Geschieden,Unterhal...
 
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Geschieden,Unterhalt klar.......alles andere keine Bewegung.

 
(@ralfk)
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Hallo, schönen Abend,

ich hoffe,mein Thema nervt nicht. Ich habe momentan den Stand,das ich seit April 2009 geschieden bin,rechtskräftig seit Juli 2009. Es liegt ein Unterhaltstitel vor (Vergleich) indem festgelegt wurde das ich nachehel. Uhalt zahle von 549 Euro und KU von 351 Euro bis meine Tochter 18 ist. Das ist in 4 Jahren. Gleichzeitig wurde in der mündlichen Verhandlung zur Scheidungssache festgelegt,das 35000 Euro Zugewinn zu zahlen ist. Dieses steht nicht im Vergleich,wurde aber wie gesagt an diesem Tag so festgelegt. 15000 Euro wurden von mir bereits überwiesen an die EX.
Desweiteren habe ich einen schuldrechtlichen Ausgleich von 89000 Euro,zu begründen durch monatl. Beiträge von etwa 390 Euro,bis die 89000 Euro erreicht sind. Ich hatte deswegen schon einmal einen Beitrag hier reingestellt. Soweit sogut.
Nun verlangt meine EX,das diese 89000 Euro ins Grundbuch des noch immer ehel. Hauses eingetragen werden sollen als Absicherung. Es sind dort bereits 55000 Euro eingetragen vom Hauskredit,den ich allein trage und der Wert des Hauses dürfte etwa -naja- sagen wir mal so um die 110000 Euro betragen.
Nun ist es so,das in 2009 abgesprochen wurde mit Anwälten und Richter,das eine Scheidungsfolgenvereinbarung gemacht wird,eben über die 35000 Euro Zugewinnausgleich,wobei es sich nun natürlich nur noch um 20000 Euro dreht,da ich ja bereits 15000 Euro gezahlt habe.

Meine EX-Frau verweigert nun jegliche Bereitschaft die Scheidungsfolgenvereinbarung zu machen,will die 89000 Euro als Absicherung ins Grundbuch haben,erst dann überhaupt weiter "drüber reden". Ich habe über meinen Anwalt schreiben lassen,das ich den schuldrechtlichen Ausgleich begründe,indem ich ab meinem Eintritt ins Rentenalter an die EX monatlich Beiträge zahle.
Da sich nichts mehr bewegt auf Seiten meiner Ex und sie es  imm Allgemeinen gerne sieht,wenn ich untergehen würde, hat mein Anwalt nunmehr als Termin Anfang Juni festgesetzt,fordert auf,die 15000 Euro an mich zurückzuzahlen. Ich bin im Moment froh,wenn nichts im Briefkasten liegt. Gehe davon aus,das die EX demnächst mal wieder klagen wird. Vielleicht kann ja jemand von euch mal was dazu sagen.........bin froh,mal einen Rat zu erfahren. Was aus dem ganzen Theater wird,keine Ahnung............

LG...........Ralf


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2010 22:39
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Ralf,

bekommt die "Ex" PKH? Falls ja, mache ihr ein "ordentliches" Angebot, und das schriftlich (hast du ja schon; ich würde den bisherigen Stand nochmal zusammenfassen und ihr in einem Schreiben zukommen lassen).
Wenn "Ex" dann auf PKH klagen will, kannst du dich zum PKH-Antrag äußern - je nach Gericht hast du gute Chancen, dass die Klage als "mutwillig" bezeichnet wird, da ja ein außergerichtlicher Vorschlag vorliegt, und bei einer Klage auch kein besseres Ergebnis erzielt werden kann.

Ob du verpflichtet werden kannst, den schuldrechtlichen Ausgleich ins Grundbuch eintragen zu lassen - keine Ahnung; gefühlsmäßig würde ich eher nein sagen. Bei einem Hauswert von ca. 110 k€ und einer bestehenden Grundschuld von 55k€ kann keine weitere Grundschuld von 89 k€ eingetragen werden im Grundbuch.

