Hallo,
bezüglich des Haurats hat der Richter meines Freundes entschieden, dass er sein FIRMENAUTO (BMW) an seine Ex für die Zeit des getrenntlebens abgeben muss. Er wurde diesbezüglich sozusagen Zwangsenteignet. Hier gab es keine Regelung hinsichtlich Pflege, Inspektion, etc. Wenn ihr wissen wollt, wie das Auto zurückgekommen ist? Kratzer und Beulen übersäht!. Wir haben dann versucht die Instandsetzung durchzubringen. Keine Chance. Hat jemand ne Ahnung, wie man die Ex- zur Rechenschaft ziehen kann? Ebenso wäre es wichtig zu wissen, was das Finanzamt zu der Enteignung von Firmeneigentum zu sagen hat?
Liebe Grüße
Flieder
Hm,
hat dein Fraund eine eigene Firma oder ist er angestellt und bekommt das Auto von seine mChef gestellt?
Wenn zweiteres der Fall ist kann ich mir so ein Urteil nicht vorstellen, denn das Auto wird ihm für seien Arbeit zur Verfügung gestellt und kann von seinem Chef z.B. ganz plötzlich zurückgefordert werden.Soltle es so ein Urteil wirklich geben, dann könnte wohl der Chef Schadensersatz geltend machen, denn es wurde ja sein Eigentum unberechtigt weitergegeben.
Auch bei einer eigenen Firma kann ich mir nicht vorstellen d,as ein Firmanewagen, der ja nix mit der Familie zu tun hat einfach so "verschoben" werden kann.
War es vielleicht ein Vergleich, dem dein Freund zugestimmt hat?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Servus Flieder!
Ist dein Freund Inhaber der Firma?
Meines Erachtens hat der Richter Mist gebaut, weil er Äpfel mit Birnen vermischt hat...Firmeneigentum hat definitiv nix mit Hausrat zu tun!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi Flieder,
sorry, aber das geht nicht.
Wenn dein LG einen Firmenwagen von seinem Arbeitgeber hat, hat das nichts mit dem Hausrat zu tun. Das Auto gehört ja dem Chef deines LG und nicht deinem LG
Wenn dein LG eine eigene Firma hat, gehört das Auto ebenfalls nicht zum Hausrat, sondern zum Inventar der Firma.
Und wieso wird ein Auto, egal ob Firmenwagen oder nicht, per Urteil ausgeliehen????
Der Hausrat wird normalerweise entsprechend geteilt, und geht dadurch in den Besitz/Eigentum des EX-Partners über, aber das er nach einer bestimmten Zeit wieder zurückkommt hab ich noch nicht gehört.
Verwirrte Grüße Kitchenman
Hallo
Vielen Dank für eure Antworten, aber das ist wirklich so gewesen. Die Ex meines Freundes hat das Firmenauto (mein Freund ist Alleiniger Firmeninhaber) für die Zeit der Trennung zugesprochen bekommen. 😡 Ebenso gab es keine Richtlinien von Seiten der richterlichen Entscheidung wie Sie diesen "Hausratsgegenstand" zu behandeln hat. Gegen dieses Urteil hat sein damaliger Anwalt beschwerde in Hamm eingelegt. Diese Beschwerde wurde abgelehnt. Begründung: Die Ex- habe den Firmenwagen zu mehr als 50 % privat benutzt, um einkaufen zu fahren und die Kinder zu befördern. :exclam: Sie hat innerhalb der Trennungszeit bis zur Scheidung weder Inspektionen gemacht noch Öl nachgefüllt, oder sonstige Wartungen am Auto übernommen. :gunman:
Ich kann jedem nur den guten Rat geben, auf sein Firmenvermögen besonders acht zu geben denn wie ihr seht kann dieses ohne weiteres von einem Richter dem Firmeneigentümer enteignet werden.
