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Hauskredit zahle ich, Ex wohnt drin ...

 
(@gemolkene_kuh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe eine Frage, die wahrscheinlich der absolute Klassiker sein dürfte, aber so richtig gefunden habe ich da leider nichts, von daher die Frage an die wissenden.

Ich lebe seit dem Frühling diesen Jahres getrennt von meiner Frau. Ich bin damals wg. dem ständigen Stress mit Ihr ausgezogen, habe aber über meinen Anwalt die "Rückkehrabsicht" in's gemeinsame Haus dokumentieren lassen.

Sie lebt nun mit unseren gemeinsamen beiden Kindern (3,5 Jahre) im gemeinsam vor einigen Jahren gebauten Haus (wir beide stehen im Grundbuch mit 50/50, so auch beim Hauskredit). So langsam geht's nun auf die Scheidung zu, von daher mache ich mir langsam Gedanken wie's mit dem Haus weiter geht. Ich könnte das Haus nach der Scheidung alleine (sofern ich darin auch wohne) durchaus halten und würde das auch gerne.
Meine Ex verdient nur ca. 1150 € (brutto) plus Kindesunterhalt (ca. 500 € für beide) und Kindergeld. Die Kreditraten für's Haus liegen bei knapp 1000 €/mtl. die ich alleine trage.

Der Hauskredit liegt zum Zeitpunkt der Scheidung noch einiges über dem Verkehrswert (Verkehrswert Haus ca. 195000 €, Hauskredit liegt bei 225000 €).

So wie sich Exchen Verhält, denkt Sie sich aktuell ich kann die Raten auch nach der Scheidung ruhig weiter zahlen, sie bleibt mal schön drin wohnen und ich kann zusehen wie ich zurecht komme.

Meine Frage wäre nun, wie kann ich dieser drohenden Situation entkommen ? Kann ich das alleinige Eigentum am Haus einklagen da ich ja auch die Raten alleine zahle, oder läuft das auf eine Zwangs- oder Teilungsversteigerung hinaus ? Sofern möglich, würde ich das Haus ganz gerne behalten. Ist ja schließlich auch ein nicht unerhebliches Erbe für die Kinder später mal.

Wäre nett, wenn Ihr mir hier helfen könntet.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2012 11:30
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was ist dein Netto?

Bezüglich des Hauskredites: Eigentlich müsste Ex ihren Kreditanteil zahlen und dir eine hälftige Miete, von der du dann die Kreditrate - zumindest teilweise - begleichen könntest. Allerdings würde diese Miete dein Einkommen erhöhen.
Während die gezahlte Kreditrate vermutlich anerkannt wird und dein Netto so senkt, dass du keinen TU zahlen musst.

Wie sieht das mit der Steuerklasse aus? Hast du schon die 1 bzw. ist damit schon der Unterhalt für die Kinder berechnet worden?

Das Problem mit dem dem Kredit wird sein, dass die Bank dich nicht aus den Verträgen entlassen wird, da Exens Einkommen nicht ausreichend ist. Wie lange laufen die Kredite noch?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2012 11:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin gk,

mit den Tiefen des Unterhaltsrechts hast Du Dich möglicherweise noch nicht wirklich beschäftigt. Denn für die nacheheliche Gesamt-Finanzsituation kommt es nicht nur darauf an, was Deine DEF verdient, sondern auch darauf, was Du ihr zusätzlich zur Kompensation Eures ehelichen Einkommensgefälles von Deinem Einkommen in Form von nachehelichem Unterhalt abgeben musst. Die Annahme, dass spätestens mit der Scheidung wieder "Deins" und "meins" gilt, ist jedenfalls ein weit verbreiteter Irrtum.

Im Moment "bezahlst" Du Trennungsunterhalt in Form der Hausraten; Deine DEF wird wissen, warum sie derzeit die Füsse stillhält. Vielleicht stellst Du auch mal Deine Einkommenszahlen hier ein; dann können unsere Cracks überschlagen, was auf Dich zukommen könnte, sobald die Anwälte die Klingen kreuzen. Gut möglich, dass sie auch dann noch eine ganze Weile im Haus wohnen bleiben kann. Es kann aber auch sein, dass sich dann keiner von Euch mehr ein Haus leisten kann und es - ggf. auch mit Verlust - verkauft oder zwangsversteigert werden muss. Dass es irgendwann mal "vererbt" werden könnte, spielt bei den jetzt anzustellenden Unterhalts-Überlegungen jedenfalls keine Rolle.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2012 12:02
(@Brainstormer)

Moin gK,

zur Zeit nutzt deine Ex den Wohnvorteil an Stelle von Trennungsunterhalt. Dieser Wohnvorteil entspricht in der Höhe, den von dir geleisteten monatlichen Kreditraten, also 1000 € im Monat plus sonstige Kosten (Grundsteuer, Müll, Abwasser etc), falls diese auch von dir getragen werden. Ob dieser TU in der Höhe berechtigt ist und wer von euch beiden damit besser fährt, können wir erst sagen, wenn du konkrete Zahlen hier reinstellst.

Ganz so einfach, wie du dir die Scheidung jetzt vorstellst, wird es nicht. Denn neben den unterhaltsrechtlichen Fragen, muss auch der Vermögensausgleich vorgenommen werden. Dieser kann allerdings nur erfolgen, wenn ihr die Sache mit dem Haus einvernehmlich regeln könnt, denn ihr steht beide im Grundbuch und in den Kreditverträgen. Spielt deine Ex nicht mit, bleibt am Ende nur eine Teilungsversteigerung, die zum einen mit finanziellen Verlusten verbunden sein wird und auch erst nach der Scheidung erfolgen kann. Wenn deine Ex auf Zeit spielt, kann dies auch noch mal mehrere Jahre dauern, in denen du weiter fleißig Raten zahlst.

Ich sehe folgende Möglichkeiten, die aber eine Einigung eurerseits vorraussetzen:

1. Du gehst aus den Verträgen und aus dem Grundbuch. Deine Ex finanziert durch Einkommen (und vermutlich Ehegattenunterhalt) das Haus allein. Diese Variante ist vermutlich ziemlich unrealistisch, da dies durch die Bank abgenickt werden muss. Es bleibt hier auch die Schwierigkeit, wie der Zugewinn/Verlust im Vermögensausgleich berücksichtigt wird.

2. Deine Ex zieht aus und geht aus den Verträgen und aus dem Grundbuch. Du finanzierst das Haus allein weiter. Diese Variante ist vermutlich ebenfalls unrealistisch, da neben den Kreditraten auch noch Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt aufgebracht werden müssen. Genaues kann man aber erst sagen, wenn du dein Gehalt hier mal reinstellst. Auch hier bleibt die Schwierigkeit, wie der Zugewinn/Verlust im Vermögensausgleich berücksichtigt wird. Des weiteren würde ich mir die Frage stellen, was ich allein mit einem Einfamielienhaus wollte. Die Kinderzimmer sind leer und so viel Platz braucht man als Einzelperson normal nicht. Des weiteren wird die Finanzierung vermutlich noch mehrere Jahrzehnte dauern.

3.  Ihr verkauft die Hütte und habt so einen genauen Wert für den Zugewinn/Verlust im Vermögensausgleich. Diese Variante ist vermutlich die realistischste. Ich habe dies jedenfalls vor ein paar Monaten genau so gemacht und bin heilfroh, dass ich das Risiko "Haus" los bin.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2012 16:38