N' Abend!
Ich brauche bitte einen Rat.
Folgende Vereinbarung wurde zwischen meiner Ex und mir ausgehandelt:
Einvernehmen konnte weiter darüber erzielt werden, dass ein Schuldensaldo auf dem Girokonto per Trennung einschließliche etwaiger Sollzinsen von € 2100 anzunehmen ist. Die Parteien werden noch weitere "nachlaufende Kosten", die in der Folgezeit vom Konto abgegeangen sind und noch nicht verrechnet wurden, feststellen. Diese nachlaufenden Kosten sind dem Sollbetrag i. H. v. € 2100 noch zuzurechnen. Diese Gesamtverbindlichkeit wird vom Kauferlös für das Fahrzeug abgezogen. Das gemeinsame DiBa-Konto wird aufgelöst.
Das hiernach verbleibende Guthaben aus Fahrzeugverkauf nach Abzug der Verbindlichkeiten und Auslösung des DiBa-Kontos wird grundsätzlich hälftig geteilt. Frau Greedy zahlt aus ihrem Hälftigen Anteil 1/2 der Mietsicherheit für die irrsinnig teure Wohnung an Herrn Nuhauabundzahlmalschön. Herr Nuhauabundzahlmalschön tritt seinen Auszahlungsanspruch hinsichtlich der Mietsicherheit irre teure Wohnung an seine unfehlbare Ex ab, die die Abtretung annimmt.
Der wichtige Satz steht da fett. Nun zur Frage:
Ex will jetzt ihren prozentualen Anteil am Gesamteinkommen errechnen. Dieser Prozentsatz soll auf die nachlaufenden Kosten angewendet werden, sodass sie sich an den nachlaufenden Kosten mit ca. 30% beteiligt. Ich will 50:50.
Wie seht ihr das?
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Moin,
geht es noch etwas komplizierter?
Aber im Ernst ....
Worauf bezieht sich Deine Ex, dass sie eine 30/70 Regelung will? Wenn ich niht allzuquer gelesen habe, läuft es auf eine fifty/fifty-Regelung hinaus. Aus der Aufstellung ergibt sich kein anderer Satz.
Oder fehlt da noch was? Wei setzen sich beispielsweise die nachlaufenden Kosten zusammen? Die werden auch geteilt ...!
Woher kommen ihre 30%. Aus diesen Absätzen wäre es nicht logisch erklärbar ... außer das sie keinen Bock hat zu zahlen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Kasper,
na klar hat die Dame keinen Bock 😡
Ich gehe mal schwer davon aus, den Floh hat ihr ihre Schwester ins Ohr gesetzt und das
Zahlen hatte sie sich ohnehin als ein sehr einseitiges Geben vorgestellt.
Die 70/30 Regelung ist zunächst fiktiv. Sie beruht auf der Annahme, dass sie bisher etwa ein Drittel meines Einkommens hatte. Das Verhältnis kann sich noch ändern, wenn sie jetzt wirklich die exakten Prozente ausrechnet :knockout:
In der Aufstellung fehlt nichts. Es ist der vollständige Absatz aus der Vereinbarung.
Die nachlaufenden Kosten sind die Autosteuer, Autoversicherung, Kreditraten, größere Anschaffungen für die Kinder.
Ich stehe jetzt wieder mal vor der Frage, ob ich den Zores mitmachen soll oder hart bleibe. Dann geht sie wieder zu ihrer RAin petzen. Briefe hin und her ..... das Anwaltstaxameter rattert dabei lustig ...... zu gewinnen gibt's da nüscht, fürchte ich. Andererseits, dann zieh ich wegen Nichterfüllung der Vereinbarung eben doch nicht aus ... :phantom:
Alles sehr erheiternd.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hi,
@bronze ich breche gleich :puzz:
Nix da ...
