Hallo Zusammen,
muss ich Auskünfte über Anlagen und Versicherungen erteilen obwohl die Unterlagen alle in unserem Haus sind, das von meiner Frau und unseren Kindern bewohnt wird. Da diese auf mich Laufen müsste ich Auskunft erteilen meint mein RA. Zwar könnte ich Gegenschreiben mir fehlen die Unterlagen doch würde es bei einem Gerichtsentscheid eh darauf hinlaufen, dass Ex die Unterlagen mir aushändigen muss und ich es dann machen müsste.
RA empfiehlt Auskünfte einholen weiterreichen und nciht groß Aufregen. Gegenseite möchte ja nur, dass ich mich aufrege (was ich leider auch tue wenn ich solche Schreiben lese).
Einerseits hat er recht, aber andererseits möchte ich auch nicht machen und tun wenn Ex noch dick auf den Unterlagen sitzt.
Weiß noch nicht was ich tun soll.
Danke
Blaubein
Hi Blaubein,
es ist äußerst wichtig, gerade in der aufgeladenen Trennungssituation alles zu unterlassen, was noch mehr Öl ins Feuer giesst und dazu auch nicht notwendig ist. Ihr werdet noch genug Streitpunkte finden.
Dein Anwalt hat also absolut Recht mit seiner Aussage. Dazu sind die Unterlagen über die Anlagen oft auch auch zeitlich veraltet bzw. müssen eh zu einem bestimmten Stichtag berechnet werden (Tag der Eheschließung). Also Versicherung oder Bank anschreiben und um aktuellen Wertbestand zum Tag X bitten. Das ist an einem Wochenende, einigen Briefumschlägen und Briefmarken schnell erledigt. Die Rückschreiben leitest Du einfach an den Anwalt weiter, Problem erledigt.
Auch hier zeigt sich wieder, dass die Ratschläge des Trennungs-FAQ immer wieder ihre Berechtigung haben (Sicherung der Unterlagen). Falls Du diesen noch nicht kennst, lies Dich bitte mal ein: www.trennungs-faq.de . Gruß Ingo
Ingo,
vielen Dank für deine Antwort.
Mein Auszug kam so schnell und unerwartet, dass ich nicht alle Dokumente mitgenommen habe. Ich hatte zu der Zeit auch noch nicht die blaseste Ahnung zu was meine Ex fähig ist.
Ist schon klar, dass die Unterlagen in den Ordnern veraltet sind, jedoch enthalten sie Informationen wie genaue Adresse, Anlage-/Versicherungsnummer, Ansprechpartner, ..... die das Einholen der Informationen viel, viel leichter machen.
Gruß
Blaubein
Aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen. Und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer.
Hi Blau,
überhastete Auszüge sind nie gut. Das zurücklassen der Unterlagen auch nicht - da sich daraus seitens der Exen dann ein Spaß gemacht wird, die Sachen nicht mehr herauszugeben bzw. nur gegen Erpressung.
Richtige Erkenntnis von Dir: Du kennst diesen Menschen überhaupt nicht. Eine Erfahrung, die viele von uns gemacht haben.
Durch die heutigen EDV Systeme ist eine Zuordnung nach Name und Anschrift kein Problem mehr für die Versicherungen. Deshalb ja auch der Rat, dies alles schriftlich zu machen, da Du so auch mit Deiner Unterschrift die Glaubwürdigkeit beibringst.
Ansonsten: Hast Du mit Deiner Ex mal normal und freundlich gesprochen, Dir Deine Sachen herauszugeben? Manchmal haben auch die "bösen" Exen noch einen guten Tag 😉 Gerade weil es ja auch um die Abwicklung der Ehe geht. Gruß Ingo
Moin.
Einerseits hat er recht, aber andererseits möchte ich auch nicht machen und tun wenn Ex noch dick auf den Unterlagen sitzt.
Er nicht nur einerseits 😉 Recht, sondern in jedem Fall.
Also, Du musst (und willst ja auch 😉 ) Auskunft erteilen, dazu braucht es die (Deine!!) Unterlagen. Insofern ist es doch gar nicht Deine Entscheidung, die Auskunft nicht erteilen zu wollen, weil Ex auf den Unterlagen sitzt, sondern die Unterlagen aus dem Haus abzuholen (mit freundlicher Anmeldung),um dann die Auskunft zu erteilen!
naja, und sollte die Ex dann die Unterlagen nicht rausrücken wollen, dann würde ich tatsächlich dem Anfragenden (JA? Exen Anwalt?) mitteilen, dass Du gerne wolltest, aber Ex
noch dick auf den Unterlagen sitzt.
