Berechnung Zugewinn
 
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Berechnung Zugewinn

 
(@zahltag)
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Hallo zusammen,

ich mal wieder und mal wieder ein neues Thema, da die anderen gerade ruhen bzw. manche schon abgeschlossen sind. Eigentlich wollte ich mich nicht um den Zugewinnausgleich kümmern, da ich immer der Meinung war ich müsste der KM etwas zahlen. Da ich aber diesbezüglich schon mal meine Unterlagen raussuchte für den Fall der Fälle hat mich die Neugierde gepackt und ich habe mal gerechnet….und deswegen jetzt meine Frage/n.

Anfangsvermögen:
Also ich hatte ein nachweisliches AV in Höhe von 10.000 Euro auf meinem Sparbuch.
Weiterhin wurde mein vor der Ehe angeschafftes Auto, drei Jahre nach der Ehe mit dem Neuwagenkauf in Höhe von 1.300 Euro verrechnet. Das genaue AV (Rückkaufswert) meine vor der Ehe abgeschlossenen LV bekomme ich in den nächsten Tagen schriftlich.

Endvermögen:
Sparbuch 0,00 Euro
Auto – Restwert < 3.000,00 Euro
LV – Rückkaufswert 5215,00 Euro
Weitere LV   1708,00 Euro

Fragen:
Ich habe eine Direktversicherung, welche mit meiner betrieblichen Rentenversicherung gekoppelt ist – zählt dieses Paket auch zum Zugewinn? Oder müsste das mit dem Versorgungsausgleich abgehandelt werden?
Ich habe mal in 2001 eine kleine Rentenversicherung abgeschlossen. Arbeitgeber zahlte 500 DM als Einmalbeitrag und ich als Arbeitnehmer auch ca.500 DM als Einmalbeitrag, ansonsten läuft diese Rentenversicherung still vor sich hin bis ich 60 Jahre alt bin. Wie und wo muss die auftauchen?

Berechnung des Zugewinns:
AV ich : 11.300 Euro     EV ich : 9.923 Euro
AV KM:         0 Euro     EV KM:        0 Euro
--> nach der Berechnung müsste ich doch KM nichts bezahlen oder?

Nun wir haben noch ein Haus und ich will es KM zu einem fairen Preis abkaufen, wenn es denn gelingt, siehe hierzu mein anderen Beitrag:
Jetzt wird es fiktiv, angenommen ich zahle KM mit 12.000 Euro aus und wir addieren diese Zahl jeweils zu den EV von KM und mir so würde ich auf folgende Berechnung kommen:

Berechnung des Zugewinns:
AV ich : 11.300 Euro     EV ich : 21.923 Euro
AV KM:         0 Euro     EV KM: 12.000 Euro
--> nach der Berechnung hätte ich einen Zugewinn von 10.623 Euro gemacht und die KM einen von 12.000 Euro, folglich müsste sie mir doch ca. 700 Euro ausbezahlen an Zugewinn.

Ist meine Denkweise hier korrekt oder habe ich was entscheidendes vergessen oder durcheinander gebracht? Würd mich jedenfalls beruhigen, wenn ich hier nichts bezahlen müsste, optional könnte ich mein AV ja noch Verzinsen, damit die Gegenseite was zu streichen hat, was ich damit sagen will ich hab da konservativ gerechnet.

Gruß Zahltag


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2010 11:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Zahltag,

Fragen:
Ich habe eine Direktversicherung, welche mit meiner betrieblichen Rentenversicherung gekoppelt ist – zählt dieses Paket auch zum Zugewinn? Oder müsste das mit dem Versorgungsausgleich abgehandelt werden?
Ich habe mal in 2001 eine kleine Rentenversicherung abgeschlossen. Arbeitgeber zahlte 500 DM als Einmalbeitrag und ich als Arbeitnehmer auch ca.500 DM als Einmalbeitrag, ansonsten läuft diese Rentenversicherung still vor sich hin bis ich 60 Jahre alt bin. Wie und wo muss die auftauchen?

