Hallo zusammen,
bei den Berechnungen geht man üblicherweise davon aus, das am Ende etwas zum teilen ist.
Ich hab woanders das schonmal gefragt, nun les ich aber etwas von einer neueren Regelung.
Daher hier nochmal meine Frage.
Sie startet in die Ehe mit 120.000€, ich mit null.
Das Geld wird in einen Hausbau gesteckt (beide 50/50 im Grundbuch)
Würden wir jetzt das Haus verkaufen, käme aber nur 40.000€ dabei raus. Also 80.000 in den Sand gesetzt.
Wie wird das berechnet, bzw wer kommt für den Verlust auf? Sie, oder ich mit zur hälfte?
Meine Rechnung:
-Ihr Zugewinn minus 100.000
-Meiner plus 20.000
-Zusammen also minus 80.000.
-Geteilt duch zwei gleich minus 40.000 für beide
-Sie bekommt also die 40.000 vom Hausverkauf und der Rest wird ...... ja was eigentlich?
1. Trägt nur sie die 80.000 Verlust?
2. Wenn ich die hälfte trage, kann sie die einklagen (Hab ja nix)?
3. Wäre die Rechnung die selbe, wenn wir beide mit null starten und sie die 120.000€ als Erbvorschuß während der Ehe erhielte?
Dank Euch schonmal vorab fürs drüber sehen
Gruß
Papa4Five
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Moin,
für meine Begriffe wird seit der Gesetzesänderung lediglich ein negatives Anfangsvermögen berücksichtigt, daher müsste das meiner Meinung so sein:
Sie AV: 120.000 EV 20.000= Zugewinn -100.000, aber entspricht = 0
Du AV: 0 EV 20.000 ?= Zugewinn 20.000
Somit müsste Dein Zugewinn von von 20.000 aufgeteilt werden, in dem Du an sie 10.000 zahlst.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
bei den Berechnungen geht man üblicherweise davon aus, das am Ende etwas zum teilen ist.
Hallo,
vielleicht hilft dir das weiter.
/elwu
Schonmal Danke
@Elwu
da ist ein Kinken in der Berechnung des Linkes und schon werd ich unsicher wie akurat das alles ist.
(Link: Seite 7 von 13,
....
Zur Erläuterung ein weiteres Rechenbeispiel:
Beispiel 3:
.... Differenz 110.00.
Wie kommen die auf diese Differenz? Ich komme "nur" auf 90.000.
Dennoch vielen Dank. Das mit der Kappung ist interessant. Werd das nochmals genau nachlesen.
Gruß
Papa4Five
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
moin, zusammen,
@papa4five: du hast recht, und das ist leider nicht der einzige rechenfehler in diesem text (siehe auch Pkt. Nr. 3, Beispiel 2: -20T + 60T werden dort zu 40T statt 60T)!!
zu deinem faden:
a) kommts mir etwas seltsam vor, dass eine hütte, die 120T gekostet hat, derzeit nur 1/3 davon wert sein soll. evtl. nimmst/nennst du nochmal realistisch(er)e zahlen?
b) es gibt weiterhin keinen negativen zugewinn = LBM's rechnung ist im endergebnis richtig.
warum? ihr könntet ja die knete auch mit urlauben, täglich 5*-essen gehen oder so verbraten haben, oder ex alleine mit shoppen oder .... da würdest du doch auch nicht von 'verlust ausgleichen' reden wollen, oder? na siehste!
gruss
ulliberne
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
da ist ein Kinken in der Berechnung des Linkes und schon werd ich unsicher wie akurat das alles ist.
Hallo,
ich habe nicht nachgerechnet, was der gräfliche Rechtsanwalt da ermittelt hat. Dass Juristen nicht wirklich gut rechnen können ist allerdings weitberbreitet. Die Grundlagen, die er erläutert, dürften jedoch zutreffen. Zu deinem Fall - ich kann nicht nachvollziehen
- warum von den 120000 Eigenanteil (woher hatte sie das Geld, von ihrenb Eltern vielleicht?) nach einem Verkauf nur noch 40000 übrig sein sollen. Zumal nun der Trennungszeitpunkt der Stichtag ist.