Wichtig für "Ex" ist doch dass ihre Forderungen für folgende Fälle abgesichert sind:

1. Du stirbst vor Eintritt ins Rentenalter
2. Du kannst den "schuldrechtlichen Ausgleich" z.B. wegen Arbeitslosigkeit etc. irgendwann nicht mehr leisten

Eine (Über)-Schuldung des Hauses im Grundbuch hilft ihr aber in keinem der beiden Fälle.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2010 13:21
(@ralfk)
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Hallo Martin,

meine EX bekommt PKH für solche Fälle. Bisher wurden die Kosten immer "gegenseitig aufgehoben" ,wie es im Vergleich zum TU und nachehl. UH immer hieß. Zur Zeit stellt mein Anwalt klar,das er die bereits gezahlten 15000 Euro zurückfordert wenn sie nicht will. Ihre Aussage darauf war,das es nichts zu fordern gibt,das bisher zum Zugewinnausgleich gezahlteGeld ist sowieso "weg". Im Prinzip würde es meiner Meinung nach folgendermaßen für mich so aussehen nach den Wünschen meiner EX-Frau. Dieses sind ihre Forderungen,worauf nun bald Klage erfolgen wird ihrerseits:

- Eintragung ins Grundbuch von 89000 Euro Grundschuld als Absicherung für den schulr. Versorgungsausgl.
- Beginn der Zahlung des Schuldrechtlichen Ausgleichs ab 2014 von mon. etwa 390Euro,bis die 89000 Euro erreicht sind. Bei
  Weigerung soll erwirkt werden,das ich schon jetzt,also ab sofort in ihr Rentenkonto oder an sie privat zahle.
- Absegnung der Scheidungsfolgenvereinbarung erst nach Erreichen dieser Dinge.( Ach ja,da möchte EX ja auch noch dann 20000
  Euro haben , 15000 ---bereits gezahlt. )

Meiner Meinung nach würde es für mich dann folgendermaßen aussehen:

-Das Haus könnte ich niemals mehr verkaufen wenn die Grundschuld erstmal drin ist und es könnte durchaus sein,das ich beruflich
  mal woanders Fuss fassen müsste.
-die genaue Gesetzeslage,bzw. den Istzustand meiner EX zusammen mit meiner Tochter kann niemand vorraussagen. Ich unterstelle
  mal,das sie 2014 dann unter Umständen eine "Bedarfsgemeinschaft" macht mit Tochter und ich somit ab dann erneut
  herangezogen werden würde. Jagut,dann halt von der ARGE oder so. Würde dann fleißig weiterzahlen müssen.........
- Die Auszahlung von mon. 390 Euro ( schuldrechl. Ausgleich,Begin der Zahlungen ab 2014 wie gefordert) würde nicht anerkannt
  werden vor SGB oder BGB wie Unterhalt,also sozusagen wie bei einem privatem Auto oder Hauskredit mein "Privatvergnügen".

Ich unterstelle bei kleinem wirklich Mutwilligkeit und schikanöses Verhalten,überlege,ob ich ihr und als Abzug auch den Anwälten (ihrer und meinem) eine Aufstellung zukommen lasse ,was sie bekommen hat,was sie noch zu bekommen hat. Das sind bereits ausgeglichene Barmittel von etwa 30000 Euro,ein Auto und Unterhalt. Bei der schuldr. Rente gehe ich davon aus,das man Rente bekommt,wenn sie einem auch zusteht,wenn die Bedingungen dafür vorhanden sind: Invalidität oder eben Eintritt ins Rentenalter.
Auch dazu bin ich bereit.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2010 15:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ralf,

nur mal eine grundsätzliche Frage: Wenn ich richtig rechne, ist Eure Tochter bereits 14; sie gilt damit juristisch bereits als "nicht mehr besonders betreuungsbedürftig". Trotzdem willst/sollst Du ihrer Mutter bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres der Tochter Unterhalt zahlen - warum eigentlich? Ein Teenie ist nichts, was einen erwachsenen Menschen am Arbeiten hindert. Ein Einzelkind sowieso nicht; das ist ein Schlag ins Gesicht jedes arbeitenden Elternteils.

