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Auto / Versicherung / Rabattübernahme

 
(@michaelb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
brauch wie so jeder einen Rat. Ich lebe getrennt und möchte meiner Frau (Ex) das Familienfahrzeug (Wert ca. 3200) übergeben/schenken und somit für Steuer und Versicherung nicht mehr aufkommen. Der Kfz-Brief ist bei mir und der Wagen auf mich angemeldet. Der Wagen wird von meiner Frau gefahren (neuer Wohnort). Nun die Frage: Wie soll ich die Übergabe regeln, dass auch wirklich umgemeldet wird und beim Vermögendausgleich eventuell berücksichtigt wird? Ich fahre zur Zeit das Baustellenauto.
Danke für die Antworten im Voraus.
😀


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2004 02:08
(@Chachabingsarco)

Hi....
also so genau kenne ich mich auch nicht damit aus. Aber ich würde es ihr "verkaufen". Halte es auf jedem Fall schriftlich mit. (Unterschreiben lassen). Melde das Fahrzeug ggf selber ab und an. Laß deine Ex dabei sein wenn möglich. So etwas kann auch ein Notar vesthalten. (Ehegattentrennungsvertrag) Ein Anwalt kann auch bestimmt einen Tip geben.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2004 02:39
(@singsang)
Schon was gesagt Registriert

Hallo MichaelB,

ist relativ einfach..

Bring ihr das Fahrzeug an Ihren Wohnort. Lass Dir unterschreiben das Du es Ihr als Vermögensausgleich gibst !>>WICHTIG<< Und das Sie den Wagen übernommen hat.

Dann schraubst Du die Nummernschilder ab und machst ein Schild ins Wageninnere das der Wagen innerhalb der nächsten 3 Tage (Abstelldatum mit aufschreiben) wegen Wohnortwechsel neu angemeldet wird.

Mit den Nummerschildern gehst Du nun zum Straßenverkehrsamt und meldest das Fahrzeug ab.

FERTIG! 😉

Gruß
Klaus


Auch Väter können Kinder behalten! 2 Jungs 8 & 10, geschieden, kein Unterhalt, ASR & ABR

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2004 11:08
(@michaelb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
danke für eure Post's. Leider verhält sich die Gegenseite etwas störrisch. Sie hat bereits den Wagen beschädigt (Stoßstange gebrochen) auch habe ich nur den KFZ-Brief; was zur einer Abmeldung alleine nicht reicht. Die einzige Möglichkeit ist, dass ich die Versicherung kündige.
Gruss Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2004 00:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Michael,

das Auto hat mit dem Vermögensausgleich nicht unbedingt etwas zu tun, da Kfz oftmals als Hausrat angesehen werden.

Ich würde an Ex einen Brief schreiben, in dem du die Übergabemodalitäten "Zug um Zug", sprich Kfz-Brief nach Unterschrift, darstellst. In dem Übergabeprotokoll ist außerdem festgehalten, dass die Ex das Auto binnen der folgenden drei Werktage ummeldet und dir eine Kopie der Ummeldebescheinigung übersendet.

Die Versicherung zu kündigen halte ich für eine ganz schlechte Idee, da du keine Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hast und daher nicht darauf einwirken kannst, dass dieses nach Kündigung der Versicherung nicht mehr benutzt wird. Wenn dann ein Unfall passiert, wird's wenig lustig.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2004 01:08
(@michaelb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DeepThought,
danke für deine Post. Was ich glaub bräuchte ist eine Formulierungsvorlage. Mein Vorschlag sieht so aus, ich fürchte dass sie dies nicht unterschreiben wird. :exclam:


Vereinbarung

Wir haben uns geeinigt, dass das Familienfahrzeug Ford Mondeo Modell Festival soll bei Frau Andrea xyz verbleiben und zum Zwecke des Vermögensausgleichs an sie übergehen. Sie verpflichtet sich im Gegenzug in den nächsten fünf Werktagen das Fahrzeug um- bzw. abzumelden.

Alle Fahrzeugschlüssel ( 1 x Ersatz + 1 x Master) sowie KFZ-Brief wurden übergeben.

Anlagen:
- Fahrzeugbrief
- Gebrauchtwagenschätzung

Ort, Datum Unterschrift Ehefrau Unterschrift Ehemann


Gruss Michael

P.S : Die Gebrauchwagenschätzung ist vom ADAC (online)

[Editiert am 1/7/2004 von michaelb]

[Editiert am 1/7/2004 von michaelb]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2004 13:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Michael,

die ADAC-Schätzung hat keine Bindewirkung, es muss ein Gutachten (TÜV, ADAC, Sachverständiger) her. Das kostet knappe 50 Euro, spart aber eine Menge Ärger.

Ich würde einen Gebrauchtwagenkaufvertrag machen. Den gibt's als Vordruck und da sind alle rechtlichen Bestandteile drin. Wichtig die Anmerkung "Gekauft wie gesehen". Wenn der Wagen Zugewinn ausgleichen soll, dann auch den Kaufpreis nennen und dass dieser Kaufpreis gegen Weglassen eines bei dir vorhandenen Gegenwertes im Zugewinnverfahren abgegolten ist. Als notwendig erachte ich auch die Formulierung, dass dir eine Kopie der Ummeldebescheinigung übersandt wird, denn sonst hast du keine Prüfmöglichkeit.

Das Anschreiben dann nett garniert mit dem Hinweis, das Fahrzeug sonst stilllegen zu lassen und es sollte funktionieren.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2004 13:40
 sky
(@sky)
Registriert

Moin,

Formulare bzw. Vordrucke gibbet z.B. http://www.officeweb.de/download.ht m">hier

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2004 13:46
(@michaelb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr,
ich muss euch auf dem Laufendem halten. Telefonat mit Ex. Hierbei habe ich darauf hingewiesen, dass ich ihr das Fahrzeug übergeben will und sie bitte das Fahrzeug auf sich zulassen soll.
Antwort:
1) "Nichts wird geregelt ohne Beisitz ihrer Anwältin"
2) "Sie möchte den Wagen nicht mehr, da sie sich ihn nicht leisten kann und sogar für Benzin kein Geld zur Verfügung hat."

Was nun? Den Wagen hat sie über die Zeit nach und nach beschädigt. (Das letztere war die Stoßstange ). Der Wagen bringt also nicht, ohne Reparatur, den Zeitwert. Und dass ihre Finanzen am Anschlag sind, kann ich nichts dafür. (-> erhält ca. 1500 )

Gruss Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2004 15:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Michael,

danke für das Update.

Ist ja eine doofe Situation. Dir bleibt nur, das Auto abzuholen und zu sehen, was du damit noch anfangen kannst.

Einen Anspruch auf Reparaturkosten, Wertminderung u.ä. hast du leider nicht. Hoffentlich findest du jemanden, der einen akzeptablen Preis für das Fahrzeug zahlt.

DeepThought


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in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2004 16:53