- warum ihr 50/50 im Grundbuch steht, wodurch hast du deinen geldwerten Beitrag iHv 120000 eingebracht
/elwu
@ulliberne
Hihi, es sind sogar 80t statt seiner 40t bzw Deiner 60t. Aber das ist völlig egal. Das Prinzip ist das selbe, aber dem Typen trau ich nicht mehr 😉
@ All
Ohoh, ich hatte gehofft das das simpel wird, da der ganze rest der Trennung schon kompliziert hoch "fünf" ist.
Also, in ihrer erste Ehe wurde ein Haus finanziert. Erbvorschuß dafür von ihren Eltern 100.000
Dann Trennung und ich in die Bankverträge und Grundbuch (50/50) für ihren 1.Ex.
Damit wäre bei unserer Hochzeit und unserem Neubau das Anfangsvermögen gleich. Ihr Pech, oder?
Aber, solange, jetzt meine Ex, noch kooperiert will ich das nicht, heißt mich mit ihrem Erbvorschuß bereichern
(jaja, dafür bin ich schon gesteinigt worden)
Daher rechne ich erstmal so für mich (mit Euch, wenn ihr wollt) folgendes:
Sie und ich zusammen heirateten, dann wurde ein Haus gebaut.
Sie steuerte diesen Erbvorschuß (aus dem oben angedeuteten Hausverkauf) bei, ihre Eltern schoßen nochmal 20000 als Erbvorschuß bei und wir nahmen zusätzlich ein paar Darlehen auf (riesen Objekt!)
Trennung war bei uns vor nun über drei Jahren.
Restschuld der Darlehen (heute) ca. 260.000
Verkaufswert ca 300.000
Daher meine oben genannten 40.000.
Mein Zugewinn von Null rauf auf 20.000
Ihr Zugewinn von 120.000 runter auf 20.000
Wir sind beide dieses Risiko damals eingegangen.
Aber was geht jetzt rechtlich? Moralisch will ich nicht ihren Eltern vor den Kopf stoßen. Ich zahl auch nicht den ganzen Verlust.
Um zu verhandlen muß ich wissen, was rechtens wäre, daher meine Frage.
Hoffe das war nicht zu kompliziert. Kapitalversicherungen, weiteres Erbe usw lasse ich erstmal raus bis ich weiß wie es geht.
NochmaLs Danke
Papa4Five
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Aber was geht jetzt rechtlich?
Hallo,
rechtlich geht z.B. dass du auf Zugewinn verzichtest und ihr deine Haushälfte überschreibst und sie im Gegenzug die Resthypotheken ganz übernimmt.
/elwu
Also ich war bisher, wie LBM, davon ausgegangen, dass auch nach der Reform lediglich das AV kleiner 0,- sein kann.
Bei den Grafen habe ich jetzt zum ersten Mal gehört, dass auch ein negatives EV berücksichtigt würde.
Wenn dem so ist, müsstest du ihr ihren Verlust auch ausgleichen.
Wenn nicht, hättest du ein mächtiges Druckmittel in der Hand oder aber die Möglichkeit dich unmoralisch zu bereichern.
Ich denke, es sollte vor Allem ein Mittel sein um sie an den Verhandlungstisch über eure offenen Baustellen zu bringen.
Bietet aber auch die Möglichkeit, noch erheblich mehr RAttenfutter zu liefern.
Das ist ja das schöne an den juristischen Auseinandersetzungen in D.
Man übergibt das Streitobjekt einfach den Anwälten und es bleibt nichts zum Streiten übrig.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Morgen,
ich hab mich mal versucht weiter einzulesen.
Es kam mir komisch vor, das EX, nach über drei Jahren Trennung, aufeinmal anfing auf eine Scheidungsfolgevereinbarung zu drängen.
Ein Punkt dabei war, das sie versucht ihren Erbvorschuß besonders abzusichern (wer würde das nicht, aber der Ton macht die Musik)
Ein Vorschlag des Notars war sogar die Grundbuch Verhältnisse zu Ihren Gunsten zu verschieben. Das lief alles sehr komisch.
Meine bisherige Einstellung war, das Sie beim Verkauf des Hauses ihren Erbvorschuß zurück bekommen sollte.
Springt beim Verkauf nicht das gesamte Erbe raus, so wollte ich die Hälfte des Verlustes tragen.
Soweit mein Bauchgefühl.
Dann wurden langsam harte Bandagen aufgefahren, nach dem Motto schnell alles zu ihren Gunsten dingfest zu machen, und das verärgert mich.
