Hi,
derzeitige Situation ist ja folgende, ich bin AE-Papa, wohne im gemeinsamen Haus (beide im GB, und gemeinsame Schulde zahle ich), EU (7 jahre befristet) zahle ich ebenfalls.
So nun bin ich mir noch nicht ganz im klaren, bzw. bin auch unsicher, wie die beste Strategie wäre.
Folgendes habe ich mir überlegt:
- bzgl. EU warte ich erstmal ab, wegen neuem Unterhaltsrecht und wegen LG (bis die 2-3 jahre rum sind
- parallel könnte ich eine Zuweisung der Ehewohnung beantragen, um das Objekt unverkäuflicher zu machen, bzw. gelassen in die Zukunft blicken, falls EX eine Teilungsversteigerung anregt. Oder gilt ein freiwillger Auszug, der EX, für die Überlassung der Ehewohnung, bzw. ist das dasselbe ???
- Wenn EX eine Teilungsversteigerung initiiert, Antrag auf Härte stellen (§180), um die Versteigerung rauszuzögern
- Zugwinn wird EX nicht initiieren, da sie an mich was blechen müßte.
- Zugwinn könnte ich initiieren, werde aber noch abwarten, was die Gegenseite so macht. Sprich Pause einlegen.
- ...und eine Teilungsversteigerung möchte ich deshalb nicht anregen, da sofort eine Abänderung des EUs von der Gegenseite beantragt werden würde, da mir dann nur noch der Zins und nicht Zins UND Tilgung angerechnet werden würde.
- Nachteil ist das ich auch EXchens Bausparvertragsanteil erhöhe, der eigentlich als Tilgung für den Kredit gedacht ist.
Wie ich´s drehe und wende, komme ich da zu keinem Ergebnis, bzgl. der Vorgehensweise.
Da, wenn die Hütte verkauft wird, der EU sich erhöht.
Wenn ich die Hütte zur Teilungsversteigerung kommen lasse, erhöht sich ebenfalls der EU.
Gegenseite ist zu keinen Kompromissen bereit....schätze ich.
Zugewinnverfahren werde ich mir als Joker aufheben.
Habe ich da irgendeinen Denkfehler ?
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo babbedeckel,
die Teilungsversteigerung muss doch nicht das Schlechteste sein. 🙂
Mal ehrlich: wer kauft ein halbes Haus, wo in der anderen Hälfte ein AE-Vater hockt. Da gehst Du gelassen hin und bietest mit und für ein Appel und eine Ei gehört Dir das ganze Haus. Auf den Differenzschulden bliebe Deine Exe hocken! 🙂
Ich bin hier vielleicht aufgrund meiner nicht alltäglichen Erfahrungen mit meiner extrem böswilligen und betrügerischen Exe nicht unbedingt der beste Ratgeber. Aber: noch einmal vor die Wahl gestellt, würde ich meinen Chef nicht mehr bemühen, meine Hütte zu kaufen. Ich würde die Karre volle Pulle gegen die Wand fahren und die Versteigerung in Kauf nehmen. Mein Bemühen, um die Folgen einer Zwangsversteigerung umhin zukommen, haben mich bis heute weit mehr Geld an EU, Gerichts- und Anwaltskosten und Gesundheit und Zeit der Muße mit meinen Kindern gekostet, als als mir an Schaden bei der Zwangsversteigerung entstanden wäre.
Dies sollte man bedenken, wenn man man es mit böswilligen Exen zu tun hat. Jemand, der ohne Not mit erheblichen Werten "herumspielt" zeigt eigendlich schon heute, wozu er fähig ist!
LG, Uli
Hi Uli,
die Teilungsversteigerung muss doch nicht das Schlechteste sein. 🙂
Mal ehrlich: wer kauft ein halbes Haus, wo in der anderen Hälfte ein AE-Vater hockt. Da gehst Du gelassen hin und bietest mit und für ein Appel und eine Ei gehört Dir das ganze Haus. Auf den Differenzschulden bliebe Deine Exe hocken! 🙂
Ja, ist ja auch nicht das Schlechteste 🙂
NUR, wenn ich´s jetzt ersteigere, dann kommen GARANTIERT höhere EU-Forderungen.
Ich bin hier vielleicht aufgrund meiner nicht alltäglichen Erfahrungen mit meiner extrem böswilligen und betrügerischen Exe nicht unbedingt der beste Ratgeber. Aber: noch einmal vor die Wahl gestellt, würde ich meinen Chef nicht mehr bemühen, meine Hütte zu kaufen. Ich würde die Karre volle Pulle gegen die Wand fahren und die Versteigerung in Kauf nehmen. Mein Bemühen, um die Folgen einer Zwangsversteigerung umhin zukommen, haben mich bis heute weit mehr Geld an EU, Gerichts- und Anwaltskosten und Gesundheit und Zeit der Muße mit meinen Kindern gekostet, als als mir an Schaden bei der Zwangsversteigerung entstanden wäre.