Lg Flieder
Die Ex- habe den Firmenwagen zu mehr als 50 % privat benutzt, um einkaufen zu fahren und die Kinder zu befördern.
Hallo Flieder,
wenn sie das, was Du da oben schreibst durch Fahrtenbucheinträge nachweisen konnte, dann wurde der Wagen doch überwiegend privat genutzt. Zählt das dann als Firmenfahrzeug? Ich weiß es wirklich nicht sicher, kann mir das jemand beantworten?
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Danke,
der Anwalt war wirklich ne Pfeife, aber was wollten wir denn machen, der Richter hat so entschieden und nach der Beschwerde in Hamm wurde die Beschwerde abgelehnt. Mein LG verfügt über ausreichend Wissen, deshalb ist es ja unglaublich was heute bei Gerichten entschieden wird.
Natürlich hat die Ex kein Fahrtenbuch geführt. Ebenso liegt es in der eigenen Verantwortung des Firmeneigentümers was er mit seinem Firmeneigentum macht. Lediglich das Finanzamt hätte ihm hier einen Strick drehen können indem er das Firmenfahrzeug nicht gemäß seiner Bestimmung überwiegen genutzt hat (kommt vielleicht noch).
Also echt unglaublich.
LG Flieder 🙂
OT:
Servus till,
wenn eine überwiegende private Nutzung des Firmanfahrzeugs vorhanden ist, sollte/müsste dies in der entspr. Steuererklärung angegeben werden, da dies z.B. auch steuerliche Auswirkungen auf die angesetzte Abschreibung (und somit Absetzbarkeit) hat.
Bei einem "Zweitwagen" ist´s meiner Erfahrung nach überhaupt kein Problem: ein Kfz wird privat angemeldet, das andere geschäftlich ... damit ist alles (steuerlich) bereinigt.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Flieder,
wenn sie das, was Du da oben schreibst durch Fahrtenbucheinträge nachweisen konnte, dann wurde der Wagen doch überwiegend privat genutzt. Zählt das dann als Firmenfahrzeug? Ich weiß es wirklich nicht sicher, kann mir das jemand beantworten?
Grüße
Till
Lieber Till,
das kommt drauf an, wie man privat definiert. Ein privat genutzter Diestwagen soll ja zunächst die Fahrten von und zur Arbeit sicherstellen. Aus diesem Grund wird zusätzlich zur 1%-Regelung auch eine Kilometerpauschale 0,03% des Neuwertes fällig. Wenn man Fahrten von und zur Arbeit als Privat definiert, dann nutze ich meinen Dienstwagen zu 95% privat. Aus diesem Grunde habe ich nur für die Wegstrecke monatlich ca. 550,- EURO zu versteuern!
LG, Uli
Danke Uli!
Damit ist Flieders LG aber noch nicht aus dem Schneider, denn die Einschränkung für eine "erlaubte" private Nutzung wäre dann "nur der Weg zur Arbeit ist erlaubt". Seine EX ist aber Einkaufen gefahren und so weiter und das mehr als 50% der Gesamt-Fahrten. Also kann der Wagen nicht überwiegend der Firma zur Verfügung gestanden haben. Was mich beschäftigt, ist die Frage, wie der Richter die Entscheidung der Überlassung begründet hat. Geht ja nur, indem er den nicht als Firmenwagen anerkannt hat.
Egal, nicht so wichtig. Eh gelaufen.
Grüße
Till
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(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo bronze, hallo Uli,
Ihr habt den Finger schon auf dem entscheidenden Punkt: Davon, daß jemand (gegenüber dem FA oder sonstwem) behauptet, es handele sich um sein Firmenfahrzeug, wird das Kfz nicht zwangsläufig auch tatsächlich dazu. Oder hat der Firmeninhaber seiner Ex gesagt: "NÖ, zum Shoppen und Kinderholen kannst Du das Auto nicht haben, denn es ist mein Firmenwagen!" ?
