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private Altersvorsorge

 
(@derfinne)
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hallo zusammen.

unsere scheidung läuft gerade erst seit ein paar wochen, seit 1/12 jahren sind wie getrennt.
nun habe ich von meinem anwalt die vordrucke zum versorgungsausgleich bekommen und soll sie ausfüllen.

zum thema gesetzliche rente hab ich alles soweit kapiert. aus der ehezeit werden beide ansprüche in den pott geworfen und in der mitte geteilt. also werden meine ansprüche geringer, weil ich ja immer gearbeitet habe, und sie die kinder hatte. aber immerhin wird die kindererziehung ja wie ein durchschnittseinkommen berechnet, von dem her ist es ja nicht sooo wild, zumal es aus der grv ja eh kaum mehr was geben wird.

aber viel wichtiger sind mir die privaten verträge.

der stand ist so:

ich:
private LV (beitragsfrei seit Trennung, bestand schon vor der Ehe)
private Rentenvers. mit BUZ (ebenfalls genauso)
Riester (beitragsfrei seit Trennung, Während der Ehe abgeshlossen)
Direktversicherung durch Barlohnumwandlung (läuft noch, Während der Ehe abgeschlossen)

ex:
private LV mit BUZ (ich glaube derzeit beitragsfrei, vor der Ehe angeschlossen)
mini-Riester (läuft noch, während der Ehe abgeschlossen)

Unterm Strich habe ich also mehr (und alles während der Ehe gezahlt).

Wie läuft die Sache nun?
Habe gerade in einem anderen Thread gelesen, das der Rückkaufswert der Verträge zum Zeitpunkt des Eingangs des Scheidungsantrages berechnet werden muss. Stellt sich dann heraus, das ich mehr habe, muss ich ihr die Hälfte abdrücken. Nur wie funktioniert das? Muss ich ihr dann die Kohle auszahlen? Ich meine, da handelt es sich wohl um mehrere Tausend Euro, die ich nicht habe... Oder wie wird sowas dann geregelt?

Und dann drängt sich für mich folgende Frage auf:
Da hätte ich ja besser die Verträge kündigen sollen, das Geld verbraten, und nach der Scheidung für mich persönlich neu abschließen sollen...

unfassbar, wie leicht es heutzutage den Frauen gemacht wird, sich zu trennen, mal rein finanziell gesehen. Frei nach dem Motto "schnapp dir nen Gutverdiener, lass die von ihm kinder andrehen und trenn dich. Dann gehts dir immer gut und der Ex kann bluten bis an sein Lebensende..." :((((((

Noch was fällt mir grad ein:
Für die Kinder habe ich während der Ehe Ausbildungsversicherungen abgeschlossen. Diese laufen aus, wenn sie 17 sind. Aus diese Verträge sind derzeit beitragsfrei gestellt. Das Geld ist für die Kinder gedacht. Hierbei handelt es sich ja nicht um die Altersvorsorge, sind diese Verträge deswegen von der ganzen Sache ausgenommen?
Das gleiche bei den Sparbüchern und Bausparverträgen der Kinder.

Vielen Dank für Eure Infos!!!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2007 14:16
(@john007)
Rege dabei Registriert

Da hätte ich ja besser die Verträge kündigen sollen, das Geld verbraten, und nach der Scheidung für mich persönlich neu abschließen sollen...

das lohnt sich meist nicht, da die Provision für die abgeschlossenenen Verträge bei  vielen Versicheren in der ersten paar Jahre die Beiträge auffrist, sodaß fast nichts überbleibt. Fragt mal nach dem Rückkaufswert, dann weißt du es.

Beiträge zu  Riester, Direktversicherung private LV, private RV verrringern dein UNTERHALTsrelevantes Einkommen, überlege ob sich dann das Weiterzahlen evtl. doch lohnt.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2007 21:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beiträge zu  Riester, Direktversicherung private LV, private RV verrringern dein UNTERHALTsrelevantes Einkommen, überlege ob sich dann das Weiterzahlen evtl. doch lohnt.

Aber nur bis zu 4% des Netto-Einkommens.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2007 22:56