Kann auf die intern...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kann auf die interne Teilung beim Versorgungsausgleich verzichtet werden ?

 
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo,

nach mehr als 2 Jahren hoffe ich, dass bald endlich der Termin für die Scheidungsverhandlung eingeht.

Dazu habe ich jetzt eine Frage zum Versorgungsausgleich.

Ich habe 2 private Rentenversicherungen und meine Ex hat ebenfalls 2 private Rentenversicherungen.

Ich möchte meiner Ex über meine Anwältin nun vorschlagen, jeweils 1 der Rentenversicherungen aus dem Versorgungsausgleich auszuschließen. Grund: Die beiden Versicherungen haben annähernd den gleichen Ausgleichswert. Und meine Rentenversicherung möchte ich wegen dem 4% Garantiezins gerne komplett weiterführen.

Ich kann mir vorstellen, dass meine Ex mit dem Vorschlag einverstanden wäre, da sie die private Rentenversicherung, um die geht, als Sicherheit beim Kauf einer Eigentumswohnung hinterlegt hat.

Meine Frage ist nun: Kann man, wenn beide Parteien sich einig sind, die beiden privaten Rentenversicherungen aus dem Versorgungsausgleich nehmen bzw. auf die interne Teilung verzichten?

Viele Grüße
Tom


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2012 21:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

selbstverständlich kann man das; ich habe dasselbe mit meiner Ex mit zwei gleichwertigen Lebensversicherungen getan.

Hinzu kommt, dass man auch argumentieren kann, dass diese Versicherungen Vermögenswerte darstellen und somit nicht beim Versorgungsausgleich, sondern im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt (und dort 1:1 gegeneinander aufgerechnet) werden.

Der Versorgungsausgleich soll nur unangemessene Benachteiligung verhindern nach dem Motto "Du hättest eigentlich Anspruch auf eine Menge Rentenpunkte von mir, aber ich geb' Dir jetzt 5.000 EUR, wenn Du darauf verzichtest". Denn nach solchen Deals würden viele Menschen im Alter der Armut anheimfallen. Das versucht der Gesetzgeber - zu Recht - zu verhindern.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2012 22:01
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

Hinzu kommt, dass man auch argumentieren kann, dass diese Versicherungen Vermögenswerte darstellen und somit nicht beim Versorgungsausgleich, sondern im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt (und dort 1:1 gegeneinander aufgerechnet) werden.

Den Zugewinnausgleich haben wir im Rahmen der Trennung im Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvertrag ausgeschlossen. Deshalb fällt diese Argumentation bei uns weg.

Aber es ist schon gut, dass du selber erlebst hast, dass es möglich ist. Und es wäre weder für Ex noch für mich von Nachteil.

Reicht es, wenn meine Ex und ich, bzw. unsrere RAinnen, dies festlegen (wenn ja, in welcher Form?) oder müssen wir auch noch den Richter überzeugen?

Viele Grüße
Tom


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2012 23:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

der Knackpunkt ist tatsächlich nicht der Gegenanwalt, sondern das Gericht. Wenn aber beide Parteien übereinstimmend erklären, dass eine Art "Waffengleichheit" herrscht und bei den in Rede stehenden Verträgen sowieso praktisch nichts auszugleichen ist, sehe ich kein wirkliches Problem.

Wie sieht es aus mit den anderen privaten RV's? Und gibt es auch noch auszugleichende Rentenkonten bei der staatlichen RV?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2012 00:19
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

bei der gesetzlichen Rentenversicherung und den anderen privaten Rentenversicherungen werden die entsprechenden Ausgleichspunkte und die interne Teilung von meinen Versicherungen, zu Gunsten meiner Ex, wie berechnet erfogen.

Viele Grüße
Tom


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2012 00:53