Versorgungsausgleic...
 
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Versorgungsausgleich so richtig ????

 
(@hunter-2)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich bin was verunsichert und kann einiges nicht verstehen zum Versorgungsausgleich.

Also in meinem Falle bin ich Vater geworden im Januar 2000, habe  im Dezember 2000 dann geheiratet.

Wir haben uns im Mail 2008 getrennt und ich habe in diesem Jahr im Januar die Scheidung eingereicht.

Wir hatten einen Ehevertrag gemacht vor der Trennung, so Unterhalt, Zugewinn und der Versorgungsausgleich ausgeschlossen sind.
Im Passus "Versorgungsausgleich" haben wir allerdings die Regelung gefunden, dass wir diesen auf 5 Jahre festlegen und nicht von Anfang der Ehe bis Ende der Ehe.
Schon aus dem Grunde, da mein Sohn geboren wurde und meine Noch-Frau da weniger gearbeitet hat, ist auch fair finde ich , als grundsätlich komplett auszuschließen.

Nun sind alle Dinge berechnet bezüglich des Versorgungsausgleiches und der Scheidungstermin steht im September an.

Da ich Beamter bin errechnete bei mir die Landesversorgung, bei meiner getrennt lebenden Frau das Rentenamt und eine kirchliche Zusatzversorgungskasse.
Meine getrennt lebende Frau hat in diesen besagten 5 jahren auch gearbeitet, jedoch in den ersten 2 Jahren nur zu 50 %, danach wieder voll.

Ich habe in meinem Falle beim Landesamt ein Anrecht mit Ehezeitanteil von 227,80 Euro monatlich erlangt.
Der Ausgleichswert beträgt 113.90 Euro.
Der korrespondierende Kapitalwert beträgt 25.133, 80 Euro.
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Im Falle meiner getrennt lebenden Frau , hat diese bei der deutschen Rentenversicherung ein Anrecht mit einem Ehezeitanteil von 5,8143 Entgeldpunkten erlangt.
Der Versorgungsträger hat vorgeschlagen den Ausgleichswert mit 2,9072 Entgeldpunkten zu bestimmen.
Der korrespondierende Kapitalwert beträgt 18.488,09.

Bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse meiner getrennt lebenden Frau hat sie ein Anrecht mit einem Ehezeitanteil von 11,11 Versorgungspunkten erlangt.
Der Versorgungsträger hat vorgeschlagen den Ausgleichswert mit 6,37 Versorgungspunten zu bestimmen.
Der korrespondierende Kapitalwert beträgt hier 1.780,24.
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Nun wird errechnet:

Ich: Kapitalwert LBV:                  25.133,80 Euro
Ausgleichswert(mtl)                          113,90 Euro

Sie: Kapitalwert                            18488,09 Euro
Ausgleichswert                              2,9072 Entgeldpunkte
Kirchl. Zusatzvers.  Kapitalwert:        1780,24 Euro     
Ausgleichswert                                  6,37 Versorgunspunkte

Nach Kapitalwerten hat der Ausgleich in Höhe von 4.865,47 Euro zu Lasten des Antragstellers  zu erfolgen, also ich .

Bei meiner getrennt lebenden Frau wird das Anrecht vom Versorgungsausgleich aus der kirchlichen  Zusatzversorgung  ausgeschlossen, da es hier den Grenzwert von 3150 Euro nicht übersteigt.

Nun rechnet das GEricht aus, dass ich monatlich den Ausgleich in Höhe von 112,90 zu  abzugeben hätte.
Das ist die Hälfte von dem, was ich in den berechneten 5 Jahren an Anrecht erreicht habe !!!!!!!

Ich dachte es wäre so, dass, wenn meine Frau nicht geheiratet hätte, ich die Hälfte abgeben müsse !!
Aber wenn sie arbeiten ginge, also auch Anrechte erwirkt hätte, dass die Differenz ausgerechnet wird und davon der mehr erwirkende dem anderen davon die Hälfte abgeben müsse...........

Was ist nun richtig ???
Kennt sich jemand damit aus ?

