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Erbschaft/Hausverkauf/Zugewinn

 
(@catilotti)
Rege dabei Registriert

Hallo,
wir haben eine Frage: Mein LG hatte Mithilfe einer vorweggenommenen Erbschaft einen Hauskaufkredit bekommen (sozusagen als Grundvermögen). Daß es sich um eine vorweggenommene Erbschaft handelt, die auch nur meinem LG zugute kommen soll, haben seine Eltern sogar notariell beglaubigen lassen.
Nun kam es zur Trennung und das Haus konnte glücklicherweise schnell verkauft werden. Der Zugewinn, der sich aus dem Hausverkauf ergeben hat, deckt sich in etwa mit der Höhe des Erbes.

Die Höhe des Erbes/Zugewinn ist auf Extra-konto gegangen, auf das nur beide gleichzeitig zugreifen können - Ist also im Moment gesperrt.

Nun meint unser Anwalt, dieses Erbe wird auf jeden Fall dem Anfangsvermögen zugerechnet und steht meinem LG zu. Der Anwalt der Gegenseite behauptet jedoch, der Mehrwert (wie gesagt annährend deckungsgleich mit dem "Gewinn" aus dem Hausverkauf) würde dem Zugewinn zugerechnet. Deswegen bleibt das Geld weiterhin auf dem Underkonto "geparkt".

Was ist nun richtig?
Und was wäre wenn ein Teil des Geldes der (noch nicht) EX-Frau zugesprochen wird? Bekommt sie dann witerhin EU?

Danke für Eure Antworten.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2004 17:52
 RUDY
(@rudy)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Catilotti,

das Geld, welches Dein LG von seinen Eltern erhalten hat, vermutlich im Rahmen einer Schenkung fällt nicht unter den Zugewinn. Dieses Geld gehört ihm alleine.
Der Mehrbetrag , der für den Hausverkauf erzielt wurde, fällt in einer Zugewinngemeinschaft in den Zugewinn und steht somit beiden hälftig zu.
So isses nun mal.

Rudy


AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2004 20:33
(@Melly)

Hallo Catti...

also die Schenkung/Erbe fällt nicht in den Zugewinn!
Lediglich die Zinsen oder die Wertsteigerung aus der Erbschaft!
Legt ein Mann sein Geld in ein Haus an, steigert sich in den Jahren das Haus an Wert, so wird die Wertsteigerung in den Zugewinn fallen.

Es kommt drauf an, ob die Frau weiterhin EU beziehen kann, sollte sie das Geld erhalten.
Das Barvermögen wird normalerweise nicht angetastet, nur wird Ihr ein Einkommen (Zinsen) zu Lasten gelegt, da sie das Geld gewinnbringend anlegen müßte.
Macht sie das nicht, ihr Pech, da nimmt man den gängigen Zinssatz und rechnet aus, was sie monatlich an Zinseinnahmen hat.
Ich denke mal nicht, daß es in die Hunderte gehen wird, bei den heutigen Prozenten die man bekommt:(
Das Selbige glit natürlich auch für Deinen LG...ihm wird dann auch die Zinseinnahmen als Einkommen gerechnet.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2004 21:25
(@catilotti)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank für Eure Antworten. Leider komme ich damit nicht weiter.

Die Erbschaft beträgt 20.000 und der Mehrwert aus dem Hausverkauf ebenfalls.

Damit mein LG seine Erbschaft behalten kann, müsste der Mehrwert des Hausverkaufes komplett zu ihm zurück fließen. Was hat denn nun Vorrang? Das Erbe oder der Mehrwert/Zugewinn?

Ich denke, zuerst müßte das Erbe zurück geführt werden, was dann noch bleibt ist der echte Zugewinn und wird demnach aufgeteilt. Oder nicht?

Irgendwie muß ihr Anwalt ja eine andere Sicht der Dinge haben, sonst würde er sie nicht dazu veranlassen, das Konto weiterhin nicht freizugeben.

Erhöht sich daurch der Streitwert und bekommt er deswegen mehr Geld (also der RA)? Könnte das der Grund sein, oder hat seine EX wirklich eine reele Chance auf die Hälfte des Geldes?

Schon einmal Danke für Eure Antworten.
Liebe Grüß
Catilotti


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2004 16:09
(@catilotti)
Rege dabei Registriert

@ Melly:
Was heißt "das Barvermögen wird nicht angetatste"?