Uli ich kenne deine Geschichte, und habe auch davon gelernt. 😡
Schlußfolgerung für mich ist die, daß ich die Hütte halten werde, egal wie ...auch wegen EU .... und ich lasse es auch drauf ankommen 😉
Die Frage ist halt, wie ich am besten vorgehe.
Deshalb auch die Frage der Wohnungszuweisung, da für diese nur ein Jahr Zeit ist.
Dies sollte man bedenken, wenn man man es mit böswilligen Exen zu tun hat. Jemand, der ohne Not mit erheblichen Werten "herumspielt" zeigt eigendlich schon heute, wozu er fähig ist!
Uli "spielen" werde ich 😉
Aus Euch habe ich gelernt ! 🙂
Gruß
babebdeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo babbendeckel,
..und eine Teilungsversteigerung möchte ich deshalb nicht anregen, da sofort eine Abänderung des EUs von der Gegenseite beantragt werden würde, da mir dann nur noch der Zins und nicht Zins UND Tilgung angerechnet werden würde.
also ich kann Dir auf Deine Frage zur Wohnungszuweisung keine kompetente Antwort geben - möchte bei der Fragestellung etwas querdenken.
Der EU ergibt sich daraus, dass Du kein schlechtes Einkommen hast. EXE arbeitet auch 100% und zahlt KU.
Du bist AE Vater. Töchterchen hat schulische Probleme und kommt mit der Trennungssituation nicht klar. Hier wäre es doch angeraten mehr Zeit in die persönliche Kinderbetreuung zu investieren. Kredo 100% kannst Du zum Wohle der Tochter nicht mehr arbeiten . Wie sieht es denn bei 80% mit dem EU aus?!. (ich möchte hier keine Beiträge vermischen oder Dir ein schlechtes Gewissen machen – ich bastle nur einmal an einer imaginären Argumentation für den Richter).
Worauf ich hinaus will ist lediglich der Denkansatz, dass Dein Gehalt ja als AE Vater nicht immer so hoch bleiben muss wie es ist und ich sehe in einer kindeswohlfördernden Gehaltsreduzierung mitunter einen Ansatzpunkt um eine EU Forderung nach Teilverseigerung zu begegnen.
Grapfruit
Hi grapfruit,
Worauf ich hinaus will ist lediglich der Denkansatz, dass Dein Gehalt ja als AE Vater nicht immer so hoch bleiben muss wie es ist und ich sehe in einer kindeswohlfördernden Gehaltsreduzierung mitunter einen Ansatzpunkt um eine EU Forderung nach Teilverseigerung zu begegnen.
da bin ich auch dran, muß mit meinem Chef mal reden. meine Idee ist virtueller Sonderurlaub zu nehmen.
2 Monatsgehälter einfach auf NULL setzen, und aus der Portokasse mich bezahlen lassen. 😉
Jetzt muß ich erstmal mein projekt "gut" abschließen.
Vor kurzem meinte mein Boss, er wäre zu allen Schandtaten bereit ... er kennt meine Story.
Dadurch würde es für mich aber -erstmal- sehr sehr eng....
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi Grapfruit,
das heißt babbedeckel und nicht babbendeckel 😉 🙂
super das Du schon in die Richtung denkst! Aber die Argumentation (vor Gericht) für die Arbeitsreduzierung sollte sattelfest sein - du hast doch einen guten Draht zum JA vielleicht können die ja ein entsprechendes Statement abgeben.
...hmmm, ich hatte gedacht, da ich keiner erhöhten Erwerbsobligenheit unterliege, müßte ich das gar nicht.
Aber gut das du drauf hinweist.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
...hmmm, ich hatte gedacht, da ich keiner erhöhten Erwerbsobligenheit unterliege, müßte ich das gar nicht.
Aber gut das du drauf hinweist.
Das hatte ich auch geglaubt! 😡
De facto habe ich keine Möglichkeit, mein Einkommen zu reduzieren. Das OLG hat genau festgelegt, in wie weit meine Arbeit "überobligatorisch" ist. In Bezug auf meinen Sohn ab Sommer (dann ist er 16) garnicht mehr und für meine Tocher (die bis vor kurzem noch in psychotherapeutischer Behandlung war) noch für ca. 200,- EURO. D.h. in diesem Rahmen kann ich zwar meine Arbeit reduzieren, was aber nicht zu weniger EU führt, da dieser Betrag bereits als "Bonus" bei mir gut geschrieben ist.
