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Rentenausgleich und dergleichen mehr?

 
(@benno)
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Moinsen Forenuser,

mir drängen sich da ein paar Fragen auf, die ich zunächst einmal hier über das Forum versuchen möchte zu klären bevor ich einen teuren Anwalt einschalte.

Also meine noch Ehefrau und ich haben vor unserer Eheschliessung einen Ehevertrag geschlossen, der unter anderem einen Rentenausgleich ausschliesst. Nun haben wir ja im laufe der Ehe zwei süße kleine Racker bekommen. Damit meiner Frau auch während des Erziehungsurlaubes nicht zuviel vom Rentenkonto abgezogen wird, bzw. verloren geht haben wir für sie 1999 eine Rentenzusatzversicherung abgeschlossen, mit horenden Monatsbeiträgen.

Meiner Frau werden nun ja bei der BfA jeweils 3 Jahre Erziehungsurlaub auf dem Rentenkonto gut geschreiben, mithin also 6 Jahre weil zwei Kinder. Nun meine Fragen:

Gilt der vertragliche Ausschluss des Rentenausgleiches auch wenn Kinder in der Beziehung geboren worden sind, oder ist die Vereinbarung des Nichtrentenausgleiches mit der Geburt der Kinder hinfällig geworden. Wenn ja, wie sieht es dann mit der privaten Rentenzusatzversicherung aus, wird die bei der Errechnung des Rentenversorgungsausgleiches mit eingerechnet oder nicht?
Meine Frau übte auch während des Erziehungsurlaubes eine Teilzeitbeschäftigung aus mit einer halben Stelle.

Da sowohl meine noch Frau als auch ich im öffentlichen Dienst tätig sind, haben wir beide ja auch eine Zusatzrentenversicherung (Betriebsrente), wird diese gegebenenfalls auch bei dem Rentenausgleich mit berücksichtigt?

Nun eine Frag zum Unterhalt an die Mutter der Kinder:

Muss ich meiner Frau im Trennungsjahr auch Unterhalt zahlen, obwohl sie mit einer halben Stelle berufstätig ist? Ich meine jetzt nicht KU sondern direkt eine Zahlung an meine Frau.
Wie sieht es aus, mit Schulden, soweit ich weiß sind diese ja beim Ehegattenunterhalt mit anzurechnen, dann mit der Hälfte der Tilgung? Wenn ich Kindesunterhalt (618 €) und Schudentilgung (500 €) abrechne bleiben mir eh nur noch ca. 700-800 € Netto in der Tasche, gibt es auch bei dem Ehegattenunterhalt eine Mindestgrenze die mir von meinem Gehalt übrig bleiben müssen zum Leben wie beim KU?

Ach ergänzend noch etwas: Meine neue Lebenpartnerin hat selber ebenfalls noch eine Tochter. Findet das bei den Unterhaltszahlungen dann irgendeine Berücksichtigung?

Danke für Antworten
Gruß
Benno

[Editiert am 1/7/2004 von Benno]

[Editiert am 1/7/2004 von Benno]


Es kann nur besser werden!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2004 21:29