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
hi bronze,
oje, jetzt wird´s bitter und wir begeben uns in die juristischen niederungen einer parlamentarischen vereinbarung im ehestellungskampf.
meiner meinung nach ist die vereinbarung eindeutig. alle weiteren kosten, die über das konto laufen, werden duch den autoverkauf gedeckt. also nix 70/30 ! weiteres argument meinerseits: du bekommst ja auch nicht 70% des pkw-erlöses, obwohl du 70% zum fiktiven familieneinkommen beigetragen hast, von dem das auto finanziert wurde.
bei den anschaffungen der kinder kannst du ihr ja ein wenig entgegenkommen, um ihr gleich mal das argument "du läßt die kinder hängen" abzuschneiden. alle anderen kosten, wie steuer, versicherung und raten sollten hälftig geteilt werden, wenn sie das auto auch nutzen kann.
eine wirtschaftliche einheit seid ihr ja nicht mehr, also warum dann noch in irgendeiner form die ehemalige finanzielle aufteilung aufrechterhalten und berücksichtigen.
soviel zur theorie. praktisch stehst du natürlich vor der entscheidung, wie ich bei unseren abmachungen damals auch, ob du dich wegen jedem detail streiten willst.
meine madame war damals so frech und beanspruchte von einem darlehen, dass ich von meinem geld (äh tschuldigung, natürlich von unserem geld 😉 :gunman:) ihrer schwester zur eröffnung einer praxis geliehen hatte, die hälfte. schließlich hätten wir das darlehen ja als paar gegeben. naja, man kann sich auch mit anstand trennen! dream on, prager!
es grüßt dich mal juristisch nüchtern
der prager
Morgen babbedeckel!
Klare Worte.
Möchtest Du mich heiraten? Wir könnten uns dann wieder scheiden lassen und den Exen mal so richtig zeigen, wie das geht :rofl2:
Ich werde versuchen, den Verkauf des Wagens selber zu machen und den Ablauf wie in der Vereinbarung festgehalten durchziehen. Dann soll sie auf Herausgabe ihres mutmaßlichen Anspruchs klagen. Einziger Weg, fürchte ich.
Grüße
Till
PS:
So wie der liebe prager das gerade geschrieben hat, wie ich in der Vorschau sehe 🙂 Schönen Tag noch, alter Junge. Ich meld mich heute wegen August.
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Moin,
Möchtest Du mich heiraten? Wir könnten uns dann wieder scheiden lassen und den Exen mal so richtig zeigen, wie das geht :rofl2:
Ich übernehme den weiblichen Part :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Ich übernehme den weiblichen Part :rofl2: :rofl2: :rofl2:
:abgelehnt: Alter Nassauer! 😉
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hi Till!
Prager hat es wohl auf den Punkt getroffen! :thumbup:
Was du noch beachten solltest (wobei ich nicht weiss, ob es bei euch überhaupt auch so gehandhabt wird): Ich hatte einige Monate nach dem Auszug meines EX noch die Ehre, die Stromnachzahlung sowie die Abschlussrechnung für die Betriebskosten in die Hand zu bekommen, wovon sich werter Ex strikt weigerte, die Hälfte davon zu übernehmen ("Ich hab kein Geld!"). Obwohl er ja ebenso Strom, Warmwasser und Heizung ebenso "verbraucht" hatte wie ich (da sich die Abrechnungen ja noch für das Jahr vor dem Auszug bezogen). Dafür wollte er von der Mietkaution noch einen Teil zurück haben.
Also sei darauf vorbereitet, dass im Nachhinein auch noch die Betriebskostenabrechnung bzw. Stromrechnung (evtl. auch Gas) für letztes und das laufende Jahr kommt! 🙂
Guten Morgen Alexx!
Danke für den Hinweis. Diese Kosten habe ich im Blick, mithin Strom- und Gasuhr. Mit meinem Auszug wird eine Zwischenabrechnung gemacht. Damit ich wenigstens weiß, wieviel ich nachher draufzahle :rofl2:
Der Betrag dürfte den Streit mal wieder nicht wert sein.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Der Betrag dürfte den Streit mal wieder nicht wert sein.
Grüße
Till
Tja, das ist es leider viel zu oft nicht... 😉
Eigentlich nie.
Im Grunde ist das alles Leichenfledderei an einer toten Ehe.
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Aber doch traurig. Eigentlich hattet ihr ja einen friedlichen Weg gestartet...
LG LBM *im Regen*
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