Folgendes hat Sie vielleicht dazu bewogen:
"Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, einen Zugewinnausgleichsanspruch bereits vor der Scheidung geltend zu machen bzw. die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft zu verlangen. Das setzt voraus, dass entweder
......
die Ehegatten seit 3 Jahren getrennt leben.
......"
(Das, wenn man mehr als drei Jahre getrennt ist, besondere Regelungen greifen können, läuft mir immer öfter über den Weg, komisch.)
Das ist der Stand der Dinge, mehr noch nicht. Es werden weitere Gespräche mit ihr stattfinden, aber erst wenn ich mal durch alles durchblicke.
Bei Google habe ich derweil folgendes gefunden:
....
Allerdings gibt es nach wie vor keinen negativen Zugewinn. Hat also ein Ehepartner bei Eheschließung ein Anfangsvermögen von 10.000 € und während der Ehe hohe Schulden gemacht, sodass sein Endvermögen mit – 20.000 € anzusetzen ist, so beläuft sich sein Zugewinn immer noch auf 0,- €.
....
Somit müsste ich ihr, nach meinen Überlegungen, nur 10.000 zahlen.
Dies ist aber nur eine Momentaufnahme, da das Haus ja noch nicht verkauft werden soll.
Zusätzlich zu ihrem Zugewinnausgleich bleibt sie zu 50% im Grundbuch und je mehr wir tilgen desto mehr nähert sie sich ihrem Erbvorschuß an, wird ihn aber erst erreichen, wenn das Haus fast komplett abbezahlt ist.
Wie seht Ihr das?
Ich denke das ich mit diesen Überlegungen in die weiteren Gespräche gehe.
Gruß
Papa4Five
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
auch
Bei Google habe ich derweil folgendes gefunden:
....
Allerdings gibt es nach wie vor keinen negativen Zugewinn. Hat also ein Ehepartner bei Eheschließung ein Anfangsvermögen von 10.000 € und während der Ehe hohe Schulden gemacht, sodass sein Endvermögen mit – 20.000 € anzusetzen ist, so beläuft sich sein Zugewinn immer noch auf 0,- €.
....Somit müsste ich ihr, nach meinen Überlegungen, nur 10.000 zahlen.
So hatte ich es bisher verstanden, die Grafen hatten da nur Zweifel aufgeworfen.
Etwas anderes behauptet haben sie allerdings auch nicht.
Damit ist die größte Ungerechtigkeit im Zugewinnausgleich erhalten geblieben.
Etwas Anderes hätte mich bei der Zypriesschen Justizmafia auch gewundert.
Du wärst damit wieder im Besitz eines mächtigen Druckmittels.
Gehe verantwortungsvoll damit um!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Gehe verantwortungsvoll damit um!
Das möchte ich, im Namen der Kinder, des guten Klimas und der gegenseitigen Zugeständnisse.
Ich habe den Willen alles im guten zu beschliessen.
Aber ich lasse mich nicht hintergehen, ich zahle gerne, auch mehr als ich müsste.
Ich lasse mich auch nicht blind über den Tisch ziehen, ob nun absichtlich oder nicht.
Und wenn dann noch Sprüche und Sticheleien, ja sogar Drohungen auf mich abgeschossen werden, ich ohne Not gedrängt werde,
ob das wegen Ihrer Existenzängste ist oder weil sie Angst davor hat selber mehr arbeiten zu müssen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen oder ihren Wohlstand zu halten, oder was auch immer, dann habe ich keine Lust mehr alleine der Melkesel zu sein. Irgendwann ist Schluß mit weich sein.
Ich habe eigentlich viel grössere Sorgen, der Kinder wegen, als mich um Geldstreitigkeiten zu kümmern. Das werd ich vielleicht auch mal in einer anderen Rubrik posten, aber nicht jetzt.
