Hallo Leidende,
ich habe eine Frage bezüglich des Hauses, das bezahlt ist.
Man kann es so handhaben wie mein Bekannter: Verkaufen und erzielten Betrag aufteilen.
Die Kinder werden einer Partei zugesprochen, die sich eine große Wohnung leisten muss.
Frage:
Gibt es eine Regelung oder Fälle, wo derjenige im Haus bleibt, dem die Kinder zugesprochen werden?
Für die Kinder eine gute Lösung, da sie in ihrem Umfeld weiterleben können.
Wie regelt man die Auslöse?
Vielen Dank im voraus für alle Tips und Anregungen.
Mit freundlichen Grüßen
Matis, der Junge aus Norwegen
Moin,
es gibt die >Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats (HausratV)< (pdf), wonach bis zur Scheidung einer Partei die Ehewohnung zugewiesen werden kann.
Ansonsten regelt man die Aulösung des Vermögens "Immobilie" nach den Eigentumsanteilen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