Danke im Voraus...

lg
Hunter


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 11:38
(@hunter-2)
Schon was gesagt Registriert

Ich meinte, meiner getrennt lebenden Frau wird nun die Hälfte von meiner Rente überschrieben, die sich bei mir in den 5 Jahren angesammelt haben, also 113,90 Euro.

Ich dachte es wäre so, dass, wenn meine Frau nicht gearbeitet  hätte, ich genau die Hälfte abgeben müsse !!
Aber wenn sie arbeiten ginge, also auch Anrechte erwirkt hätte, dass die Differenz ausgerechnet wird und davon der mehr erwirkende dem anderen davon die Hälfte abgeben müsse, also von der Differenz.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 12:58
(@Inselreif)

Hi,

nein, dem ist nicht mehr so. Jeder der beiden gibt die Hälfte von jedem einzelnen Anrecht ab, das vorhanden ist. "Zusammenpanschen" gibt es nur noch in Ausnahmefällen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 14:28
(@hunter-2)
Schon was gesagt Registriert

ok,
also das heißt, dass ich die Hälfte von dem, was sich bei mir in der Zeit angehäuft hat, ihr übertrage
und sie ihre Hälfte von dem, was sich bei ihr in der Zeit angehäuft hat, mir übertragen muss ?

Das hieße dann, wenn sie auch gearbeitet hat, was sie ja auch hat und Anrechte sich angehäuft haben bei ihr,
dass ich nicht nur meine Hälfte abgeben muss ihr, sondern dass ich auch Anrechte von ihr bekomme.
Davon steht aber in der Verfügung nichts, nur dass ICH meine hälftigen Rechte abtreten muss und ich von ihr nichts bekomme !!!!!!!!!!!!!!!!!
Das ist doch dann nicht rechtens..wenn einer vom anderen die Hälfte bekommt, obwohl er selber Anrecht erwirkt hat und so besser dagestellt ist, als der andere !!!!!!!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 15:03
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Was genau steht denn in Eurem Ehevertrag?

Gruss, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 15:53
(@hunter-2)
Schon was gesagt Registriert

Im Ehevertrag ist vermerkt, dass der reguläre Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist, und die Vereinbarung von 5 Jahren. Anfang, wo mein Sohn geboren wurde, da sie dann erst mal weniger arbeiten ging.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 16:04
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hunter,
ich frage, weil ich wissen will, ob die Formulieurng im Ehevertrag so ist, dass sie eben nur einseitig gelesen werden kann (also, Du verpflichtest Dich, für 5 Jahre begrenzt, Deine Anwartschaften zur Hälfte an KM übertragen, aber eben nicht anders herum oder eine Anrechnung etwaiger Anrechte, die sie erwirbt).

Nur mal so ne Vermutung... Originaltext würde helfen!

Gruss, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 16:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hunter,

in Ergänzung zu Toto: Ist im Ehevertrag auch vermerkt, wie verfahren werden soll, wenn Deine Frau anlässlich der Geburt und Betreuung eines Kindes an einer (vollschichtigen) Berufstätigkeit gehindert ist? Falls nicht ist ein solcher Vertrag ggf. ganz schnell wegen "unangemessener Benachteiligung" in seiner Gesamtheit ungültig.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 17:08
(@hunter-2)
Schon was gesagt Registriert

Also , der Ehevertrag liegt noch beim Anwalt, daher kann ich nicht zitieren.
Es ist aber nichts anderes vereinbart, außer dass der Versorgungsausgleich auf die bestimmten 5 Jahre begrenzt ist.
Sonst kein Passus.
Unwirksam kann er nicht sein, da in der Scheidungsladung auch steht, also in der Verfügung, wo es um den Versorgungsausgleich geht, dass die zwischen den Parteien abgeschlossene Vereinbarung zum Versorgungsausgleich im Ehevertrag formell und materiell wirksam ist.

Wir haben den Ehevertrag eine Woche vor der TRennung gemacht...das war mein Sohn schon 8Jahre alt.
Wir hatten es zur ABsicherung gemacht, damit es bei Scheidung keinen Krieg gibt, so dachte man mal...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 17:52