Guten Abend!
Ich hab da ein Problem und zwar hat mein Lebensgefährte eine Lebensversicherung vor der Ehe abgeschlossen. Seine Ex Frau 2 oder 3 Kapital Lebensversicherungen. Nun meine Frage kann sie etwas von der Lebensversicherung verlangen? Die Scheidung ist in 3 Wochen. Hätte sie das schon Geltend machen müssen? Wie steht es mit ihren Versicherungen, die erst während der Ehe abgeschlossen wurden? Steht uns da etwas zu?
Und noch eine Frage zum Bausparvertrag, steht ihr da die Hälfte zu, obwohl es von seinem Arbeitgeber bezahlt wurde? Sie hat ihm damals die Pistole auf die Brust gesetzt und gesagt, er müsse ihr die Hälfte auszahlen. War das rechtens?
Vielen lieben Dank für eure antworten.
Schönen abend noch.
Gruss Melanie
Hallo Melany,
Kapitallebensversicherungen gehören in den Zugewinnausgleich. Ist dieser nicht geltend gemacht, wird auch keiner durchgeführt. Im Prozess selbst kann jedoch noch der Antrag dazu gestellt werden. Konsequenz wäre
a) Verschiebung des Scheidungsurteils nis zur Klärung des Zugewinnes und damit weiterhin Zahlung von TU statt EU
b) Zugewinnausgleich wird abgekoppelt und in einem gesonderten, dann meist schriftlichen, Verfahren geklärt.
Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen (Heiratsdatum) und dem Endvermögen (Datum Zustellung Scheidungsantrag).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo!
Vielen Dank. Ein Zugewinn wurde nicht beantragt. Haben alles so geteilt. Nicht das sie irgendwann kommt und sagt, das steht ihr aber zu. Wir wollen nichts von ihr. Aber sie immmer von uns. Leider.
Gruss Melanie
Hallo Melanie,
dann sagt ihr auch gleich, daß ihm von den Lebensversicherung die sie in der Ehe erspart hat auch 50% zustehen würden.
Errechnet wird das, indem man die Versicherungsgesellschaft anschreibt und um Kontoeinsicht bittet und den aktuellen Wert bei Auflösung.
Da ist das oft erheblich weniger, als man erst denkt.
Auch der Bausparer würde in den Zugewinn fallen und ihr stünden 50% zu.
Es kann natürlich immer sein, daß sie Euch nochwas reindrückt, aber wie gesagt, sie muß dann auch die Karten auf den Tisch legen.
Gruß
Melly
Hallo Melly!
Die hälfte vom Bausparvertrag hat sie ja schon. Aber wie ist das mit seiner Lebensversicherung? Die haben seine Eltern schon vor der EHe abgeschlossen. Steht ihr dann überhaupt etwas davon zu?
Gruss Melanie
Hallo Melanie,
es steht ihr von der Lebensversicherung nur 50% davon zu, was er ab Zeitpunkt der Eheschließung bis zum Scheidungsantrag eingezahlt wurde und wie sich das vermehrt hat.
auch die Vermehrung des früher eingezahlten Geldes fällt in den Zugewinn.
So eine Berechnung könnt Ihr ganz einfach bei der Versicherung abrufen.
Gruß
Melly
Danke. Nur ist gut. Das ist eine hohe summe. Wir hatten auch kapital lebensversicherungen haben wir aber schon aufgelöst. Bis jetzt hat sie keinen Zugewinn ausgleich beantragt und die Scheidung ist ja bald. Sonst haben die beiden ja alles Geld von den Konten geteilt als sie damals ausgezogen ist. Auch den Bausparvertrag. Ich hoffe sie will sonst nix mehr. Der Antrag müsste doch schon gestellt sein oder? Zugewinn läuft doch extra oder.
Hallo Melanie,
würd da mal keine schlafenden hunde wecken.
Sie kann auch gleich nach der Scheidung nochmal andampfen und was verlangen.
Sinnvoller wäre da wohl eine Trennungsvereinbarung gewesen, wo klar festgelegt ist, daß alles geteilt wurde und von beiden Seiten kein Anspruch mehr besteht.
Vielleicht sollte man das per Gericht gleich ins Scheidungsurteil aufnehmen lassen.
Müßte eigentlich noch möglich sein.
LG Melly
