:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Beppo,

stell dir vor, du bist auf einem Basar in Marokko oder sonstwo. Der eine will nur 112.000 € für etwas bezahlen, der andere dafür aber 400.000 € haben. Was passiert? Genau. Es wird geschachert bis die Stimmen zu einem krächzen verkommen. Sind die Kontrahenten nicht einigungsfähig, nimmt sich ein Unrechtsprecher der Sache an und verkündet in Großkotzmanier einen Vergleich.

Einen guten Vergleich erkennt man übrigens daran, dass beide Parteien stöhnen und schimpfen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 14:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Deep,

die beiden sind noch nicht vor Gericht und wollen da auch möglichst nicht hin.

Die Gutachten sind bisher nur Verhandlungsgrundlage und da bastelt er eben noch an seiner Strategie.

Er hat auch das Problem, das er so etwas einfach nicht bezahlen kann und dann eben doch Oma's geliebtes Häuschen noch verkaufen müsste.

Ich fände es ja am besten, er würde ihr das Haus zum Kauf anbieten und der Betrag, den sie bezahlen würde, wäre dann der Endwert, nur darauf muss sie sich ja wohl auch nicht einlassen.

Läuft eben doch auf eine Pokerpartie hinaus, er muss nur die Regeln und seine Karten kennen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2008 14:36