Mal schauen, was die dann antworten.
Gruß, toto
Mal schauen, was die dann antworten.
Haben wir schon. Haben schon geschrieben, dass sich die Unterlagen ja im Haus der Ex befinden und wir gerne die Unterlagen bzw. Einsicht haben möchten um zu Antworten. Aber anstatt Antwort kam neues Schreiben.
@Ingo
Zitat "Ich kann das Aussitzen, ich brauch ja nicht zu arbeiten und du must mir ja immer schön Unterhalt zahlen"
Natürlich könnte Sie mir die Unterlagen geben, aber es geht darum zu Ärgern.
Blaubein
Haben wir schon. Haben schon geschrieben, dass sich die Unterlagen ja im Haus der Ex befinden und wir gerne die Unterlagen bzw. Einsicht haben möchten um zu Antworten. Aber anstatt Antwort kam neues Schreiben.
wem habt ihr geschrieben?
wer hat "geantwortet"?
was wurde "geantwortet"?
gruß, toto
Hi Toto,
mein RA hat auf das Schreiben der Ex RA geantwortet. Es wurden geschrieben, dass wir Auskünfte zu erteilen haben. Wir haben dann Teils Auskünfte gegeben, Teils auch nicht und darauf verwiesen, dass wir für den Rest Unterlagen benötigen, die sich noch im Haus befinden.
Als Antwort kam dann (oder sagen wir Eher ein Schreiben kam dann, da Antwort ist es ja eigentlich keine), eine neue Aufforderung Auskünfte zu erteilen.
Gruß
Blaubein
Du hast sicherlich schon versucht, die Unterlagen abzuholen?
na dann:
naja, und sollte die Ex dann die Unterlagen nicht rausrücken wollen, dann würde ich tatsächlich dem Anfragenden (JA? Exen Anwalt?) mitteilen, dass Du gerne wolltest, aber Ex
nur
darauf verwiesen, dass wir für den Rest Unterlagen benötigen, die sich noch im Haus befinden.
reicht nicht. Du müsst sie schon abholen (wollen)!
Gruß, Toto
Auskunft kannst du ja erteilen.
Aus der Erinnerung.
Wenn er Belege will, soll er sie halt raus geben, damit du sie ihm kopieren kannst.
Wobei, wenn es sich um die Auskunft zum Zugewinnausgleich handelt, hast du natürlich gar kein Interesse ein hohes Endvermögen darzulegen.
Insofern kannst du natürlich auch sagen, dass du dich an keinerlei Endvermögen erinnern kannst und deine Ex dir dein Endvermögen nachweisen möge, falls sie Belege dafür hat.
Darauf hinweisen, dass sie diese im Keller finden kann solltest du sie dann natürlich nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
die Ex RA kann sich lange aufblasen. Was Du nicht hast, kannst Du nicht vorlegen. Sie hat auch keine Handhabe, Dich dazu zu verdonnern. Und im gerichtlichen Verfahren gibt es (wenn es denn überhaupt nötig ist) seit der ZPO-Reform den § 421 ZPO:
Befindet sich die Urkunde nach der Behauptung des Beweisführers in den Händen des Gegners, so wird der Beweis durch den Antrag angetreten, dem Gegner die Vorlegung der Urkunde aufzugeben.
Gruss von der Insel
Hallo zusammen,
habe mich mit meinem RA besprochen. Wir werden die angefragten Auskünfte versuchen einzuholen. Sollte die Auskünfte nicht erteilt werden können oder unvollständig sein (weil Daten fehlen) haben wir unsere Pflicht getan und nicht noch mehr Öl ins Feuer gegossen (das brennt eh schon lichterloh).
Wenn ich alle Unterlagen hätte könnte es sein ich finde noch mehr als jetzt angefragt wurde. So kann ich mich halt nicht mehr an alles erinnern. Habe ja schon um Einsicht gebeten wollte man mir ja nicht geben.
Have a nice Weekend.
Blaubein
