Kredit für Ausgleic...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kredit für Ausgleichszahlung Zugewinn

 
(@lebe-das-leben)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
lese seit längerer Zeit hier die Beiträge und hoffe auf Infos, die wichtig für mich sind.

Bin nach 22 Jahren Ehe am 15.09.2003 ausgezogen. Habe zwei Kinder 13 u. 17, die bei meiner Noch-Frau wohnen.

Da wir uns dem Einjahres-Termin nähern, habe ich nachgefragt, was sie als Zugewinn-Auszahlung erwartet. Die von ihr geäußerte Höhe hat mir erst mal die Sprache verschlagen. Da ich eine stille Beteiligung bei meiner Firma habe, hat sie diese mit einberechnet. Daran komme ich aber nicht, ich müßte kündigen. Auch beleihen geht nicht.
War dann gestern noch beim Anwalt zur Erstberatung, aber der hat mir auch keine Hoffnung machen können.
Nun frage ich in die Runde:
Kann es sein, dass man einen Kredit von 15000 Euro aufnehmen muß, damit man die Ausgleichsforderungen bezahlen kann. An so einem Kredit hätte ich dann mindestens 10 Jahre abzustottern, bis er getilgt ist. Kindesunterhalt werde ich auch sehr lange zahlen dürfen. Tochter wird dieses Jahr 18, fängt dann mit dem 3-jährigen Wirtschaftsgymn. an, anschl. Studium....

Vielleicht habt ihr mir etwas positives zu berichten, bin ziemlich down.

Danke schon mal für eure Antworten


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2004 13:34
(@singsang)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Upps... Bin nicht so tief drin wie ein Anwalt. Aber... Ich bin grad selbst im Teilungsverfahren. Die Ex hat Ansprüch auf die Hälfte des Zugewinnes. Wenn Du also aus Euren Erspanissen oder Einkünften während Eurer Ehe diese Beteiligung gemacht hast...

Meiner Meinung nach... 15.000 EUR ade.

Anders ist es wenn du z.B. diese Beteiligung aus Ebschaft heraus gezahlt hast. Oder... Die Beteiligung schon vor Eurer Ehe von Dir gemacht wurde. Dann zählt nur der Gewinn.

Ohne Gütertrennung etc. und ohne die oben genannten Gründe darfst Du Dich von diesem Geld verabschieden.

😉 Klaus

[Editiert am 1/7/2004 von SingSang]


Auch Väter können Kinder behalten! 2 Jungs 8 & 10, geschieden, kein Unterhalt, ASR & ABR

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2004 14:17