Soll das heißen, daß sie wohlmöglich die Hälfte bekommt und TROTZDEM noch EU bekommt? Unser Anwalt meinte, daß - wenn sie Vermögen erhält - der EU gegen gerechnet werden muß und damit über Jahre der EU flach fällt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2004 16:11
(@Melly)

Hallo Catti,

ja so ist es.
Wenn sie nun 50000 Euro Barvermögen hat , steht ihr trotzdem der EU zu.
Kann das nur sagen, da mein Mann das selbige Problem mit der Ex hatte.
Sie hat nen Berg Geld aus dem Haus gezogen, er zahlt aber weiterhin Aufstockungsunterhalt.
Lediglich die Zinsen die sie mit dem Barvermögen erwirtschaften würde fallen als Einkommen in die Unterhaltsberechnung.
Das Selbige gilt natürlich für den Mann, hat er dann Barvermögen, werden da auch wieder Zinsen für berechnet, ob er das Geld nun unters Kopfkissen steckt oder aufn Kopf hat!
Man kann es schwer verstehen, aber die Rechtslage ist nunmal so:(
Oft wird gesagt, sie soll erstmal das Barvermögen aufbrauchen, aber es wird schwer sein einen Richter zu finden, der das auch so sieht!
Wichtig ist was eheprägend war!
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2004 18:28
(@catilotti)
Rege dabei Registriert

Hi Melly, dnake für die Antwort.

Das Haus / bzw das Erbe kam erst einnahlbes Jahr vor der Trennung. Ist das dann eheprägend? Vorher gab es kein Vermögen, das eheprägend hätte sein können.

Wer auch immer das Geld bekommt: Wenn es doch nun einmahl audgegeben wird (was man ja nun auch nachweisen kann) und keinen Gewinn erwirtschaftet - wie können weiter Zinsen unterstellt werden ??? (Auf beiden Seiten)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2004 21:47
(@Melly)

Hallo Cati...

also uns wurde das so vom Anwalt meines Mannes erklärt...

sie kann (er auch) mit dem Geld machen was sie will. Nem Halsabschneider zum Anlegen geben, teure Reisen machen oder einfach nur so verbraten.
Das spielt alles keine Rolle.
Da hat wohl der Gesetzesgeber etwas Hirn einfließen lassen und sagt, die Person "Hätte" es gewinnbringend anlegen müssen, bzw sollte es.
Hat aber die Person andere Pläne, so ist das nicht Sache des Ex-Partners. Die Zinsen werden dann einfach fiktiv herangezogen.
Heißt also, man geht her, nimmt den gängigen Zinssatz, im Moment ca 3% und rechnet aus, was die Person dafür monatlich an Zinsen bekommen würde.
Ob das Geld da nun noch da ist oder in der Spielbank verbraten wurde spielt keine Rolle.
Bei uns war das ein kleiner Vorteil, wir mußten deshalb einiges weniger an Aufstockungsunterhalt an die Ex zahlen.

Nun nochmal zum Haus/Erbe, das ist ja nun nicht sehr lange gewesen, also sollte sich da kein soooo großer Zugewinn angehäuft haben.
Wichtig für Dich ist aber zu wissen, daß man da jetzt nix vermischen darf.
Wenn sie und er mit 50% im Grundbuch standen, läuft die Berechnung etwas anders.
Ich geh mal von irgendwelchen Zahlen aus.
200000 Euro Hauswert, 100000 Euro Hypothek was noch drauf ist.
Haus wird verkauft!
Beide stehen im Grundbuch. Dann werden die Schulden abgezogen.
Jeder erhält 50000 Euro .
Dann erst wird der Zugewinn berechnet.
Er bringt durch die Erbschaft/Schenkung 20000Euro in die Ehe...egal ob nun in der Ehe erhalten oder vorher.
Erbschaft fällt ins Anfangsvermögen.
Sie ist mit 0 Euro in die Ehe.
Sie hat also 50000 Euro Zugewinn gemacht, er nur 30000 Euro!
20000 Euro sind also auf ihrer Seite mehr!
Er bekommt von ihr dann noch 10000 Euro!
Ich denk ich hab Dir das jetzt so erklären können.

Das gilt aber jetzt nur wenn sie im Grundbuch stand!
Sollte sie nicht im Grundbuch stehen und er alleiniger Besitzer sein, schaut das so aus:
200000 Euro aus Verkauf
100000 Euro Schulden
--------------------------------
100000 Euro Rest
20000 Euro Erbe
-------------------------------
80000 Euro Rest
:2
-------------------------------
40000 Euro für jeden Kopf
Wobei man dann auch evtl anfallende Zinsen, die in der Zeit wo das Erbe im Haus steckte zu berücksichtigen wären.
Du siehst man kann es drehen und wenden...am Ende kommen beide wieder auf das selbe Bargeld:(

Liebe Grüße
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2004 22:10