Die Krux ist einfach, dass wir zwar keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegen (z.B. bei plötzlicher Arbeitslosigkeit), dass aber unsere jetztige Berufstätigkeit EHEPRÄGEND war und das hat Vorrang!
LG, Uli
Hi,
Die Krux ist einfach, dass wir zwar keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegen (z.B. bei plötzlicher Arbeitslosigkeit), dass aber unsere jetztige Berufstätigkeit EHEPRÄGEND war und das hat Vorrang!
:puzz:
Dein OLG ist eh jenseits von gut und böse .... 😡
Wie sieht´s denn aus mit erhöhtem Blutdruck, meine "schwere" OP vor kurzem ?
Kann man da was machen ?
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Wie sieht´s denn aus mit erhöhtem Blutdruck, meine "schwere" OP vor kurzem ?
Kommt wohl drauf an, ob die Symptome schon zu Ehezeiten bestanden haben. :exclam:
Hi baddedeckel (jetz is aba richtig 😉 ),
ich denke gesundheitliche Einschränkungen müssten ärztlich bescheinigt werden und es dürfte schwer sein einen Arzt dazu zu bringen Dir sogar zu bescheinigen, dass er eine vollzeitige Beschäftigung nicht mehr gut heisßen kann.
Ich denke immer noch, dass Du über die Argumentation ,dass Deine Tochter nachweislicxh in einer schwierigen Phase steckt und somit Deine Untersützung benötigt, weiterkommen kannst.
Aber erörter das vorher mal mit Deinem RA.
Grapfruit
ich denke gesundheitliche Einschränkungen müssten ärztlich bescheinigt werden und es dürfte schwer sein einen Arzt dazu zu bringen Dir sogar zu bescheinigen, dass er eine vollzeitige Beschäftigung nicht mehr gut heisßen kann.
Ich denke immer noch, dass Du über die Argumentation ,dass Deine Tochter nachweislicxh in einer schwierigen Phase steckt und somit Deine Untersützung benötigt, weiterkommen kannst.
Aber erörter das vorher mal mit Deinem RA.
Hey Südfrucht 😉 ... ich werde alle Hebel in Bewegung setzen, ABER ich suche mir eine neuen RA.
Jetzt werde ich (außer Gegenseite wird aktiv), mir erstmal RUHE gönnem....VOR ALLEN Dingen meine Tochter.
...Fertisch 🙂
Gruß
babbedeckel, der gerade den Kampfanzug -gemütlich- auswählt
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
moin, zusammen,
Aber die Argumentation (vor Gericht) für die Arbeitsreduzierung sollte sattelfest sein
in diesem zusammenhang erinnere ich die worte 'meiner' fam-richterin vor 4 jahren (= mein antrag bezgl. EA auf alleiniges ABR), als ich auf ihre frage, wie ich mir die betreuung der kinder vorstelle, sagte: 'mein chef steht einer arbeitszeitverkürzung positiv gegenüber', die da waren: 'wenn sie weniger arbeiten wollen, muss ich mir ernsthaft überlegen, ob die kinder bei ihrer (damals) 'bald-ex' nicht doch besser aufgehoben sind' (die logik verstehe ich heute noch nicht).
seitdem habe ich ständig ein aupair ..... und einige sehr gute nachbarn und freunde .... und immer noch einen 40-std-job ... und die 3 kids weiterhin bei mir ....
gruss
ulli
p.s.: ich habe anscheinend den vorteil, zwar eine mütterlastige 1. instanz, aber einen väterfreundlichen OLG-senat zu haben ....
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hi,
wie ich´s drehe und wende, der EU ist immer da :exclam:
Würde ich das Haus übernehmen, dann erniedrigt sich zwar der Wohnwertvorteil,
aber es wird nicht mehr der gesamte Kredit, sondern "nur noch" die Zinsen
eingerechnet. Dadurch hätte EX höheren EU.
Was mir da noch einfällt, wie ist es denn wenn der Kredit ausläuft, wird der
"neue" Kredit dann nicht mehr bei der EU-Berechnung berücksichtigt, sofern EX noch im GB steht ?
Hmmm....
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin babbedeckel,
kann es sein, dass Du hier
Würde ich das Haus übernehmen, dann erniedrigt sich zwar der Wohnwertvorteil,
aber es wird nicht mehr der gesamte Kredit, sondern "nur noch" die Zinsen
eingerechnet. Dadurch hätte EX höheren EU.
einen Denkfehler machst? Ich persönlich würde die Hütte erst mal übernehmen (egal, ob über Auszahlung von Ex oder Teilungsversteigerung) und im Fall einer späteren Forderung nach mehr EU damit argumentieren, dass die hausbedingten Schulden eheprägend waren und nun eben von Dir allein weiterbedient werden. Hier geht es ja nicht um Absolut-Beträge, sondern um das Erfüllen eines Vertrages, der zu Ehezeiten geschlossen wurde.