Sowas gehört eigentlich in den Versorgungsausgleich.
Vielleicht kann man sich aber auch darauf einigen, dass in den Zugewinnausgleich zu holen, da dann die Berechnung einfacher ist.

Berechnung des Zugewinns:
AV ich : 11.300 Euro     EV ich : 9.923 Euro
AV KM:         0 Euro     EV KM:        0 Euro
--> nach der Berechnung müsste ich doch KM nichts bezahlen oder?

Korrekt.
Eigentlich müsste sie dir ja was bezahlen, da du ja durch die Ehe ärmer geworden bist, aber das wird unterschlagen.

Nun wir haben noch ein Haus und ich will es KM zu einem fairen Preis abkaufen, wenn es denn gelingt, siehe hierzu mein anderen Beitrag:
Jetzt wird es fiktiv, angenommen ich zahle KM mit 12.000 Euro aus und wir addieren diese Zahl jeweils zu den EV von KM und mir so würde ich auf folgende Berechnung kommen:

Berechnung des Zugewinns:
AV ich : 11.300 Euro     EV ich : 21.923 Euro
AV KM:         0 Euro     EV KM: 12.000 Euro
--> nach der Berechnung hätte ich einen Zugewinn von 10.623 Euro gemacht und die KM einen von 12.000 Euro, folglich müsste sie mir doch ca. 700 Euro ausbezahlen an Zugewinn.

Das ist richtig, sofern das Haus einen (Netto)Wert von 24.000,- hat.

Ist meine Denkweise hier korrekt oder habe ich was entscheidendes vergessen oder durcheinander gebracht? Würd mich jedenfalls beruhigen, wenn ich hier nichts bezahlen müsste, optional könnte ich mein AV ja noch Verzinsen, damit die Gegenseite was zu streichen hat, was ich damit sagen will ich hab da konservativ gerechnet.

Auch richtig.
Genau genommen ist die Verzinsung auch keine Streichposition, da solche Dinge tatsächlich abgezinst, bzw. nach Tabelle indiziert werden.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 12:18
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

danke für deine angaben, welche ja sehr gut für mich sind.
Da ich eigentlich immer davon ausgegangen bin, dass ich beim Thema Zugewinn der KM was zahlen muss bin ich nun am überlegen ob ich nicht gleich noch Zugewinn in den Scheidungsantrag (geht Montag raus) aufnehmen, damit ich den Streitwert vorgebe und somit nicht wieder utopische Streitwerte in Form von Anwaltskosten ausgleichen muss wie damals beim TU/KU.

Wie findet ihr die Idee in den Scheidungsantrag den Passus reinzunehmen:
Der Antragssteller macht von der Antragsgegnerin ca. 1000 Euro als Zugewinn geltend….so oder so ähnlich, somit würde sich der Streitwert ja nur um 1000 Euro erhöhen.

Mein AV sollte  der KM unbekannt sein, da ich mir das als „As-im Ärmel“ aufbewahrt habe…wie wäre die sinnvollste Vorgehensweise?

Zum Thema Haus, bei jedem „Auszahlbetrag“ an KM über 1400 Euro reden wir von einem Zugewinn in Höhe von ca. 700 Euro die KM mir „schuldet.

Mein Auto ist lt. Schwacke noch 3000 Euro wert, aber wenn ich es schätzen lassen würde kommen wir bestimmt auf 1.500 euro oder dgl. Ist es sinnvoll sich als Neuwagen interessent auszugeben und von einem Autohaus eine Wertermittlung durchführen zulassen!?!?? Wird das anerkannt oder was wäre hier mein ToDo?

Hmm  wird das jetzt doch zum Thema oder sollte ich damit erst in drei Monaten ankommen?

Gruß Zahltag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2010 14:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da ich eigentlich immer davon ausgegangen bin, dass ich beim Thema Zugewinn der KM was zahlen muss bin ich nun am überlegen ob ich nicht gleich noch Zugewinn in den Scheidungsantrag (geht Montag raus) aufnehmen, damit ich den Streitwert vorgebe und somit nicht wieder utopische Streitwerte in Form von Anwaltskosten ausgleichen muss wie damals beim TU/KU.

