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Was darf ich behalten?

 
(@nrw74)
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Hallo

Ich habe mich vor kurzen angemeldet und benötige dringend antworten.

Ich lebe zur Zeit in Trennung zu meiner Frau + Kind. Sie wohnt schon in einer eigenen Wohnung.
Ich bezahle ab diesem Monat KU.

Wenn ich aber KU zahle, kann ich unsere gemeinsamen Kredite nicht zahlen. Meine Frau hat nur TZ -Job und ergänzendes SGB 2.
Die Banken buchen natürlich weiter bei mir ab. Meine Frau interessiert das nicht bzw. sie kann auch nicht.
Das kann ich natürlich nicht lange mitmachen und die Gläubiger werden das auch nicht.

Ab Januar mit geänderter LSK wird es noch enger, da wird nichts an einer INSO vorbeiführen.

Jetzt meine Frage.

Einige Sachen von Ihr sind noch bei mir.

Zum Beispiel unsere gemeinsam gekauften Fahrräder. ( Stk. 500€)

Muß ich ihr DAS FAHRRAD einfach so rausgeben,oder könnte ich es verwerten(Händler würde 450€ geben) um mit den anstehenden Kreditraten zu verrechnen :question:

Mit freundlichen Gruß
  NRW74


Meine Signatur

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2007 22:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Einige Sachen von Ihr sind noch bei mir.

Hiermit hast du den Besitz beschrieben und dir die Frage letztlich selbst beantwortet. Hingegen: Besitz/Eigenum muss beweisbar sein.  😉

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2007 22:16
(@Outlaw)

Halll nrw 74
Hast Du noch Quittungen von den Fahrrädern, wenn ja, verkaufe Sie. Sind sie per Lastschriftverfahren von einem Konto gebucht worden hast Du auch gute Karten, aber beachte eins:
Sind die Fahrräder während der Ehe angeschafft worden und ihr habt keine Gütertrennung, dann würdet ihr nämlich jegliche Quittungen aufbewahren, dann gehören sie Euch beide, sollte es zur Aufteilung des Hausrates kommen.
Wenn Deine H(ex)e nicht mehr an die Drahtesel denkt, verkaufe sie. Meine H(ex)e kam ständig an und wollte noch irgendwelche Weihnachtskugeln, Kerzen, Vasen, u.s.w. letzlich verlangte sie noch den Motorradanzug und die passenden Schuhe dazu. (Nach drei Jahren)  :gunman: :knockout:
Die Schuhe habe ich schon längst entsort  :rofl2: Darüber hat sie sich tierisch aufgeregt.  :rofl2:
Da kannste mal sehen, mit was für Einstellungen die an solche Sachen ran gehen. Die hat wirklich gelaubt, ich bewahre ihre Klamotten in einer Reservatenkammer auf.  😉
Aber nochmal: Frag sie ob sie ihr Fahrrad brauch, (wie gesagt, je nach dem wie / wer die Dinger bezahlt hat). ansonsten verkauf den Drahtesel.
Good luck
Outlaw


AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 17:12
(@sehrtraurig)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Ich kenne die Vorgeschichte zu Deiner Trennung nicht.

Wie lief die Trennung ab? Als Deine EX auszog, hat sie Dich da fair behandelt oder alles mitgenommen (auch wenn sie es vielleicht gar nicht brauchte) nur damit Du es nicht bekommst?

Grundsätzlich wird Deine Frau ein Fahrrad brauchen... Sollte einer der Kredite für die Fahrräder aufgenommen worden sein, würde ich allerdings nicht nur ihr Rad verkaufen sondern auch Deins. Man bekommt ein brauchbares Fahrrad für weit unter 450,00 €!!

Nur mal so als gedankliche Anregung...

Gruß, Lutz


Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 18:46
(@riviera)

Hallo,

ich sehe das so:

Es ist zwar richtig, dass du im Besitz der Raeder bist, das sagt aber nichts ueber das Eigentumsverhaeltnis aus.

Unterscheide:
Eigentum: mir gehoert die Sache und ich entscheide darueber, ob in meinem Besitz oder nicht ist egal.
Besitz: bin im Besitz der Sache, aber es gehoert mir nicht und somit ist die Entscheidung ueber die Sache und was damit passiert nicht alleine meine Sache.

Zum Thema Schulden und KU (aus Erfahrung mit meinem jetzigen Mann und dessen Ex)
Das Gericht hat bei der Bemessung des KU die Schulden beruecksichtigt!

Zwar steht im Beschluss nichts davon drin, dass aufgrund der Schulden der KU geringer ist, das duerfte so auch nicht formuliert werden (denke ich).
Allerdings ist fesgehalten was mein Mann an Eheschulden tilgt und was danach uebrig bleibt, sozusagen wurde ihr Anteil an den Schulden, die sie NICHT zahlt, mehr oder weniger mitverrechnet.

Der Richter meinte, als sie aufschrie, der KU waere ja viel zu wenig und blabla...ihr Exmann zahlt ja wohl schon genug, stimmen sie mir da nich zu?

Schweigen und Ende der Unterhaltung.

Wenn also deine LSK sich veraendert, du nachweisen kannst, dass du als Einziger die Eheschulden, die als solche einwandfrei erkannt werden muessen, zahlst, dann koenntest du den KU abaendern lassen, per Abaenderungsklage.

Allerdings ist den Gerichten das meist wurscht, das Abzahlen der Schulden ueberlassen sie halt den Schuldnern, basta. Und KU geht vor alles.

Rede mit deiner Bank, mach ne Umschuldung, wenn du mehrere Posten hast und versuche nen kleinere Rate zu bewirken. Prinzipiell sind heutzutage die Glaeubiger froh, wenn sie ueberhaupt was kriegen.

Geht das nicht oder ist der Gesamtbetrag sehr hoch, dann ist die Ueberlegung einer Privatinso interessant. Lohnt aber nur bei bestimmter Summe. Da hast du dann aber die Moeglichkeit KU in vollem Umfang zu zahlen, so meine Kenntnis.

Nicht stillhalten in der Situation, das geht voll nach hinten los.

Gruss riviera


AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 20:24