Hallo, schön bei euch zu sein :heu:
naja.. ok
Ich habe da mal eine Frage.. :yltype:
Nach einer einvernehmlichen Trennung (nur Versorgungsausgleich sonst nix) schriebt mir der Anwallt meiner Ex das er Geld haben will für die gemeinsame Immobilie. Zum Glück steht meine EX nur mit 1/4 mit im Grundbuch und mit 3/4 ich. Nun will er mir den Rest verkaufen, quasi und setzt dabei den vollen Wert des Objektes an ohne irgendwelche Berechnungen des Zugewinnes. Dabei habe ich Geld und Erbschaften ins Haus gesteckt, meine Ex nix - is auch mit nix gekommen, leider. MUSS Ich mir nun den vollen Preis berechnen lassen und ausgleichen oder können Abzüge meiner eingebrachten Barwerte abgezogen werden. Ein weiterer Zugewinnausgleich hat nicht stattgefunden bei Gericht da meine EX nichts beantragt hatte, nur jetzt die Immoblienfrage. Ich würd ja gern was zahlen ( :mad2: ) aber nur wenn ich muss und nicht unbedingt zu viel, mir reichen die Hörner die Sie mir aufgesetzt hat, da muss der Antwalt nich noch ein paar dazustecken .
Danke
Gruß in die Runde
Hallo!
Nicht ganz so einfach die Geschichte :heu:
Aber: Sie kann Ihren Anteil doch zu einem Preis den der Markt hergibt verkaufen! Bestenfalls natürlich an dich!
Wo steht denn dass du ihren Anteil kaufen mußt?
Sind noch Kredite auf dem Haus? da mußt du naürlich aufpassen, damit diese bedient werden!
Ingo

Hallo Fred,
Du hast schon Recht, Erbschaft wird natürlich vom zugewinn abgezogen.
Fakt ist aber, daß sie zu 1/4 im Grundbuch steht und das hat ja nun garnix mit dem Zugewinn zu tun.
du wirst ihr aus dem aktuellen Wert des Hauses 1/4 auszahlen müssen, auch wenns noch so weh tut.
Da hätte man von Anfang an Gütertrennung machen müssen und auch das Haus mit 100% auf Deinen Namen eintragen lassen müssen.
Ich fürchte Du mußt zahlen:-(
Gruß Melly
und welche rechtliche Grundlage soll es dafür geben?

ja, rechtliche Grundlage ist immer gut, vor allem wenn auf der gegenseite mal wieder ein Ra sein bestes gibt, dann ist man ein wenig hilflos.
Aber zumindest ist das haus frei von Belastungen, das hab ich grad geschafft, daher wird eine neue Belastung evtl. Tragbar sein. dann muss ich halt nochmal für das gleiche Bezahlen.
Aber irgendwie hab ich das Gefühl das der Knabe mir die Pistole auf die Brust setzt, der er berechnet einen überzogenen Wert und will davon 1/4 für meine Ex ausgezahlt haben, ansonsten will er klagen :phantom:
[Editiert am 4/7/2004 von FRED]
woher hat er denn den Wert???
notfalls kannst du das Haus ja schätzen lassen! Kosten dafür 50/50 8)
Anwälte schreiben eben viel wenn der Tag lang ist! Manche Tage sind besonders lang!

na, wo holt man sich die WERTE, da wos am teuersten ist :thumbdown:
die Grundstückpreise vom Gutachterausschuss und dann Pauschal nach m² für je 400€.
Der zustand/Austattung der Immo wird gar nicht berücksichtig, geschweige ob das Haus eh zu veräussern ist, wir leben hier auf dem #Land im westen wo keine Arbeit ist und kein Geld.
Wer will schon kaufen heut, egal was der Verkehrswert beim Gutachter auch ergibt.
Moin Fred,
so wie Ingo schon schrieb: Der RA handelt im Auftrag seiner Mandantin und ist betrebt ein Maximum herauszuholen. Und dass er gleich mit der Klage droht, ist ein Einschüchterungsversuch. Völlig normal.
Dem kannst du entgegen wirken. Sollen die doch ein Verkehrswertgutachten erstellen lassen auf ihre Kosten. Du solltest aus der Samstagsausgabe der Lokalzeitung den Immobilienteil durchstöbern und vergleichbare Immobilien suchen. Die Anzeige schnippelst du aus und schickst sie dem RA zwecks Herstellung eines gemeinsamen Verständnisses nebst deinem Vorschlag zum Ausgleich.
Wichtig bei all dem ist, dass die Ex mit Auszahlung irgendeines Betrages erklärt, der Zugewinnausgleich ist damit vollzogen. Sonst fällt ihr binnen der nächsten zwei Jahre noch was ein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ja Hallöchen!
Ich persönlich würde mir da keine Sorgen machen. Selbst wenn sie den 1/4 im Grundbuch stehende Teil verkaufen wollte, bitte wer soll den dies dann kaufen. Macht wohl keiner denn mit 1/4 eines Hauses kann man ja nicht grad viel anfangen.
Wenn du aber trotzdem eine vernünftige Lösung ohne stress haben willst dann biete ihr ein Wenig Geld an. Entweder sie nimmt es oder nicht. Wenn nicht dann lass sie sich an den Kosten des Hauses beteiligen. Steuern und Versicherungen und so. Das ändert dann meist die Meinung weil ich kaum glaube das sie was bezahlen will was sie nicht nutzt.
Tja und wieviel du ihr zahlen willst das musst du schon selber wissen denn du kennst ja das Haus am besten und die Situation in eurer Umgebung. Wenn nicht geh mal auf die Gemeinde frag nach dem Grundstückspreisen odere auch zu einer Immobilienfirma und frag nach.
noch ein Tipp von mir wenn du weißt wieviel du zahlen würdest/könntest dann fang nicht mit den Betrag an sondern extrem niedriger. Hat den Vorteil das die Gegenseite dann ein besseres Gefühl bekommt wenn sie ein höheren Betrag ausgehandelt hat, der eventuell dann noch unter deiner Erwartung liegt. Versuch es direkt mit Ihr auszuhandeln und nicht über den Anwalt.
viele Grüße und viel Erfolg