Grüssles
Martin
(der von vorauseilender Resignation - zumal in EU-Fragen - wenig hält)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
Moin babbedeckel,
kann es sein, dass Du hier
einen Denkfehler machst? Ich persönlich würde die Hütte erst mal übernehmen (egal, ob über Auszahlung von Ex oder Teilungsversteigerung) und im Fall einer späteren Forderung nach mehr EU damit argumentieren, dass die hausbedingten Schulden eheprägend waren und nun eben von Dir allein weiterbedient werden. Hier geht es ja nicht um Absolut-Beträge, sondern um das Erfüllen eines Vertrages, der zu Ehezeiten geschlossen wurde.(der von vorauseilender Resignation - zumal in EU-Fragen - wenig hält)
Wenn ich das Haus übernehme werden definitiv nur die Zinsen, bei einer EU-Berechnung abgezogen,
da die Tilgung ein Vorteil (bzw. Vermögensbildung) des EU-pflichtigen wäre. Ergo, kann ich diese nicht als eheprägend geltend machen.
Die Gegenseit hat auch schon signalisiert, daß sie bzgl. EU keinen Schritt zurück machen werden 😡
Ich spiele nun halt auf Zeit.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin babbedeckel,
was die Gegenseite "signalisiert", würde mich erst mal nicht jucken. Sei kreativ... Der Lebensstandard einer Ex-Ehefrau (die zudem nicht einmal ihren Unterhaltspflichten nachkommt, obwohl der mögliche Arbeitstag für sie auf die Sekunde so lange ist wie Deiner) ist vor Gericht längst nicht so ein hohes Gut wie der Kindesunterhalt. Wenn ihr Ersteinkommen nicht reicht, soll sie abends eben kellnern gehen; Zeit genug hat sie doch. Warum machst Du nicht das Fass der gesteigerten Erwerbsobliegenheit auf, wenn die Dame mit Dir vor Gericht ziehen möchte?
Fordern kann man eine Menge - mein Exchen hat in ihrer Auflistung über ihren "Bedarf" an Aufstockungsunterhalt auch Pretiosen wie "Friseurbesuche", Urlaubsreisen (natürlich nach ehelichen Standards), Haushaltshilfe, Altersvorsorge und ähnliche Schmankerln "errechnen" lassen; wenn ich mich recht erinnere, begannen die ersten Forderungen ihres Anwalts bei 3.000 EUR pro Monat. Drei Jahre später hat sie gegen einen kleinen Preisnachlass bei der Übernahme unserer ehemals gemeinsamen Hütte einen finalen Unterhaltsverzicht unterschrieben. Soviel zum ganz praktischen Unterschied zwischen "Forderung" und Realität. Wäre ich bei jeder Forderung von Madame (die unter anderem auch die Hälfte meiner 1-Mann-Firma und die Hälfte des Hauses von meiner LG und mir haben wollte) zusammengezuckt oder gar eingeknickt, wäre ich heute ein Sozialfall.
Was Zins und Tilgung angeht anbei ein einfaches Rechenbeispiel: Nehmen wir an, auf der Hütte sind noch 200.000 EUR Schulden. Macht bei marktüblichen Konditionen von 5% Zins und 1% Tilgung 12.000 im Jahr oder 1.000 im Monat. Oder auf den Monat umgerechnet 834 EUR Zinsen und 166 EUR Tilgung. Um diese 166 EUR würde sich Dein Netto also erhöhen; die einklagbaren 3/7 wären dann ein theoretisches Plus von ca. 70 EUR für Madame. Ob ein Rechtsanwalt sowas überhaupt anfasst? Geld verdienen kann man damit nämlich nicht.
Hint: Falls Deine Tilgung über 1% liegt: Sprich mit der Bank und ändere das...
Grüssles
Martin
(der unterhaltsgeile Exen mit ihren krummen Fingern nur noch erbärmlich findet)
PS: "Auf Zeit spielen" ist kein guter Rat: Zum einen kriegst Du die Dame damit nicht aus dem Kreuz und aus dem Kopf; zum anderen spricht der aktuelle Aufschwung dafür, dass auch der Immobilienmarkt wieder anzieht. Damit steigt - abgesehen von Deinen laufenden Zahlungen - auch der Wert der Hütte und mithin der Betrag, den Du irgendwann an Exchen abdrücken musst. Mach lieber Nägel mit Köpfen - und zwar bald!
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