Hoffe weiter auf Euren Beistand,
Gruß
Papa4Five
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
moin,
Hihi, es sind sogar 80t statt seiner 40t bzw Deiner 60t.
sorry, aber es sind sehr wohl exakt 60T, da dies ein beispiel für die alte rechtslage sein soll, und damals gab es kein negatives AV.
und sowas:
Allerdings gibt es nach wie vor keinen negativen Zugewinn.
hatte ich gestern auch schon gesagt. --
mit dem ganzen hin und her (hier mal ne versicherung weglassen, dort mal ein paar darlehen aufgenommen, grundbucheintrag vor oder nach der hochzeit?? ), sind mir deine situation und deine zahlen immer noch viel zu verworren - und mir scheint, dir auch 😉 (dabei ist zugewinnberechnung eigentlich relativ easy). deswegen solltest du erstmal 'grund reinbringen' und das ganze strikt nach schema 'f' aufbereiten, bevor du den zweiten schritt machst, nämlich dinge (zugewinnanteile) verteilst, die nachher evtl. ganz anders aussehen.
mein vorschlag an dich wäre im moment wie folgt:
schreib dir die tatsächlichen vermögensverhältnisse von dir und deiner ex auf je einen zettel, und zwar 1. alles das, was jeder von euch am hochzeitstag hatte (völlig egal, ob das im lotto gewonnen, (vorzeitig) ererbt oder angeheiratet war) und dann 2. das individuelle vermögen bei eurer trennung/scheidungsantragszustellung, inkl. aller grundbucheinträge (bzw. deren zeitwerte), lebensversicherungsguthaben, schulden-/darlehensanteile etc. pp.
dann kommt zu 1. noch das, was während eurer ehe (vorzeitig?) geerbt wurde (gibts hierzu schriftstücke? oder waren das evtl. doch eher schenkungen? zweckgebunden??)).
und wenn du dann die tatsächlichen AV- und EV-zahlen hast für euch beide (egal, ob positiv oder negativ), dann sehen wir mal weiter, ob du wünsche der ex erfüllen kannst, auf schulden sitzen bleibst oder 'verhandlungsmasse' hast.
gruß
ulli
p.s.: und was vor 'deiner' zeit war, ist erstmal(!) vollkommen banane. sprich, die 100T erbvorschuß aus exens vorheriger ehe interessieren hier erstmal üüüberhaupt nicht!
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Moin P45,
ich bringe mal noch einen anderen Aspekt ein: Offensichtlich habt Ihr mit diesem Erbvorschuss eine Hütte erworben, die damals vollkommen überteuert war - oder Ihr habt sie während Eures Besitzes in einen Zustand gebracht, der ihren Wert massiv gemindert hat. Mit einem guten Anwalt sähe ich durchaus Möglichkeiten, das entsprechend darzustellen: 260 TEUR Restschulden plus 120 TEUR Erbvorschuss passen nicht zu einer Immobilie, die heute nur 300 TEUR wert ist.
Ersetze gedanklich einfach mal das Wort "Immobilie" durch "Aktienpaket" und stelle Dir vor, Ihr hättet Exchens Kohle in Aktien investiert, die mittlerweile massiv an Wert verloren haben. Würdest Du dann auch sagen "Exchens Anfangsvermögen ist heilig und muss auf jeden Fall wieder an sie ausbezahlt werden; die Verluste tragen ich dann hinterher allein!"? Ihr hättet dieses AV Deiner Ex ja auch in Autos, Urlaube und andere Verbrauchsgüter investieren können - auch dann wäre es jetzt einfach weg. Anfangsvermögen oder ein Erbvorschuss ist nun mal keine heilige Kuh, die alle Widrigkeiten des Lebens kapitalschonend überlebt; es ist einfach nur Geld.
Grüssles
Martin
PS: Es gibt da einen schönen, "tröstenden" Spruch: "Regen Sie sich nicht auf; das Geld ist ja nicht weg - es hat jetzt nur ein anderer...!"
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
sorry, aber es sind sehr wohl exakt 60T, da dies ein beispiel für die alte rechtslage sein soll, und damals gab es kein negatives AV.
Nach nochmaligem lesen hast Du natürlich Recht.
Ich ließ mich beim überfliegen von der Überschrift:
"I. Derzeitige Rechtslage"
verleiten anders zu rechnen. Ich sugerierte das heutige Datum rein ohne zu berücksichtigen wann das Schriftstück erstellt wurde.
Mein Fehler. :redhead:
Und wie Du schon sagtest, eigentlich ist die Berechnung relativ easy. Ich will mich hier bzw Sie ja auch noch nicht auf den Euro genau festnageln.
Es geht nicht um ein paar tausend Euro, sondern um 100.000.
Ich will nicht einfach irgendeinem Notar oder Anwalt vertrauen, ich will selber wissen wie das gerechnet wird, grundsätzlich.
Ausserdem habe ich gar keine genauen Zahlen. Z.B. Ihre LV? Sie bestand am Anfang, sogar schon davor. Sie zahlt 180€/Monat.
