Die Reform des Vers...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Die Reform des Versorgungsausgleich und Ihre Folgen

 
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen zusammen
Bis dato habe ich mir noch keine richtigen Gedanken um die neue Reform gemacht....ich habe leider auch noch nicht viel hier im Forum gelesen darüber.
Deswegen möchte ich das Thema gerne einmal näher betrachten und verstehen mit euch.

Ich glaube auch manchem Mann ist sich noch nicht ganz bewusst was das im speziellen für Ihn im Alter heissen kann.

Ist es nicht eine grob ungerechte reform gegenüber den Männern? Zusätzlich zum bisherigen V-Ausgleich ,kommt die Altersvorsorge lt bremer Tabelle und nun auch noch diese Art des V-Ausgleich hinzu.
Nehmen wir mal an Du heiratest mit 30. Deine Frau hat bis dato keinerlei private Vorsorge getroffen. Du hingegen zahlst schon lange Beiträge in deine Unterstützungskasse und/oder Pensionskasse. Von nun an werden die Beiträge halbiert solange bis zum Tag des Eingangs des Scheidungsantrages.
Gmeinsames Kind kommt...Frau geht nicht arbeiten und will auch nicht...aber kassiert weiter zusätzliche Altersvorsorge die Du zahlst.
Ich frage hier nach Verhältnismässigkeit und Gerechtigkeit.

Zudem stellen sich mir mehrere Fragen...

Gilt das neue Gesetz auch bei Einmalzahlungen die durch die Kassen bei Eintritt Rente geleistet werden?

Fallen Lebensversicherungen mit in diese Reform...da sie ja auch Altersrückstellungen sind?

Wer steht für die Kosten gerade die den Kassen entstehen werden ...dies kann leicht zu einer Negativrendite führen.

Stimmt es , dass sogar gedacht wird diese Reform rückwirkend anzuwenden?

Ab wann wird bei Einführung des Gesetzes , der Mann die Kujambels bezahlen müssen.....wenn er in rent geht ..oder wenn sie in Rente geht???

lg

ZOE


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2008 11:16
 elwu
(@elwu)

Deswegen möchte ich das Thema gerne einmal näher betrachten und verstehen mit euch.

Hallo,

dazu wäre hilfreich, du würdest kurz die Fakten nennen, um die es dir geht. Ich z.B. weiß überhaupt nicht, worüber *genau* du da räsonierst #

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2008 13:25
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hallo Elwu

Hier mal ein aktueller Link

http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/262007/

Und ein bissl Text

Versorgungsausgleich für Frauen verbessert

    Der Versorgungsausgleich für Frauen soll verbessert werden, nicht zuletzt weil die betriebliche und private Altersversorgung immer mehr zunehmen.

Die Regierung will bei einer Scheidung die Frauen besser stellen in dem diese mehr von der Altersversorgung ihres geschiedenen Mannes bekommen.

Damit will die Bundesregierung erreichen dass vor allem Frauen die einen geringen Rentenanspruch haben besser gestellt werden nach der Scheidung.

Die Justizministerin Frau Brigitte Zypries sieht so dann auch die Chancen und Risiken der aufgebauten Altersversorgung auf beide Ehegatten gleich verteilt.

Im Prinzip bedeutet dies dass bei einer Scheidung nicht nur die gesetzliche Altersversorgung mit dem Versorgungsausgleich eine Bedeutung hat sondern auch eine eventuelle betriebliche und private Altersvorsorge.

Frau Zypries sieht diese Reform als besonders wichtig an, denn inzwischen gehören Zusatzrenten über den Betrieb und auch privat immer mehr zur Altersversorgung dazu, weil die gesetzliche Rente nicht mehr reicht in vielen Fällen.

Die bisherige Regelung soll wegfallen und an diese Stelle sollen die Versorgungsansprüche direkt bei den Anbietern geteilt werden, was soviel bedeutet das dann die Ehefrau von der Versicherung ihres Ex Mannes eine eigene Rente bekommt, die von den Ansprüchen des Mannes abgezogen werden.

Auch Einmalzahlungen sollen möglich sein um den ganzen Verwaltungsaufwand zu vermindern. Die Kosten so einer Teilung beispielsweise einer privaten Rentenversicherung sollen auf beide Seiten verteilt werden.

Besonders in Betrieben wird davor gewarnt, dass der bürokratische Aufwand zu groß werden würde, wenn beispielsweise die Ehefrau ins betriebliche Versorgungssystem mit aufgenommen werden müsste. Deshalb sollten Betriebe die Ehefrau immer mit einer Einmalzahlung abfinden dürfen.

Wie das Gesetz dann im Endeffekt aussehen wird ist noch offen, doch eine Verbesserung für die geschiedene Ehefrau, wird es wohl geben.