Wie findet ihr die Idee in den Scheidungsantrag den Passus reinzunehmen:
Der Antragssteller macht von der Antragsgegnerin ca. 1000 Euro als Zugewinn geltend….so oder so ähnlich, somit würde sich der Streitwert ja nur um 1000 Euro erhöhen.

Also das halte ich für Quatsch.
Es ist nicht so, dass sich der Streitwert nur nach dem richtet, was der Erste in den Raum ruft.
Niemand hindert den Anderen daran, eine höhere Zahl auszurufen. Dann ist das der Streitwert.
Du würdest damit nur eine weitere Front eröffnen.
Das solltest du aber erst tun, wenn du weißt, dass es sich lohnt. Notfalls auch erst nach der Scheidung.

Mein Auto ist lt. Schwacke noch 3000 Euro wert, aber wenn ich es schätzen lassen würde kommen wir bestimmt auf 1.500 euro oder dgl. Ist es sinnvoll sich als Neuwagen interessent auszugeben und von einem Autohaus eine Wertermittlung durchführen zulassen!?!?? Wird das anerkannt oder was wäre hier mein ToDo?

Hmm  wird das jetzt doch zum Thema oder sollte ich damit erst in drei Monaten ankommen?

Auch diese "9" würde ich erst spielen, wenn der Andere ne "8" legt.
Viel mehr ist das nämlich nicht.


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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 14:13
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

hm zum Thema Streitwert, da hat KM das doppelte von meinem Einkommen angegeben und dann hat die Gegenseite ihre Unterhaltsberechnung auf dieser Basis abgegeben was zu einem sehr sehr hohen Streitwert führte und entsprechend diesem Streitwert wurde abgerechnet, deswegen nun meine Angst beim Thema Zugewinn wieder in die gleiche „Falle“ zu tappen und wieder mehr zu bezahlen als eigentlich nötig.

Ansonsten hab ich ja drei Jahre Zeit für den Zugewinn und kann dann in ruhe alles sammeln und das Thema im Herbst einwerfen, bis dahin bin ich bestimmt noch nicht geschieden und es kann im laufenden Verfahren gleich mitabgehandelt werden.

Letzte Frage bevor ich das Thema erstmal wieder ruhen lasse:
Auto im EV, welche Ermittlung hat diesbezüglich Gültigkeit, wie ist hier die beste und sicherste „Schätz-Begutachtmöglichkeit“.

Gruß Zahltag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2010 14:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast keinen Einfluss darauf, was die Gegenseite für Forderungen stellt, und wie sich daraufhin der Streitwert darstellt.
Das könntest du nur, indem du der Forderung nachgibst. Dann ist der Streitwert 0,-.

Und zum Auto.
Du bist völlig frei in der Wahl der Beweismittel zum Wert des Autos im AV oder EV.

Der Richter ist aber genauso frei in der Würdigung deiner Beweise.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 14:38
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

bei dem Thema Streitwert wäre ich mich nicht so sicher. Ich denke das Zt mit seiner Überlegung gar nicht so falsch  liegt.

In meinem Fall war es genauso. Erst genannter Streitwert durch die Gegenseite beim Zugewinn hat gezählt, auch wenn die Berechnungsgrundlage nachweislich falsch war. Der Wert war damals utopisch hoch. Daran gab es nichts zu rütteln.

Wenn es also nicht möglich ist den Streitwert nachträglich zu senken, warum sollte man ihn dann im Fall von Zt durch die Gegenseite erhöhen erhöhen können.

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 14:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bart,

ohne das wirklich zu wissen, finde ich das extrem unlogisch.
Ok, ich weiß, das ist das beste Argument, dafür, dass es genau so ist, wie du sagst.

Ich bleibe dennoch zunächst bei meiner Meinung.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 14:58
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

mit der Logik ist das so eine Sache  :rofl2:

Ich weiß es auch nicht genau. Sollte er auf jedem Fall bei seinem RA ansprechen. Wobei da die Gefahr besteht

das der RA befangen ist, geht ja um seinen Profit.

