Vereinbarung zur Ha...
 
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Vereinbarung zur Hausratsaufteilung

 
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

heute mal ein "rechtliches" Problem von mir:

Wie kann ich denn die Hausrataufteilung rechtlich verbindlich vereinbaren, sodass das das beim Scheidungstermin problemlos durchgeht und die RAtten nicht dabei die Hand aufhalten.

Bei uns: Hausrat ist augeteilt und keiner will noch irgendeinen Ausgleich vom anderen. Geht das formlos, gibt es "Mustervereinbarungen", muss sowas notariell bestätigt werden??

Oder braucht es gar keine Vereinbarung bei Einigkeit (ist aber vielleicht gefährlich, weil vielleicht meine eine tolle Tasse später einen ganz besonderen Aufforderungscharakter bekommt)      :gunman:


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2007 13:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin galaxy,

es ist in jedem Fall sinnvoll, wenn es eine von beiden unterschriebene Liste der wesentlichen Hausratsgegenstände gibt, aus der hervorgeht, wer sie bekommen hat oder bekommen soll. Natürlich sollten darauf nur wesentliche Gegenstände stehen, also Fernseher, Kühlschrank und Möbel (wichtig auch: Das Familienauto!), aber keine Kaffeelöffel oder Einzeltassen. Sinnvoll ist auch die Erwähnung "emotionaler" Dinge wie Fotoalben, bestimmter Geschenke, Kindervideos etc. Bei Fotos kann man vereinbaren, dass der Besitzer dem anderen die Anfertigung von Kopien ermöglicht.

Damit kann man Streit vermeiden und die Anwälte raushalten; beim Scheidungstermin wird lediglich erklärt, dass der Hausrat aufgeteilt und die Aufteilung nicht strittig ist. Der Wert des Hausrats wirkt sich dann auch nicht streitwerterhöhend aus.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2007 13:50
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo brille,

vielen Dank für deine Ausführungen.

So weit ich verstanden habe, reicht also ein relativ formloses Protokoll, das von beiden unterschrieben ist.
Was mir nicht klar war, deswegen viiiiiiiiiiielen Dank,  :knockout: dass die Autos auch zum Hausrat gehören.

Hintergrund: Wir haben zwei Autos - einen alten Punto (Wert vielleicht 500-1000Euro) und einen neuen Zafira (Wert vielleicht 10000-12000 Euro). In unserer finanziellen Situation können wir uns meiner Meinung nach Zafira nicht leisten. Den fährt allerdings Ex, und die ist da anderer Meinung.

Hätte ich jetzt einfach irgendwie unterschrieben, dass Hausratsaufteilung durch ist dann  ;(  ;(  ;(

Beide Autos sind auf meinen Namen zugelassen, ich allein steh im Fahrzeugbrief und zahl für beide Versicherung und Steuer. Seh ich das richtig, dass ich, falls ich mich mit meiner Ex überhaupt nicht einigen kann,  Auto auch ohne ihre Zustimmung verkaufen kann, und ihr dann die Hälfte des Geldes geb ???  :phantom:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2007 14:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin galaxy,

Du siehst: Mit dem Auto habt Ihr schon einen potenziellen Streitpunkt, der teuer werden kann. Zur Erklärung: Wenn ein Auto als "Familienauto" dient, also für Urlaubs-, Einkaufs-, Schul- und Kindergartenfahrten genutzt wird, zählt es üblicherweise zum Hausrat und kann in Streitfällen sogar einem der bisherigen Besitzer "zugewiesen" werden (ähnlich wie die Ehewohnung). Allerdings gibt es keinen verbrieften Anspruch darauf, dass das Familienauto einen bestimmten Wert haben muss; man kann es also durchaus verkaufen und durch ein preisgünstigeres ersetzen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2007 14:07
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo noch einmal,

oha, ich dachte, dass dieser (Streit)-Punkt relativ einfach wäre, scheint aber doch nicht so zu sein:

Wer wäre denn nach der Trennung für den Unterhalt so eines "Familienautos" zuständig und darf der andere Ex dieses Auto dann auch für Urlaub etc. nutzen ??

Dann nicht passend zum eigentlichen Thema, aber wie verhält es sich mit "Nachtrennung"-Hausrat ??

Hintergrund: Ex und ich - nach Trennung beide neue Wohnungen, für die aus unserem bisherigen gemeinsamen Geld Anschaffungen getätigt wurden. z.B.: Ex neue Küche in ihre Mietwohnungen und Kaution, ich auch neue Einrichtungsgegenstände Maklerprovision und Kaution. Wie verrechnet man den sowas??  :question: :question: :question:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2007 14:22