Wohnwert aus der Sc...
 
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Wohnwert aus der Schätzung des Hauses herausrechnen?

 
(@clint)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum,

ich lese schon einige Zeit sehr interessiert diverse Beiträge. 
Wäre ich früher darauf gekommen, hätte ich mir viel Ärger und Geld gespart!

Mein aktuelles Situation:
seit über einen Jahr getrennt leben - Scheidung ist eingereicht, zwei Kinder und ein Haus

Mein Frage dreht sich um das Haus. Das Haus habe ich von meinen Eltern als vorgezogenes Erbe bekommen wobei die Geschwister ausbezahlt wurden.
Eltern haben lebenslanges Wohnrecht. Es gibt jeweils eine Schätzung die vor und nach der Ehe durchgeführt wurde.
Jetzt will die Gegenseite das Wohnrecht aus den Schätzungen herausrechnen, was mein Endvermögen drastisch ansteigen lässt.
Kann das so gemacht werden? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten dagegen?

Ich bin um jede Antwort dankbar.

Viele Grüße
Clint


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2008 22:33
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi clint

Herzlich Willkommen bei vs

Schau Dir mal >>dieses<< PDF-File an, vielleicht beantwortet es Deine Frage.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2008 23:09
(@clint)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Aussage gefällt mir leider nicht:
Achten Sie darauf, dass zu Gunsten Dritter bestehende Rechte wie Nießbrauchs
oder Wohnrechte berücksichtigt werden. Haben Ihre Eltern Ihnen das Hausgrund
stück übertragen, sich aber ein lebenslanges Wohnrecht einräumen lassen, so
muss der Wert des Wohnrechts ermittelt und von dem Hauswert in Abzug ge
bracht werden.

Ich hatte gehofft, das das anders geregelt wird.

Vielen Dank
clint


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2008 00:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin, ich glaube ich bin heute mal wieder etwas begriffsstutzig:

Wieso hebt das Wohnrecht deiner Eltern in deinem Haus dein Endvermögen?

Es senkt doch eher den Wert des Hauses für dich.

Das Problem könnte allerdings sein, dass dieses, abzuziehende Wohnrecht zu Beginn der Ehe mehr wert war als am Ende der Ehe. Einfach weil deine Eltern jetzt älter sind und davon nicht so lange Gebrauch machen können.

Einen Anspruch, diese Wohnrecht ganz zu unterschlagen gibt es jedenfalls nicht und lässt sich auch nicht aus oldies Beitrag raus lesen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2008 01:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo & clint,

der Grund ist schlicht: Ein solches "dingliches Recht, das auch im Grundbuch eingetragen ist, mindert den Marktwert der Immobilie, weil ein potenzieller Käufer dieses Recht mit erwerben und erfüllen müsste. Er könnte also, so lange die Inhaber des Rechts noch leben, die Immobilie auf unbestimmte Zeit nicht komplett nutzen. Damit wäre ihr Marktwert heute faktisch erheblich geringer als zu Ehebeginn - und kein Zugewinn auszuzahlen. Das versucht die von oldie zitierte Regelung zu vermeiden; ansonsten wären zahlreiche Scheidungsimmobilien sehr plötzlich mit Wohn- und Nießbrauchsrechten belastet...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2008 03:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Überlassung der Immobilie inkl. Nutzungsrecht war doch inkl. Nutzungsrecht für die Eltern.

Somit wäre es für clint doch sogar von Vorteil, das Wohnrecht außen vor zu lassen.
Da sich der Wert des Wohnrechtes über die Jahre verringert führt das ja zu einer Wertsteigerung des Hauses.

Beispiel:
100.000,-  Wert des Hauses bei Schenkung:
-20.000,-  Wert des Wohnrechtes bei Schenkung
=80.000,-  Anfangsvermögen

Demgegenüber:
100.000,- Wert des Hauses bei Scheidung
-10.000,- Wert des Wohnrechtes bei Scheidung, da Nutzer jetzt älter.
=90.000,- Endvermögen.
Hier entsteht also ausgleichspflichtiger Zugewinn aus dem abschmelzenden Nutzungsrecht.

Wenn das Wohnrecht aber komplett weggelassen wird, bleibt es beim Vermögen von 100.000,- € und keinerlei Zugewinn entsteht.

Man darf das Wohnrecht nur eben nicht nur aus dem Endvermögen rausrechnen, sondern aus dem Anfangsvermögen dann natürlich auch. Dann profitierst du davon.

In dem Fall kannst du deiner Ex den Gefallen also gerne tun.  Man hilft sich ja schließlich gegenseitig! :rofl2:

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2008 04:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

@Beppo

Klingt logisch. Was ich mich dabei frage: Wird a) das Wohnrecht entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Marktwerten ermittelt und b) spielt auch die demographische Entwicklung (steigendes Alter) eine Rolle? Ja, ist vielleicht etwas spitzfindig.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2008 10:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wird a) das Wohnrecht entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Marktwerten ermittelt und b) spielt auch die demographische Entwicklung (steigendes Alter) eine Rolle? Ja, ist vielleicht etwas spitzfindig.

