gemeinsames Eigentu...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

gemeinsames Eigentum

 
(@robyn)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich hätte nach einigen Wochen interessierten mitlesens hier mal eine Frage. Bin mir nicht ganz sicher ob das wirklich in diese Rubrik passt, aber mein LG (Scheidung läuft) und ich haben zusammen ein Auto das zum größten Teil ich bezahlt habe. Es läuft aber auf ihn. Neulich brachte mich dann ein Bekannter auf die Frage was eigentlich damit ist wenn LG etwas passieren würde, da er ja noch verheiratet ist. Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tips geben oder von eigenen Erfahrungen berichten!
Viele Grüße
Melanie


Anything goes!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2004 15:49
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Robyn,

ich weiss nicht ob ich dir nun wirklich helfen kann.
Der Fahrzeugbrief ist auf deinen LG ausgestellt und somit ist es seiner. Mein LG hat ein Auto für seine Ex alleine bezahlt, der BRief lief über die Schwiegermutter. Keine Chance. Der Brief war auch vor Gericht ausschlaggebend und somit war das Geld futsch und das Auto auch.

Wenn ihm was passiert, gehört das Auto wohl zu seinem Nachlass und was mit diesem passiert hängt wohl davon ab, ob er nun dann schon geschieden ist, ob er notariell etwas festgelegt hat oder ähnliches.
Ausschlaggebend ist der Fahrzeugbrief, wer das Auto bezahlt hat interessiert dann leider niemanden.

Gruß
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2004 16:34
(@butzemann)
Rege dabei Registriert

Besitzer ist eigentlich immer der, der den Brief hat! Egal wer drinsteht.
Wenn du dir wirklich darüber Gedanken machst - was hält dich davon ab, den Wagen auf dich umschreiben zu lassen?


AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2004 09:51
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöle

ich kann mich meinen Vorgängern nur anschließen. Wer in den Fahrzeugbrief drin steht ist der Eigenthümer.

Allerdings weiß ich nun nicht 100 % wie das ist wenn ihr verheirratet ward dann müsste es euch beiden gehören wenn dies in der ehe angeschafft wurden ist. Außer ihr habt ein Ehe-Vertrag. denke mal wenn du beweisen kannst das du dies bezahlt hast also von deinem Konto immer abgebucht wurden ist denke ich mal hast du eine chance vor Gericht. Besser ist es du einigst dich so!

Bis denne


AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2004 14:23
(@robyn)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten! Ich hatte eigentlich vor mich mit in den Brief eintragen zu lassen. Geht bei der Zulassungsstelle, nur die Versicherung spielt nicht mit. Ich weiß es wäre am einfachsten wenn ich selbst drinstünde, aber ich hatte noch nie ein eigenes Auto und dann wird die Versicherung zu teuer... Habe bis jetzt nur einen Kaufvertrag und warte noch auf Info vom Anwalt.
Gruß Mel


Anything goes!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2004 15:13
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöle

Also ein Auto besitzen und die versicherung sind unterschiedliche Dinge. Du kannst ein Auto besitzen musst aber nicht der versicherungsnehmer sein und umgekehrt.

bis denne


AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2004 00:23
(@robyn)
Schon was gesagt Registriert

@asb:
Das weiß ich. Nur müßte ich mit 140 % einsteigen. Da er die Möglichkeit hat über die Familie auf 30% zu fahren - wenn er alleine im Brief steht - ist dieses Thema also nicht zur Diskussion, denn es wäre mehr als das doppelte an Prämie...
Mel


Anything goes!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2004 18:52
(@bert1)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
nur mal als tipp, such dir eine versicherung wo die führerscheinregelung greift, es gibt gesellschaften da fängst du dann nur mit 100% bzw. 85 % an.
gruss
bert


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2004 14:40