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Ex wohnt im gemeinsamen Haus. Muss ich Grundsteuer zahlen?

 
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen.

hätte da eine Frage zur Verteilung Grunsteuer.

Wir sind im Trennungsjahr. Meine Frau wohnt mit dem Kind im gemeinsamen Haus (beide Eingetragen).  Die Grundsteuer wird aber fröhlich wie immer von meinem Konto abgebucht. Kann ich den Unterhalt um die Hälfte der Grunsteuer kürzen?
Wie ist das mit der Gebäudehalftplicht- und Feuerversicherung?

Danke für Eure Antwort.

Blaubein

Ja, ich weiß inzwischen ich hätte nie ausziehen sollen.  :exclam:


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 18:36
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Blaubein

Wer ist im Grundbuch eingetragen?

Gruss Wedi

Ups, überlesen:
:

(beide Eingetragen).


AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 19:31
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Kann ich den Unterhalt um die Hälfte der Grunsteuer kürzen?

Nein, einfach so Unterhalt kürzen ist nicht empfehlenswert. Ist es gar KU, dann gar nicht erst dran denken!

Aber das Thema Miete für Deine Haushälfte, mind. aber doch Tragung der Nebenkosten, die sie als Mieterin in einem fremden Haus zu tragen hätte, solltest Du klären.

Gruss, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 19:33
(@Inselreif)

Hi,

Du bist als Miteigentümer zunächst einmal der Gemeinde gegenüber gesamtschuldnerisch zur Zahlung verpflichtet und kannst Deine Ex im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs verdonnern lassen, Dir entsprechend ihrem Eigentumsanteil (die Hälfte?) anteilige Erstattung zu zahlen. Das kannst Du ihr im Rahmen einer künftigen Unterhaltsberechnung entgegenhalten. Eine bestehende Berechnung kannst Du aber nicht einfach einseitig abändern, und erst recht nicht gegen Unterhaltsforderungen aufrechnen.

In einem zweiten Schritt müsste dann die Umlage der Grundsteuer als Nebenkosten von den Eigentümern (Du und Deine Ex) auf die Nutzer (nur Deine Ex) erfolgen. Im Ergebnis müsste Deine Ex dann alles tragen aber es ist furchtbar zäh, das durchzusetzen. Deshalb sieh zu, dass das irgendwie geregelt wird.

PS: eine ebenso schlechte Idee wäre es, der Lastschrift zu widersprechen. Der Gemeinde steht es frei, die Steuern von Dir als Miteigentümer zu fordern.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 20:18
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hi Inselreif,

viele Dank für deine Mail.

Boah, das hört sich alles so kompliziert und langwierig an. Bis ich das alles mit Hilfe des RA und vom Gericht durchgeboxt habe, kann ich auch die Grundsteuer für die nächsten X-Jahre selber zahlen.

Wir haben uns noch nicht auf einen gemeinsamen Unterhalt (Kinderunterhalt steht fest und an dem wird auch nicht gerüttelt) geeinigt. Deshalb denke ich schon, dass ich den Unterhaltsbetrag den ich gerade an sie zahle um den Betrag der hälftigen Grundsteuer reduzieren kann (einmalig und mit schriftlicher Begründung).

Gruß

Blaubein


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2012 11:17
(@Inselreif)

Hi Blaubein,

mit diesem einseitigen Schritt, besonders der schriftlichen Begründung dazu, setzt Du Dich in die Nesseln. Bist Du bereits in Verzug gesetzt, dann kann die Ex den Betrag nachfordern. Bist Du es noch nicht, so könnte sie darauf gestossen werden, es jetzt zu tun und den Betrag dann nachzufordern.

Entweder - besser - Du besprichst das ganze mit der Ex und ihr einigt Euch auf eine Regelung zu den Nebenkosten. Meinetwegen auch mit Einbehalt vom Unterhalt. Wenn sie zustimmt, ist das ok. Du kannst es ja dann schriftlich dokumentieren.

Oder - alternativ - Du fertigst eine neue Berechnung an, in der die gesamte (!) Grundsteuer bei Dir bei der Einkommensbereinigung abgezogen wird und teilst sie der Exe mit. Den neu errechneten Zahlbetrag überweist Du ab dem nächsten Monat bis auf weiteres. Im Ergebnis bedeutet das (wenn kein Mangelfall vorliegt) eine monatliche Unterhaltskürzung um 1/12 der hälftigen Grundsteuer. Das betrifft natürlich nicht nur die Grundsteuer sondern auch sämtliche anderen Kosten der Immobilie. Vielleicht hast Du noch eine Haftpflichtversicherung, bei der Ex und Kind bis zur Scheidung noch mit versichert sind, die kann man auch ansetzen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 12:08
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hi Inselfreif,

da ich ja seit Monaten nicht den von Ihr gewünschten Betrag zahle (aber keine Sorge es ist immer noch fürstlich hoch), wäre ich ja seit Monaten in Verzug.

Aber ich habe mich entschlossen den Betrag erst einmal zu zahlen (wurde ja eh schon von der Gemeinde abgebucht) und erst einmal nicht bei Ex einzufordern. Der Betrag ist nicht sonderlich hoch und ich werde es eher als taktisches Mittel einsetzen. Falls mal wieder zur Diskussion kommt kann ich dann sagen "ich zahl ja auch noch die Grundsteuer voll für ein Haus in dem du wohnst, ..."

Aber klar irgendwann muss das noch durchgesprochen werden.

Blaubein


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2012 12:55