Wer kennt dieses Ur...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wer kennt dieses Urteil ?

 
 Theo
(@theo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bräuchte mal wieder Eure Hilfe, kennt einer von Euch das Urteil des BGH vom 05.10.1988 abgedruckt im FamRZ 1989 auf Seite 147 ? Ist das zwischenzeitlich erneuert worden? Es geht wohl drum, dass er eine Gesamtschuld alleine hätte tragen müssen bis zum Auzug.

Mein LG hat immer noch die Verhandlung laufen wegen dem Auto, jetzt gehts noch um gemeinsame Schulden und mich wundert das so ein altes Urteil aufgeführt wird.

Liebe Grüße

Theo


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2007 21:45
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Theo,

bräuchte mal wieder Eure Hilfe, kennt einer von Euch das Urteil des BGH vom 05.10.1988 abgedruckt im FamRZ 1989 auf Seite 147 ? Ist das zwischenzeitlich erneuert worden? Es geht wohl drum, dass er eine Gesamtschuld alleine hätte tragen müssen bis zum Auzug.

[/ironie on] Klar, ich habe zu Hause ein FamRZ Archiv [/ironie off]

Im Ernst: Mit so dürftigen Angaben, weder einem Aktenzeichen noch um was es sonst geht kann dir hier wohl kaum einer weiterhelfen. Im Zweifelsfall solltest du einen Juristen fragen. Je nach dem wo du wohnst kannst du auch zur nächsten Universitätsbibliothek fahren, die eine juristische Fakultät hat und es dort nachschlagen.

Mein LG hat immer noch die Verhandlung laufen wegen dem Auto, jetzt gehts noch um gemeinsame Schulden und mich wundert das so ein altes Urteil aufgeführt wird.

Was hat dies mit dem ersten Satz zu tun?  :bahnhof:

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2007 00:56
 Theo
(@theo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

hab auch nur diese Angaben, haben gerade heute einen Brief von der Gegenseite bekommen wo das Urteil auf geführt war,nur mit diesen Angaben.

Hatte vor längerer Zeit schon mal hier gepostet "Klage auf Herausgabe des Fahrzeugbriefes", dachte mir, falls sich noch jemand dran erinnern kann, wir hatten auch oft im Chat drüber dikutiert, ist es einfacher nen Bezug herzustellen.

Jurist fragen ist klar, am  Montag ist die Verhandlung. Das mit der Uni-Bibliothek ist ein guter Tipp.

Liebe Grüße

Theo


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2007 01:03
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Das AZ des genannten Urteil lautet: IVb ZR 52/87
Tenor: Zum Ausgleichsanspruch des geschiedenen Ehegatten hinsichtlich eines Bausparguthabens; zum Ausgleichsanspruch bei Tilgung eines Restdarlehens durch einen Ehegatten; zur Subsidiarität des Zugewinnausgleichs gegenüber Gesamtschuldnerausgleich

Ob es allerdings was Neues dazu gibt, weiß ich auch nicht.


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2007 12:18
(@john007)
Rege dabei Registriert

bei der Kanzlei RA Klein kannst du es für 3,- Euro anfordern:
http://www.famr.eu/Rechtsprechung%20•%20Entscheidungsservice


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2007 20:58