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2008 14:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

heute im bundestag Nr. 238

1. Versorgungsausgleich bei Scheidung soll gerechter werden

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Der Ausgleich von Versorgungs- und Rentenansprüchen bei Scheidungen soll neu geregelt und gerechter werden. "Statt des bisherigen Einmalausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung nach Saldierung aller Anrechte soll künftig regelmäßig jede Versorgung innerhalb des Systems geteilt werden", heißt es im Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (>16/10144<). In Zukunft soll jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt werden (interne Teilung). Anrechte aus berufsständischen Versorgungswerken, aus der Beamtenversorgung des Bundes und aus der betrieblichen und privaten Vorsorge werden in dieses System der internen Teilung einbezogen. "Im Vergleich zur gegenwärtigen Situation können damit vor allem geschiedene Frauen vielfach höhere Altersrenten erwarten", heißt es in dem Entwurf.

Prognosen über die zukünftige Wertentwicklung der verschiedenen Anrechte seien nicht mehr erforderlich, weil die Vergleichbarmachung als Voraussetzung für die Saldierung entfalle, so der Gesetzentwurf. Die Vergleichbarmachung führe im geltenden Recht dazu, dass die Anrechte der betrieblichen Versorgung und der privaten Vorsorge nur teilweise und nur mit einem Teil ihres tatsächlichen Wertes ausgeglichen würden. Der rechtlich mögliche schuldrechtliche Ausgleich im Versorgungsfall werde oft nicht durchgeführt. Damit würden diese Versorgungen für den ausgleichsberechtigten Ehegatten faktisch häufig verloren gehen. Notwendig sei die Änderung auch deshalb, weil sich mit dem Strukturwandel der Alterssicherungssysteme die Versorgungsprobleme verschärfen würden. Denn die Bedeutung der ergänzenden betrieblichen und privaten Vorsorge nehme weiter zu. Daher werde das in den 1970er-Jahren erdachte Ausgleichssystem den geänderten Realitäten nicht mehr gerecht.

Bei einer Ehezeit von bis zu zwei Jahren soll ein Versorgungsausgleich nicht mehr stattfinden. In diesen Fällen bestehe kein Bedarf an einem Ausgleich, weil in der Regel nur geringe Werte auszugleichen wären. In solchen Fällen kann ein Scheidungsverfahren künftig schneller abgeschlossen werden. Auch wenn die Versorgungen beider Eheleute annähernd gleich hoch sind, wird künftig auf den Ausgleich verzichtet. Der Verzicht auf eine Teilung werde dann in der Regel dem Willen der Eheleute entsprechen.

Der Bundesrat wendet gegen den Entwurf ein, dass bei Tod eines geschiedenen Ehegatten dem Überlebenden materielle Einbußen im Bereich der Hinterbliebenenversorgung drohen. Außerdem fordert der Bundesrat, die Ehezeit ohne Versorgungsausgleich von zwei auf drei Jahre zu erhöhen, "es sei denn, dies wäre grob unbillig", wie es in der Stellungnahme der Länder heißt. Die Bundesregierung vertritt in ihrer Gegenäußerung den Standpunkt, mit einer Verschlechterung der Absicherung ausgleichsberechtigter Ehepartner sei nicht zu rechnen. Auch die Verlängerung der Ehezeit ohne Versorgungsausgleich lehnt die Regierung ab.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2008 12:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na endlich kümmert sich mal jemand um das Elend der geschiedenen Frauen.
Das wurd ja auch Zeit.  :gunman:


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2008 12:29
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In Zukunft soll jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt werden (interne Teilung). Anrechte aus ...  und privaten Vorsorge werden in dieses System der internen Teilung einbezogen. "Im Vergleich zur gegenwärtigen Situation können damit vor allem geschiedene Frauen vielfach höhere Altersrenten erwarten", heißt es in dem Entwurf.

Damit hier auch mal ein positiver Beitrag steht: dass bei einer "vernünftigen" Scheidung eine Lebensversicherung nicht geschlachtet und als Barwert zum Zugewinn gerechnet werden sollte, sondern (mit dem orignialen Riskoprofil des Instruments) zum Versorgungsausgleich gerechnet, meint nichts anderes, als ich hier schonmal dargelegt hatte:

Der ganze Trick ist jetzt einfach, dass man für die Altersvorsorge eine Anlage mit etwa beta=1 braucht.

Bisher war wohl die Behandlung von Lebensversicherungen bei Scheidungen einfach deswegen so dilletantisch, weil Familienrichter von Finanzwirtschaft schlicht keine Ahnung haben, von daher ist es sinnvoll, sowas gesetzlich zu regeln. Die Besserstellung der Berechtigten im Alter beruht hier ausnahmsweise mal nicht auf einer Schlechterstellung der Verpflichteten, sondern auf der fehlenden Verlockung, private Altersvorsorge zum Zugewinn zu zählen und nach der Scheidung zu verballern, sowie von einer professionelleren Kapitalmarktstrategie.


AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2008 18:14
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bericht der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss:

http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2008/22887566_kw49_recht/index.html


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2008 19:22