Hallo,
wir sind geschieden, haben ein gemeinsames Haus und das steht zur Verkauf. Es bleibt eine Restschuld. Meine Ex kann diese Schulden nicht übernehmen - also wird die Bank zu mir kommen. Jetzt wurde mir gesagt ich solle dem Hausverkauf nicht zustimmen. Dann würde es in die Zwangsversteigerung gehen und danach werden die Restschulden aufgeteilt. Stimmt das?
Frage:
a) Beim Hausverkauf bleiben wir als Gesamtschuldner eingetragen und die Finanzierungsbank fordert das Geld u. U. von mir alleine ein (weil auf der Gegenseite nichts zu holen ist).
b) Bei einer Zwangsversteigerung werden die Schulden geteilt. Jeder muss 50% übernehmen. Ist sie Zahlungsunfähig kommt die Finanzierungsbank nicht auf mich zurück?
Gruß
Björn
Moin BJ,
das ist vermutlich eine schlechte Idee, denn bei einer Zwangsversteigerung ist der Erlös geringer; die Hypothek bleibt dagegen dieselbe. Eure/Deine Schulden sind danach also grösser.
Die Bank hält sich tatsächlich an den, bei dem etwas zu holen ist (gesamtschuldnerische Haftung). Du kannst danach - theoretisch - die Hälfte der verbleibenden Schulden per Zivilklage bei Deiner Ex eintreiben, aber einem Nackten in die Tasche zu fassen ist immer schwierig.
Notverkäufe sind immer schlecht. Hast Du schon mal überlegt, das Haus allein von Deiner Ex zu übernehmen und in Ruhe zum Marktpreis zu verkaufen? Oder es weiter selbst zu bewohnen anstatt irgendwo Miete zu bezahlen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@BJ70: Wer auch immer dir das Erzählt hat: Das ist natürlich Blödsinn. Ihr bleibt auch nach einer Zwangsversteigerung Gemeinschuldner - also kann sich die Bank da das Geld holen wo es welches gibt.
Daran ändert auch die Form der Veräußerung der Immobilie nix.
Frage zu Brilles Vorschlag:
Wer wohnt denn jetzt in dem Haus?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo.
Das geht ja richtig flott hier 🙂 Danke!
a) Das Haus steht leer
b) nein, ich möchte den Klotz vom Bein und kann das Haus nicht alleine übernehmen
c) Ok, egal wie, wir bleiben Gesamtschuldnerisch drin, das heißt die Bank kommt dann zu mir.
d) einen Käufer haben wir
e) ich ziehe eine Privatinsolvenz in betracht
Danke!
Gruß
Björn
Moin Björn,
a) Das Haus steht leer
Wer zahlt denn momentan die Raten? Wohnt ihr jetzt beide zur Miete?
In dieser Situation könnte es durchaus Sinn machen, wieder einzuziehen und das Haus auf dem freien Markt anzubieten. Da lassen sich zur Zeit gute Preise erzielen. Ob das Sinn macht, hängt natürlich von der Höhe der Restschuld ab zuzüglich etwaiger Vorfälligkeitsentschädigungen.
Gruß
Brainstormer
In der Vergangenheit habe ich den Abtrag bezahlt. Sie wollte dann einen Wohnvorteil durchsetzen der jenseits von Gut und Böse lag. Daher bin ich dann ausgezogen und jetzt ... wir stehen kurz vor dem Verkauf. Interessent ist da und war schon dreimal gucken und hat ein schriftliches Angebot abgegeben.