Die 50-prozentige Nutzung spricht eindeutig dafür, daß es sich nicht um ein notwendiges Betriebsvermögen, sondern maximal um ein gewillkürtes handelt (soweit das Steuerrecht, das ja nun in diesem Punkt nicht ganz fern der Realität ist).
Vielmehr vermute ich im vorliegenden Fall (und der Richter wird das ähnlich gesehen haben), daß hier jemand ein Fahrzeug zwar über seine Firma "abgesetzt" hat, in erheblichem Maße jedoch tatsächlich eine private Nutzung und Mitnutzung durch Familienangehörige vorlag.
Und Uli: Der Steuergesetzgeber unterscheidet DREI Arten der Pkw-Nutzung und unterwirft diese auch jeweils gesondert der Eigenverbauchsbesteuerung:
alle rein betrieblichen Fahrten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
für Privatfahrten ist ein Privatanteil zu versteuern (ggf. 1% von Bruttolistenpreis ...)
für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird wieder ein anderer Betrag (0,03% ....) der Besteuerung unterworfen
Ist kompliziert ...
Ein privat genutzter Diestwagen soll ja zunächst die Fahrten von und zur Arbeit sicherstellen. Aus diesem Grund wird zusätzlich zur 1%-Regelung auch eine Kilometerpauschale 0,03% des Neuwertes fällig.
Das stimmt so nicht. Denn in mir bekannten Kfz-Überlassungverträge wird ausdrücklich eine Privatnutzung untersagt (und damit entfällt dann die 1%-ig Besteuerung); eine Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aber ausdrücklich erlaubt (und somit ist nur die 0,03%-ige Besteuerung relevat).
Bei langen Arbeitswegen stellt das prinzipiell auch kein Problem dar, denn da bringt ein kreativer Fahrtenbuchschreiben durchaus schon ein paar Privatfahrten unter ... 😉
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Was mich beschäftigt, ist die Frage, wie der Richter die Entscheidung der Überlassung begründet hat. Geht ja nur, indem er den nicht als Firmenwagen anerkannt hat.
Egal, nicht so wichtig. Eh gelaufen.
Beim OLG Hamm und Dienstwagenabrechnung hat mich ja nun auch so einges beschäftigt, was ich bis heute nicht verstanden habe. Dort scheint so eine globale "Dienstwagenschwäche" vorzuliegen.
Ich hatte denen letztes Jahr erzählt, dass der Dienstwagen nicht ehebedingt, sondern trennungsbedingt war, weil ich bei meinem gereingen Resteinkommen, mir den Weg zur Arbeit nicht mehr hätte leisten können. Die haben das dann so interpretiert: Ich hätte ja vorher auch schon ein Auto gehabt, also sei der Besitz eines Autos eheprägend. Dass aber die Finanzierung von privat auf dienstl. wechselte und mithin eine 25%-ige Gehaltssteigerung bedeutet hätte, war nicht begreiflich zu machen.
Der geldwerte Vorteil wurde dann anhand des ADAC-Kostenrechners ermittelt ohne enstprechende Fahrtkosten gegenüberzuhalten. Unterhaltsrechtlich kostet mich das Auto nun ca. 800,- EURO/Monat. Normal würde man 1% des Neuwagenwertes/Monat anrechnen und Fahrtkosten gegenhalten. In dem fall wo der Arbeitsweg sehr groß ist, diese Rechnung negativ würde, rechnet man normalerweise die Privatnutzung mit 100,- bis 150,- EURO/Monat an. In diesem Fall wäre aber für meine Exe nix an Unterhalt übrig geblieben. Deshalb wurde diese "Zauberei" notwendig. Meine Exe bekommt mehr Unterhalt je weiter ich von der Arbeit weg wohne und je teurer der Sprit wird! :knockout:
Also in Hamm halte ich das für möglich!
LG, Uli
Rechtsprechung für den Klimaschutz :knockout:
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