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 15:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht gibt es ja hier noch jemand, der es genauer weiß.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 15:23




(@schmusepapa)
Registriert

Hallo zahltag,

prinzipiell sind deine Zahlen nachvollziehbar (und auch korrekt). Zum Thema "Rentenversicherung und Direktversicherung" hatte Beppo ja schon was geschrieben.

Aus meiner Sicht existiert kein Zugewinn auf deiner Seite - warum solltest du da ein "Fass" aufmachen? Ihr könnt beim Scheidungstermin aufnehmen lassen, dass gegenseitig auf den Zugewinn verzichtet (habe ich bei meiner Scheidung gemacht; vor 4 Jahren 500 € Streitwert im Verbundverfahren), sofern ihr euch bis dahin wegen des Hauses geeinigt habt. Alternativ würde ich das Thema "Zugewinnausgleich" zusammen mit dem Haus erledigen.

Dass du von deiner "Ex" Zugewinn erhälst, halte ich für unrealistisch.

So als kleiner Tipp: Du bist verpflichtet, eine tabellarische Aufstellung über Anfangs- und Endvermögen zu liefern, sofern du zur Auskunft aufgefordert werden solltest - mehr nicht (gilt analog für deine "Ex"). Was ein Auto vor einigen Jahren genau wert war, ist heute kaum noch nachvollziehbar - im Zweifelsfall war dein alter Wagen ein guter Gebrauchter, der zum damaligen Zeitpunkt locker 1000 € mehr wert war als der Listenpreis - dein aktuelles Auto hingegen hat schon den einen oder anderen Mangel, ist daher locker 1000 € weniger wert als der Listenpreis  :wink:.

Und über diese Zahlen kann man dann verhandeln - und bei Zugewinn von plus oder minus 1000 € wird wohl kein Gericht ein Wertgutachten für ein Auto in Auftrag geben.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 15:39
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Martin,
ich habe Zt so verstanden:
Bevor meine Ex das Thema Zugewinn mit einem Riesen Streitwert beantragt gehe ich in Vorlage und beantrage Zugewinn mit einem Mini Streitwert.

Es geht nicht darum das er was von Ex will.

Kann natürlich passieren das Ex darauf sehr sauer reagiert.

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2010 13:58
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo zusammen,

Bevor meine Ex das Thema Zugewinn mit einem Riesen Streitwert beantragt gehe ich in Vorlage und beantrage Zugewinn mit einem Mini Streitwert.

gut, aber warum beantragt er dann nicht, auf den Zugewinnausgleich zu verzichten - garniert mit der Berechnung, dass ihm eigentlich Zugewinn zusteht?
Das kostete früher mal 500 € Gegenstandswert zusätzlich im Scheidungsverbundverfahren - unter Umständen heißt das unterm Strich keine zusätzlichen Anwalts- und Gerichtsgebühren.
Den Gegenstandswert legt das Gericht fest - und (leider!) meist nach der zunächst genannten Forderung. Wenn Zt jetzt in die Offensive mit einer "Null-Forderung" geht, die zudem mit (halbwegs realistischen) Zahlen belegt ist, sehe ich schon Chancen, dass das Gericht hinterher keinen irrsinnig hohen Gegenstandswert ansetzen wird.
Zudem kann "Ex" nicht wirklich sauer sein bei so einem großzügigen Angebot.  😉

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2010 15:41
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein Antrag auf den Zugewinn zu verzichten? Und das geht? Warum hat mir das mein Anwalt damals nicht vorgeschlagen  :exclam:

(die Antwort darauf kann ich mir schon denken)

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2010 23:16
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Bart,

Ein Antrag auf den Zugewinn zu verzichten? Und das geht? Warum hat mir das mein Anwalt damals nicht vorgeschlagen  :exclam:

"Vergleich" nennt das der Jurist. Wir hatten ihn damals unter Vermittlung des Richters geschlossen. Auch mein Zugewinnausgleich war negativ. Zitat des Richters (sinngemäß): In einer zweijährigen Ehe kann kein Zugewinn erwirtschaftet werden - zumindest nicht mit kleinem Kind und einer gerade überstandenen Firmenpleite mit anschließender Arbeitslosigkeit.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2010 23:22