Ganz grundsätzlich: Wenn die mütterliche Eigenverantwortung schon auf einem derart niedrigen Level herumschwappt, ist es allerdings irgendwie kein Wunder, dass auch für alles andere andere zuständig sein sollen - inklusive der Absicherung ihrer Altersversorgung.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2010 15:26
(@ralfk)
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Hallo Martin,

grundsätzlich hast Du Recht. Heute,insbesondere nach so einem Verhalten was da teilweise lief,würde ich das wohl so nicht mehr hinnehmen.
Die Beweggründe Anfang 2009 waren, -weil meine nunmehr geschiedene Frau keine Ausbildung besitzt,nur geringfügig beschäftigt ist und der Unterhalt komplett.....also EX und Tochter bis sie 18 ist begrenzt ist- Ruhe herrscht in allen weiteren Scheidungssachen und keine Nadelstiche. Ich zahle insgesamt 900 Euro monatlich. Keine regelmäßigen Auskünfte,keine Änderungsklagen.
Meine Tochter wollte gerne in der Nachbarstadt bei meiner EX wohnen bleiben,weil sie in der Stadt,wo sie aufgewachsen ist,schulmäßig viele Probleme hatte. Nun am Neuen Wohnort ist das nicht mehr so und wir haben auch ein regelmäßiges gutes Umgangsrecht.
Das eheliche Haus behalte ich,eben gegen Auszahlung der 35000 Euro. Kann mein Kind immer sehen wenn ich möchte.

So war es bislang auch. Bis diese Neue Richterin beim Amtsgericht Otterndorf aus dem Versorgungsausgleich offenbar einen hohen Schuldenberg für mich machte. Diesen schuldrechtlichen Ausgleich.Ich hatte das in einem vorherigem Beitrag schon mal alles genau reingestellt ( mit genauem Wortlaut des Beschlusses).Nun schätzt man sich offenbar glücklich und hofft,das ich noch lange "recht fit" bleibe.

Bei dem Unterhalt weiss ich,das er begrenzt ist. Nur bei den anderen Dingen befürchte ich,das er mich ruinieren könnte. Alles auf die Seite der EX -vielleicht Haus auch noch. Was mir dann bleiben würde ist lebenslange Arbeit,der noch zu tilgende Hauskredit uvm.
Und dagegen werde ich mich wehren. Nur weiss ich halt noch nicht genau wie..............wills auch richtig machen,damit ich sie endlich los bin.

Gruss,Ralf


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2010 18:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ralf,

dann war das aber irgendwie ein schlechter Deal. Oder um einen Vergleich aus der Praxis zu benutzen: Du hast das Geld für die Brötchen bereits auf den Tresen gelegt, bevor Du wusstest, ob der Bäcker überhaupt Brötchen hat.

Der Sinn eines Unterhaltsvergleichs liegt ja darin, sich damit aller sonstigen Forderungen zu entledigen, indem man sich (ohne dass es einen wirklichen Grund dafür gäbe) "Ruhe erkauft". Das ist bei Dir aber gerade nicht der Fall: Du hast Dich zu UH verpflichtet; jetzt kommen weitere Forderungen.

By the way: 1.) Auch für Ungelernte gibt es Arbeit; 2.) Wovon will Deine Ex denn leben, wenn die Tochter 18 ist? 3.) Was macht Dich so sicher, dann nicht weiterzahlen zu müssen?

Befristungen und Beschränkungen können auch als "sittenwidrig" abgetan werden. Immerhin konstatierst Du durch konkludentes Verhalten ja einen "Anspruch auf Leben ohne eigene Erwerbsarbeit". Wenn Eure Tochter 18 ist, ist Deine Frau auch 4 Jahre älter und weitere 4 Jahre von der Arbeit entfernt. Da kann man dann auch mal "Rücken" oder "Psyche" kriegen - und eine Berufsunfähigkeitsrente ist nach Deiner Beschreibung nicht in Sicht. Aber ein Ex-Mann mit ausreichend eigenem Einkommen...

Kann es sein, dass Du die falschen Berater hast?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2010 19:04
(@ralfk)
Zeigt sich öfters Registriert

Deswegen lese ich auch gerne hier im Forum,Martin, und werde immer besser informiert im Umgang mit diesen Dingen. Gut das es das hier gibt übrigens.

Bei den weiteren Sachen zu meiner Angelegenheit werde ich vorsichtig sein. Gegebenenfalls weiteren Rechtsbeistand suchen.

Wer viel Wasserbomben schmeisst,hat bald nichts mehr an Bord...........................

LG.........Ralf


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2010 19:21