Es ist wohl eine Kaptiallebensversicherung. Also 11 Jahre Ehe mal 12 Monate mal 180€ = irgendwas plus Zinsen (Zu ihrem EV)
Aber das macht den Kohl nicht fett, da sie immernoch zig zehn tausende Euro negativen Zugewinn hat.
Meine LV habe ich mir im ersten Jahr der Trennung auszahlen lassen, um sie aus dem Hausrat, der bei mir blieb auszuzahlen, neue Möbel zu kaufen usw.
Die ist also fott. Hau ich mir die aber auf mein AV, dann bin ich in der Endrechnung auch bald bei Null.
Grundbuch, Darlehen usw alles 50/50. Kein Lottogewinn kein sonstiges. Vielleicht noch irgendwo ein Sparbuch oder Bankdepot auf ihrer Seite, was ihre
Lage auch nicht wesentlich verbessert bzw verschlimmert. Der Abstand AV zu EV ist einfach zu groß.
Autos, Möbel, TV usw alles im Rahmen Hausrataufteilung geteilt.
Mein Bankkonto steht seid Jahren im Minus, ihrs im Plus, wenn auch nicht viel.
Ich erhielt über meine Mutter ein Erbe meiner Oma, gestorben während der Trennungszeit, von 10.000€ (wohl eine Schenkung, da ich nicht im Testament?)
Kommt das zu meinem AV habe ich echt keinen Zugewinn mehr und da ihrer mit null gewertet wird, läuft da nix mehr.
Im Moment sehe ich nicht, wo ich auf Schulden sitzen bleibe.
Es wird ja nur der Zugewinn berechnet. Eine Auszahlung findet wahrscheinlich nicht statt, da alles wie gesagt Null ergibt.
Sie bleibt im Grundbuch und erhält bei einem Verkauf dann erst die Hälfte. Das war es aber dann auch.
@Brille
Es ist überteuert, weil der Verkaufswert (300.000) nicht den Verkehrswert (500.000) erbringt (Liegt an der Kaufkraft und daran das es sehr individuell ist)
Wir haben im Köln/Bonner Raum, am Rhein ein 1000 qm Grundstück, mit altem Fachwerkhaus, Anbau und Schuppen gekauft.
Daran haben wir ein neues Holzhaus gesetzt und alle anderen alten Gebäude von Grund auf saniert und restauriert. (Fachwerk und Schuppen sind nun, nach ihrem Auszug, untervermietet)
Da stecken die Erbvorschüße drin. Nein, eigentlich 100.000 in ihrem ersten Haus mit ihrem ersten Mann (wo ich, vor unserer Ehe, ja dann mit rein bin), 20.000 hier in diesem.
Es existieren wohl keine Schriftstücke über Erbvorschüße, soweit mir bekannt.
Da ich im Moment nur eine grobe Berechnungsweise mache, ist es mir fast egal wie hoch Ihr AV ist, da ihr EV sehr weit drunter liegt. Und je höher Ihr AV je höher ihr Verlust. (Negativer Zugewinn geht aber nicht, daher dort Null)
Ich bin eigentlich mit Null in die Ehe, wenn ich aber nun mein "echtes" Erbe von 10.000 während der Trennung an mich auf meinen AV zu schlage
und vielleicht das ein oder andere noch suchen würde, dann ist mein EV = AV.
So wird aus der ganzen Geschichte vielleicht ein Nullsummenspiel. Sie trägt ihren Verlust alleine.
Gehe ich sogar soweit, wie ein Anwalt mir mal sagte und rechne, das wir bei Eheschließung
beide im alten Haus mit 50/50 drinstanden, der Erbvorschoß somit da schon weg wäre,
dann hat meine EX eventuell sogar unter dem Strich mehr Zugewinn als ich, so das sie mich auszahlen müsste. Wenn auch nur ein paar Euro.
Soweit wohl das rechtliche.
Wie Beppo so schön sagte, will ich damit aber vorsichtig bzw verantwortungsvoll umgehen.
Sie müsste nur erkennen, das auch sie finanzielle Verpflichtungen, ja sogar Verluste hat.
Noch haben wir keinen Rosenkrieg.
Gruß
Papa4Five
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Hallo zusammen,
ich hab den Vorschlag gemacht, das Tilgung, Zinsen und Mieteinahmen nur noch über mich laufen. Ich zahle ihr auch keine Miete.