Der merkantile Wert eines solchen Wohn- oder Nießbrauchsrechts wird erschreckend pragmatisch nach versicherungsmathematischen Formeln berechnet; sinngemäss lauten diese: Statistische Lebenserwartung minus tatsächliches Alter in Monaten mal ortsübliche Vergleichsmiete. Wenn der jüngere "Wohnberechtigte" also aktuell 70 Jahre alt ist und die Versicherungsmathematik für ihn eine statistische Lebenserwartung von 78 Jahren ausweist, ist das Wohnrecht 96 Monate (=8 Jahre) mal 500 EUR Vergleichsmiete = 48.000 EUR wert. Nächtes Jahr sind es dann 6.000 weniger. Was allerdings passiert, wenn dieser Schlingel sich nicht daran hält, mit 78 die Augen zuzumachen, sondern einfach 93 Jahre alt zu werden, weiss ich auch nicht. 😉

@ clint:
Ganz grundsätzlich gehen Immobilienexperten davon aus, dass eine Immobilie von allein im Wert steigt; daher auch der Zugewinn. Das stimmt so heute aber nicht mehr, wie das Platzen der US-Immobilienblase bewiesen hat. Und es stimmt auch de facto nicht: Ein Haus nützt sich ab und verliert an Wert, wenn man nicht gleichzeitig Investitionen in Erhalt und Ausbau seiner Substanz investiert. Einzig die Grundstückspreise sind in der Vergangenheit von allein gestiegen. Ob und in welchem Umfang das an Deinem Wohnort geschehen ist. kannst Du auf dem Rathaus durch Einblick in die Entwicklung der >>>Bodenrichtwerte<<< seit der Schenkung ermitteln.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2008 14:49
(@clint)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Vielen Dank für die interessanten Antworten.
Die Gegenseite hat, wie Beppo es gut beschrieben hat, solch eine Rechnung aufgemacht.
Die Differenz der beiden Hausschätzung ist nicht besonders groß. Einerseits sind die Grundstückspreise gestiegen,
auf der anderen Seite gibt es ein Paar Mängel die den Wert des Hauses drücken (Dach, Heizung, usw.)
Das hat mich zuerst etwas beruhigt.

Doch dadurch, das das Nießbrauchsrecht im Notarvertrag eingetragen ist und die Lebenserwartung verständlicherweise damals höher war wie Heute,
ist die Differenz, wenn man die entsprechenden Beträge vom Anfangs- und Endwert herausrechnet, immens.

Vielleicht habt Ihr noch ein Paar gute Tipps für mich.

Viele Grüße
clint


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2008 23:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin clint,

vielleicht stellst Du mal ein paar Zahlen hier ein - nicht nur EURO-Beträge, sondern auch Jahreszahlen (wegen Indexierung). Und am besten auch die Forderungen der Gegenseite und wie sie begründet werden.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2008 00:06




(@clint)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Also folgende Werte hat die Gegenseite angegeben:
in der Tabelle zum Anfangsvermögen - 
    "10 / 1996" statistische Lebenserwartung laut Sterbetafel 1986/1988 21,95 * 9000,- DM = 197550,- DM
in der Tabelle zum Endvermögen 
    "10 / 2007" statistische Lebenserwartung 14,46 * 9000,- DM = 130140,- DM
Die Differenz ist also 67410,- DM / 34466,-€.
Index Anfangswert 95,4 und Endwert 113.
Eine Begründung ist nicht vorhanden. Es sind nur die Werte angegeben.
Das ist ein ganz schöner Brocken!
Ich habe versucht beim Statistischen Bundesamt an Sterbetafeln zu kommen um die Werte zu kontrollieren,
habe aber leider nichts gefunden.

Viele Grüße
clint


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2008 00:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo clint,

ich kenne jetzt zwar die Beträge nicht aber das Verfahren ist leider richtig.

Sie haben ja auch tatsächlich Anfangs- und End-Situation ins Verhältnis gesetzt.

Was man dagegen machen kann weiß ich leider auch nicht.  :exclam:
Wo kommen denn die 9.000,- DM her? Sind die auch notariell festgelegt, oder hat die sich RAtte aus den Fingern gesogen?
Kann man da noch was dran drehen? Andererseits sind das ja auch nur rund 380,-€. Viel kommt da nicht rum.

Du solltest ihnen auf jeden Fall jedes Jahr ne Flasche Doppelherz oder Klosterfraumelissengeist schenken. 😉

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2008 03:27
(@clint)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

ja, die 9000,- sind im Notarvertrag festgeschrieben.
Das hatte ich schon befürchtet, das da nichts zu machen ist.

Irgendwie greife ich nur in die Sch.....!
Mein Anfangsvermögen ist bis auf das Haus auf 0,- weil ich kein Nachweis mehr habe.
Die Sparbücher wurden von der Bank eingezogen, nachdem das Geld abgehoben wurde um das Haus abzuzahlen
und für diverse andere Anschaffungen.
Das ist leider länger als 10 Jahre her. Daher kann die Bank nichts mehr machen.
Aber die Ex weis angeblich nichts davon.
Dem Richter wird das egal sein. Ohne Nachweis wird er nichts akzeptieren. Obwohl nachweislich viel Geld bezahlt worden ist

Viele Grüße
clint


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2008 12:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin clint,

du kannst dich ja hier hier mal ein bisschen einlesen. In den Beiträgen #5 und 8# wirst du einiges finden, was dir bekannt vorkommt.
Die Quintessenz dieser Erfahrung findest du auch hier in meiner Signatur.

Geteiltes Leid ...
In der der Ehe gilt aber eher: geteiltes Geld ist.....

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2008 12:22
(@clint)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

Mein lieber Junge, da hast Du ja ganz schön was mitgemacht.
Du scheinst das aber mit der Zeit gut verkraftet zu haben.
Ich hoffe, das ich das auch so hin bekomme.
Kann es jedenfalls kaum erwarten bis die Scheidung endlich durch ist.
Bei jedem Brief vom RA und Amtsgericht bekomme ich schon ein unangenehmen Adrenalinstoss.

Viele Grüße
clint


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2008 20:13