Verzichte weiterhin auf eine Zugewinnberechnung.
Wenn in ca. 10 Jahren das Haus soweit abgezahlt ist das bei einem eventuellen Verkauf 120.000 raus kommen würden, könnte sie die haben.
Kommt mehr raus, bekomme ich das, auch wieder bis 120.000. Ab dann wieder 50/50. Also sie sollte zuerst ihr Geld wiederbekommen.
Das hat sie abgelehnt. Sie will jetzt das Geld gesichert sehen, eine Grundbuchverschiebung 70/30 (oder so) zu ihren Gunsten durchsetzen.
"Ich habe in eine Immobilie investiert und möchte auch Zinsen haben". Tilgung weiterhin 50/50, schliesslich bin ich ja der Nutzniesser. :knockout:
Das hat mich geplättet. Sie will nicht sehen das ihr Erbe größtenteils weg ist und das ich beim Verkauf auf die 50/50 Regel solange verzichte bis sie ihr Erbe wieder hat, will sie nicht eingehen. Nein sie will auch noch Zinsen.
"Das Geld steckt in dem Haus, das ist nicht weg. Erkenn das doch per Grundbuchänderung an"
Tja, da wird es wohl nicht zu einer Einigung kommen. Da müssen Anwälte eine Zugewinnberechnung machen. Also doch zwei Anwälte 🙁
Sie denkt auch das ihre Lebensversicherung nicht mit zählt, da die sich ja gegen meine aufhebt. Meine ist aber weg, da für Hausratauszahlung, neue Möbel, Geschirr, Töpfe und teuren TV draufgegangen.
Unsere zwei alten Autos hatten wir aufgeteilt, nun hat sie ein neues (2 Jahre alt). Von ihrer Mutter vorgestreckt, an sie dann auch abgezahlt. Von einer teuren Spiegelreflex und neuem Laptop ganz zu schweigen.
Ich hab jetzt ne PS3, 100 Blu Ray und -5000 auf dem Giro (sie ist im plus)
@ulliberne
Jetzt geht es doch los, das ich genaue Zahlen aufstellen bzw fordern muss.
Grob überschlagen hat sie mehr Vermögen angehäuft, so das sie mich auszahlen wird müssen. Das zusätzlich zu ihrer Einbuße beim Erbe.
Sie läßt sich von mir nicht helfen und wird wohl auch einen Anwalt bemühen. Dann ist das halt so.
Ich halte Euch auf dem laufendem.
Gruß
Papa4Five
P.S.
Zu KU gibt es auch neues, das schreib ich aber später mal in dem anderem Thread.
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Moin P45,
kann es sein, dass Deine Ex während des Mathe-Unterrichts öfters Kreide holen war? Ihre Argumentation ist nicht anders als würde sie sagen "wir haben vor 10 Jahren ein Auto für 20 Mille gekauft; die will ich am Ende der Ehe wiederhaben". Vermutlich könnte man dieselbe Argumentation auch für Lebensmittel, Urlaube und anderes einsetzen. Auch wenn Deine Ex vor 10 Jahren in Aktien des "Neuen Marktes" investiert hätte, könnte sie heute kaum sagen "ich muss mein damaliges Investment wieder zurückkriegen".
Das Zauberwort heisst "Kapitalverbrauch" und gilt auch bei Immobilien, die nicht automatisch im Wert steigen; derzeit sowieso nicht. Auseinanderfieseln könnt Ihr das am besten über einen ordentlichen Zugewinnausgleich, bei dem das Haus mit einem realistischen, heute erzielbaren Marktwert eingestellt wird, aber nicht durch irgendwelches Grundbuch-Getrickse.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das sehe ich auch so, also geht es jetzt doch nur über Anwälte.
Das bei dem Streitwert wird teuer. ;(
Ich hoffe sie hält wenigstens die Kinder fern. Aber da bockt sie auch schon rum. "Nein, ihr dürft nicht zu Papa, da guckt ihr zuviel TV"
Ach ich will das garnicht alles breit treten.
Gute Nacht.
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Ich vermute in ihrer Sicht hat sie dir ein, bisher, zinsloses Darlehen für dein Haus gewährt.
Schließlich gehört es dir alleine.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Morgen,
@Beppo
Ja, sieht so aus und nun will sie es einlösen. 😡
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
